Nordrhein-Westfalen
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 21.7.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).
Regelungen in der Unterschwelle: Öffentliche Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen, wenden die UVgO bzw. den 1. Abschnitt der VOB/A an.
Dies ist für die Landesbehörden eine zwingende Vorgabe nach Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 55 LHO NRW. Für Kommunen ist diese Vorgabe als „Soll-Vorschrift“ ausgestaltet (Ziffer 4.1 und 5.1 der kommunalen Vergabegrundsätze NRW).
Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) i.d.F. vom 12.9.2023 anzuwenden.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt nach § 1 Abs. 5 TVgG NRW ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (netto). Es ist von allen nordrhein-westfälischen Auftraggebern i.S.v. § 99 GWB anzuwenden.
Mindestlohn: Bei öffentlichen Aufträgen, die einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. einer Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterliegen, muss das beauftragte Unternehmen die Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des darin festgelegten Mindestlohns gewähren (§ 2 Abs. 1 TVgG NRW). Für den Bereich des ÖPNV werden darüber hinaus repräsentative Tarifverträge festgelegt, deren Tariflohnregeln dann ebenfalls von den beauftragten Unternehmen einzuhalten sind. Mindestens ist der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen (§ 2 Abs. 3 TVgG NRW).
Soziale und ökologische Kriterien
Das TVgG NRW trifft keine Vorgaben zu sozialen oder ökologischen Kriterien.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Ziffer 5 zu § 43 UVgO im Vergabehandbuch des Landes NRW führt aus, dass der vergaberechtlich erforderliche Auftragsbezug eines Zuschlagskriteriums auch dann angenommen werden kann, wenn sich das Kriterium auf ein beliebiges Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht. Dies kann insbesondere Prozesse der Herstellung (auch der Rohstoffgewinnung), Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung betreffen, aber (insbesondere bei Warenlieferungen) z. B. auch den Handel mit ihr. Dabei müssen sich solche Kriterien nicht zwingend auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken. Somit kann ein zu beschaffendes Produkt, das aus Fairem Handel (z. B. durch die Beachtung internationaler Standards, wie etwa die ILO-Kernarbeitsnormen entlang der Produktions- und Lieferkette) stammt, im Rahmen der Zuschlagswertung mit einer höheren Punktezahl versehen werden als ein konventionell gehandeltes Produkt.
Verwaltungsvorschriften
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften vor.
Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Nordrhein-Westfalen als sensibel
Keine.
Sonstige Regelungen
Gemäß § 4a Abs. 1 BestG NRW dürfen Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein auf einem Friedhof nur aufgestellt werden, wenn sie entweder in Staaten gewonnen, be- und verarbeitet (Herstellung) worden sind, auf deren Staatsgebiet bei der Herstellung von Naturstein nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit verstoßen wird oder durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt worden ist, dass die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgte und die Steine durch das Aufbringen eines Siegels oder in anderer Weise unveränderlich als zertifiziert gekennzeichnet sind.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Bonn - Beschluss Verzicht auf umweltschädliche Materialien (1996)
Beschluss Verzicht auf umweltschädliche Materialien bei städtischen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen (1996)
Berücksichtigt werden Produktbestandteile wie Holz, Künstliche Mineralfasern und Polyvinylchlorid (PVC).
Einwohnerzahl Bonn: 332.000Kontakt:
Referat Vergabedienste Bonn
Telefon: 0228 77 2600
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.deDortmund - Ratsbeschluss Nachhaltige Beschaffung (2019)
Im November 2019 fasste der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss zur Nachhaltigen Beschaffung.
Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
- Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
- Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden. - Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass vorranging lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.
[Informationen zu sensiblen Produktgruppen finden Sie unter „Grundlagenwissen > Risiken in Lieferketten“.]
Einwohnerzahl Dortmund: 593.000Kontakt:
Aiko Wichmann
Telefon: 0231-50 25994
E-Mail: awichmann@stadtdo.deDortmund - Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)
Beschluss Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)
Zur Teilnahme an der Kampagne zur „Fairen Kulturhauptstadt 2010“ ist ein formaler Ratsbeschluss über den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit erforderlich.
Mit dem Beschluss, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen, prangert die Stadt Dortmund die Ausbeutung von Kindern an und stellt sicher, dass sie selbst auch künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschaffen wird.
Einwohnerzahl Dortmund: 593.000Kontakt:
Laura Heiduk
Büro für Internationale Beziehungen
Telefon: 0231 50-26516
E-Mail: lheiduk@stadtdo.deHamm - Beschluss zur Unterzeichnung der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 (2021)
Als erste Kommune des Ruhrgebiets hat der Rat der Stadt Hamm mit Beschluss vom 29.6.2021 die Charta Faire Metropole Ruhr 2023 unterzeichnet.
Neben dem Bekenntnis zu den Pflichtzielen wurde als optionales Ziel festgelegt:
„Produkte des Fairen Handels kaufen wir, soweit dies möglich ist, bei einer anerkannten Organisation des Fairen Handels.“
Damit unterstützt die Stadt Hamm den Weltladen als lokalen Anbieter bei seinen Bemühungen, den fairen Handel in Hamm bekannter zu machen. Die Lieferanten der Weltläden garantieren die Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels. Viele davon sind Mitglied in der WFTO – Word Fair Trade Organisation. Somit wird die Einhaltung der Kriteriensets des Fairen Handels durch Dritte überprüft.
Zur Umsetzung der Ziele aus der Charta, die die faire Beschaffung betreffen, soll ein Leitfaden entwickelt werden. Ziel ist es, für ein so großes „Unternehmen“ wie die Stadt Hamm mit gut 2.600 Mitarbeitenden mit entsprechend vielen Beschaffungen eine nachhaltige(re)s Beschaffungswesen als strategisches Ziel zu erarbeiten und zu verankern. Die zentrale Vergabestelle und der Fairtrade-Koordinator der Stadt Hamm sind
in diesem entscheidenden Prozess als Hauptverantwortliche eingebunden. So kann im Entwicklungsverlauf auf vielseitige Kenntnisse, Erfahrungen und Ideen gebaut werden. Da der Fairtrade-Koordinator gleichzeitig der Klimaschutzmanager der Stadt Hamm ist, kann die Nachhaltigkeit sowohl von der sozialen als auch der ökologischen Seite betrachtet werden. In 2024 wird als Prozessergebnis ein für die Verwaltung erstellter und vom Rat beschlossener Leitfaden zur Verfügung stehen, der als Leitbild, Richtschnur und Hilfestellung für zukünftige nachhaltige Beschaffungen bei der Stadt Hamm dienen wird.
