Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Lebensmittel
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Regionalverband Saarbrücken - Schulkiosk-Angebot (2015)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Seit 2015 wird vom Regionalverband Saarbrücken bei Neuabschluss von Verträgen mit Schulkioskbetreibern folgender Passus in die Verträge aufgenommen:
"§ 4 Warenangebot
1) Der Verkauf von Esswaren erfolgt durch eine - von der Firma XY in Zusammenarbeit mit der Schulkonferenz und dem Verpächter - festgelegten Sortimentsliste. Änderungen des Esswarenangebotes sind mit dem Verpächter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz abzustimmen. Der Einsatz von Warenautomaten ist nicht gestattet.
2) Es dürfen nur alkoholfreie Getränke angeboten werden.
3) Die Pächterin verpflichtet sich, Heißgetränke (Kaffee, Tee, Kakao) ausschließlich mit fairtrade Produkten zu bereiten und darüber hinaus eine – freihändig wechselnde – Auswahl von weiteren fairtrade Produkten (Schokoriegel, Gebäck, o.ä.) im Sortiment zu führen.
4) Der Verkauf von Tabakwaren sowie Büchern, Zeitschriften und ähnliches ist untersagt."
Einwohnerzahl Regionalverband Saarbrücken:
330.000
Kontakt:
Heike Erbelding
Telefon:
0681-506 1001
E-Mail:
heike.erbelding@rvsbr.de
Saarbrücken - Musterleistungsbeschreibung für Mittagessenverpflegung (2016)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Das Amt für Kinder und Bildung der Landeshauptstadt Saarbrücken verwendet in Ausschreibungen zur Mittagessenverpflegung seiner Einrichtungen folgenden Passus:
"Beim Einsatz von folgenden Produkten sind vom Auftragnehmer die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten: Kakao, Tee, Südfrüchte, Fruchtsäfte, Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren, Fischereiprodukte."
Sofern die Herstellung dieser Produkte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgte, ist ein Nachweis erforderlich.
Musterleistungsbeschreibung Mittagessenverpflegung als Dokument
Einwohnerzahl Saarbrücken:
183.000
Kontakt:
Christian Bersin
Telefon:
0681-9054157
E-Mail:
christian.bersin@saarbruecken.de
Saarbrücken - Vergabegrundsätze zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
In der Landeshauptstadt Saarbrücken sind laut Stadtratsbeschluss aus 2008 bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen folgende Vergabegrundsätze zu beachten:
Bei einer Ausschreibung dieser Produkte ist in die Bewerbungsbedingungen bzw. in die zusätzlichen Vertragsbedingungen folgender Passus aufzunehmen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Die Überprüfung der Einhaltung kann wie folgt erfolgen:
Produkte mit einem anerkannten Siegel werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Hierbei handelt es sich derzeit um
- das Rugmark Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit
- das TransfairSiegel fürKaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Orangensaft, Sportbälle
- das FLP Siegel für Schnittblumen
- das Xertifix Siegel für Natursteine und Grabsteine.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Saarbrücken:
183.000
Kontakt:
Christian Bersin
Telefon:
0681-9054157
E-Mail:
christian.bersin@saarbruecken.de
Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Ansprechperson für: Lebensmittel
0049 251 674413 61
kamppeter@ci-romero.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
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