Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Saarland

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze im Saarland für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 4.10.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber im Saarland die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Landesbehörden wenden seit 2018 die verbindlich die UVgO an.

      Nach den Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände wird die UVgO den Kommunen zur Anwendung empfohlen.

       

      Landesvergabegesetz

      Das „Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz“ (STFLG) vom 8.12.2021 regelt sowohl soziale wie auch ökologische Aspekte.

      Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (netto) für alle saarländischen öffentlichen Auftraggeber.

      Mindestlohn: Öffentliche Aufträge dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens die Bedingungen zu gewähren, die in einer durch das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium festgelegten Rechtsverordnung festgelegt sind.

      Soziale und ökologische Kriterien

      § 10 STFLG legt fest, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnomen hergestellt oder gewonnen wurden.

      Ferner enthält § 11 STFLG eine Soll-Vorschrift, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte Umweltauswirkungen gering gehalten werden.

      Link zum Gesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.

       

      Vergabehandbuch

      Es liegen keine Informationen vor.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Die „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien)“ (Stand 5.11.2020) machen Vorgaben zur ökologischen und sozial nachhaltigen Beschaffung.

      „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien)“ (Stand 5.11.2020)

      Anwendungsbereich: Die Richtlinien gelten ab einem Auftragswert von 0 € für die saarländische Landesverwaltung.

      Soziale und ökologische Kriterien

      Die Richtlinien beinhalten an mehreren Stellen Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung der Landesverwaltung. So ist diese verpflichtet, auch Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Markterkundung einfließen zu lassen. Weitere Themen sind unter anderem umweltfreundliches Papier und Holzprodukte (FSC-/PEFC-zertifizierte Produktion). Ferner wird auf die verpflichtende Nichtbeschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit und eine entsprechende Nachweispflicht hingewiesen.

      Link zur Verwaltungsvorschrift

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten im Saarland als sensibel

      Keine.

       

      Sonstige Regelungen

      § 8 Abs. 4 des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) vom 5.11.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.3.2017 (Amtsbl. I S. 476), erlaubt es dem Friedhofsträger, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen.

    • Hilfestellung

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Saarbrücken - Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)

      Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)

      (...) beschließt der Stadtrat einstimmig, dass die städtische Verwaltung künftig Kaffee für den eigenen Verbrauch und Präsente für feierliche Anlässe aus Fairem Handel bezieht.“

      Beschluss als Dokument

      Beschlussvorlage mit Hintergrund als Dokument


      Einwohnerzahl Saarbrücken: 182.000

      Kontakt:

      Christian Bersin
      Telefon: 0681-9054157
      E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Nohfelden - Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung (2021)

      Im Jahr 2020 wurde im Aktionsprogramm zur Agenda 2030 der Gemeinde Nohfelden die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung in der Kommunalverwaltung als strategisches Ziel festgelegt. Das Aktionsprogramm und die Erstellung einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung ist Ergebnisses des Prozesses „Global Nachhaltige Kommunen im Saarland“ (GNK), an dem Nohfelden seit 2018 teilgenommen hatte.

      Die Richtlinie dient als verpflichtende Grundlage für die Beschaffung in allen kommunalen Einrichtungen (Kitas, Grundschule, bewirtschaftete Immobilien, Feuerwehr etc.). So wurde es im Ratsbeschluss vom 16.12.2021 Datum festgelegt.

      Sie deckt folgende Produktgruppen ab:

      • Lebensmittel und Catering
      • Hygienepapiere
      • Seife und Reinigungsprodukte
      • Papierprodukte und Druckaufträge
      • Büromaterialien
      • Tintenpatronen und Toner
      • T-Produkte und Elektrogeräte
      • Arbeitskleidung / Textilien
      • Präsente, Give-aways und Werbematerialien

      Für diese Produktgruppen wird festgelegt:

      • MUSS-Kriterien: Welche Produkte müssen nachhaltig angeschafft werden?
        z.B. Kaffee, Tee, Bananen aus Fairem Handel oder Blauer Engel für Papierprodukte
      • SOLL-Kriterien: Welche Produkte sollen (wenn möglich) nachhaltig angeschafft werden?
        z.B. Reinigungsprodukte mit bestimmten Gütezeichen

      Grundlage für die Festlegung der Kriterien als „Muss“ oder als „Soll“ war eine Einschätzung des Marktes: Dort wo eine gute Verfügbarkeit nachhaltiger Produkte erwartet wird, wurde „Muss“ gesetzt. Wird davon ausgegangen, dass es eher weniger oder höherpreisige Produkte am Markt gibt, werden die „Soll“-Kriterien angelegt.

      Außerdem werden für jede Produktgruppe einschlägige Gütezeichen und Siegel vorgestellt, die die genannten Kriterien erfüllen.

      Die Einführung der Richtlinie wurde durch Schulung bzw. Beratung für einzelne Produktgruppen durchgeführt. Die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik ist Ansprechpartnerin bei Fragen zur Umsetzung der Richtlinie.

      Die Richtlinie kann Interessierten auf Anfrage zugeschickt werden.


      Einwohnerzahl Nohfelden: 9.900

      Kontakt:

      Kerstin Lauerburg
      Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
      Telefon: 06852-885117
      E-Mail: kerstin.lauerburg@nohfelden.de
      Webseite: https://www.nohfelden.de/nachhaltigkeit


    • Saarbrücken - Hilfestellung "Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?" (2015)

      Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss von 2008 wurde in 2015 von der Landeshauptstadt Saarbrücken für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Hilfestellung „Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?“ verfasst.

      Unter den Punkten 1. Ökonomische Kriterien, 2. Ökologische Kriterien und 3. Soziale Kriterien werden Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung gegeben.

      Hilfestellung als Dokument


      Einwohnerzahl Saarbrücken: 182.000

      Kontakt:

      Christian Bersin
      Telefon: 0681-9054157
      E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de


    • Saarbrücken - Vergaberichtlinie zur Änderung der Vergabepraxis (2008)

      Die Richtlinie benennt Produkte, in deren Herstellung ausbeuterische Kinderarbeit häufig vorkommt. Sie benennt Textbausteine, die bei Ausschreibungen in die zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen werden sollen. Sie schlägt konkrete Siegel vor, die als Nachweis für die Einhaltung der Bedingungen vorgebracht werden können. Gibt es keine entsprechende Produktsiegelung, sollen Beschaffungsverantwortliche entsprechende Selbstverpflichtungen einfordern. Es werden Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße angegeben.

      [Vergaberichtlinie zum Download]


      Einwohnerzahl Saarbrücken: 182.000

      Kontakt:

      Christian Bersin
      Telefon: 0681-9054157
      E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de