Der Grund für die Entscheidung, zunächst den Leitfaden zu entwickeln und keine Dienstanweisung, war, dass vor allem zu Beginn des Prozesses mit vielen Unsicherheiten zu rechnen ist und ein Leitfaden daher eine konkrete Hilfe ist. Zudem können Änderungen in den Abläufen oder Inhalten so auch schneller angepasst werden als bei einer Dienstanweisung.
Zusätzlich zu Leitfaden sollen verlässliche Hilfestellungen und Handreichungen für die unterschiedlichen Beschaffungen in der Verwaltung erarbeitet werden, die einheitlich gestaltet sind und die die Akzeptanz der Ergebnisse innerhalb der Verwaltung steigern.
Der Ratsbeschluss hat die Akzeptanz der Zielsetzung innerhalb der Verwaltung deutlich erhöht. Die politische Landschaft hat die Themen Nachhaltigkeit und faire Kriterien bisher eher kritisch gesehen und in der Priorität lagen sie weit hinten. Der Ratsbeschluss zur Charta – breiter politischer Konsens über alle Parteigrenzen hinweg – war daher ein wichtiger erster Schritt.
Zum Hintergrund
Bei der nachhaltigen Beschaffung geht es auch um eine Sensibilisierung für das Thema innerhalb der Belegschaft. Im Zuge der alltäglichen Arbeit bei der Beschaffung stehen Formalismen und finanzielle Aspekte zumeist im Vordergrund. Die gewohnten Abläufe zu überdenken und zu verändern bedürfen einer umfangreichen und gleichzeitig einfachen Unterstützung. Das soll der Leitfaden bieten. Begleitet wird der Prozess von regelmäßigen Workshops zum Austausch und zur Abstimmung.
Um die Akzeptanz für das Thema nachhaltige Beschaffung und damit auch für den Leitfaden von Beginn an zu gewährleisten, erfolgte die Erarbeitung nicht für, sondern mit den Kolleg:innen in den unterschiedlichen Beschaffungsstellen. In zwei Workshops wurde so der Leitfaden entwickelt, der im Nachgang mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt und im Anschluss daran bekanntgegeben wurde.
[Ratsbeschluss zum Download]
Einwohnerzahl Hamm: 181.000Kontakt:
Tobias Garske
Umweltamt
Telefon: 02381/17-7117
E-Mail: garske@stadt.hamm.deKöln - Faire Vergabe – Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen Kriterien (2008)
Am 25. September 2008 wurde vom Rat der Stadt Köln beschlossen, dass sich die städtische Vergabepraxis zukünftig auch an nachhaltigen, sozialen und ökologischen Kriterien orientieren soll.
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Kontakt:
Miriam Feldmann
Telefon: 0221-22126672
E-Mail: miriam.feldmann@stadt-koeln.deTelgte - Beschluss Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe (2011)
Beschluss Aufstellung von Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Telgte (2011)
2011 hat die Stadt Telgte beschlossen, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage (2013) wurde über Fortschritte in diesem Bereich berichtet und der Beschluss bekräftigt.
Einwohnerzahl Telgte: 20.000Kontakt:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon: 0641-9303922
E-Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.deTelgte - Sitzungsvorlage Beschaffung nach Kriterien des Fairen Handels (2013)
2011 hat die Stadt Telgte beschlossen, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage (2013) wurde über Fortschritte in diesem Bereich berichtet und der Beschluss bekräftigt.
Einwohnerzahl Telgte: 20.000Kontakt:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon: 0641-9303922
E-Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Bad Berleburg - Factsheets und Leitfäden zur Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung (2022)
Zwischen 2015 und 2017 hat Bad Berleburg erfolgreicham Prozess „Global Nachhaltige Kommune NRW“ teilgenommen. Als Ergebnis wurden eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die auch den Aspekt der öko-sozial nachhaltigen Beschaffung aufgreift. So heißt es im operativen Ziel 4.1:
„Im Jahr 2030 beschafft die Stadtverwaltung Bad Berleburg mind. 95 % ihrer Waren und Dienstleistungen in Bioqualität (umweltfreundlich) bzw. fair gehandelt (sozialverträglich, regional), sofern diese auf dem Markt verfügbar sind.“
Um zu beleuchten, was genau umweltfreundliche bzw. nachhaltige und faire Beschaffung bedeutet, gibt es seit 2022 bzw. 2020 als Hilfestellung für die Verwaltungsmitarbeitenden eine Reihe von Leitfäden und Factsheets zu verschiedenen Produktgruppen:
- Büroeinrichtung
- Baumaterialien
- Lebensmittel, Getränke und Catering
- Informationstechnik
- Kleidung und Dienstkleidung
- Reinigungsmittel
- Geschenke und Marketing-Artikel
- Büromaterial und Papier
Die Factsheets fassen die Informationen kurz und knapp auf einer Seite zusammen.
Aufbauend auf die Factsheets wurden praxisnahe Leitfäden entwickelt, die konkrete Beispiele und Tipps geben. Die Mitarbeitenden wurden zuvor befragt, welche Hilfen sie brauchen, um die nachhaltige Beschaffung umzusetzen. Die Leitfäden beleuchten allgemein den Hintergrund fairer und nachhaltiger Beschaffung und erklären die Kriterien, die für die jeweilige Produktgruppe relevant sind. Außerdem werden die wichtigsten Siegel und Gütezeichen sowie beispielhaft Produkte und Bezugsquellen vorgestellt und weitere Quellen und Informationsangebote aufgelistet.
Die Leitfäden wurden für das Intranet aufgearbeitet, sodass die Suche nach Informationen noch leichter und vor allem ansprechender ist (s. Screenshot). Hier sind die einzelnen Produktgruppen auf Unterseiten aufgeteilt. Auf den jeweiligen Seiten finden sich Grundsätze, die möglichst von allen Mitarbeitenden eingehalten werden sollen. Um den Kolleginnen und Kollegen die Umsetzung zu vereinfachen, sind konkrete Produktbeispiele aufgelistet und darüber hinaus eine Anbieterliste, die aufzeigt, welche Anbieter vor Ort existieren, um entsprechend regional zu beschaffen. Nicht zuletzt enthält eine Negativliste Produkte oder Produktgruppen, die auf keinen Fall gekauft werden sollten.
Leitfäden und Factsheets werden unter anderem allen neuen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Sie sollen kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt werden.
Ausblick
Die Leitfäden sollen regelmäßig überarbeitet und auf ihre Aktualität überprüft werden.
Es sollen jährlich Gespräche mit den Abteilungsleitungen geführt werden, um Fortschritte, aber auch mögliche aufkommende Hindernisse festzustellen. Derzeit wird geprüft, ob ein Monitoring über den bereits vorhandenen Rechnungsworkflow möglich ist. So könnten Fortschritte beziffert werden.
