Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Baden-Württemberg

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Baden-Württemberg für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 4.10.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg wenden in der Unterschwelle den 1. Abschnitt der VOB/A und die UVgO an.

      Landesbehörden – Für Landesbehörden handelt es sich hierbei um eine zwingende Vorgabe.

      Kommunen – Für die Kommunen ist die Anwendung des 1. Abschnitts der VOB/A ebenfalls verpflichtend, die Anwendung der UVgO ist lediglich zur Anwendung empfohlen.

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg sind verpflichtet, das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) vom 10.4.2013 anzuwenden.

      Anwendungsbereich: Das LTMG gilt ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € (netto). Es ist von allen öffentlichen Auftraggebern in Baden-Württemberg gem. § 98 Nr. 1 bis 5 GWB anzuwenden.

      Mindestlohn: Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist (§ 3 Abs. 1 LTMG).

      Für den Bereich des ÖPNV werden darüber hinaus repräsentative Tarifverträge festgelegt, deren Tariflohnregeln dann ebenfalls von den beauftragten Unternehmen einzuhalten sind (§§ 3 und 4 LTMG).

      Soziale und ökologische Kriterien

      Das LTMG enthält keine Vorgaben zu sozialen oder ökologischen Kriterien.

      Link zum Gesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.

       

      Vergabehandbuch

      Das Vergabehandbuch des Bundes wird durch landesspezifische Vorgaben ergänzt. Insbesondere wird die Verwendung des Formblattes 963 zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgeben.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Weitere Vorgaben zum Beschaffungswesen ergeben sich aus der  Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 24.7.2018 und der  Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom  27.2.2019.

      Anwendungsbereich: Beide Verwaltungsvorschriften gelten unabhängig vom jeweiligen Auftragswert.

      Die VwV Beschaffung gilt für alle Behörden und Betriebe des Landes sowie die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die § 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO) unmittelbar (öffentliche Auftraggeber) oder § 105 LHO (Auftraggeber) zu beachten haben.

      Den Kommunen ist die VwV Beschaffung lediglich zur Anwendung empfohlen (Nr. 2.3.2 der VergabeVwV).

      Soziale und ökologische Kriterien

      Die Landesverwaltung soll bezüglich der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte bei der Beschaffung nach der Verwaltungsvorschrift Vorbild für die Kommunen sein (Nr. 1.1 VwV Beschaffung).

      Nr. 2.2 VwV Beschaffung regelt: Zur Erreichung der nachhaltigen Ziele der Landesregierung werden bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen qualitative, innovative, soziale und umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift berücksichtigt.

      Nr. 10.3 VwV Beschaffung verweist auf § 31 Abs. 3 VgV und regelt, dass bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung unterhalb der EU-Schwellenwerte nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen sind, soweit mit verhältnismäßigem Aufwand möglich und sachgerecht und sofern ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht. Ein höherer Preis, der u.U. aus der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte resultiert, stellt kein Hindernis für die Beschaffung dar, sofern er unter Berücksichtigung des § 7 LHO als wirtschaftlich angesehen werden kann. Bei gleichwertig geeigneten Erzeugnissen sollen fair gehandelte Produkte bevorzugt werden (Nr. 10.3.1.2 VwV Beschaffung).

      Eine Berücksichtigung von fair gehandelten Produkten im Rahmen der Zuschlagskriterien setzt nach der VwV Beschaffung voraus, dass die für die Ausschreibung relevanten Kriterien des Fairen Handels in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

      Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen können bei den in Anlage 1 aufgeführten Produkten mit zusätzlichen Vertragsausführungsbedingungen versehen werden, ausschließlich Produkte zu verwenden, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt wurden (Nr. 10.3.1.2 VwV Beschaffung).

      Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen kann nicht als Eignungs- oder Zuschlagskriterien abgefordert werden, sondern ist nach Maßgabe der in Anlage 1 abgedruckten ergänzenden Vertragsbedingungen als zusätzliche Bedingung an die Vertragsausführung zu stellen. Bei den in Anlage 1 aufgeführten Produktgruppen soll von den bietenden Unternehmen, soweit diese Produkte in Ländern, die in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt sind, hergestellt oder bearbeitet wurden, der Nachweis verlangt werden, dass bietende Unternehmen, Produkthersteller und direkte Zulieferer der Produkthersteller die Vorschriften, mit denen die ILO-Kernarbeitsnormen in nationales Recht umgesetzt worden sind, eingehalten haben. Dies gilt auch für Rohstoffe der im Endprodukt verbauten Komponenten. Hierzu können vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Gütezeichen entsprechend Nr. 10.8  VwV Beschaffung verlangt werden. Soweit nationales Recht eines Landes gilt, in dem eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, ist der Wesensgehalt der betreffenden Kernarbeitsnormen durch bietende Unternehmen, Produkthersteller und direkte Zulieferer der Produkthersteller dennoch einzuhalten.

      Nr. 10.8 VwV Beschaffung:

      „Als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, kann der Auftraggeber die Vorlage von Gütezeichen nach Maßgabe des § 34 VgV beziehungsweise des § 24 UVgO verlangen. Im Unterschied zu § 34 VgV müssen unterhalb der EU Schwellenwerte nach § 24 UVgO nicht alle Anforderungen des Gütezeichens mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Hier müssen die Kriterien des Gütezeichens für die Bestimmung der Merkmale der Leistung (lediglich) geeignet sein. Auftraggeber können Gütezeichen unterhalb der EU-Schwellenwerte damit leichter vorgeben.

      Der Kompass Nachhaltigkeit (die Internetplattform Kompass Nachhaltigkeit wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgebaut) informiert auf seiner Internetseite über Gütezeichen, welche die Bedingungen des § 34 Absatz 2 VgV erfüllen (siehe Gütezeichen auf der Internetseite Kompass nachhaltige Beschaffung). Bei den dort aufgeführten Gütezeichen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Da § 24 UVgO im Wesentlichen § 34 VgV entspricht, erfüllen Gütezeichen, die die Bedingungen des § 34 Absatz 2 VgV einhalten, auch die Anforderungen des § 24 Absatz 2 UVgO.“

      Links zu den Verwaltungsvorschriften:
      VwV Beschaffung
      VergabeVwV

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten als sensibel in Baden-Württemberg

      Die Anlage 1 zur VwV Beschaffung listet insbesondere folgende Produktgruppen als sensibel auf:

      • Sportbekleidung, Sportartikel (zum Beispiel Bälle, Schläger)
      • Spielwaren
      • Teppiche
      • Textilien und Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen, T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe, Vorhänge)
      • Lederprodukte (zum Beispiel Botentaschen, Schuhe)
      • Holzprodukte
      • Natursteine
      • Agrarprodukte (zum Beispiel Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Orangen- oder Tomatensaft sowie Blumen)

       

      Sonstige Regelungen

      § 15 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG BW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2021 (GBl. S. 55), erlaubt es den Kommunen, im Wege einer kommunalen Friedhofssatzung und Polizeiverordnungen die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß ILO-Arbeitsnorm 182 zu untersagen.

      § 15 Abs. 4 bis 6 BestattG BW regelt die Nachweisführung über die Herkunft aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, über „bewährte Zertifikate“ oder – unter bestimmten Bedingungen – über Eigenerklärungen.

