Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Nordrhein-Westfalen

Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Bonn - Beschluss Verzicht auf umweltschädliche Materialien (1996)

      Beschluss Verzicht auf umweltschädliche Materialien bei städtischen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen (1996)

      Berücksichtigt werden Produktbestandteile wie Holz, Künstliche Mineralfasern und Polyvinylchlorid (PVC).

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Bonn: 332.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Bonn:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon 0641-9303922
      E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Dortmund - Ratsbeschluss Nachhaltige Beschaffung (2019)

      Im November 2019 fasste der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss zur Nachhaltigen Beschaffung.

      Der Beschluss lautet wie folgt:

      Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:

      1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
      2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
        In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
      3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass vorranging lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.


      Einwohnerzahl Dortmund: 587.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:

      Aiko Wichmann
      Telefon 0231-50 25994
      E-Mail awichmann@stadtdo.de


    • Dortmund - Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)

      Beschluss Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)

      Zur Teilnahme an der Kampagne zur „Fairen Kulturhauptstadt 2010“ ist ein formaler Ratsbeschluss über den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit erforderlich.

      Mit dem Beschluss, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen, prangert die Stadt Dortmund die Ausbeutung von Kindern an und stellt sicher, dass sie selbst auch künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschaffen wird.

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Dortmund: 587.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:

      Laura Heiduk
      Büro für Internationale Beziehungen
      Telefon 0231 50-26516
      E-Mail lheiduk@stadtdo.de


    • Köln - Faire Vergabe – Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen Kriterien (2008)

      Am 25. September 2008 wurde vom Rat der Stadt Köln beschlossen, dass sich die städtische Vergabepraxis zukünftig auch an nachhaltigen, sozialen und ökologischen Kriterien orientieren soll.

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Köln: 1.070.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Köln:

      Miriam Feldmann
      Telefon 0221-22126672
      E-Mail miriam.feldmann@stadt-koeln.de


    • Telgte - Beschluss Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe (2011)

      Beschluss Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Telgte (2011)

      2011 hat die Stadt Telgte beschlossen, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage (2013) wurde über Fortschritte in diesem Bereich berichtet und der Beschluss bekräftigt.

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Telgte: 20.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Telgte:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon 0641-9303922
      E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Telgte - Sitzungsvorlage Beschaffung nach Kriterien des Fairen Handels (2013)

      2011 hat die Stadt Telgte beschlossen, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage (2013) wurde über Fortschritte in diesem Bereich berichtet und der Beschluss bekräftigt.

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Telgte: 20.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Telgte:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon 0641-9303922
      E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Bergisch Gladbach - Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren (2009)

      Dienstanweisung der Stadt Bergisch-Gladbach zum Kauf fair gehandelter Waren (2011)

      Die Dienstanweisung gilt für die Produkte Kaffee, Tee, Kakao und kakaohaltige Produkte, Orangensaft, Schnittblumen und Sportbälle, die im Rahmen eines Direktkaufs oder der freihändigen Vergabe beschafft werden. Es werden Beschaffungsgrundsätze festgelegt.

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Bergisch Gladbach: 112.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Bergisch Gladbach:

      Susanne Schlösser
      Telefon 02202-142238
      E-Mail s.schloesser@stadt-gl.de


    • Bonn - Vergabedienstanweisung der Bundesstadt Bonn (2013)

      Vergabedienstanweisung der Bundesstadt Bonn

      Die Dienstanweisung enthält Regelungen zur Nachhaltigen Beschaffung und zur Berücksichtigung von Sozialstandards und Umweltschutzkriterien. Ab Seite 14 wir in einer Anlage näher auf Grundlagen, die Berücksichtigung der IAO-Kernarbeitsnormen, Produkt- und Baustoffauswahl (Formaldehydhaltige Produkte, Produkte aus PVC, Holz, Papier, Arbeitsgerät und Verbrennungsmotoren), Informationsquellen zum Umweltschutz, Leistungsbeschreibungen und Wertung von Angeboten eingegangen.

