Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Hessen

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Hessen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 4.10.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Hessen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Am 1.9.2021 ist in Hessen die UVgO für anwendbar erklärt worden.

      Die Vorschriften der UVgO gelten für das Land und die Kommunen gleichermaßen.

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2021, ist zum 1.3.2015 in Kraft getreten..

      Anwendungsbereich: Es gilt ab einem Auftragswert von 10.000 € ohne Umsatzsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 HVTG) für kommunale Auftraggeber, Eigenbetriebe und Arbeitsgemeinschaften sowie Auftraggeber des Landes.

      Mindestlohn: Für öffentliche Aufträge in Hessen gelten nach § 4 HTVG die allgemeinen tarifrechtlichen Regelungen und das Mindestlohngesetz.

      Soziale und ökologische Kriterien

      Das Gesetz verpflichtet das Land Hessen dazu, Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, nach Maßgabe dieses Gesetzes zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1).

      Das Gesetz stellt es Gemeinden, Gemeindeverbänden, Eigenbetrieben und kommunalen Arbeitsgemeinschaften frei, die o.g. Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

      Link zum Landesvergabegesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.

       

      Vergabehandbuch

      Leitfäden des Landes Hessens zur nachhaltigen Beschaffung sollen es ermöglichen, nachhaltige Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Der Schwerpunkt der Leitfäden liegt in der Erstellung der Vergabeunterlagen. Die Leitfäden weisen auf die Anwendung der ILO-Kernarbeitsnormen hin und empfehlen für Textilien eine Auswahl von umweltbezogenen Gütezeichen.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Aufgrund des am 18.4.2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes und der Neufassung der VOB/A wurde der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) überarbeitet.

      Anwendungsbereich: Der vierte Teil des Erlasses mit Stand vom 1.9.2021 gilt unabhängig vom Auftragswert und ist immer zu beachten. Der Runderlass gilt für kommunale Auftraggeber und Auftraggeber des Landes.

      Soziale und ökologische Kriterien

      4.3 Nachhaltige und innovative Beschaffung

      Beschaffungen des Landes sind grundsätzliche nachhaltig auszurichten.

      a. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

      Die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung:
      http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html

      b. Nachweisführung durch Gütezeichen

      Soweit – insbesondere bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten – von der Möglichkeit der Nachweisführung durch Gütezeichen Gebrauch gemacht wird, geben folgende Internetseiten Hilfestellungen:

      https://www.siegelklarheit.de

      https://www.kompass-nachhaltigkeit.de

      c. Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung

      Das „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“ (https://www.koinno-bmwi.de) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) geführt. Es dient allen öffentlichen Auftraggebern als Informationsstelle und Ansprechpartner. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland zu stärken, um wichtige Impulse für Innovationen in die Wirtschaft zu geben. Darüber hinaus besteht eine Projektdatenbank für innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie Bedarfe an innovativen Lösungen.“

      Link zum Vergabeerlass

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Hessen als sensibel

      Keine.

       

      Sonstige Regelungen

      Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz wurde im August 2018 angepasst. Hessische Kommunen können gem. § 6a nun in ihren Friedhofssatzungen das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufnehmen (ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182).

      Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (Anpassung 23.8.2018)

       

      Weitere Hinweise

      Das Land Hessen unterhält eine eigene Homepage zur nachhaltigen Beschaffung (https://www.hessen-nachhaltig.de/nachhaltige-beschaffung.html).

    • Hilfestellung

      Es stehen zahlreiche Leitfäden zur nachhaltien Beschaffung zur Verfügung, die bei der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zentral abgerufen werden können.

      Das Land Hessen unterhält eine eigene Homepage zur nachhaltigen Beschaffung (https://www.hessen-nachhaltig.de/nachhaltiger-konsum.html).

      Für den Bereich Ernährung gibt es den Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“.

       

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Dieburg - Beschluss Kommunale Beschaffung (2016)

      Im Nachgang eines Netzwerktreffens zur fairen kommunalen Beschaffung, das in Speyer, stattfand wurden vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dieburg am 13.10.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

      "1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, künftig die Kriterien der Nachhaltigkeit und des fairen Handels im Beschaffungswesen zu berücksichtigen.

