Schulmahlzeiten
- CPV-Code
- 55524000-9
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Oldenburg i.O. - Dienstleistungsvertrag für die Schulverpflegung (2021)
Auf Grundlage des im Dezember 2019 beschlossenen Rahmenkonzepts „Schulverpflegung in Oldenburg“ hat die Stadt Oldenburg bei einem offenen Vergabeverfahren für Schulmahlzeiten an Ganztagsgrundschulen im Februar 2021 einen Dienstleistungsvertrag in 5 Losen für rund 130.000 Mittagessenportionen pro Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Es wurde die Einhaltung folgender nachhaltiger Beschaffungskriterien gefordert (Auszug aus der Leistungsbeschreibung):
- Fleisch und Wurstwaren sowie Teigwaren stammen ausschließlich aus ökologischem Landbau. […] Diese werden gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung) und deren Durchführungsbestimmungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 jeweils in aktueller Fassung erzeugt und hergestellt. Diese müssen beispielsweise mit dem EU-Bio-Logo oder einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet sein. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
- Fisch und andere Meeresprodukte stammen ausschließlich aus bestandserhaltender und nachhaltiger Fischerei oder wurden mit nachhaltigen Methoden produziert. Diese müssen beispielsweise mit dem Gütezeichen für nachhaltige Fischerei (MSC) oder Aquakultur (ASC) gekennzeichnet sein, bzw. mit dem EU-Bio-Logo oder einem gleichwertigen Gütezeichen. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
Gleichwertig sind Gütezeichen, wenn sie belegen, dass folgende technische Anforderungen gegeben sind:
a. Die Befischung findet so statt, dass der Fischbestand in einem guten Zustand bleibt oder nachweislich dorthin wieder anwächst. Es werden keine überfischten Bestände befischt.
b. Die Befischung findet so statt, dass es zur Erhaltung des Ökosystems beiträgt. Der Beifang von Jungfischen und anderen Meerestieren muss gering sein. Die Auswirkung der verwendeten Fanggeräte auf den Meeresboden muss gering sein.
c. Das Fischereimanagement muss auf eine nachhaltige Befischung der Meere ausgerichtet sein. Es müssen Gesetze und internationale Standards berücksichtigt und die Einhaltung der zuvor genannten Punkte garantiert sein. - Kaffee, Tee und Bananen sind ausschließlich aus fairem Handel zu beziehen. Diese müssen im Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments hergestellt werden (A6-0207/2006). Diese müssen beispielsweise mit dem Gütezeichen „Fairtrade-Produkt-Siegel“, Mitgliedschaft in der WFTO, „Hand in Hand“ oder einem gleichwertigen Gütezeichen zertifiziert sein. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
Gleichwertig sind die Gütezeichen, wenn sie belegen, dass folgende technische Anforderungen gegeben sind:
a. einen fairen Preis, der einen fairen Lohn garantiert, welcher die Kosten der nachhaltigen Erzeugung und die Lebenshaltungskosten deckt, und mindestens so hoch sein muss wie der Fair-Trade-Mindestpreis plus Zuschlag, sofern ein solcher von den internationalen Fair-Trade-Vereinigungen festgelegt worden ist,
b. Transparenz und Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette, um eine angemessene Information der Verbraucher zu gewährleisten,
c. Produktionsbedingungen, die den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechen,
d. Achtung der Umwelt, Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Frauen- und Kinderrechte und Achtung traditioneller Produktionsmethoden, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern - Grundsätzlich sollen biologische, regionale, saisonale und faire Lebensmittel bevorzugt verwendet werden. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse sollen biologische Lebensmittel bevorzugt eingesetzt werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Abfälle durch Verzicht auf Einzel-Portionsverpackungen (zum Beispiel Salatdressing, Ketchup, Zucker, Kaffeesahne) zu vermeiden.
Einwohnerzahl Oldenburg i.O.: 170.000Kontakt:
Julia Ingensiep
Nachhaltigkeitskoordination
Telefon: 0441-235 2872
E-Mail: Julia.ingensiep@stadt-oldenburg.deSarah Bruns
Koordinatorin für Schulmensen
Telefon: 0441-235-3738
E-Mail: Sarah.Bruns@stadt-oldenburg.de