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Bonn: 332.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Bonn:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon 0641-9303922
      E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Dortmund - Good Practice Dortmund (2016)

      Als Ermutigung für Kommunen, den Prozess der nachhaltigen Beschaffung aufzunehmen und konsequent zu verfolgen, wurde von newtrade nrw die Studie „Good Practice Dortmund – Von der Optimierung kommunaler Vergabeprozesse zu einer Nachhaltigen Beschaffung“ erarbeitet, die am Beispiel der Stadt Dortmund aufzeigt, wie ein langjähriger Prozess dazu führen kann, die nachhaltige Beschaffung übergreifend zu implementieren.

      Die Studie startet mit der Einführung einer zentralen Vergabestruktur und eines strategischen Einkaufs und zeigt im weiteren Verlauf die Integration sozialer Aspekte in die Vergabeprozesse auf. Vor dem Hintergrund, dass Dortmund keine finanzstarke Stadt ist und mit dem im Ruhrgebiet typischen Strukturwandel kämpfen musste, ist der Weg zur nachhaltigen Beschaffung besonders hervor zu heben.

      Studie als Dokument


      Einwohnerzahl Dortmund: 587.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:

      Tim Stoffel
      newtrade nrw - Büro für Nachhaltige Beschaffung
      Telefon 0211-8371626
      E-Mail tim.stoffel@extern.stk.nrw.de


    • Dortmund - Video "Wie sieht faire Beschaffung in der Praxis aus?" (2016)

      Die Kampagne Deutschland Fairgleicht macht auf die Möglichkeiten und das Potential einer fairen Beschaffung in Kommunen aufmerksam und zeigt Informations- und Beratungsangebote auf.

      Im Rahmen der Kampagne wurden drei Vorreiterkommunen von einem Filmteam besucht und gaben Einblicke in ihre Aktivitäten zur Fairen Beschaffung.

      Das Video kann hier angeschaut werden.

      Der Beitrag zu Dortmund beginnt bei Minute 11:35 und endet bei Minute 17:05.


      Einwohnerzahl Dortmund: 587.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:

      Laura Heiduk
      Büro für Internationale Beziehungen
      Telefon 0231 50-26516
      E-Mail lheiduk@stadtdo.de


    • Erkrath - Dienstanweisung nachhaltige Beschaffung (2020)

      Im Mai 2019 wurde die Verwaltung der Stadt Erkrath per Ratsbeschluss beauftragt Umsetzungsmöglichkeiten zur Aufstellung von Richtlinien zur nachhaltigen Vergabe öffentlicher Aufträge zu erarbeiten.

      Daraufhin hat sich die Arbeitsgruppe „Nachhaltige Beschaffung“ gegründet, die im Januar 2020 beschloss in die Vergabedienstanweisung den Passus „Nachhaltige und faire Beschaffung“ aufzunehmen. Ziel ist die Gewährleistung, dass alle Nachhaltigkeitsaspekte bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Festlegung der „Nachhaltigen und fairen Beschaffung“ in die Dienstanweisung für das Vergabewesen erfolgte schließlich im Mai 2020.

      In der Vergabedienstanweisung vom 01.05.2020 wurde festgelegt:

      „11.7 Nachhaltige und faire Beschaffung

      (1) Beschaffungen haben möglichst nachhaltig und fair zu erfolgen, d.h. es ist auf einen geringen Ressourcenverbrauch, die Vermeidung von Abfall, die Klima- und Umweltfreundlichkeit sowie die Einhaltung von Sozialstandards zu achten.

      (2) In den Vergabeunterlagen ist an geeigneter Stelle darauf hinzuweisen, dass die Stadt Erkrath besonderen Wert auf eine nachhaltige Beschaffung legt. Dadurch sollen die Unternehmen animiert werden, innovative, ökologische und fair gehandelte Produkte anzubieten.