Im Bereich Berufsbekleidung werden seit dem Jahr 2023 die Kleiderscheine der Mitarbeitenden ausgewertet, da für faire Kleidung ein Bonus ausgezahlt wird (Pilotprojekt „Faire Berufsbekleidung“). In diesem Bereich wird also ein Monitoring durchgeführt.
[Factsheet zum Download unter https://www.bad-berleburg.de/Leben/Nachhaltig-und-Smart/Fairer-Handel/]
Einwohnerzahl Bad Berleburg: 18.900Kontakt:
Rebecca Dienst
Stabsabteilung Regionalentwicklung/Kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 02751-923248
E-Mail: r.dienst@bad-berleburg.deBad Berleburg - Pilotprojekt zur Förderung der Beschaffung fairer Berufsbekleidung (2021)
Im Bereich der Berufsbekleidung wurde im Rahmen des geförderten Projektes „Koordination kommunale Entwicklungspolitik“ in der Stadt Bad Berleburg ein Pilotprojekt zur Erhöhung der Bereitschaft und des Wissens in Bezug auf den Kauf von fairer Berufsbekleidung durchgeführt.
Hintergrund
In der Stadt Bad Berleburg wird die Berufsbekleidung (u.a. Jacken, Arbeitshosen) nicht zentral, sondern durch alle Mitarbeiterenden selbstständig beschafft. Die Erstattung läuft dann über sogenannte „Kleiderscheine“. Das betrifft ca. 70 Mitarbeitende des Baubetriebshofs und der Stadtwerke (Klärwerke, Wasser, Abwasser), des Schwimmbads und die Hausmeister. Das Volumen der Kleiderscheine beträgt pro Jahr ca. 6.500 €.
Eine Ausnahme stellen Kleidungsstücke dar, die zur persönlichen Schutzausrüstung zählen, diese werden jeweils über die Vorgesetzten beschafft. Natürlich steht hier Qualität und Sicherheit an vorderster Stelle.
Vorbereitung des Projekts
Die Projektkoordination wurde federführend von den Koordinatorinnen für kommunale Entwicklungspolitik übernommen.
Zu Beginn des Projektes wurde überprüft, ob eine Sammelbestellung als Option auszuschließen ist. Hierzu wurden Gespräche mit den Abteilungsleitungen geführt. Eine gesammelte Bestellung für die Mitarbeitenden wurde jedoch abgelehnt, da diese unterschiedliche Ansprüche an die Bekleidung haben; sie soll für alle individuell bleiben. Zudem hat sich das bisherige System gut etabliert.
Zuschuss zum Kleiderkauf
Da die Kleiderscheine und die damit verbundenen Zuschüsse zuletzt im Jahr 2001, im Zuge der Umstellung auf den Euro, aktualisiert wurden, wurden die Zuschüsse 2021 erstmals angepasst und erhöht. Hierbei wurde bereits der Aspekt des Fairen Handels mit aufgenommen und in Absprache mit den Abteilungsleitungen und dem Personalrat die Zuschuss-Erhöhung wie folgt begründet:
„Nach Anfrage des Personalrates vom 07.01.2021, wird der Zuschuss für die Arbeitsbekleidung um 20% erhöht.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Im Zuge des 2017 angelegten Prozesses zur Nachhaltigkeitsstrategie, hat die Stadt Bad Berleburg es sich zum Ziel gesetzt, als Vorbild im nachhaltigen Handeln und Wirtschaften zu agieren. In diesem Zuge geht es im Projekt ‚kommunale Entwicklungspolitik‘ darum, die Beschaffungsvorgänge in der Verwaltung nach und nach so umzustellen, dass dort, wo es möglich ist, fair gehandelte Produkte beschafft werden.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist in jedem Fall auch die Berufsbekleidung. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Kauf von fair gehandelter Kleidung zu ermöglichen, wurde durch den Personalrat eine Erhöhung des Zuschusses um 20% beantragt.
Wir bitten somit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Kauf auf eine faire Herkunft der Kleidung zu achten. Informationen hierzu finden Sie auf dem beigefügten ‚Factsheet‘.
Wir bitten Sie darum über den ebenfalls beigefügten Rücklaufbogen kurz anzugeben, wo Sie Ihre Kleidung bezogen haben (regionaler Anbieter oder Internetanbieter) und ob es sich dabei um Fairtrade-Kleidung handelt.
Ebenfalls bitten wir darum, beim Verzicht vom Kauf von Fairtrade-Kleidung, beziehungsweise sollte dies nicht möglich sein, dies kurz zu erläutern (Beispiel: ‚der bevorzugte Händler bietet keine Fairtrade-Kleidung an‘).“
[Zu den Factsheets siehe Website der Stadt Berleburg und die Vorgangs-Beschreibung hier]
Projektdurchführung
Man entschied sich bewusst dazu, bei der Begründung der Beitragserhöhung, das Thema „Fair“ in den Fokus zu rücken, um schon einmal auf dieses Kriterium aufmerksam zu machen. Mit dem ausgehändigten Fragebogen sollte zunächst eine Bestandsaufnahme über den Status quo erhoben werden. Abgefragt wurde entsprechend die bevorzugte Einkaufsstätte, ob das Kriterium „fair“ beim Kauf schon eine Rolle spielt und wie der Wissensstand zu diesem Thema ist. Zusätzlich wurden mit den Kleiderscheinen auch Factsheets zu fairer Berufsbekleidung und die Kontaktdaten der Projektkoordinatorinnen für kommunale Entwicklungspolitik ausgegeben.
Leider war der Rücklauf der Fragebögen sehr überschaubar. Daher entscheid die Koordinationsstelle, eine erneute Befragung durchzuführen. Dies wurde in einem ohnehin geplanten dreitägigen Informationsworkshop aufgegriffen, um möglichst viele MitarbeitendeerInnen zu erreichen. Bei dem Workshop handelte es sich um einen Vortrag seitens der Projektkoordinatorinnen, bei dem umfassend über die Hintergründe und die Möglichkeiten fairer Berufsbekleidung berichtet wurde. Zudem wurde die Notwendigkeit des Fragebogens im Detail erläutert und sämtliche aufkommende Fragen konnten direkt diskutiert und beantwortet werden. Der Workshop bot zudem die Möglichkeit, mit den Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen und ihre Gedanken und Ideen in den weiteren Projektablauf mit aufzunehmen. Die Teilnehmenden erhielten neben dem Fragebogen auch eine Zusammenfassung der Informationen.
