Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Reinigungsmittel

CPV-Code
39830000-9

Beispiele aus der Beschaffungspraxis

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

  • Bremen - Rahmenvertrag für ökologisch verträgliche Reinigungsmittel (2014)

    In diversen Dienststellen, Eigenbetrieben und anderen Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen wird Eigenreinigung durchgeführt. Zur Grund- und Unterhaltsreinigung der Bodenbeläge und anderer Oberflächen werden diverse Reinigungsmittel eingesetzt. Die Reinigungsmittel werden aus einem Rahmenvertrag abgerufen. Die Hansestadt Bremen achtet bei der Auftragsvergabe auf die ökologischen Eigenschaften der Produkte.

    Der Rahmenvertrag für die Lieferung von Reinigungsmitteln wurde für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 abgeschlossen, mit der Option um 1 Jahr zu verlängern. Danach verlängerte sich die Laufzeit zweimal um 1 Jahr bis zum 31.03.2018.

    Die Bieter sind verpflichtet, für jedes  angebotene Produkt den vom Umweltbundesamt erstellten „Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit“ ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben.

    Alle angebotenen Produkte haben die in dem Anbieterfragebogen dargelegten Umwelt- und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen. Die darin genannten Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sie entsprechen den veröffentlichten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens EU Ecolabel (EU-Blume). Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte ein Zertifikat für das "EcoLabel" vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden ebenfalls akzeptiert.

    Nachhaltigkeitskriterien wurden mit 20% in den Zuschlagskriterien gewichtet (siehe Gewichtung der Zuschlagskriterien).

    Der Beschaffungsbedarf von ca. 3.000 Litern Reinigungsmittel wurde im Vorfeld der Ausschreibung durch eine Abfrage bei diverse Dienststellen (wie u.a. Kindertagesheime, Behindertenwerkstätten) von der Fachabteilung Reinigung von Immobilien Bremen AöR, die die bremischen Dienststellen (z.B. Schulen, Polizeireviere) betreut, ermittelt und auf dieser Basis gebündelt ausgeschrieben.

    Die Ausschreibung verlief erfolgreich, so dass die Dienststellen mit Reinigungsmitteln beliefert werden, die einen hohen ökologischen Standard haben. Leider gab es im Ergebnis weniger Angebote als bei vorhergehenden Ausschreibungen. Eine Erklärung könnte nach Auffassung der Immobilien Bremen AöR der mit dem Ausfüllen des Anbieterfragebogens verbundene Arbeitsaufwand sein.

    Zum Download:
    [Leistungsverzeichnis Reinigungsmittel]
    [Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit]
    [Gewichtung der Zuschlagskriterien]


    Einwohnerzahl Bremen: 569.000

    Kontakt:

    Regina Adolf
    Telefon: 0421-361 4151
    E-Mail: regina.adolf@immobilien.bremen.de


Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und ist daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich der Details Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Unternehmenist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Martin Schäfer
Telefon: 0151 18200879, E-Mail: martin.schaefer2@wuerth.com
Marion Jäger
Telefon: 07181 – 470 92-200, E-Mail: marion-jaeger@almawin.de
Janick Schnorr (Ihre Anfrage wird je nach Bundesland an unsere regional zuständigen IGEFA-Vertriebsgesellschaften weitergeleitet.)
Telefon: +491723090371, E-Mail: janick.schnorr@igefa.de
Egbert H. Ten Berge
Telefon: 08134-930531, E-Mail: info@kiehl-group.com
Verena Meier-Bund
Telefon: 0049 7181 97704 0, E-Mail: info@remsgold.de
Bärbel Meyer
Telefon: 0049 4956 4072 47, E-Mail: bmeyer@sodasan.com
Petra Penert, Rebecca Kramer
Telefon: 07555/9295-0, E-Mail: petra.penert@sonett.eu

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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