      (3) Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung bei der Definition des Auftragsgegenstandes, dessen technischer Spezifikation, als zusätzliche Ausführungsbedingungen oder als Eignungs- oder Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben. Sozial- und Umweltsiegel können daher als Nachweis für Nachhaltigkeit dienen (s. im Weiteren Abs. 5). Holzprodukte, die beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Als Beleg für die Erfüllung der Mindestanforderungen ist die Vorlage des Umwelt oder Gütezeichens oder Zertifikats (z.B. Blauer Engel, Energie Star, Europäische Blume, Fairtrade, Zertifizierung nach EMAS etc.) zu verlangen. Gleichwertige Nachweise sind zuzulassen.

      (4) Bei den Ausschreibungen sind als Basis für die Sozialstandards die Übereinkommen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Sonderorganisation der Vereinten Nationen) zu beachten. Waren, die unter Verletzung der in den ILO-Kernarbeitsnormen geregelten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden, dürfen nicht Gegenstände der Beschaffung sein.

      (5) Anregungen, Ideen und Hilfestellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind unter https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ zu finden. Eine Liste der Gütezeichen, welche die Bedingungen des § 34 Abs. 2 VgV für europaweite Dienst- und Lieferleistungen erfüllen und eine Liste weiterer möglicher Gütezeichen sind ebenfalls dort abrufbar.

      (6) Die Überprüfung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt ab einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro netto durch das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft (61-1-1). Diesem sind die Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung zur Überprüfung der Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien zuzuleiten. Das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft ist darüber zu informieren, an welcher Stelle in den Vergabeunterlagen die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt wurden. Bei Vergaben über VMS ist das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft im Rahmen der Genehmigungsstufen zu hinterlegen. Die Veröffentlichung ist erst nach Freigabe durch das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft zulässig.

      (7) Wird ein Vergabeverfahren insgesamt extern betreut (Architektur-/Ingenieurbüro, Rechtsanwaltskanzlei), hat der jeweilige Fachbereich das Unternehmen auf die Regelungen der Abs. 1 bis 6 hinzuweisen und die Einhaltung dieser sicherzustellen. Eine Überprüfung und Freigabe durch das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft findet in diesen Fällen nicht statt. In Zweifelsfällen kann dieses jedoch zur Beratung und Überprüfung kontaktiert werden.“


      Einwohnerzahl Erkrath: 44.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Erkrath:

      Kristian Kuylaars
      Telefon 0211-2407-6106
      E-Mail kristian.kuylaars@erkrath.de


    • Faire Metrolpole Ruhr - Charta Faire Metropole Ruhr 2030 (2021)

      Für Fairen Handel und Fairen öffentlichen Einkauf in den Ruhrgebietskommunen

      Mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine Fairfassung für das Ruhrgebiet fordert das Netzwerk Faire Metropole Ruhr die 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise auf, sich zu einer nachhaltigen Zukunft des Ruhrgebiets, zu Fairem Handel und zu Fairer öffentlicher Beschaffung zu bekennen und diesem Bekenntnis konkrete Taten folgen lassen. Grundlage für diese Fairverfassung sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).

      Gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur

      Das Ruhrgebiet steht in der Tradition erkämpfter Rechte für Arbeiterinnen und Arbeiter einer sozial gerechten Ausgestaltung der Industrialisierung. Doch mehr denn je produzieren Menschen weltweit Güter unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen – auch für Kommunen im Ruhrgebiet. Ein solidarisches Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturen ist die Basis eines friedlichen Zusammenlebens – lokal und global.

      Mit der „Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ gelang es 2010, dass sich alle 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise verpflichteten, bei ihrem öffentlichen Einkauf auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Die Faire Metropole Ruhr möchte sich mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 auch weiterhin gemeinsam gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur stark machen. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in der Region motiviert und dazu befähigt werden, sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit einzusetzen.