Ergänzt wurde die Veranstaltung durch ein faires Frühstück mit verschiedenen Produkten aus dem Weltladen. Durch dieses Vorgehen konnte ein deutlich größerer Rücklauf der Fragebögen generiert werden.
Unter anderem konnte anhand der Fragebögen festgestellt werden, dass der überwiegende Teil der Mitarbeiterenden ihre Berufsbekleidung online bezieht. Um dennoch die Möglichkeit eines Einkaufs in den Geschäften vor Ort zu ermöglichen, wurden Gespräche mit diesen geführt. Dabei wurde das aktuelle Sortiment geprüft und Möglichkeiten der Umstellung aufgezeigt. Im Ergebnis konnte erzielt werden, dass ein entsprechendes Angebot fairer Berufsbekleidung auch vor Ort generiert werden kann, wenn auch begrenzt.
Auswertung der Erhebung
In einem nächsten Schritt wurden die Ergebnisse den Abteilungsleitungen und Verantwortlichen der Auszahlung des Kleidergeldes vorgestellt. Gemeinsam einigte man sich darauf, zukünftig weiterhin mit Informationen in Form eines kurzen Leitfadens mit einer Liste fairer Marken sowie Online- und lokalen Anbietern, die jährlich aktualisiert wird, auszugeben. Dabei wurden bewusst ausschließlich Firmen ausgewählt, die Siegel aufweisen können, die den Fair-Handels-Kriterien entsprechen (Mitgliedschaft in der WFTO oder Fair Wear Foundation, Fairtrade Cotton und Fairtrade Textile Production, Grüner Knopf, Cotton made in Africa). Ergänzt wird diese um Firmen, die ausschließlich in Deutschland produzieren. Als zusätzlicher Anreiz für die Mitarbeitenden soll zudem ein Bonus in Höhe von 15% ausgezahlt werden, sofern faire Berufsbekleidung gekauft wurde.
Die Ergebnisse dieses Gespräches wurden im erweiterten Verwaltungsvorstand vorgestellt und von diesem genehmigt.
Die erstellten Leitfäden wurden zusätzlich auf der Personalversammlung 2022 vorgestellt und im Intranet zur Verfügung gestellt.
Abschließend wurden alle Mitarbeitenden mit einem Abschlussschreiben über die Ergebnisse des Pilotprojektes informiert. Eine praktische Umsetzung erfolgt nun seit Frühjahr 2023.
Ende 2023 soll eine Auswertung der Bonuszahlungen, also des Anteils fair gehandelter Kleidung erfolgen. Der Anteil der fairen Berufskleidung soll jährlich erhoben werden. Nachschulungen des Personals sind ebenfalls vorgesehen.
Einwohnerzahl Bad Berleburg: 18.900Kontakt:
Rebecca Dienst
Stabsabteilung Regionalentwicklung/Kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 02751-923248
E-Mail: r.dienst@bad-berleburg.deBergisch Gladbach - Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren (2009)
Dienstanweisung der Stadt Bergisch-Gladbach zum Kauf fair gehandelter Waren (2011)
Die Dienstanweisung gilt für die Produkte Kaffee, Tee, Kakao und kakaohaltige Produkte, Orangensaft, Schnittblumen und Sportbälle, die im Rahmen eines Direktkaufs oder der freihändigen Vergabe beschafft werden. Es werden Beschaffungsgrundsätze festgelegt.
Einwohnerzahl Bergisch Gladbach: 112.000Kontakt:
Susanne Schlösser
Telefon: 02202-142238
E-Mail: s.schloesser@stadt-gl.deBonn - Vergabedienstanweisung der Bundesstadt Bonn (2013)
Die Dienstanweisung enthält Regelungen zur Nachhaltigen Beschaffung und zur Berücksichtigung von Sozialstandards und Umweltschutzkriterien. Ab Seite 14 wird in einer Anlage näher auf Grundlagen, die Berücksichtigung der IAO-Kernarbeitsnormen, Produkt- und Baustoffauswahl (Formaldehydhaltige Produkte, Produkte aus PVC, Holz, Papier, Arbeitsgerät und Verbrennungsmotoren), Informationsquellen zum Umweltschutz, Leistungsbeschreibungen und Wertung von Angeboten eingegangen.
Einwohnerzahl Bonn: 332.000Kontakt:
Referat Vergabedienste Bonn
Telefon: 0228 77 2600
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.deDormagen - Leitfaden für eine faire und nachhaltige Beschaffung (2023)
Mit Beschluss vom 24. Juni 2021 hat der Rat der Stadt Dormagen eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Darin wird die nachhaltige Beschaffung als ein Ziel festlegt. Dort heißt es:
„Im Jahr 2025 ist der Anteil der von der Stadtverwaltung beschafften Güter, die nachhaltige Umwelt- und Sozialstandards einhalten, gestiegen. Die Vergaberichtlinien wurden entsprechend überarbeitet. Hierzu gehört beispielsweise, dass bis 2025 nur noch Dienstbekleidung beschafft wird, die unter Berücksichtigung des ILO-Sozialstandards produziert wurde. Bis spätestens dahin wird auch kein Produkt mehr eingesetzt, das durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurde.“ (Dormagener Nachhaltigkeitsstrategie, Operatives Ziel 5.1.2 und Maßnahme 5.1.2.1)
Seit Dezember 2023 gibt es nun einen Leitfaden für eine faire und nachhaltige Beschaffung. Er führt anschaulich und detailliert in die Hintergründe und Chancen einer nachhaltigen Beschaffung ein und stellt rechtliche Rahmenbedingungen sowie soziale und ökologische Beschaffungsstandards vor. Außerdem nennt er Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit (bspw. in Form anerkannter Gütesiegel), die entweder verpflichtend einzuhalten sind oder zusätzlich beachtet werden sollten.
Für die Beschaffungspraxis (Kapitel 5 des Leitfadens) wird eine Negativliste für Produkte vorgestellt, die nur in begründeten Ausnahmefällen beschafft werden dürfen. Betont wird weiter, dass der gesamte Prozess einer Beschaffung betrachtet werden soll, beginnend mit der Bedarfs- und Marktanalyse bis zum Vertrauensmanagement und Monitoring. Dazu gehören auch Hinweise, wo im Beschaffungsprozess bzw. in den Vergabeunterlagen Nachhaltigkeitskriterien verankert werden können oder sollen. Es wird erläutert, inwiefern die Betrachtung der Lebenszykluskosten relevant ist, was Gütesiegel sind und wie alternative Nachweise zu bewerten sind.
