Kinder-Warnwesten
- CPV-Code
- 35114400-5
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz NRW: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Laut Landesregierung NRW stehen die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere das Verbot der Kinderarbeit – in keinem Widerspruch, da das Vergaberecht des Bundes bereits vorsieht, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) wie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Diese Abkommen sind jedoch nur für Arbeitsbedingungen in Deutschland bindend und nicht oder nur teilweise für Produktionsländer von beispielsweise Arbeitskleidung oder IT Hardware.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Frechen - Kinder-Warnwesten aus Fairem Handel als Geschenk für Schulanfänger (2022)
Im Sommer 2022 hat die Stadt Frechen bereits zum zweiten Mal zur Einschulung allen Erstklässlern als Geschenk eine Kinder-Warnweste aus Fairem Handel überreicht.
Vorausgegangen war der Wunsch verschiedener Vertreter:innen aus den Schulen, dass Warnwesten ein geeignetes Willkommensgeschenk sind. Als aktive Fairtrade Town wurde beschlossen, dass die Westen unter Fair-Handels-Bedingungen hergestellt sein sollten. Es wurden drei Angebote bei verschiedenen Herstellern eingeholt.
Bei der Kontaktaufnahme unterstützt wurde die Verwaltung durch einen Händler vor Ort, der u.a. bei Herstellern Informationen zu deren Fair-Handels-Aktivitäten abfragte. Die Expertise von FEMNET e.V. half bei der Einordnung der vorgelegten Nachweise.
Zwei von drei Bietern konnten die geforderten Kriterien erfüllen. Den Zuschlag erhielt das preislich günstigste Angebot eines Herstellers, der Mitglied der Fair Wear Foundation ist. Das Gesamtvolumen betrug rund 550 Westen.
Mit den Westen wurde ein Flyer überreicht, der Kinder und Eltern über den Hersteller und den Fairen Handel informiert.
Einwohnerzahl Frechen: 52.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Frechen:
Manuela Daub
Sekretariat Zentralbereiche
Telefon +49 (0) 2234 501-1426
E-Mail manuela.daub@stadt-frechen.de