      Nachhaltige Kommunalentwicklung – vor Ort und weltweit

      Das Engagement der Kommunen in der Fairen öffentlichen Beschaffung ist für die Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik von enormer Bedeutung, denn als öffentliche Auftraggeber besitzen Kommunen einen enormen wirtschaftlichen Einfluss. Hier werden rund die Hälfte der Mittel verantwortet, die bundesweit für die öffentliche Beschaffung durch Bund, Länder und Kommunen ausgegeben werden (Quelle: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt – SKEW). Mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 lässt sich erreichen, dass auch die Kommunen im Ruhrgebiet einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung leisten und sich für eine nachhaltige Kommunalentwicklung (SDG 11) vor Ort und weltweit einsetzen. Die SDGs heben Kommunen als besondere Akteure hervor, Verantwortung zu übernehmen und ihre Kompetenzen einzubringen.

      Menschenwürdige Arbeit, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, Klimaschutz

      Die Entwicklungsziele für menschenwürdige Arbeitsbedingungen (SDG 8) sowie die Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) haben eine besondere Relevanz. Genauso wie das Thema Klimaschutz (SDG 13). Landkreise, Städte und Gemeinden können diese Ziele unterstützen, indem sie fair gehandelte Produkte einkaufen und auf Güter verzichten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit oder unter Verletzung sozialer Mindeststandards hergestellt werden (Quelle: SKEW).

      Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichten sich die Kommunen zu einer Reihe von Mindestzielen und Handlungen:

      • Erhöhung der Anzahl kommunaler Einkäufe, in denen mindestens die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) nachgewiesen werden muss
      • Erhöhung der Anzahl kommunaler Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen
      • Aktive Unterstützung der Fairtrade-Towns-Kampagne, Informationsarbeit zum Thema Fairer Handel und Erhöhung des Anteils fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen
      • Unterstützung von Projekten von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern, im Rahmen der Wirtschaftsförderung
      • Erhöhung der Anzahl der Fairtrade-Schools, FaireKITAs, Faitrade-Universities und Fairen Jugendhäuser in der Metropole Ruhr

      Nun kommt es darauf an, dass die Kommunen die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 mit Leben füllen und in konkreten Handlungsfeldern umsetzen.

      Die Entstehung der Charta Faire Metropole Ruhr wurde finanziell unterstützt durch die SKEW und die Stiftung Umwelt und Entwicklung des Landes NRW.

      Weitere Informationen

      Charta Faire Metropole Ruhr 2030 (PDF)

      Mehr zur Charta: www.faire-metropole.ruhr/charta


      Einwohnerzahl Faire Metrolpole Ruhr: 4.500.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Faire Metrolpole Ruhr:

      Dirk Heitlindemann
      Projektkoordinator Faire Metropole Ruhr e.V.
      Telefon +49 (2323) 9949722
      E-Mail d.heitlindemann@faire-metropole.ruhr


    • Köln - Auszug aus der Vergabeordnung – Faire Beschaffung (2016)

      In der Vergabeordnung der Stadt Köln vom 01.09.2016 wurde festgelegt:

      (...)

      "6.4. Faire Beschaffung

      Die Fachdienststellen beschaffen möglichst Produkte aus fairem Handel (zum Beispiel bei Bällen, Sportartikeln, Bekleidung, Wohntextilien, Spielwaren, Teppichen, Lederprodukten, Holzprodukten, Natur- und Pflastersteinen, Agrarprodukten), bei denen eine unabhängige Zertifizierung als Nachweis gilt (zum Beispiel Transfair- oder Rugmark-Siegel)*."

      *Umsetzung des Ratsbeschlusses "Faire Vergabe - Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen Kriterien vom 25.09.2008 (Vorlagen-Nummer: AN/1881/2008). Die weiteren Vorgaben sind durch §§ 17 und 18 TVgG umgesetzt (umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen).

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Köln: 1.070.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Köln:

      Miriam Feldmann
      Telefon 0221-22126672
      E-Mail miriam.feldmann@stadt-koeln.de


    • Münster - Umweltleitlinien für die Stadtverwaltung (2001)

      Die Verwaltung der Stadt Münster ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden Umgang mit der Natur und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst und führte bereits im Jahr 2001 ein Umweltmanagementsystem ein, welches die kontinuierliche Verringerung der Umweltbelastungen bei den alltäglichen Verwaltungstätigkeiten zum Ziel hat.