Den Hauptteil des Leitfadens bildet Kapitel 6 „Kriterien und Siegel nach Produktgruppen“. In einem ersten Abschnitt wird überblicksartig die Vorgehensweise beim Direktkauf vorgestellt, welche Gütezeichen empfehlenswert und welche Kriterien als verpflichtend anzusehen sind. Für zwölf Produktgruppen wird neben allgemeinen Informationen ein anschaulicher Überblick darüber gegeben, welche Risiken es gibt und durch welche Gütezeichen (empfohlene, gleichwertige und weitere) diesen begegnet werden kann.
Die Gestaltung folgt dabei diesem Schema:
Dormagener Beschaffungsleitfaden 2023, Gestaltungsbeispiel 1
Fähnchen zeigen an, ob es sich um ein verpflichtendes Kriterium handelt, bzw. geben zusätzliche Hinweise:
Dormagener Beschaffungsleitfaden 2023, Gestaltungsbeispiel 2
Dormagener Beschaffungsleitfaden 2023, Gestaltungsbeispiel 3
Diese Informationen werden durch Arbeitshilfen, Verweise auf Praxisbeispiele aus der kommunalen Beschaffung und andere Hinweise (z. B. zur Einführung neuer Produkte in der Verwaltung und zu weiteren Aspekten der Beschaffung) ergänzt – sowohl in Bezug auf die Produktgruppen als auch in Kapitel 7 allgemein.
Hintergrund
Die Erstellung des Leitfadens wurde durch die Beschaffungsverantwortlichen der Stadt Dormagen begleitet sowie durch ein externes, auf Nachhaltigkeitsthemen spezialisiertes Beratungsunternehmen unterstützt. Die ansprechende grafische Aufbereitung oblag einer externen Grafikagentur.
Der Leitfaden wurde in Kooperation mit den Beschaffungsverantwortlichen erarbeitet. Mit Beschlussfassung des Rates vom 14.12.2023 wurde festgelegt, dass die Stadt Dormagen bei sämtlichen Beschaffungen ökologische und soziale Kriterien prüft und sich insbesondere zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet. Die Einführung des Leitfadens erfolgte im Januar 2024 durch Veröffentlichung im Intranet der Stadt Dormagen und durch eine E-Mail an die Beschaffungsverantwortlichen aller Bereiche der Verwaltung mit Hinweis darauf, dass er zunächst noch nicht verpflichtend in Kraft getreten ist, aufgrund des Weggangs der bisherigen Stelleninhaberin und einer Neubesetzung der Stelle erst zum August 2024. Daher erfolgt eine Festlegung zur weiteren Vorgehensweise (Schulungen, Monitoring, Anpassung, Berichterstattung) auch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
[Beschaffungsleitfaden zum Download]
Einwohnerzahl Dormagen: 65.000Kontakt:
Anke Tobies
Fachbereich Städtebau – Liegenschaften und Umweltschutz
Telefon: 021332576139
E-Mail: anke.tobies@stadt-dormagen.deDortmund - Good Practice Dortmund (2016)
Als Ermutigung für Kommunen, den Prozess der nachhaltigen Beschaffung aufzunehmen und konsequent zu verfolgen, wurde von newtrade nrw die Studie „Good Practice Dortmund – Von der Optimierung kommunaler Vergabeprozesse zu einer Nachhaltigen Beschaffung“ erarbeitet, die am Beispiel der Stadt Dortmund aufzeigt, wie ein langjähriger Prozess dazu führen kann, die nachhaltige Beschaffung übergreifend zu implementieren.
Die Studie startet mit der Einführung einer zentralen Vergabestruktur und eines strategischen Einkaufs und zeigt im weiteren Verlauf die Integration sozialer Aspekte in die Vergabeprozesse auf. Vor dem Hintergrund, dass Dortmund keine finanzstarke Stadt ist und mit dem im Ruhrgebiet typischen Strukturwandel kämpfen musste, ist der Weg zur nachhaltigen Beschaffung besonders hervor zu heben.
Einwohnerzahl Dortmund: 593.000Kontakt:
Tim Stoffel
newtrade nrw - Büro für Nachhaltige Beschaffung
Telefon: 0211-8371626
E-Mail: tim.stoffel@extern.stk.nrw.deDortmund - Video "Wie sieht faire Beschaffung in der Praxis aus?" (2016)
Die Kampagne „Deutschland Fairgleicht“ macht auf die Möglichkeiten und das Potenzial einer fairen Beschaffung in Kommunen aufmerksam und zeigt Informations- und Beratungsangebote auf.
Im Rahmen der Kampagne wurden drei Vorreiterkommunen von einem Filmteam besucht und gaben Einblicke in ihre Aktivitäten zur Fairen Beschaffung.
Das Video kann hier angeschaut werden.
Der Beitrag zu Dortmund beginnt bei Minute 11:35 und endet bei Minute 17:05.
Einwohnerzahl Dortmund: 593.000Kontakt:
Laura Heiduk
Büro für Internationale Beziehungen
Telefon: 0231 50-26516
E-Mail: lheiduk@stadtdo.deErkrath - Dienstanweisung nachhaltige Beschaffung (2020)
Im Mai 2019 wurde die Verwaltung der Stadt Erkrath per Ratsbeschluss beauftragt Umsetzungsmöglichkeiten zur Aufstellung von Richtlinien zur nachhaltigen Vergabe öffentlicher Aufträge zu erarbeiten.
Daraufhin hat sich die Arbeitsgruppe „Nachhaltige Beschaffung“ gegründet, die im Januar 2020 beschloss, in die Vergabedienstanweisung den Passus „Nachhaltige und faire Beschaffung“ aufzunehmen. Ziel ist die Gewährleistung, dass alle Nachhaltigkeitsaspekte bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Festlegung der „Nachhaltigen und fairen Beschaffung“ in die Dienstanweisung für das Vergabewesen erfolgte schließlich im Mai 2020.
In der Vergabedienstanweisung vom 01.05.2020, zuletzt geändert am 15.03.2022, wurde festgelegt:
„11.7 Nachhaltige und faire Beschaffung
(1) Beschaffungen haben möglichst nachhaltig und fair zu erfolgen, d.h. es ist auf einen geringen Ressourcenverbrauch, die Vermeidung von Abfall, die Klima- und Umweltfreundlichkeit sowie die Einhaltung von Sozialstandards zu achten.
(2) In den Vergabeunterlagen ist an geeigneter Stelle darauf hinzuweisen, dass die Stadt Erkrath besonderen Wert auf eine nachhaltige Beschaffung legt. Dadurch sollen die Unternehmen animiert werden, innovative, ökologische und fair gehandelte Produkte anzubieten.