    • Hilfestellung

      Arbeitshilfen für Kommunen in Baden-Württemberg

      Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

      * Nachhaltige Beschaffung konkret: Arbeitshilfe für den umweltfreundlichen und sozialverträglichen Einkauf in Kommunen (April 2017)

      Kicken mit fairen BälleN! – Wegweiser für eine nachhaltige Beschaffung von Sportbällen (Juli 2014)

       

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Aidlingen - Beschluss Fairer Handel (2011)

      Beschluss Fairer Handel (2011)

      „Beschluss:

      1. Bei Beschaffungen der Gemeinde Aidlingen sind künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.

      1. Von der Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren wird zustimmend Kenntnis genommen.“

      Beschluss als Dokument 


      Einwohnerzahl Aidlingen: 9.100

      Kontakt:

      Ekkehard Fauth
      Bürgermeister
      Telefon: 07034-12521
      E-Mail: e.fauth@aidlingen.de


    • Bad Boll - Beschluss Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2013)

      Beschluss Faire Beschaffung; Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Vergabe- und Beschaffungswesen der Gemeinde Bad Boll (2013)

      „(...) beschlossen:
      1. Die folgenden Punkte werden für die Ausschreibung und Beschaffung als „gefährdete Produkte“ ausgewiesen:

      • Agrarprodukte wie z.B. Orangen(-saft), Bananen, Kaffee, Kakao, Schokolade, Tomaten, Südfrüchte, Blumen, Tee, Wein
      • Spiel- und Sportartikel wie z.B. Bälle
      • Textilien, auch Wohntextilien und Teppiche
      • Holz und Holzkleinprodukte
      • Natursteine bzw. Pflastersteine oder Grabsteine
      • zum Teil auch Feuerwerkskörper, Zündhölzer
      • elektronische Bauteile oder Produkte
      • Fischereiprodukte wie Garnelen oder Shrimps.

      2. Bei Produkten, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet wurden, kann dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation nachgewiesen werden. Kann keine Zertifizierung vorgelegt werden, ist eine Eigenerklärung des Anbieters zu verlangen, die bei der Annahme des Angebotes Vertragsbestandteil wird.“ 

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Bad Boll: 5.300

      Kontakt:

      Diana Auchter
      Assistenz Bürgermeister
      Telefon: 07164-8080
      E-Mail: rathaus@bad-boll.de


    • Ellwangen - Beschluss Beschaffungswesen (2012)

      Beschluss: Einführung von ökologischen Standards im städtischen Beschaffungswesen (2012)

      Auszug aus der Sitzungsvorlage Nr. 012/2012-V/1

      "I. Beschlussantrag

      1. Angelehnt an den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

      Der Gemeinderat beschließt, dass Beschaffungsaufträge der Stadt Ellwangen und ihrer Eigenbetriebe in Zukunft nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Produkte nachweislich nach ökologischen Kriterien herstellen bzw. herstellen lassen.

      orientiert sich die Stadt Ellwangen bei ihren Beschaffungsvorgängen an ökologischen Kriterien, wie dies im Sachverhalt für die einzelnen Produktgruppen dargestellt ist.

      2. Auf die Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Kriterien im städtischen Beschaffungswesen wird in regelmäßigen Veröffentlichungen hingewiesen. Außerdem soll das Thema im Stadtleitbildprozess weiter gefördert werden.

      II. Sachverhalt (...)"

      Beschlussantrag mit Sachverhalt als Dokument

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Ellwangen: 25.000

      Kontakt:

      Silvia Tuscher
      Telefon: 07961-84328
      E-Mail: silvia.tuscher@ellwangen.de


    • Freiburg im Breisgau - Änderung der Vergabepraxis / Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2007)

      Beschluss Faires Rathaus (2007)

      „Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit die in der Drucksache G-07/229 genannten Maßnahmen als verbindliche Vergabegrundsätze

      der Stadt Freiburg i. Br. mit folgenden Ergänzungen: 

      1. Auf Seite 4 unten im Ausschreibungstext: Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter Beachtung der Sozialstandards der ILO Nr. 29/105, 87, 98, 100, 111 und 138 und ohne ausbeuterische ...
      2. Auf Seite 5 im zweiten Absatz: ... Kakao etc., das Xertifix-Siegel für Natursteine und das Flower-Label für Blumen. Bei Produkten mit diesen Siegeln ist ein weiterer Nachweis seitens der Bieter nicht erforderlich.
      3. Seite 5 Absatz 6: Die Selbstverpflichtung soll künftig als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe übernommen werden: "Für den städtischen Eigenbedarf und die Bewirtung in Rats- und Ausschuss-Sitzungen werden ab sofort ausschließlich fair gehandelte Kaffee, Tee und Kakaoprodukte sowie Orangensaft mit dem Fairtrade-Label und für die Schulen ausschließlich Bälle aus fairem Handel beschafft. Sofern für den städtischen Eigenbedarf Blumen mit Herkunft aus dem Ausland eingesetzt werden, sollen, sofern verfügbar, ausschließlich Blumen mit dem Flower-Label eingesetzt werden.
      4. Die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften sollen angeregt werden, entsprechend zu verfahren. Die Vertreterinnen/Vertreter der Stadt Freiburg in den Aufsichtsräten wirken darauf hin, dass auch diese die o. g. Regelungen entsprechend anwenden.
      5. Der Hauptausschuss ist über die Erfahrungen und Ergebnisse bei der o. g. Umstellung des Vergabewesens innerhalb eines Zeitraumes von spätestens zwei Jahren zu unterrichten.
      6. Die Verwaltung prüft in regelmäßigen Abständen, ob sich Anhaltspunkte für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ergeben und wird in diesem Fall den Hauptausschuss entsprechend unterrichten."

      Beschluss als Dokument 


      Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau: 232.000

      Kontakt:

      Jochen Winterer
      Haupt- und Personalamt
      Telefon: 0761-2011131
      E-Mail: jochen.winterer@stadt.freiburg.de


    • Heidelberg - Beschluss Nachhaltiges Beschaffungswesen (2007)

      Beschluss Nachhaltiges Beschaffungswesen (2007)

      „Beschluss des Gemeinderates:

      Bei der Beschaffung von Kaffee, Tee, Fruchtsäften, Kakao und kakaohaltigen Produkten (Schokolade, Brotaufstriche, Getränkepulver), Schnittblumen, Spielen, Bastelbedarf, Stiften, Sportbällen, Dienst- und Schutzkleidung, sind bei der Stadt Heidelberg fair gehandelte Produkte zu bevorzugen.

      Beschaffungen von Produkten aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika, bei denen nicht ersichtlich ist, ob sie die Standards des fairen Handels erfüllen, sind zu vermeiden.

      Den Beteiligungsgesellschaften wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

      Über die Umsetzung, die Produktfortschreibungen bzw. Produktauffälligkeiten ist jährlich zu berichten.“

      Anmerkung: Da sich ein jährlicher Bericht in der Praxis als zu kleinteilig und nicht praktikabel erweisen hat, wird in Heidelberg mittlerweile in einem Turnus von zwei Jahren berichtet.

      Beschluss als Dokument 


      Einwohnerzahl Heidelberg: 160.000

      Kontakt:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon: 0641-9303922
      E-Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Heidelberg - Umsetzungsbericht und Beschlussvorlage Beschaffung von Natursteinen (2010)

      Nachhaltiges Beschaffungswesen: Umsetzungsbericht und Beschaffung von Natursteinen (2010)

      Der Gemeinderat beschließt, dass bei einem Bezug von Natursteinen aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika nur zertifizierte Steine beschafft werden sollen.“

      Beschlussvorlage und Bericht als Dokument


      Einwohnerzahl Heidelberg: 160.000

      Kontakt:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon: 0641-9303922
      E-Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Ostfildern - Beschluss Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2010)

      Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Vergabe- und Beschaffungswesen der Stadt Ostfildern (2010)

      1. Bei künftigen Ausschreibungen und Beschaffungen der Stadt finden nur Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der ILO hergestellt wurden.

