Polohemden
- CPV-Code
- 18333000-2
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz NRW: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Laut Landesregierung NRW stehen die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere das Verbot der Kinderarbeit – in keinem Widerspruch, da das Vergaberecht des Bundes bereits vorsieht, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) wie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Diese Abkommen sind jedoch nur für Arbeitsbedingungen in Deutschland bindend und nicht oder nur teilweise für Produktionsländer von beispielsweise Arbeitskleidung oder IT Hardware.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Dortmund - Arbeitsbekleidung (2016)
Im Jahr 2015 konnte die Stadt Dortmund einen europaweiten Auftrag in Höhe von über 100.000 Euro zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzbekleidung fair vergeben. Den Zuschlag erhielt ein Händler, in dessen Angebot sämtliche Hersteller mit der Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation oder mit dem Zertifikat Fairtrade Certified Cotton belegen konnten, dass sie glaubwürdige und extern bestätigte Schritte unternehmen, um Arbeitsrechtsverletzungen bei der Produktion von Berufsbekleidung auszuschließen.
Eine Ausschreibung nach sozialen Kriterien in diesem Umfang war nur möglich durch intensive interne Vorarbeiten und die passenden äußeren Rahmenbedingungen. Bei einigen kleineren Vergabeverfahren und Pilotausschreibungen nach sozialverantwortlichen Kriterien konnte die Stadt Dortmund bereits in der Vergangenheit Erfahrungen sammeln. So waren z.B. Blumenpräsente, Lebensmittel, Bälle und Dienstkleidung in geringerem Umfang sowie Kaffee und Tee bereits erfolgreich nach fairen Kriterien eingekauft worden.
Neben diesen Vorerfahrungen war für das Gelingen der Musterausschreibung für Dienst- und Schutzkleidung die vertrauensvolle Zusammenarbeit der städtischen Verwaltung mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem EU-Projekt „Jede Kommune zählt: Sozial gerechter Einkauf - Jetzt!“, insbesondere der Christlichen Initiative Romero e.V., entscheidend. Die Kompetenz der Initiative war besonders hilfreich, um die wesentlichen Schwachstellen bei den Sozialstandards entlang der Lieferkette zu identifizieren und die Glaubwürdigkeit der von den Unternehmen eingereichten Nachweise zu beurteilen.
Im Leitfaden „Die Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen und Kriterien des Fairen Handels beim Einkauf von Dienst- und Schutzkleidung“ sind die Erfahrungen aus dem Dortmunder Pilotprojekt beschrieben. Sie sollen als Basis für künftige Vorgänge und Verfahrensabläufe in der nachhaltigen Beschaffung dienen. Sie sollen auch andere Kommunen dazu anregen, sich auf den Weg zu einer nachhaltigen, sozial und ökologisch verantwortlichen Beschaffung zu machen.
Leitfaden der Stadt Dortmund und der Christlichen Initiative Romero e.V.
Leitfaden inklusive Anhang (100 Seiten)
Leitfaden ohne Anhang (36 Seiten)Anhang
Formblätter (20 Seiten)
a | Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zu fair gehandelten Produkten
b | Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
c | Besondere Vertragsbedingungen zu LOS 1: Fair gehandelte Produkte
d | Bestimmungen zur Einhaltung sozialer Standards bei der Herstellung
der Bekleidung und Besondere Vertragsbedingungen zu LOS 2 bis 4Leistungsverzeichnisse Arbeitsbekleidung (12 Seiten)
a | Los 1 Arbeitsbekleidung: faire Produkte (T-Shirt)
b | Los 2 Arbeitsbekleidung: Hemden, Hosen, Pullover, WestenDie Entwicklung der Ausschreibung, der Vertragsbedingungen und Formblätter wurde juristisch begleitet. Ein entsprechendes Gutachten mit rechtsdogmatischen Ausführungen ist ebenfalls Teil des Anhangs.
Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. Hieraus resultieren neue Regelungen im GWB, in der VgV sowie in der SektVO, welche bislang noch nicht Gegenstand des Rechtsgutachtens waren.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Ergänzung zum Rechtsgutachten verfasst.
Ergänzung zum Rechtsgutachten (3 Seiten)
Einwohnerzahl Dortmund: 587.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:
Laura Heiduk
Büro für Internationale Beziehungen
Telefon 0231 50-26516
E-Mail lheiduk@stadtdo.de