      Umweltleitlinien (2001) als Dokument


      Einwohnerzahl Münster: 318.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Münster:

      Stefan Kappenberg
      Telefon 0251-492 1062
      E-Mail stefan.kappenberg@muenster.de


    • Rhein-Kreis Neuss - Leitfaden für nachhaltige Beschaffung (2021)

      Seit 2021 gibt es im Rhein-Kreis Neuss die „Allianz für Klima und Nachhaltigkeit“. Sie soll zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit beitragen, um diese Themen effizienter anzugehen und Synergien zu nutzen.

      Seit Juni 2021 gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Rhein-Kreis Neuss sowie für die Kreis-Kommunen den Leitfaden für nachhaltige Beschaffung. Die Erstellung des Leitfadens war eine zentrale Aufgabe der von der SKEW geförderten Stelle einer Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik in der Kreisverwaltung (weitere Infos zur Personalförderung finden Sie hier).

      Im Vorfeld der Veröffentlichung des Leitfadens wurden Seminare und Workshops zur öko-sozialen Beschaffung, u.a. mit FEMNET e.V. durchgeführt. Daran nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und aus den Kreiskommunen teil, die mit Nachhaltigkeits- und Beschaffungsthemen betraut sind, außerdem das Zentrale Vergabemanagement des Kreises.

      In der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Leitfadens heißt es:

      „Der Einsatz für eine faire und ökologisch nachhaltige Beschaffung und damit auch für bessere Lebensbedingungen in vielen Produktionsländern ist fester Bestandteil der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Entwicklungszielen.“

      Die Musterresolution 2030 hat der Kreis bereits 2018 unterzeichnet.

      Die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung nehmen mit dem Leitfaden den großen Einfluss in den Blick, den Kommunalverwaltungen auf Markt und Handel haben. In der Einleitung heißt es dazu: „Mit der Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien kann nachhaltige Vergabe zum Erreichen von gesellschaftspolitischen Zielen beitragen, wie soziale Gleichberechtigung, faire Arbeitsbedingungen, Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen und Anpassung an den Klimawandel.“

      Der Leitfaden dient als Empfehlung für die Verwaltungen und auch für die Zivilgesellschaft und soll dazu ermutigen, weitere Schritte in Richtung fairer und nachhaltiger Beschaffung zu gehen. Die Broschüre bietet unter anderem

      • einen Einstieg in die Gründe für nachhaltige Beschaffung,
      • rechtliche Vorgaben und Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung,
      • einen Überblick über betroffene Produktgruppen und relevante Gütesiegel und
      • deren Verankerung in Beschaffungsvorgängen,
      • Informationen zu beratenden Stellen und Quellen.

      Erster Ansprechpartner für Fragen von Interessierten ist der Beauftragte für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Kreisverwaltung.

      Der Leitfaden wurde über das Intranet den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung vorgestellt.

      [Leitfaden zum Download]
      [Link zur Pressmitteilung]


      Einwohnerzahl Rhein-Kreis Neuss: 452.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Rhein-Kreis Neuss:

      Thiago de Carvalho Zakrzewski
      Beauftragter für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
      Telefon 02181-6016113
      E-Mail thiago.zakrzewski@rhein-kreis-neuss.de
      https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/klima-nachhaltigkeit-und-internationales/


    • Solingen - Vergabedienstanweisung (2019) und Vergabeordnung (2021)

      Seit November 2019 gilt in der Klingenstadt Solingen eine neue Vergabedienstanweisung. Sie löst das Vorgänger-Dokument von 2011 ab.