(3) Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung bei der Definition des Auftragsgegenstandes, dessen technischer Spezifikation, als zusätzliche Ausführungsbedingungen oder als Eignungs- oder Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben. Sozial- und Umweltsiegel können daher als Nachweis für Nachhaltigkeit dienen (s. im Weiteren Abs. 5). Holzprodukte, die beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Als Beleg für die Erfüllung der Mindestanforderungen ist die Vorlage des Umwelt oder Gütezeichens oder Zertifikats (z.B. Blauer Engel, Energie Star, Europäische Blume, Fairtrade, Zertifizierung nach EMAS etc.) zu verlangen. Gleichwertige Nachweise sind zuzulassen.
(4) Bei den Ausschreibungen sind als Basis für die Sozialstandards die Übereinkommen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Sonderorganisation der Vereinten Nationen) zu beachten. Waren, die unter Verletzung der in den ILO-Kernarbeitsnormen geregelten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden, dürfen nicht Gegenstände der Beschaffung sein.
(5) Die Nachhaltigkeitsaspekte hat der jeweilige Fachbereich bei der Erstellung der Vergabeunterlagen selbstständig zu recherchieren und aufzunehmen. Anregungen, Ideen und Hilfestellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind unter https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/ zu finden. Eine Liste der Gütezeichen, welche die Bedingungen des § 34 Abs. 2 VgV für europaweite Dienst- und Lieferleistungen erfüllen und eine Liste weiterer möglicher Gütezeichen sind ebenfalls dort abrufbar.
(6) Die Überprüfung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt ab einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro netto durch das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft (61-1-1). Diesem sind die Vergabeunterlagen spätestens vor Veröffentlichung zur Überprüfung der Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien zuzuleiten, bei komplexen Leistungsbeschreibungen/-verzeichnissen bereits während der Erstellung der Unterlagen nach Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte, bei der Zusammenarbeit mit externen Architektur-/Ingenieurbüros nach Möglichkeit bereits in der Leistungsphase 1. Das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft ist darüber zu informieren, an welcher Stelle in den Vergabeunterlagen die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt wurden. Bei Vergaben über VMS ist das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft im Rahmen der Genehmigungsstufen zu hinterlegen. Die Veröffentlichung ist erst nach Freigabe durch das Sachgebiet Umwelt/Abfallwirtschaft zulässig.
Einwohnerzahl Erkrath: 44.000Kontakt:
Kristian Kuylaars
Telefon: 0211-2407-6801
E-Mail: kristian.kuylaars@erkrath.deEuskirchen (Kreis) - Handreichung zur nachhaltigen Beschaffung mit Factsheets (2024)
Im März 2024 wurde für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung des Kreises Euskirchen ein Leitfaden „Faire nachhaltige Beschaffung“ veröffentlicht. Diese Handreichung dient als Hilfestellung bei der Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung, die als Vergabegrundsatz in der Dienstanweisung vom 10.1.2023 verankert wurde.
In der Einleitung führt der Leitfaden grundsätzlich in die Bedeutung der nachhaltigen Beschaffung ein, in dem die Vorbildrolle von Kommunen und die Marktmacht hervorgehoben werden, die Kommunen durch ein vorbildliches Beschaffungswesen ausüben.
Es werden außerdem der rechtliche Rahmen für nachhaltige Beschaffung und Fragen der Wirtschaftlichkeit erörtert.
Im Abschnitt Beschaffungsstandards findet man Hintergrundinformationen zur Bedeutung von Sozial- und Umweltstandards. Es wird erläutert, was sensible Produktgruppen sind und warum hier die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien eine besondere Rolle spielen. (Zahlreiche Informationen dazu finden Sie auch im Bereich „Grundlagenwissen > Risiken in Lieferketten“.)
Das Kapitel Beschaffungspraxis stellt zahlreiche Hinweise zur Vorgehensweise bei der Beschaffungspraxis vor, angefangen mit dem Suffizienz-Gedanken über die Frage nach Miete oder Leasing statt Beschaffung, Erläuterungen zu sozialen Mindeststandard bis hin zur Lebenszykluskostenbetrachtung. Wichtig sind in diesem Kontext auch die Hinweise, die der Leitfaden zu Gütezeichen und Zertifikaten gibt.
Neben einer Reihe von Links zu Praxisbeispielen (u.a. im Kompass Nachhaltigkeit und beim Umweltbundesamt) und Unterstützungshilfen enthält der Anhang zum Leitfaden eine Vorlage für die Forderung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in den Ausführungsbedingungen. Hierin wird schrittweise abgefragt, ob es sich bei dem zu beschaffenden Produkt um eines aus den sensiblen Produktgruppen handelt:
- Ausgewählte Agrarprodukte
- Holzprodukte
- IT und Kommunikations-Produkte
- Lederprodukte
- Naturkautschuk-Produkte
- Ungebrauchte Natursteine
- Spielwaren
- Sportartikel
- Teppiche Textilien und Bekleidung
Gehört das fragliche Produkt zu den sensiblen Produktgruppen und wird es in einem Land der DAC-Liste der Entwicklungsländer hergestellt, sind wiederum als Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Gütezeichen, die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative oder alternativ eine ausführliche Darstellung „aktiver und zielführender Maßnahmen“ über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen einzureichen.
Factsheets, die mit dem Leitfaden veröffentlicht wurden, sollen dessen Inhalte kurz und bündig darstellen, damit für die Mitarbeitenden auf einen Blick leicht erkennbar ist, welche Kriterien berücksichtigt werden können, ohne den umfangreicheren Leitfaden zu durchsuchen. Für folgende Produktgruppen liegen Factsheets vor:
- Büroausstattung
- Druckerzeugnisse
- IT
- Papier/Büro/Give-aways
- Textilien
In den Factsheets wird übersichtlich dargestellt, welche öko-sozialen Risiken bei den entsprechenden Produkten bestehen und wie ihnen in der Beschaffung mit welchen empfohlenen und alternativen Gütezeichen begegnet werden kann. Außerdem sind hier Tipps und Hilfestellungen (z.B. über Praxisbeispiele) zu finden.
Zur Dokumentation heißt es in der Dienstanweisung: „Bei allen Vergabeverfahren ist zu dokumentieren, welche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt wurden.“
Hintergrund
Anlass für die Erstellung des Leitfadens gab die Nachhaltigkeitsstrategie der Kreisverwaltung, die mit Beschluss vom 14.4.2021 verabschiedet wurde. Er ist Ergebnis einer durch die SKEW geförderte Strategieberatung.