      2. Bei Produkten, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet wurden, kann dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation nachgewiesen werden. Kann keine Zertifizierung vorgelegt werden, ist eine Eigenerklärung des Anbieters zu verlangen, die bei der Annahme des Angebotes Vertragsbestandteil wird.

      3. Der Gemeinderat ist über die Erfahrungen und Ergebnisse, die sich aus der Umstellung des Vergabe- und Beschaffungswesens nach Ziff. 1 und 2 ergeben, innerhalb eines Zeitraums von spätestens zwei Jahren zu unterrichten.

      4. Die Verwaltung prüft in regelmäßigen Abständen ob sich Anhaltspunkte für die Aufnahme weiterer Produkte mit dem Merkmal möglicher ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben und unterrichtet den Gemeinderat.

      Beschlussantrag mit Erläuterungen als Dokument


      Einwohnerzahl Ostfildern: 39.000

      Kontakt:

      Steffen Rohloff
      Telefon: 0711-3404 228
      E-Mail: s.rohloff@ostfildern.de


    • Stuttgart - Beschluss zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit (2005)

      Der Verwaltungsausschusses des Stuttgarter Gemeinderats beschloss am 13. Mai 2005 (Rundschreiben Nr. 06/2005) bei Auftragsvergaben der Stadt durch geeignete Maßnahmen einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarbeit zu leisten.

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Kontakt:

      Daniela Burmeister
      Telefon: 0711-21691180
      E-Mail: daniela.burmeister@stuttgart.de


    • Tübingen - Ausschluss von Kinderarbeit bei der Beschaffung von Waren (2006)

      Ausschluss von Kinderarbeit bei der Beschaffung von Waren im städtischen Zuständigkeitsbereich (2006)

      „Beschlussantrag:

      1. Die folgenden Produkte werden für die Ausschreibung und Beschaffung durch die Universitätsstadt Tübingen als „gefährdete Produkte“ ausgewiesen:

      • Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren
      • Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine (z.B. aus China)
      • Lederprodukte
      • Billigprodukte aus Holz
      • Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten

      2. Bei der Ausschreibung dieser Produkte wird der folgende Passus aufgenommen: ‚Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Artikel 3 der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.‘

      3. Die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, bei der Vergabe von Aufträgen für „gefährdete Produkte“ entsprechend zu verfahren."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Tübingen: 92.000

      Kontakt:

      Maribel Giraldo Ramírez
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 07071 204-2474
      E-Mail: maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de


    • Tübingen - Beschluss Ausbau der sozialen Standards im Beschaffungswesen (2011)

      Beschluss: Ausbau der sozialen Standards im Beschaffungswesen (2011)

      "Beschlussanträge:
      1. Bei städtischen Ausschreibungen wird die Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei Ausführung eines Auftrags zur Voraussetzung gemacht. Ein Nachweis ist bei den Produktgruppen zu erbringen, die mit Vorlage 510b/2006 beschlossen wurden. Dies gilt künftig auch bei Ausschreibungen für sämtliche Agrarprodukte, die im Rahmen der Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Der Nachweis kann in Form eines Siegels oder durch die Vorlage anderer vergleichbarer Zertifikate Dritter erbracht werden.

      2. Bei Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika, werden, soweit rechtlich möglich, fair gehandelte Produkte beschafft. Als Nachweis gelten die anerkannten Siegel. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Ausschreibung erforderlich ist.

      3. Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Kommunen die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf Friedhöfen verbieten können."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Tübingen: 92.000

      Kontakt:

      Maribel Giraldo Ramírez
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 07071 204-2474
      E-Mail: maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Aidlingen - Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren (2011)

      Der Gemeinderat von Aidlingen hat am 5. Mai 2011 beschlossen, bei Beschaffungen künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.

      Der Beschluss bezieht sich auf ausgewählte Lebensmittel, Sportbälle und Schnittblumen (jahreszeitlich).

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Aidlingen: 9.100

      Kontakt:

      Ekkehard Fauth
      Bürgermeister
      Telefon: 07034-12521
      E-Mail: e.fauth@aidlingen.de


    • Aidlingen - Video "Wie sieht faire Beschaffung in der Praxis aus?" (2016)

      Die Kampagne „Deutschland Fairgleicht“ macht auf die Möglichkeiten und das Potenzial einer fairen Beschaffung in Kommunen aufmerksam und zeigt Informations- und Beratungsangebote auf.

      Im Rahmen der Kampagne wurden drei Vorreiterkommunen von einem Filmteam besucht und gaben Einblicke in ihre Aktivitäten zur Fairen Beschaffung.

      Das Video kann hier angeschaut werden.

      Der Beitrag zu Aidlingen beginnt bei Minute 7:41 und endet bei Minute 11:00.


      Einwohnerzahl Aidlingen: 9.100

      Kontakt:

      Ekkehard Fauth
      Bürgermeister
      Telefon: 07034-12521
      E-Mail: e.fauth@aidlingen.de


    • Bad Boll - Dienstanweisung zum Kauf von fair gehandelten Waren (2013)

      Dienstanweisung als Dokument 


      Einwohnerzahl Bad Boll: 5.300

      Kontakt:

      Diana Auchter
      Assistenz Bürgermeister
      Telefon: 07164-8080
      E-Mail: rathaus@bad-boll.de


    • Ellwangen - Dienstanweisung zur ökologischen und fairen Beschaffung (2013)

      "Der Gemeinderat hat am 27.09.2012 beschlossen, dass sich die Stadt Ellwangen (Jagst) bei der Beschaffung von Produkten an ökologischen Kriterien orientiert.

      Konkret bedeutet dies, dass beim Einkauf von Produkten immer zu überlegen ist, ob es eine ökologisch bessere Alternative gibt bzw. Produkte aus "fairem Handel" zur Verfügung stehen.

      Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgefordert, bei Einkäufen auf ökologisch bessere Produkte zu achten und diese vorrangig zu beschaffen."

      In der Dienstanweisung werden zu folgenden Produktgruppen Regelungen getroffen:

      1. Kaffee
      2. Orangensaft
      3. Schokolade
      4. Blumen
      5. Papier
      6. Büromaterial
      7. Geschenke

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Ellwangen: 25.000

      Kontakt:

      Silvia Tuscher
      Telefon: 07961-84328
      E-Mail: silvia.tuscher@ellwangen.de


    • Enzkreis (Landkreis) - Dienstanweisung für nachhaltige Beschaffung (2019)

      Zum Oktober 2019 trat die Dienstanweisung für eine nachhaltige Beschaffung beim Landratsamt Enzkreis in Kraft.

      Der Enzkreis unterzeichnete bereits im Jahr 2017 die u.a. von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) entwickelte Musterresolution „2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“. Die bisherigen Standards der umweltgerechten Beschaffung, die im Enzkreis seit dem Jahr 2010 eingehalten werden, wurden mit der neuen Dienstanweisung auf soziale Kriterien ausgeweitet.

      In der Präambel zur Dienstanweisung heißt es dazu:

      Bei allen Beschaffungen sind nun nach Möglichkeit, neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit, auch die globalen Ziele der Agenda 2030, insbesondere die Ziele des Umwelt- und Ressourcenschutzes, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und die Prinzipien des fairen Handels zu berücksichtigen.