      Wie gehabt werden unter 1. „Allgemeiner Teil“ folgende grundsätzliche Vorgaben gemacht:

      „1.1. Beschaffungsstandards
      Den Festlegungen des Rates und seiner entscheidungsbefugten Ausschüsse zur Verwendung bestimmter Materialien ist Folge zu leisten. SD 25 [Vergabestelle] legt eine Zusammenstellung der einzelnen Beschlüsse auf dem Mitarbeiterportal an.
      1.2. Die Verwendung von PVC ist unter Umweltgesichtspunkten genau zu prüfen.
      1.3. Produkte, die unter den schlimmsten Formen der Kinderarbeit produziert wurden, dürfen nicht beschafft werden.“

      Seit Mai 2021 gilt außerdem eine neue Vergabeordnung. Der Grundsatz „Der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Vergaben ist besondere Sorgfalt zu widmen.“ des Vorgängerdokuments gilt weiterhin.

      Außerdem regelt Punkt 2. „Beschaffungsstandards“:

      „Beschlüsse von Ratsgremien zu Beschaffungsstandards im Sinne von sozialen, ökologischen oder technischen Vorgaben sind zu beachten.
      Darüber hinaus sind die jeweils einschlägigen Regelungen, insbesondere Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Zuwendungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
      […]“

      Für folgende Produktgruppen und Themen existieren Ratsbeschlüsse, die die nachhaltige Beschaffung betreffen:

      PVC (2013)
      „Für Fenster- und Türanlagen dürfen weichmacherfreie PVC-Materialien eingesetzt werden. Der Stadtdienst Natur und Umwelt empfiehlt den Verzicht auf Weich-PVC, beispielsweise in Bodenbelägen. Darüber hinaus kann die Umweltrelevanz verschiedener Ausführungsvarianten in der Wertungsmatrix berücksichtigt werden.“

      Tropenholz (1998)
      „Der Beschluss bezüglich der Verwendung von Tropenholz wird wie folgt modifiziert:
      Bei Bauvorhaben der Stadt Solingen werden bevorzugt solche heimischen Hölzer eingesetzt, für deren Herkunft der Nachweis der umweltverträglichen, am Nachhaltigkeitsprinzip orientierten Wirtschaftsweise im Wald geführt wird. Sollte bei Einzelfällen die Verwendung einheimischer Hölzer technisch nicht möglich sein, können auch ausländische Hölzer mit einem entsprechenden Herkunftsnachweis verwendet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für die Verwendung von Tropenhölzern, für die ein Zertifikat des Forest Stewardship Council (FSC) vorliegt.“

      Energieeffizienz (2010)
      „Bei der Angebotswertung sind nach Möglichkeit Aspekte der Energieeffizienz und des Umweltschutzes sowie die Folgekosten unterschiedlicher Produkte / Ausführungsarten in der Wertung mit zu berücksichtigen (siehe auch §§ 6 ff TVgG NRW und Ziffer 2.9.1 Vergabedienstanweisung).“

      Kinderarbeit (2010)
      „Produkte, die unter den schlimmsten Formen der Kinderarbeit produziert wurden, dürfen nicht beschafft werden (siehe auch § 14 TVgG NRW und Ziffer 1.3 Vergabedienstanweisung).“

      Kaffee, Tee (2010)
      „In öffentlichen Sitzungen der Stadt Solingen sind Kaffee und Tee aus fairem Handel zu verwenden."

       

      Ausblick

      Aktuell erarbeitet die Zentrale Beschaffung mit der Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz des Oberbürgermeisters eine Dienstanweisung zur Nachhaltigen Beschaffung sowie eine Produkt-Negativliste. Letztere soll Hinweise u.a. zu den ILO-Kernarbeitsnormen und weiteren Gütesiegeln enthalten, außerdem eine Anzeigepflicht, die bei einem Verstoß gegen die Negativliste dessen Anzeige vorschreibt und den Grund benennt.

       

      Zum Download
      [Vergabedienstanweisung]
      [Vergabeordnung]


      Einwohnerzahl Solingen: 164.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Solingen:

      Christoph Hähne
      Abteilungsleitung Einkauf/Finanzen
      Telefon 0212 2906777
      E-Mail c.haehne@solingen.de