Tee
- CPV-Code
- 15863000-5
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Regionalverband Saarbrücken - Schulkiosk-Angebot (2015)
Seit 2015 wird vom Regionalverband Saarbrücken bei Neuabschluss von Verträgen mit Schulkioskbetreibern folgender Passus in die Verträge aufgenommen:
"§ 4 Warenangebot
1) Der Verkauf von Esswaren erfolgt durch eine - von der Firma XY in Zusammenarbeit mit der Schulkonferenz und dem Verpächter - festgelegten Sortimentsliste. Änderungen des Esswarenangebotes sind mit dem Verpächter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz abzustimmen. Der Einsatz von Warenautomaten ist nicht gestattet.
2) Es dürfen nur alkoholfreie Getränke angeboten werden.
3) Die Pächterin verpflichtet sich, Heißgetränke (Kaffee, Tee, Kakao) ausschließlich mit fairtrade Produkten zu bereiten und darüber hinaus eine – freihändig wechselnde – Auswahl von weiteren fairtrade Produkten (Schokoriegel, Gebäck, o.ä.) im Sortiment zu führen.
4) Der Verkauf von Tabakwaren sowie Büchern, Zeitschriften und ähnliches ist untersagt."
Einwohnerzahl Regionalverband Saarbrücken: 330.000Kontakt:
Heike Erbelding
Telefon: 0681-506 1001
E-Mail: heike.erbelding@rvsbr.deSaarbrücken - Musterleistungsbeschreibung für Mittagessenverpflegung (2016)
Das Amt für Kinder und Bildung der Landeshauptstadt Saarbrücken verwendet in Ausschreibungen zur Mittagessenverpflegung seiner Einrichtungen folgenden Passus:
"Beim Einsatz von folgenden Produkten sind vom Auftragnehmer die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten: Kakao, Tee, Südfrüchte, Fruchtsäfte, Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren, Fischereiprodukte."
Sofern die Herstellung dieser Produkte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgte, ist ein Nachweis erforderlich.
Musterleistungsbeschreibung Mittagessenverpflegung als Dokument
Einwohnerzahl Saarbrücken: 182.000Kontakt:
Christian Bersin
Telefon: 0681-9054157
E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.deSaarbrücken - Vergabegrundsätze zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
In der Landeshauptstadt Saarbrücken sind laut Stadtratsbeschluss aus 2008 bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen folgende Vergabegrundsätze zu beachten:
Bei einer Ausschreibung dieser Produkte ist in die Bewerbungsbedingungen bzw. in die zusätzlichen Vertragsbedingungen folgender Passus aufzunehmen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Die Überprüfung der Einhaltung kann wie folgt erfolgen:
Produkte mit einem anerkannten Siegel werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Hierbei handelt es sich derzeit um
- das Rugmark Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit
- das TransfairSiegel fürKaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Orangensaft, Sportbälle
- das FLP Siegel für Schnittblumen
- das Xertifix Siegel für Natursteine und Grabsteine.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Saarbrücken: 182.000Kontakt:
Christian Bersin
Telefon: 0681-9054157
E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de