T-Shirts
- CPV-Code
- 18331000-8
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Herrenberg - Dienstkleidung der Technischen Dienste (2008)
2008 beschloss Herrenberg auf Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verzichteten
(Beschluss DS-Nr. 169/208 von 2008)„Die Dienstkleidung der Technischen Dienste Herrenberg wird auf Basis eines Angebotsverfahrens im Abstand von ca. drei Jahren ausgeschrieben. Hier wird schon aufgrund der Vergabeverfahren auf den Mindestlohn, vorhandene Siegel (siehe Siegelfächer) oder nationale Hersteller geachtet. Es werden Eigenerklärungen vom Bieter verlangt. Zusatzbekleidungen wie T-Shirts oder Schuhwerk werden von den Technischen Diensten von ortsansässigen Herstellern unter Beachtung der Siegel oder vorhandenen Zertifizierungen erstanden. Im Bereich der Handschuhe und Schmierstoffe wird seit dem 3. Quartal 2015 vermehrt auf Siegel und Zertifizierungen geachtet, dennoch ist es nicht immer möglich alle gewünschten Vorgaben zu erreichen (Grenzen der Technik).“
Von Herrenberg empfohlene Gütezeichen: Siegelfächer - Nachhaltige Beschaffung Herrenberg (2016)
Der Siegelfächer wird kontinuierlich überarbeitet.
Einwohnerzahl Herrenberg: 32.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Herrenberg:
Jürgen Baumer
Telefon 07032-924 280
E-Mail j.baumer@herrenberg.deStuttgart - Textilien (allgemein) (2017)
Die Landeshauptstadt Stuttgart verlangt beim Einkauf von Textilien zwingend die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d.h. die Maßgabe, dass deren Herstellung unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt werden muss.
Als Nachweis zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte muss von jedem Bieter ein unabhängiges Zertifikat über die Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette vorgelegt werden.
Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, so ist eine Erklärung bzw. eine Zusicherung abzugeben.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.deTübingen - Kleidungstextilien, Wohntextilien und Teppiche (2014)
Tübingenverlangt für die Produktgruppe „Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien“ die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Auftragsausführung. Details dazu finden Sie unter Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Tübingen: 92.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Tübingen:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail anfragen@kompass-nachhaltigkeit.de