      Über eine KEPOL-Stelle (Koordination kommunaler Entwicklungspolitik), die in der Stabsstelle Klimaschutz und Kreisentwicklung angesiedelt ist und aktuell von der SKEW gefördert wird, haben die beschaffenden Ämter im Landkreis einen kompetenten Ansprechpartner.

      Dienstanweisung zum Download

      PM zum Download


      Einwohnerzahl Enzkreis (Landkreis): 200.000

      Kontakt:

      Dr. Jannis Hoek
      Stabsstelle Klimaschutz und Kreisentwicklung
      Telefon: 07231 308 9118
      E-Mail: jannis.hoek@enzkreis.de


    • Freiburg im Breisgau - Bericht der Verwaltung über die städtische Vergabepraxis und nachhaltige kommunale Beschaffung (2012)

      Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau hat am 24. Juli 2012 einen ausführlichen Bericht der Verwaltung über die städtische Vergabepraxis und nachhaltige kommunale Beschaffung zur Kenntnis genommen.

      Im Bericht der Verwaltung wird unter Punkt "3. Nachhaltige kommunale Beschaffung" die aktuelle Praxis dargestellt.

      "3.1 Aktuelle Entwicklung

      In allen wesentlichen Bereichen werden regelmäßig Produkte unter Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien von den Ämtern beschafft:

      • Bau / Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen
      • Gebäudeunterhaltung / -bewirtschaftung
      • Straßenbau / -beleuchtung und Unterhaltung von Grünanlagen
      • Fuhrpark / Transportwesen / Dienstreisen
      • Büroartikel und Möbel
      • Büro-/IT-Geräte
      • Friedhofswesen
      • Forstwirtschaft
      • Arbeits-, Dienst- und Schutzkleidung

      Die Liste ist um 10 neue Produktgruppen gewachsen, bei denen nachhaltige Kriterien berücksichtigt werden (z. B. alle städtischen Gebäude beziehen Strom aus regenerativen Quellen, Druckerzeugnisse werden aus Recyclingpaper hergestellt). In der Anlage 4 sind die einzelnen Maßnahmen beschrieben. Die Ergänzungen gegenüber dem Jahr 2010 sind dort grau markiert.

      3.2 Ergänzung der eingesetzten Produkte mit Fairtrade-Siegel

      Gerade bei der Herstellung von Agrarprodukten in Entwicklungs- und Schwellenländern werden die Sozialstandards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Sonderorganisation der Vereinten Nationen) häufig missachtet, z. B. ausbeuterische Kinderarbeit. Um den Bezug derartiger Produkte zu vermeiden, wird seit dem Jahr 2007 in den städtischen Kantinen und die Bewirtung von Besprechungen, Rats- und Ausschusssitzungen Kaffee, Tee, Kakao und Orangensaft mit dem Fairtrade-Siegel verwendet.

      Die Verwendung der zertifizierten Lebensmittel wurde im Jahr 2011 um folgendes Sortiment erweitert:

      • Zucker für Kaffee und Tee in den Kantinen sowie die Bewirtung von Besprechungen, Rats- und Ausschusssitzungen
      • Schokoriegel in den Kantinen".

      Bericht Vergabepraxis (2012) als Dokument

      In Anlage 4 zum Bericht werden für folgende Produktgruppen vorliegende Beschlüsse und verwaltungsinterne Festlegungen aufgelistet:

      1. Bau / Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen
      2. Gebäudeunterhaltung / -bewirtschaftung
      3. Straßenbau / -beleuchtung und Unterhaltung von Grünanlagen
      4. Fuhrpark / Transportwesen / Dienstreisen
      5. Büroartikel und Möbel
      6. Büro- / IT-Geräte
      7. Friedhofswesen
      8. Forstwirtschaft
      9. Arbeits-, Dienst- und Schutzkleidung
      10. Sonstiges

      Anlage 4 zum Bericht Vergabepraxis (2012) als Dokument


      Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau: 232.000

      Kontakt:

      Jochen Winterer
      Haupt- und Personalamt
      Telefon: 0761-2011131
      E-Mail: jochen.winterer@stadt.freiburg.de


    • Freiburg im Breisgau - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung (2012)

      Grundsätzlich werden bei allen öffentlichen und beschränkten Ausschreibung der Stadt Freiburg im Breisgau nachhaltige Kriterien berücksichtigt.

      Entweder beinhalten die Ausschreibungen bestimmte Umweltanforderungen (z.B. bei PKWs: Schadstoffklasse Euro 6) und / oder es fließen bei der Angebotswertung auch ökologische Aspekte ein (z. B. Schadstoffemissionen von Kopierern). Davon ausgenommen sind Aufträge, bei denen aufgrund der Eigenschaft der Leistungen keine Umweltanforderungen gestellt werden können (z. B. Gerüstbauarbeiten).
      Auch bei freihändigen Vergaben sind die Dienststellen verpflichtet, Umweltaspekte zu beachten.

      Auch werden bereits seit dem Jahr 2007 Sozialstandards angewendet (z. B. Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Diskriminierung). Auch bei freihändigen Vergaben sind diese Standards einzuhalten, sofern mit den Unternehmen regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen oder laut Vergabeordnung der Auftragswert für formale Verfahren erreicht wird.

      Die Dienstanweisung für die Ausschreibung und Vergabe von Bau-/Liefer- und Dienstleistungen enthält unter „D. Nachhaltige Beschaffung“ (§§22-29) ausführliche Angaben zu nachhaltigen Beschaffungsprozessen, darunter:

      • Zweck der nachhaltigen Beschaffung
      • Beschaffungsprinzipien: Notwendigkeit von Neuanschaffungen prüfen, Marktanalyse, Rahmenverträge und Standardisierung, papierlose Verfahren, Ressourcenverbrauch, Abfallvermeidung, Klima- und Umweltfreundlichkeit, Sozialstandards
      • Allgemeines zur Umsetzung: zu verwendende Begrifflichkeiten, Leitfäden und Ratgeber, Auswahl der Kriterien
      • Anforderungen in der Leistungsbeschreibungen zur Nachhaltigkeit: Mindestanforderungen, Umweltzeichen
      • Anforderungen an die Bewerber/Bieter: Umweltaspekte, Sozialstandards, zwingende Arbeitsbedingungen
      • Angebotswertung unter Beachtung der Nachhaltigkeit: Umweltbezogene Zuschlagskriterien, Lebenszykluskosten
      • Nebenangebote
      • Schulungen

      Dienstanweisung als Dokument 

       

       


      Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau: 232.000

      Kontakt:

      Jochen Winterer
      Haupt- und Personalamt
      Telefon: 0761-2011131
      E-Mail: jochen.winterer@stadt.freiburg.de


    • Göppingen - Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung (2023)

      Seit Oktober 2023 gilt in Göppingen eine neue Dienstanweisung, die Regelungen zur öko-fairen Beschaffung festlegt. Sie gilt für die gesamte Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe Stadtentwässerung sowie die Baulandentwicklung Göppingen. Die Pflicht zur Anwendung betrifft Vergabeverfahren, für Direktkäufe und freihändige sowie Verhandlungsvergaben wird sie empfohlen („wo immer möglich und sinnvoll“).