Zum Download
[Leitfaden]
[Factsheet Textilien]
[Factsheet Papier, Büro, Give-aways]
[Factsheet IT]
[Factsheet Druckerzeugnisse]
[Factsheet Büroausstattung]
Einwohnerzahl Euskirchen (Kreis): 200.000Kontakt:
Lisa Rodermann
Kreisentwicklung und Planung / Nachhaltigkeit
E-Mail: lisa.rodermann@kreis-euskirchen.deFaire Metrolpole Ruhr - Charta Faire Metropole Ruhr 2030 (2021)
Für Fairen Handel und Fairen öffentlichen Einkauf in den Ruhrgebietskommunen
Mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine Fairfassung für das Ruhrgebiet fordert das Netzwerk Faire Metropole Ruhr die 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise auf, sich zu einer nachhaltigen Zukunft des Ruhrgebiets, zu Fairem Handel und zu Fairer öffentlicher Beschaffung zu bekennen und diesem Bekenntnis konkrete Taten folgen lassen. Grundlage für diese Fairverfassung sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).
Gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur
Das Ruhrgebiet steht in der Tradition erkämpfter Rechte für Arbeiterinnen und Arbeiter einer sozial gerechten Ausgestaltung der Industrialisierung. Doch mehr denn je produzieren Menschen weltweit Güter unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen – auch für Kommunen im Ruhrgebiet. Ein solidarisches Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturen ist die Basis eines friedlichen Zusammenlebens – lokal und global.
Mit der „Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ gelang es 2010, dass sich alle 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise verpflichteten, bei ihrem öffentlichen Einkauf auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Die Faire Metropole Ruhr möchte sich mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 auch weiterhin gemeinsam gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur stark machen. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in der Region motiviert und dazu befähigt werden, sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit einzusetzen.
Nachhaltige Kommunalentwicklung – vor Ort und weltweit
Das Engagement der Kommunen in der Fairen öffentlichen Beschaffung ist für die Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik von enormer Bedeutung, denn als öffentliche Auftraggeber besitzen Kommunen einen enormen wirtschaftlichen Einfluss. Hier werden rund die Hälfte der Mittel verantwortet, die bundesweit für die öffentliche Beschaffung durch Bund, Länder und Kommunen ausgegeben werden (Quelle: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt – SKEW). Mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 lässt sich erreichen, dass auch die Kommunen im Ruhrgebiet einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung leisten und sich für eine nachhaltige Kommunalentwicklung (SDG 11) vor Ort und weltweit einsetzen. Die SDGs heben Kommunen als besondere Akteure hervor, Verantwortung zu übernehmen und ihre Kompetenzen einzubringen.
Menschenwürdige Arbeit, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, Klimaschutz
Die Entwicklungsziele für menschenwürdige Arbeitsbedingungen (SDG 8) sowie die Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12) haben eine besondere Relevanz. Genauso wie das Thema Klimaschutz (SDG 13). Landkreise, Städte und Gemeinden können diese Ziele unterstützen, indem sie fair gehandelte Produkte einkaufen und auf Güter verzichten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit oder unter Verletzung sozialer Mindeststandards hergestellt werden (Quelle: SKEW).
Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichten sich die Kommunen zu einer Reihe von Mindestzielen und Handlungen:
- Erhöhung der Anzahl kommunaler Einkäufe, in denen mindestens die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) nachgewiesen werden muss
- Erhöhung der Anzahl kommunaler Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen
- Aktive Unterstützung der Fairtrade-Towns-Kampagne, Informationsarbeit zum Thema Fairer Handel und Erhöhung des Anteils fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen
- Unterstützung von Projekten von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern, im Rahmen der Wirtschaftsförderung
- Erhöhung der Anzahl der Fairtrade-Schools, FaireKITAs, Faitrade-Universities und Fairen Jugendhäuser in der Metropole Ruhr
Nun kommt es darauf an, dass die Kommunen die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 mit Leben füllen und in konkreten Handlungsfeldern umsetzen.
Die Entstehung der Charta Faire Metropole Ruhr wurde finanziell unterstützt durch die SKEW und die Stiftung Umwelt und Entwicklung des Landes NRW.
Weitere Informationen
Charta Faire Metropole Ruhr 2030 (PDF)
Mehr zur Charta: www.faire-metropole.ruhr/charta
Einwohnerzahl Faire Metrolpole Ruhr: 4.500.000Kontakt:
Dirk Heitlindemann
Projektkoordinator Faire Metropole Ruhr e.V.
Telefon: +49 (2323) 9949722
E-Mail: d.heitlindemann@faire-metropole.ruhrKöln - Auszug aus der Vergabeordnung – Faire Beschaffung (2016)
In der Vergabeordnung der Stadt Köln vom 01.09.2016 wurde festgelegt:
(...)
"6.4. Faire Beschaffung
Die Fachdienststellen beschaffen möglichst Produkte aus fairem Handel (zum Beispiel bei Bällen, Sportartikeln, Bekleidung, Wohntextilien, Spielwaren, Teppichen, Lederprodukten, Holzprodukten, Natur- und Pflastersteinen, Agrarprodukten), bei denen eine unabhängige Zertifizierung als Nachweis gilt (zum Beispiel Transfair- oder Rugmark-Siegel)*."
*Umsetzung des Ratsbeschlusses "Faire Vergabe - Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen Kriterien vom 25.09.2008 (Vorlagen-Nummer: AN/1881/2008). Die weiteren Vorgaben sind durch §§ 17 und 18 TVgG umgesetzt (umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen).
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Kontakt:
Miriam Feldmann
Telefon: 0221-22126672
E-Mail: miriam.feldmann@stadt-koeln.deMünster - Umweltleitlinien für die Stadtverwaltung (2001)
Die Verwaltung der Stadt Münster ist sich ihrer Verantwortung für einen schonenden Umgang mit der Natur und der nachhaltigen Verwendung von Ressourcen bewusst und führte bereits im Jahr 2001 ein Umweltmanagementsystem ein, welches die kontinuierliche Verringerung der Umweltbelastungen bei den alltäglichen Verwaltungstätigkeiten zum Ziel hat.
Umweltleitlinien (2001) als Dokument
Einwohnerzahl Münster: 318.000Kontakt:
Stefan Kappenberg
Telefon: 0251-492 1062
E-Mail: stefan.kappenberg@muenster.deRhein-Kreis Neuss - Leitfaden für nachhaltige Beschaffung (2021)
Seit 2021 gibt es im Rhein-Kreis Neuss die „Allianz für Klima und Nachhaltigkeit“. Sie soll zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit beitragen, um diese Themen effizienter anzugehen und Synergien zu nutzen.
Seit Juni 2021 gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Rhein-Kreis Neuss sowie für die Kreis-Kommunen den Leitfaden für nachhaltige Beschaffung. Die Erstellung des Leitfadens war eine zentrale Aufgabe der von der SKEW geförderten Stelle einer Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik in der Kreisverwaltung (weitere Infos zur Personalförderung finden Sie hier).
