Zubereitete Mahlzeiten und Catering
- CPV-Code
- 15894300-4
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Köln - Rahmenvertrag zum Catering (2017)
Von der Abteilung Repräsentation und Protokoll des Oberbürgermeisterbüros der Stadt Köln wurde in 2017 der Rahmenvertrag zum Catering neu ausgeschrieben. Entsprechend den Vorgaben zur Erreichung des Titels Fairtrade Town wurde schon im Vorläufervertrag festgeschrieben, dass Kaffee und Tee aus Fairem Handel stammen müssen. Im neuen Vertrag (2018-2022) wurden zusätzlich die Produkte Zucker und Orangensaft aufgenommen. Hinzu kamen die Vorgaben, dass Obst und Gemüse saisonal sein und Fisch aus nachhaltiger Aquakultur stammen sollen.
Auszug aus dem aktuellen Rahmenvertrag (Laufzeit 2018 bis 2022):
(…) „Produkte aus fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments (A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieter müssen den Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.
Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.
(...) Kategorie 3: (zwingend „fair“ gehandelter,100%-iger Orangensaft, Bio-Apfelsaft)
(...) Pos. 2.2.2 Heißgetränke (zwingend „fair“ gehandelter Kaffee, Tee, auch der dazu gereichte Zucker muss fair gehandelt sein).“
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Kontakt:
Miriam Feldmann
Telefon: 0221-22126672
E-Mail: miriam.feldmann@stadt-koeln.deKöln - Weihnachtsmarkt mit nachhaltiger Ausrichtung (2018)
In der öffentlichen Ausschreibung der Stadt Köln für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes auf dem Kölner Neumarkt 2018-2022 wird als eine der Mindestanforderungen formuliert:
„Der Markt muss eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweisen. Es ist nur ein Verkauf von weihnachtlich orientierten sowie fair gehandelten Artikeln zulässig, wie beispielsweise Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel und Kerzen. Sofern importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern verkauft bzw. verarbeitet werden, müssen diese nach den Grundsätzen des „Fairen Handels“ nachweislich produziert und gehandelt worden sein oder aus ökologischem Anbau stammen. Die Form des Nachweises ist bei der Bewerbung zu benennen und vom ausgewählten Bewerber zur jeweiligen Marktzeit auf Verlangen vorzulegen.
Fair gehandelte, regional vermarktete und aus ökologischem Anbau stammende Produkte sind vorrangig anzubieten, um so das Profil des Marktes stärken.“In der Bewertungsmatrix wird als Bewertungskriterium für das Gastronomieangebot festgelegt:
„Die angebotenen Speisen und Getränke sollen entweder aus fairem Handel, ökologischem Anbau oder aus regionaler Direktvermarktung stammen. Im Bereich der Lebens- und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen, eine höhere Quote ist erstrebenswert. Dosierte Anzahl an gastronomischen Händlern, die max. 15 % der genehmigten Verkaufsfläche beanspruchen.“
„Im Bereich der Lebens- und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen. Die angebotenen Bio-Produkte sind während der Marktzeit durchgängig anzubieten.“
Mit der Ausschreibung wird ein Merkblatt „Fairer Handel“ veröffentlicht. Hier wird auf der Grundlage einer EU-Resolution dargelegt, welche Kriterien den Fairen Handel auszeichnen.
Zum Download
[Ausschreibungstext Weihnachtsmarkt Neumarkt (2018-2022)]
[Bewertungsmatrix Weihnachtsmarkt Neumarkt]
[Merkblatt Fairer Handel]
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Kontakt:
Miriam Feldmann
Telefon: 0221-22126672
E-Mail: miriam.feldmann@stadt-koeln.de