      § 2 „Sensible Produkte“ definiert Produktbereiche also sensibel, bei denen das Risiko für Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen besonders groß ist:

      • Textilien
      • Büromaterial und Papier (inkl. Druckaufträge), Büroausstattung und -möbel
      • Lebensmittel inkl. Catering
      • Baustoffe (Stein, Holz) und Bauleistungen
      • Reinigungsprodukte (inkl. Reinigungsdienstleistungen)
      • IT-Produkte und Elektrogeräte
      • Stadtmarketing- und Geschenkartikel sowie Schnittblumen/Pflanzen
      • Spielzeuge
      • Fahrzeuge

      Gibt es für diese Produktgruppen geeignete Gütezeichen, so gelten sie als Voraussetzung für die Beschaffung.

      Abweichungen sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

      • Es gibt kein Produkt, das geeignet ist und gleichzeitig öko-soziale Kriterien erfüllt.
      • Der Angebotspreis liegt erheblich höher als bei nicht zertifizierten Produkten

      Ausnahmen müssen im Vergabevermerk begründet werden.

      Bei der Erstellung der Dienstanweisung wurde Göppingen durch die Rechtsberatung der SKEW unterstützt.

       

      Zum Download
      [Dienstanweisung]
      [Anlage 1 – Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen]


      Einwohnerzahl Göppingen: 58.000

      Kontakt:

      Iris Rothacker
      Hauptverwaltung/Assistentin der Hauptamtsleitung
      Telefon: 07161-6501011
      E-Mail: IRothacker@goeppingen.de

      Isabel Glaser
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik (KePol)
      Telefon: 07161 650-5270
      E-Mail: iglaser@goeppingen.de


    • Heidelberg - Brief des Oberbürgermeisters an alle städtischen Mitarbeiter (2011)

      Brief als Dokument


      Einwohnerzahl Heidelberg: 160.000

      Kontakt:

      Team Kompass Nachhaltigkeit
      Telefon: 0641-9303922
      E-Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.de


    • Heidelberg - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung (2022)

      Die Stadt Heidelberg setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein. Dazu gehört auch das alltägliche Handeln innerhalb der Stadtverwaltung mit dem Kauf der verschiedensten Produkte. Dementsprechend hat Heidelberg bereits seit 2007 eine Dienstanweisung zur fairen/nachhaltigen Beschaffung. Diese wurden 2011 zum ersten Mal aktualisiert.  

      Da das Vergaberecht zwischenzeitlich mehr Möglichkeiten zulässt, wurde die Dienstanweisung neu formuliert und an rechtliche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.

      Es wird als wichtig erachtet, sich als Stadtverwaltung für Umwelt- und Klimaschutz sowie weltweite Gerechtigkeit einzusetzen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dadurch nimmt die Verwaltung auch ihre Vorbildfunktion wahr.

      Seit September 2022 gilt in Heidelberg nun eine neue Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung. Sie löst das Vorgänger-Dokument von 2011 ab.

      In der Präambel heißt es:

      „Die vergaberechtlichen Vorschriften bieten bei öffentlichen Aufträgen zahlreiche Möglichkeiten zur Berücksichtigung qualitativer, umweltbezogener und sozialer Aspekte. So können entsprechende Vorgaben in die Leistungsbeschreibung aufgenommen, als Bedingung an die Auftragsausführung gestellt und/oder als Zuschlagskriterium bei der Wertung berücksichtigt werden. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg empfiehlt den Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte zu berücksichtigen.

      […] Dabei fallen für die Stadt Heidelberg unter den Begriff der „nachhaltigen“ Beschaffung neben der Berücksichtigung von Aspekten des Klima- und Umweltschutzes auch soziale Kriterien, wie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Faire Handel.“

      Neben den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten daher für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen (inklusive Direktkauf) auch die Bestimmungen der Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung.

      Zunächst ist zu prüfen, ob ein Produkt überhaupt beschafft werden muss (Suffizienz-Gedanke), und wenn ja, ob auch gebrauchte Produkte, Leasing- oder Mietlösungen infrage kommen.

      Außerdem ist der Klima- und Umweltschutz (§ 2) zu berücksichtigen u.a. durch:

      • Energieverbrauch/Energieeffizienz
      • Reduktion von Treibhausgasen
      • Verwendung von ökologischen/saisonalen Produkten
      • Verwendung von nachhaltigem Holz aus zertifizierter Waldbewirtschaftung

      Aspekte geringen Ressourcenverbrauchs und der Abfallvermeidung sind ebenfalls zu beachten.

      § 3 „Berücksichtigung von Sozialstandards/ILO-Kernarbeitsnormen und Fairer Handel“ regelt, dass „bei der Beschaffung grundsätzlich auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen geachtet werden“ soll. Dies betrifft im Besonderen sog. „Sensible Produkte“, bei denen das Risiko, dass gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen wird, besonders groß ist. Dies sind die Produktgruppen

      • Lebensmittel (z.B. Kaffee, Tee, Orangensaft, Kakao/kakaohaltige Produkte, Reis, Bananen)
      • Schnittblumen
      • Spielwaren
      • Textilien und Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Dienstkleidung, Schuhe, Vorhänge)
      • Teppiche
      • Sportartikel und -bekleidung, insbesondere Sportbälle
      • Natursteine.

      Das Gleiche gilt für den Fall, dass Produkte in Ländern hergestellt werden, die auf der sog. DAC-Liste genannt werden.

      Soweit eines der o.g. Produkte zu beschaffen ist, das „in einem der Länder der DAC-Liste hergestellt oder bearbeitet wurde, ist der Nachweis zu verlangen, dass bietende Unternehmen, Produkthersteller und direkte Zulieferer der Produkthersteller die Vorschriften der ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten haben. Als Nachweis sollen – soweit möglich – Zertifikate von unabhängigen Organisationen verlangt werden“.

      Zur Nachweisführung sollen „Umwelt- bzw. Gütezeichen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen verlangt werden. Hierbei können Produktzertifikate (z.B. Blauer Engel, Bio-Siegel, FSC, GOTS, Win=Win Fair Stone), die Mitgliedschaft in einer einschlägigen Multi-Stakeholder-Initiative (z.B. Fair Wear Foundation) und Fabrikzertifikate (z.B. SA8000) akzeptiert werden.“

      Als Hilfsmittel für die Umsetzung wird ausdrücklich auf den Kompass Nachhaltigkeit verwiesen.

      Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 4 Abs. 3 der Dienstanweisung bestimmt, etwa die Nachweisführung durch z.B. qualifizierte Eigenerklärungen oder Produktdatenblätter.

      Bei Direktkäufen (Wert bis 6.000 € netto) gelten die gleichen Regelungen. Zusätzlich sind „regional hergestellte Waren, möglichst aus ökologischer Produktion zu bevorzugen.“

      Die größten Neuerungen gegenüber der Dienstanweisung von 2011 sind die Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitskriterien wie Klima- und Umweltschutz, Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und Abfallvermeidung sowie detailliertere Hinweise zur Bedarfsermittlung und zur praktischen Umsetzung. Außerdem ist nun die Berücksichtigung weiterer Kernarbeitsnormen verankert, bisher war nur die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit geregelt.

       

      [Dienstanweisung zum Download]


      Einwohnerzahl Heidelberg: 160.000

      Kontakt:

      Agenda-Büro der Stadt Heidelberg
      Telefon: 06221-5818000
      E-Mail: umweltamt@heidelberg.de


    • Herrenberg - Broschüre „Siegelfächer“ und Evalutation der nachhaltigen Beschaffung (2016)

      Seit 2008 verzichtet die Stadt Herrenberg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Beschluss DS-Nr. 169/208 von 2008).

