Dekorationsartikel
- CPV-Code
- 39298900-6
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Gemäß § 2 des Abfallgesetzes Nordrhein-Westfalens sollen bei öffentlichen Aufträgen Umweltaspekte berücksichtigt werden.
„(...) Die Dienststellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes beizutragen. Insbesondere sollen sie bei der Beschaffung oder Verwendung von Arbeitsmaterialien, Ge- und Verbrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug geben, die
- mit rohstoffschonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt sind,
- aus Abfällen hergestellt sind,
- sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen,
- im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder
- sich in besonderem Maße zur Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung eignen,
sofern diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.“
Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Köln - Weihnachtsmarkt mit nachhaltiger Ausrichtung (2018)
In der öffentlichen Ausschreibung der Stadt Köln für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes auf dem Kölner Neumarkt 2018-2022 wird als eine der Mindestanforderungen formuliert:
„Der Markt muss eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweisen. Es ist nur ein Verkauf von weihnachtlich orientierten sowie fair gehandelten Artikeln zulässig, wie beispielsweise Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel und Kerzen. Sofern importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern verkauft bzw. verarbeitet werden, müssen diese nach den Grundsätzen des „Fairen Handels“ nachweislich produziert und gehandelt worden sein oder aus ökologischem Anbau stammen. Die Form des Nachweises ist bei der Bewerbung zu benennen und vom ausgewählten Bewerber zur jeweiligen Marktzeit auf Verlangen vorzulegen.
Fair gehandelte, regional vermarktete und aus ökologischem Anbau stammende Produkte sind vorrangig anzubieten, um so das Profil des Marktes stärken.“In der Bewertungsmatrix wird als Bewertungskriterium für das Gastronomieangebot festgelegt:
„Die angebotenen Speisen und Getränke sollen entweder aus fairem Handel, ökologischem Anbau oder aus regionaler Direktvermarktung stammen. Im Bereich der Lebens- und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen, eine höhere Quote ist erstrebenswert. Dosierte Anzahl an gastronomischen Händlern, die max. 15 % der genehmigten Verkaufsfläche beanspruchen.“
„Im Bereich der Lebens- und Genussmittel sollen mindestens 50 % der Angebote aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen. Die angebotenen Bio-Produkte sind während der Marktzeit durchgängig anzubieten.“
Mit der Ausschreibung wird ein Merkblatt „Fairer Handel“ veröffentlicht. Hier wird auf der Grundlage einer EU-Resolution dargelegt, welche Kriterien den Fairen Handel auszeichnen.
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Köln:
Miriam Feldmann
Telefon 0221-22126672
E-Mail miriam.feldmann@stadt-koeln.de