Spielwaren
- CPV-Code
- 37520000-9
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Köln - Rahmenvereinbarung für Spielwaren unter Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (2023)
Im September 2023 wurde seitens der Stadtverwaltung Köln ein neuer Vertrag über die Lieferung von Spielwaren für Kindertagesstätten, Schulen und andere Bedarfsstellen abgeschlossen. Diese Lieferleistung wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens ausgeschrieben (zusammen mit zwei weiteren Losen für Bastelmaterial und Pädagogischem Beschäftigungs- und Kreativmaterial). Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit einer Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Das Volumen wurde auf rund 850.000 € pro Jahr (netto) kalkuliert.
Für das Los „Spielwaren“ wurde im Rahmen der Ausschreibung die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten berücksichtigt. Bieter sollten mit dem Angebot „dokumentieren, inwieweit sie für die zu liefernden Produkte dieser Rahmenvereinbarung ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen.“
Dies wurde sowohl auf Ebene des Bieterunternehmens selbst als auch auf Ebene von drei Herstellern/Verlagen, deren Produkte das Bieterunternehmen im Sortiment hat, abgefragt.
Die Erfüllung konnte im Fragebogen für das Bieterunternehmen wie folgt nachgewiesen werden:
- Ausfüllen eines Fragebogens und Vorlage der entsprechend geforderten Nachweise
- Produktion des gesamten Sortiments in Ländern, die nicht auf der DAC-Länderliste geführt werden
(Höchstpunktzahl je 38 Punkte).
Im Falle des Nachweises über den Fragebogen konnte die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (MSI) – Fair Toys Organisation oder vergleichbar – angegeben werden. Die Forderungen der MSI wurden konkret genannt. Lag keine Mitgliedschaft in einer MSI vor, war die Beantwortung von Fragen aus drei Blöcken verlangt:
- Frage nach einer Grundsatzerklärung und wo diese veröffentlicht ist,
- Frage nach einem Code of Conduct (Verhaltenskodex) und wo dieser veröffentlicht ist, mit vier Detailfragen
- Frage nach Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht während der Vertragslaufzeit Zu dieser Frage verpflichten sich die Bieter, die den Zuschlag erhalten, vertraglich, im 25. Monat der Vertragslaufzeit über die Umsetzung aller genannter Maßnahmen zu berichten.
Analog war der Fragebogen für Hersteller/Verlage (drei Hersteller/Verlage, deren Produkte das Bieterunternehmen im Sortiment hat) entweder vom Bieterunternehmen oder den Herstellern/Verlagen selbst auszufüllen. Folgende Nachweismöglichkeiten waren vorgesehen:
- Ausfüllen eines Fragebogens und Vorlage der entsprechend geforderten Nachweise
- Produktion des gesamten Sortiments in Ländern, die nicht auf der DAC-Länderliste geführt werden
(Höchstpunktzahl je Fragenbogen/Hersteller bzw. Verlag: 51 Punkte)
Im Falle des Nachweises über den Fragebogen konnte die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative (MSI) – Fair Toys Organisation oder vergleichbar – angegeben werden. Die Forderungen der MSI wurden konkret genannt. Lag keine Mitgliedschaft in einer MSI vor, war die Beantwortung von Fragen aus drei Blöcken verlangt:
- Fragen nach einem Code of Conduct (Verhaltenscodex)
- Frage zur Kenntnis der Lieferkette
- Frage zur Ermittlung potenzieller und tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Fragen zu Maßnahmen zu Abwendung von Risiken
In die Wertung gingen ein:
- Preis: 40 %
- Herstellervorlumen: 40 % (Anzahl der Hersteller/Verlage, die ein Lieferant bedienen kann)
- Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten: 20 %
Zum Hintergrund / zu Vorgänger-Verfahren
Diese Vorgehensweise wurde bereits in einem Pilotprojekt im Jahr 2019 zum ersten Mal umgesetzt. Die Romero Initiative begleitete diesen Prozess, zu dem auch ein Bieterdialog gehörte und der in einer Broschüre nachgelesen werden kann.
Wichtigste Änderung im aktuellen Verfahren von 2023 ist, dass die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder Initiative (Fair Toys Organisation oder einer vergleichbaren Initiative) nachgewiesen werden konnte. Liegt eine entsprechende Mitgliedschaft vor, entfällt für die Bieter das Ausfüllen des weiteren Fragebogens.
Die Stadtverwaltung Köln wurde bei der Ausschreibung durch die Romero Initiative und einen Juristen, der sich auf den Schwerpunkt Nachhaltigkeit spezialisiert hat, unterstützt.
Zum Download
[Anlage 1 – Information über die zu vergebende Leistung]
[Anlage 2 – Umfang Artikelsortimente]
[Anlage 3 – Leistungs- und Preisblankett Spielwaren (Los 1)]
[Anlage 6 – Fragebogen Menschenr. Sorgfalt Bieter]
[Anlage 6.1 – Fragebogen Menschenr. Sorgfalt Hersteller]
[Anlage 7 – Bewertungsmatrix]
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Kontakt:
Anja Laudwein
Zentraler Einkauf
Telefon: 0221-221 25052
E-Mail: anja.laudwein@stadt-koeln.de