      Seit vielen Jahren bemüht sich Herrenberg die öffentliche Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien voranzutreiben. In Herrenberg werden Ausschreibungen und Einkäufe nicht zentral, sondern durch die einzelnen Fachämter getätigt.

      Um für eine nachhaltige Beschaffung zu sensibilisieren, wurden alle Amts- und Fachbereichsleiter sowie die am Beschaffungsprozess beteiligten Mitarbeiter geschult. Aus der Schulungsreihe hat sich eine kontinuierliche Arbeitsgruppe gebildet, die das Ziel verfolgt eine nachhaltige Beschaffung in Herrenberg voranzutreiben.

      In der vierteljährlich erscheinenden Mitarbeiterzeitung wird das Thema „Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien“ immer wieder aufgegriffen.

      2015 wurde die Evaluation der Umsetzung der ökologischen, sozialen und fairen Beschaffung beschlossen. Hier wird dargelegt, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Akzeptanz der nachhaltigen Beschaffung zu erhöhen. Auch auf die Umsetzung in den einzelnen Produktgruppen wird eingegangen (Arbeitskleidung und Textilien, Reinigungsprodukte, IT-Geräte, Büromaterial, Papier sowie Schul- und Sportamt).

      Die Ergebnisse der Evaluation sind nachfolgendem Dokument zu entnehmen: Drucksache Nr. 2016-036, Evaluation der Umsetzung ökologischer, sozialer und „fairer" Beschaffungskriterien GR-Antrag 18/15, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.4.2015

      Um die Beschaffungsstellen bei der Ausschreibung und beim Einkauf zu unterstützen, hat Herrnberg die Broschüre „Siegelfächer – Nachhaltige Beschaffung Herrenberg“ erarbeitet. Die Broschüre gibt einen Überblick über die empfohlenen Gütezeichen nach Produktgruppen. Die Broschüre wurde mit einem Anschreiben des Oberbürgermeisters an alle Verwaltungsmitarbeitende versandt (600 Personen).

      Details: Siegelfächer-Nachhaltige Beschaffung Herrenberg (2016)


      Einwohnerzahl Herrenberg: 32.000

      Kontakt:

      Team Beteiligung und Engagement
      Telefon: 07032-2018971
      E-Mail: be@herrenberg.de


    • Karlsruhe - Vergabe-Dienstanweisung (2021)

      Am 1.1.2021 trat die neue Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe in Kraft. Darin enthalten sind die bereits seit 2008 geltenden Regelungen zur Berücksichtigung des Umweltschutzes (Punkt 1.10) und der Kriterien des „Fairen Handels“ (Punkt 1.11). Alle Beschaffungsstellen der Dienststellen der Stadt sind verpflichtet, Umweltkriterien und Kriterien des „Fairen Handels“ bei Leistungsbeschreibungen und Vergaben zu berücksichtigen.

      [Auszug der Vergabe-DA 2021 zum Download]

      Im Februar 2015 wurde vom Amt für Arbeits- und Umweltschutz im Auftrag des Gemeinderates eine Erhebung bei allen Dienststellen der Stadtverwaltung sowie den städtischen Schulen und Gesellschaften durchgeführt, die neben der Berücksichtigung von Kriterien des Fairen Handels auch die Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit von Beschaffungen beleuchtet.

      Die Ergebnisse wurden in einem „Sachstandsbericht 2015 zur Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien in der städtischen Vergabepraxis“ zusammengeführt.

      [Sachstandsbericht 2015 zum Download]

      Darüber hinaus wurde im September 2019 vom Amt für Arbeits- und Umweltschutz eine Handreichung für die Beschaffenden der Stadtverwaltung Karlsruhe als Hilfestellung herausgegeben. Sie enthält Anregungen und Tipps für die Praxis und benennt wichtige Ansprechpartner für die konkrete Umsetzung. Damit soll sie die Beschaffenden dabei unterstützen, zukünftig vermehrt nachhaltige Kriterien in den Vergabeprozess einzubeziehen. Angesichts der Komplexität des Vergabeprozesses ist dabei zu beachten, dass es sich nicht um abschließende Informationen handeln kann.

      [Handreichung zum Download]

      Ansprechpartner für Rückfragen zum Sachstandsbericht 2015 und zur Handreichung:

      Stadt Karlsruhe – Umwelt- und Arbeitsschutz
      E-Mail umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de


      Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000

      Kontakt:

      Hauptamt, Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe
      E-Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de


    • Ludwigsburg - Dienstanweisung zur Nachhaltigen Beschaffung (2019)

      Im Januar 2019 ist die neue Dienstanweisung Nachhaltige Beschaffung in Ludwigsburg in Kraft getreten. Bei allen Beschaffungen von Bau, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Ludwigsburg muss nun geprüft werden, ob Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden können.

      Konkret muss geprüft werden, ob Nachhaltigkeitskriterien in die Bietereignung, in die Leistungsbeschreibung, in die Ausführungsbedingungen oder in die Bieterbewertung einfließen können. Können keine Mindestanforderungen an die Leistung gestellt werden, müssen mindestens 20 % Nachhaltigkeit in der Bieterbewertung zur Anwendung kommen.

      Die Stadt richtet ihre nachhaltige Beschaffung außerdem an den Prinzipien des Cradle-to-Cradle (C2C) Konzepts aus. Bei der Auswahl von Nachhaltigkeitskriterien wird darauf besonderen Wert gelegt. Dazu gehört z.B. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei sensiblen Produktgruppen wie Agrarprodukten, Leder, Teppichen, Textilien, Spielwaren, Sportartikeln, Natursteinen und Naturkautschuk sowie der Ausschluss von gesundheitsschädlichen Stoffen über die C2C-Verbotsliste von Chemikalien.

      Dienstanweisung zum Download

      Für die Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg kommen die folgenden Anlagen zum Einsatz:

      Anlage N1: Beiblatt Nachhaltige Beschaffung

      Anlage N2: Nachhaltigkeitskriterien + Bieterfragebogen Nachhaltigkeit*

      Anlage N3: Ausführungsbedingungen ILO-Kernarbeitsnormen

      Anlage N4: C2C Verbotsliste für Chemikalien

      * Die Anlage N2 ist ein dynamisches Dokument, dass regelmäßig aktualisiert wird. Sie kann auf Nachfrage interessierten Kommunen zusgesandt werden.

      Für den Fall, dass es keine Möglichkeit gibt Nachhaltigkeitskriterien bei einer Beschaffung zu berücksichtigen, muss dies begründet, dokumentiert und abgezeichnet werden:

      Begründung bei Nichtanwendung von Nachhaltigkeitskriterien


      Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000

      Kontakt:

      Patrick Alex
      Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
      Telefon: 07141/910-3616
      E-Mail: p.alex@ludwigsburg.de


    • Ludwigsburg - Negativliste Beschaffung (Dezernentenbeschluss) (2021)

      Seit Mai 2021 gilt in Ludwigsburg die sogenannte „Negativliste Beschaffung“ (Dezernentenbeschluss).

      In der Negativliste Beschaffung werden Produkte und Produktbestandteile gesammelt, die von der Stadt Ludwigsburg grundsätzlich nicht beschafft werden dürfen, da sie nicht mit ökologischen und sozialen Mindeststandards für nachhaltige Produkte vereinbar sind. Sie dient als zentrales Instrument zur flächendeckenden Einhaltung von Beschaffungsverboten im Rahmen einer dezentralen Beschaffungsstruktur. Die Liste wurde aktiv an alle etwa 200 Beschaffenden der Stadt Ludwigsburg kommuniziert und steht im Intranet allen Beschaffenden zentral zur Verfügung.