Im Vorfeld der Veröffentlichung des Leitfadens wurden Seminare und Workshops zur öko-sozialen Beschaffung, u.a. mit FEMNET e.V. durchgeführt. Daran nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und aus den Kreiskommunen teil, die mit Nachhaltigkeits- und Beschaffungsthemen betraut sind, außerdem das Zentrale Vergabemanagement des Kreises.
In der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Leitfadens heißt es:
„Der Einsatz für eine faire und ökologisch nachhaltige Beschaffung und damit auch für bessere Lebensbedingungen in vielen Produktionsländern ist fester Bestandteil der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Entwicklungszielen.“
Die Musterresolution 2030 hat der Kreis bereits 2018 unterzeichnet.
Die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung nehmen mit dem Leitfaden den großen Einfluss in den Blick, den Kommunalverwaltungen auf Markt und Handel haben. In der Einleitung heißt es dazu: „Mit der Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien kann nachhaltige Vergabe zum Erreichen von gesellschaftspolitischen Zielen beitragen, wie soziale Gleichberechtigung, faire Arbeitsbedingungen, Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen und Anpassung an den Klimawandel.“
Der Leitfaden dient als Empfehlung für die Verwaltungen und auch für die Zivilgesellschaft und soll dazu ermutigen, weitere Schritte in Richtung fairer und nachhaltiger Beschaffung zu gehen. Die Broschüre bietet unter anderem
- einen Einstieg in die Gründe für nachhaltige Beschaffung,
- rechtliche Vorgaben und Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung,
- einen Überblick über betroffene Produktgruppen und relevante Gütesiegel und
- deren Verankerung in Beschaffungsvorgängen,
- Informationen zu beratenden Stellen und Quellen.
Erster Ansprechpartner für Fragen von Interessierten ist der Beauftragte für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Kreisverwaltung.
Der Leitfaden wurde über das Intranet den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung vorgestellt.
[Leitfaden zum Download]
[Link zur Pressmitteilung]
Einwohnerzahl Rhein-Kreis Neuss: 452.000Kontakt:
Thiago de Carvalho Zakrzewski
Beauftragter für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Telefon: 02181-6016113
E-Mail: thiago.zakrzewski@rhein-kreis-neuss.de
Url: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/klima-nachhaltigkeit-und-internationales/Solingen - Vergabedienstanweisung (2019) und Vergabeordnung (2021)
Seit November 2019 gilt in der Klingenstadt Solingen eine neue Vergabedienstanweisung. Sie löst das Vorgänger-Dokument von 2011 ab.
Wie gehabt werden unter 1. „Allgemeiner Teil“ folgende grundsätzliche Vorgaben gemacht:
„1.1. Beschaffungsstandards
Den Festlegungen des Rates und seiner entscheidungsbefugten Ausschüsse zur Verwendung bestimmter Materialien ist Folge zu leisten. SD 25 [Vergabestelle] legt eine Zusammenstellung der einzelnen Beschlüsse auf dem Mitarbeiterportal an.
1.2. Die Verwendung von PVC ist unter Umweltgesichtspunkten genau zu prüfen.
1.3. Produkte, die unter den schlimmsten Formen der Kinderarbeit produziert wurden, dürfen nicht beschafft werden.“Seit Mai 2021 gilt außerdem eine neue Vergabeordnung. Der Grundsatz „Der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Vergaben ist besondere Sorgfalt zu widmen.“ des Vorgängerdokuments gilt weiterhin.
Außerdem regelt Punkt 2. „Beschaffungsstandards“:
„Beschlüsse von Ratsgremien zu Beschaffungsstandards im Sinne von sozialen, ökologischen oder technischen Vorgaben sind zu beachten.
Darüber hinaus sind die jeweils einschlägigen Regelungen, insbesondere Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Zuwendungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
[…]“Für folgende Produktgruppen und Themen existieren Ratsbeschlüsse, die die nachhaltige Beschaffung betreffen:
PVC (2013)
„Für Fenster- und Türanlagen dürfen weichmacherfreie PVC-Materialien eingesetzt werden. Der Stadtdienst Natur und Umwelt empfiehlt den Verzicht auf Weich-PVC, beispielsweise in Bodenbelägen. Darüber hinaus kann die Umweltrelevanz verschiedener Ausführungsvarianten in der Wertungsmatrix berücksichtigt werden.“Tropenholz (1998)
„Der Beschluss bezüglich der Verwendung von Tropenholz wird wie folgt modifiziert:
Bei Bauvorhaben der Stadt Solingen werden bevorzugt solche heimischen Hölzer eingesetzt, für deren Herkunft der Nachweis der umweltverträglichen, am Nachhaltigkeitsprinzip orientierten Wirtschaftsweise im Wald geführt wird. Sollte bei Einzelfällen die Verwendung einheimischer Hölzer technisch nicht möglich sein, können auch ausländische Hölzer mit einem entsprechenden Herkunftsnachweis verwendet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für die Verwendung von Tropenhölzern, für die ein Zertifikat des Forest Stewardship Council (FSC) vorliegt.“Energieeffizienz (2010)
„Bei der Angebotswertung sind nach Möglichkeit Aspekte der Energieeffizienz und des Umweltschutzes sowie die Folgekosten unterschiedlicher Produkte / Ausführungsarten in der Wertung mit zu berücksichtigen (siehe auch §§ 6 ff TVgG NRW und Ziffer 2.9.1 Vergabedienstanweisung).“Kinderarbeit (2010)
„Produkte, die unter den schlimmsten Formen der Kinderarbeit produziert wurden, dürfen nicht beschafft werden (siehe auch § 14 TVgG NRW und Ziffer 1.3 Vergabedienstanweisung).“Kaffee, Tee (2010)
„In öffentlichen Sitzungen der Stadt Solingen sind Kaffee und Tee aus fairem Handel zu verwenden."Ausblick
Aktuell erarbeitet die Zentrale Beschaffung mit der Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz des Oberbürgermeisters eine Dienstanweisung zur Nachhaltigen Beschaffung sowie eine Produkt-Negativliste. Letztere soll Hinweise u.a. zu den ILO-Kernarbeitsnormen und weiteren Gütesiegeln enthalten, außerdem eine Anzeigepflicht, die bei einem Verstoß gegen die Negativliste dessen Anzeige vorschreibt und den Grund benennt.
Zum Download
[Vergabedienstanweisung]
[Vergabeordnung]
Einwohnerzahl Solingen: 165.000Kontakt:
Christoph Hähne
Abteilungsleitung Einkauf/Finanzen
Telefon: 0212 2906777
E-Mail: c.haehne@solingen.de