      Die Negativliste Beschaffung bündelt verschiedene zum Teil schon seit Jahren gültige Ratbeschlüsse und die Dienstanweisung zur Nachhaltigen Beschaffung von 2019 und ergänzt weitere Punkte, wie z.B. das Verbot von Einweggeschirr bei Veranstaltungen oder von nicht elektrisch betriebenen Laubbläsern.

      Abweichungen von der Negativliste Beschaffung müssen mit einem begründeten Antrag und einer Unterschrift der Fachbereichsleitung dokumentiert werden.

      Die Negativliste deckt damit alle Beschaffungsvorgänge der Stadt Ludwigsburg ab – dezentral und zentral – und dient der Fachstelle Nachhaltige Beschaffung als Grundlage bei Ansprache und Beratung der Beschaffungsstellen. Die Liste soll kontinuierlich weiterentwickelt werden.

       

      [Negativliste zum Download]


      Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000

      Kontakt:

      Patrick Alex
      Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
      Telefon: 07141/910-3616
      E-Mail: p.alex@ludwigsburg.de


    • Ostfildern - Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren (2010)

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Ostfildern: 39.000

      Kontakt:

      Steffen Rohloff
      Telefon: 0711-3404 228
      E-Mail: s.rohloff@ostfildern.de


    • Ostfildern - Erfahrungsberichte zur Umsetzung nachhaltiger Beschaffung (2016)

      Bericht 2012 über den Stand und die Erfahrungen bei der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderats, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit von Beschaffung und Vergabe auszuschließen

      Im Bericht von 2012 wurden u.a. folgende Fragen behandelt:

      * Wie wurde der Beschluss des Gemeinderats bei den Vergabeausschreibungen umgesetzt?
      * Wie sieht die Umsetzung bei Einzelbeschaffungen aus?
      * Wurden Erklärungen der Stammlieferanten eingeholt?
      * Haben sich die Beschaffungen und Vergaben verteuert?
      * Hatte der Beschluss eine Signalwirkung über die Arbeit der Stadtverwaltung hinaus?

      Bericht 2012 als Dokument

      Bericht 2016 über den Stand der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderats zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit und nachhaltiger Beschaffung bei der Stadtverwaltung, ihren Einrichtungen und den Eigenbetrieben

      "(...) Beschaffung

      Nach 2012 und 2014 ist dies der dritte Bericht über den Stand der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur ausbeuterischen Kinderarbeit. Wie in den Vorgängerberichten, kann auch in diesem ein positives Fazit bei der Beschaffung gezogen werden. Nach wie vor ist die Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie ihrer Einrichtungen groß. Von den Stammlieferanten liegen zwischenzeitlich die abverlangten Erklärungen vor. In den Ausschreibungsunterlagen ist der Passus zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit fester Bestandteil. Einblicke in die Ausgabebelege und die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigen das positive Bild.

      Auch die anfänglichen Aussagen zu Preisentwicklungen können nach wie vor bestätigt werden:
      Eine Verteuerung ist durch den Umstieg auf nachhaltige Produkte nicht zu erkennen. Dies ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass der Faire Handel kein Nischendasein mehr fristet, sondern dass die verstärkte Nachfrage auf dem Markt die Preise beeinflusst hat.
      (...)"

      Im Bericht 2016 wird weiterhin auf die Bereiche Bau, Grabsteine, Elektronik und IT Geräte eingegangen.

      Bericht 2016 als Dokument


      Einwohnerzahl Ostfildern: 39.000

      Kontakt:

      Steffen Rohloff
      Telefon: 0711-3404 228
      E-Mail: s.rohloff@ostfildern.de


    • Rheinstetten - Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren (2010)

      Der Geltungsbereich der Dienstanweisung gilt für die in § 2 aufgeführten Produkte, soweit sie mit Haushaltmitteln der Stadt Rheinstetten finanziert werden.

      Textauszug Dienstanweisung:

      „(§ 2) Aus fairem Handel zu beschaffende Produktgruppen

      (1) Grundsätzlich sind Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen. Geschenkkörbe und –kartonagen sollten mit Produkten aus fairem/ökologischen Anbau bestückt werden, damit die Stadt ihrer Rolle als Vorreiter und Vorbild gerecht werden kann. Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Waren, die generell oder jahreszeitlich bedingt nur als Importware aus Dritte-Welt-Ländern zur Verfügung stehen, sind aus fairem Handel zu beschaffen sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist.

      (2) Ganzjährige Importwaren, z.B.: Kaffee, Tee, Orangensaft/-limonade, Kakao und kakaohaltige Produkte (Schokolade, Brotaufstriche, Getränkepulver), Sportbälle, Honig, roher Rohrzucker, Mangoprodukte.

      (3) Jahreszeitliche Importware, z.B.: Schnittblumen“

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Rheinstetten: 20.000

      Kontakt:

      Martin Reuter
      Telefon: 07242-9514637
      E-Mail: martin.reuter@rheinstetten.de


    • Stuttgart - Anweisung zur stärkeren Berücksichtigung von Energieeffizienz (2012)

      Rundschreiben Nr.7/2012 als Dokument 


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Kontakt:

      Daniela Burmeister
      Telefon: 0711-21691180
      E-Mail: daniela.burmeister@stuttgart.de


    • Stuttgart - Beschaffungs- und Vergabeordnung (2016)

      In der Beschaffungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.12.2016 (Rundschreiben Nr. 017/2016) wird in § 13 "Beschaffungs- und Vergabegrundsätze, nachhaltige Beschaffung" unter Punkt (4) festgelegt:

      "Bei der Vergabe sind Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe derzeit geltenden Bestimmungen zu berücksichtigt."

      In Anlage 1 zur Vergabeordnung wird dargelegt:

      "Maßgebend für die Beschaffung und Vergabe sind insbesondere folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:

      "(...)

      • Vorgaben zur Verwendung von Recycling-Papier (Rundschreiben Nr. 06/2013 und Nr. 08/2014, Mitteilungen des Bürgermeisteramts Folge 7/2003, Folge 9 Nr. 22/2008 und Folge 3 Nr. 4/2010),
      • Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen(Rundschreiben Nr. 05/2005),
      • Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit (Rundschreiben Nr. 06/2005),
      • Anweisung zur stärkeren Berücksichtigung von Energieeffizienz (Rundschreiben Nr. 016/2011 und Nr. 07/2012),

       (...)."

      Beschaffungs- und Vergabeordnung 2016 als Dokument

      Der Vergabeordnung soll bis Mitte 2018 überarbeitet werden.


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Kontakt:

      Daniela Burmeister
      Telefon: 0711-21691180
      E-Mail: daniela.burmeister@stuttgart.de


    • Stuttgart - Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen (2005)

      Die Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen (Rundschreiben Nr. 05/2005) enthält beispielsweise

      • Grundsätze bei der Festlegung von Leistungskriterien
      • Grundsätze bei der Festlegung von Eignungskriterien
      • Anmerkungen zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
      • Anmerkungen zur Qualitätssicherung
      • Eigenerklärung Bieter: Auszuschließende Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel, Grundreiniger, Beschichtungsmittel
      • Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

      Leitlinie als Dokument


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Kontakt:

      Daniela Burmeister
      Telefon: 0711-21691180
      E-Mail: daniela.burmeister@stuttgart.de


    • Stuttgart - Vorgaben zur Verwendung von Recyclingpapier bei Referaten, Ämtern, Schulen, Eigenbetrieben (2014)

      Die Landeshauptstadt Stuttgart ist schrittweise auf eine ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier umgestiegen. Die Rundschreiben der letzten beiden Stufen der Umstellung finden Sie hier:

      Rundschreiben Nr 6/2013 als Dokument 

      Rundschreiben Nr. 8/2014 als Dokument 


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Kontakt:

      Daniela Burmeister
      Telefon: 0711-21691180
      E-Mail: daniela.burmeister@stuttgart.de


    • Tübingen - Dienstanweisung (2020) und Hintergrundinformationen zur nachhaltigen Beschaffung (2021)

      Seit April 2020 gilt in der Universitätsstadt Tübingen eine neue Dienstanweisung zum Vergabewesen.

      In der Vorbemerkung heißt es:

      „Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat mehrere Beschlüsse gefasst, dass Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind. Daher sind bei allen Beschaffungen, soweit beim jeweiligen Auftragsgegenstand anwendbar, auch soziale und umweltbezogene Aspekte einzubeziehen.“

      Dazu wurde im Frühjahr 2022 eine Prozessbeschreibung entwickelt, die als Hilfestellung in der Beschaffung dient und konkrete Tipps zu sog. „gefährdeten Produktgruppen“ gibt.

      Ein Hintergrundpapier, das im selben Jahr im Intranet veröffentlicht wurde, geht auf die konkrete Umsetzung der Berücksichtigung sozialer Standards im Beschaffungswesen ein.

      Es werden zentrale Aspekte der nachhaltigen Vergabe erläutert, z.B.

      • die Bedeutung der ILO-Kernarbeitsnormen,
      • Hinweise zur Vorgehensweise bei der Beschaffung, etwa zu Bedarfsermittlung und zu einem „Sozial-Check“, mit dem abgeprüft werden kann, ob bei dem jeweiligen Produkt besonders auf soziale (und ökologische) Kriterien geachtet werden sollte,
      • zu den Besonderheiten von Nachhaltigkeitskriterien in der Leistungsbeschreibung (als Mindestkriterien), den Zuschlagskriterien, den Eignungskriterien und den Ausführungsbedingungen,
      • zu Gütezeichen gemäß § 34 VgV, wo sie in der Ausschreibung verankert und wie sie eingefordert werden können.

      [Hintergrundpapier zum Download]


      Einwohnerzahl Tübingen: 92.000

      Kontakt:

      Maribel Giraldo Ramírez
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 07071 204-2474
      E-Mail: maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de


    • Tübingen - Prozessbeschreibung zur fairen Beschaffung (2022)

      In Umsetzung der Ratsbeschlüsse von 2006 (Ausschluss von Kinderarbeit) und 2011 (Ausbau von Sozialstandards in der Beschaffung) sowie der Dienstanweisung zum Vergabewesen von 2020 wurde im Frühjahr 2022 vom Fachbereich Kommunales der Stadt Tübingen eine Prozessbeschreibung „Berücksichtigung sozialer Kriterien im Beschaffungsprozess“ veröffentlicht. Sie dient als Hilfestellung in der Beschaffung und gibt konkrete Tipps zu sog. „gefährdeten Produktgruppen“:

      • Agrarprodukte (Lebensmittel)
      • Bälle
      • Blumen
      • Holzprodukte
      • Kleidungstextilien
      • Lederprodukte
      • Natursteine, Pflastersteine
      • Spielwaren
      • Sportbekleidung
      • Wohntextilien
      • Teppiche

      Im Teil 1 wird mit einem Flussdiagramm eine Entscheidungshilfe gegeben, ob es sich bei einem zu beschaffenden Produkt um eines handelt, auf das die o.g. Ratsbeschlüsse und die Dienstanweisung Anwendung finden.

      Wenn ein „gefährdetes Produkt“ beschafft werden soll, kommt Teil 2 zum Tragen. Dieser enthält Tipps zur konkreten Vorgehensweise, etwa zur Suche nach relevanten Gütezeichen für die einzelnen Produktgruppen. Dabei wurde ausdrücklich auf die explizite Nennung von Gütezeichen verzichtet, sondern auf den Gütezeichenfinder des Kompass Nachhaltigkeit verwiesen. Grund dafür war, dass der Kompass als Plattform schneller auf Änderungen etwa bei der Bewertung von Gütezeichen reagieren kann, wohingegen eine Nennung in der Prozessbeschreibung das Risiko läuft, zu schnell veraltet zu sein.

      Um dennoch einen grundsätzlichen Schnelleinstieg in für die Produktgruppen relevante Gütezeichen zu bieten, wird die Prozessbeschreibung durch eine Übersicht „Gefährdete Produkte“ ergänzt. Hier werden die in den Ratsbeschlüssen genannten Produktgruppen aufgegriffen und empfohlene Gütezeichen und weitere Hilfestellungen vorgestellt. Zu den Hilfestellungen gehören u.a. Handreichungen von Bund und Land, Praxisbeispiele anderer Kommunen sowie Veröffentlichungen von NGOs. Diese Übersicht wurde als Anlage zur Prozessbeschreibung gefasst, um Aktualisierungen schneller vornehmen und veröffentlichen zu können.

      Weitere Anlagen zur Prozessbeschreibung bilden Formblätter, die Bieter bei Angebotsabgabe einreichen müssen, wenn es sich bei der Beschaffung um ein gefährdetes Produkt handelt. Es gibt je ein Formblatt für den Nachweis der Sozialkriterien mit Gütezeichen und eine Formblatt für den Nachweis ohne Gütezeichen.

       

      Zum Download:
      [Prozessbeschreibung]
      [Übersicht gefährdete Produkte]
      [Formblatt ILO mit Gütezeichen]
      [Formblatt ILO ohne Gütezeichen]


      Einwohnerzahl Tübingen: 92.000

      Kontakt:

      Maribel Giraldo Ramírez
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 07071 204-2474
      E-Mail: maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de


    • Ulm - Orientierungshilfe Gütezeichen (2018)

      Im Intranet der Stadt Ulm wird empfohlen bei der Auswahl geeigneter Gütezeichen im Beschaffungsprozess auf die Informationen im Kompass Nachhaltigkeit zuzugreifen.

      "... Der Kompass Nachhaltigkeit bündelt gezielt Informationen zum Thema Nachhaltige Beschaffung und bietet eine anwendungsorientierte Hilfestellung für die Umsetzung einer Nachhaltigen Beschaffung in der Praxis. Dafür ist die Möglichkeit des Vergleichs von Gütezeichen und im Rahmen dieses Gütezeichenvergleichs vor allem das Auswahlkriterium "Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen - Vergabeverordnung des Bundes, VgV § 34 Abs. 2 Nr. 2-5 (Nachweisführung durch Gütezeichen)" interessant. Wählt man beim Gütezeichenvergleich dieses Kriterium aus, so werden den Beschafferinnen und Beschaffern nur noch Siegel und Label angezeigt, welche den oben genannten vergaberechtlichen Voraussetzungen zur Verwendung von Gütezeichen genügen und somit explizit in Ausschreibungen gefordert werden können."

      Orientierungshilfe als Dokument


      Einwohnerzahl Ulm: 127.000

      Kontakt:

      Tobias Scheffold
      Telefon: 0731-161 1135
      E-Mail: t.scheffold@ulm.de