      2. Die Stadtverordnetenversammlung, empfiehlt dem Magistrat die Unterzeichnung der Resolution „2030 - Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ zu beschließen und so dem Netzwerk der bisher 23 Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland beizutreten."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Dieburg: 16.000

      Kontakt:

      Andreas Achilles
      Telefon: 06071-2002 220


    • Frankfurt am Main - Ökologisches und faires Beschaffungswesen (2015)

      Beschlüsse Ökologisches und faires Beschaffungswesen 1989–2015

      Folgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main sind für die Ämter bei der Beschaffung und der Vergabe von Aufträgen bindend:

      •  1989: Verzicht auf Bauteile aus Tropenholz, sofern nicht FSC-zertifiziert
      •  1990: Verzicht auf Baustoffe aus PVC
      •  1990: Einsatz von Recyclingpapier in der Stadtverwaltung
      •  2005: Beschaffung von Erdgasfahrzeugen
      •  2005: Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
      •  2005: Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen
      •  2007: Passivhaus-Standard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude; Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

      Beschlüsse im Detail

      •  2015: Fairtrade in Frankfurt voranbringen

      Beschluss im Detail


      Einwohnerzahl Frankfurt am Main: 759.000

      Kontakt:

      Karina Giese
      Stadtkämmerei – Zentraleinkauf
      Telefon: 069-212 38680
      E-Mail: karina.giese@stadt-frankfurt.de


    • Gießen - Beschluss zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2019)

      Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen hat am 27. Juni 2019 beschlossen, bei der Beschaffung der Produktgruppen Lebensmittel, Blumen und Textilien fair und nachhaltig produzierte Güter vorzuschreiben, wenn dafür anerkannte Gütezeichen bestehen. Der Beschluss war einstimmig. Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen bleibt vorbehalten.

      Eine Anpassung der städtischen Vergabeordnung ist vorgesehen. Für die Umsetzung durch die Beschaffer*innen in den Ämtern und Organisationseinheiten ist ein Handbuch in der Abstimmung.

       

      Beschlusstext:

      „Bei den Beschaffungen der Universitätsstadt Gießen sind grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen.

      Bei öffentlichen Aufträgen der Universitätsstadt Gießen werden folgende Anforderungen berücksichtigt, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben:

      • die Verwendung von fair gehandelten und/oder regional produzierten Produkten,
      • ökologisch nachhaltige Produkte.

      Soweit möglich, sollen beide Aspekte berücksichtigt werden. Existieren bezüglich der zu beschaffenden Produkte anerkannte Zertifizierungen (Gütezeichen), welche die oben genannten Anforderungen erfüllen, so werden diese als Voraussetzung für die Beschaffung festgesetzt. Für den Fall, dass die Leistung nicht allen Anforderungen/Kriterien des Gütezeichens entsprechen muss, sind die betreffenden Anforderungen anzugeben.

      Diese Regelung ist für die Beschaffung folgender Produkte vorgesehen:

      1. Lebensmittel wie z. B. Kakao, Schokolade, Kaffee, Tee, Fruchtsaft, Früchte
      2. Blumen
      3. Textilien, Arbeitskleidung, Teppiche

      Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen bleibt vorbehalten.

      Er wird beauftragt, eine Handreichung für die Umsetzung des vorliegenden Beschlusses zu erarbeiten. Bei der Erstellung der Handreichung wird die Unterstützung der ‚Engagement Global gGmbH – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt‘ genutzt. Die städtische Vergabeordnung ist entsprechend anzupassen.“

       

      Vorangegangen waren intensive Beratungen in der Steuerungsgruppe Fairtrade Town Gießen, die dabei vom Referat Vergabewesen des Hessischen Wirtschaftsministeriums unterstützt wurde.


      Einwohnerzahl Gießen: 91.000

      Kontakt:

      Michael Bassemir
      Büro Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda 21
      Telefon: 0641 306-2114
      E-Mail: fairtrade@giessen.de


    • Gießen - Beschlüsse zu ausbeuterischer Kinderarbeit und zu ILO-Kernarbeitsnormen (2013)

      Beschlüsse zu ausbeuterischer Kinderarbeit (2008) und ILO-Kernarbeitsnormen (2013)

      Aufsetzend auf den Beschluss aus dem Jahr 2008, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr zu beschaffen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen im März 2013 einstimmig beschlossen, bei der kommunalen Beschaffung nunmehr die acht wichtigsten ILO-Kernarbeitsnormen zu berücksichtigen.

      Im Beschluss vom 2008 zur Kinderarbeit wurde insbesondere der Blick auf Bauvorhaben (auch von Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben) gerichtet und bestimmt, dass nur „Angebote in dem Verfahren Berücksichtigung finden, die nach der ILO-Konvention 182 zertifizierte Baumaterialien (Fliesen, Pflastersteine, Bordsteine etc.) umfassen“.

      Der Passus im Beschluss von 2008, Bieter zu akzeptieren, die u.a. „aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben“, wurde 2013 allerdings als nicht ausreichend angesehen. Dies wurde mit dem neuen Beschluss nachgebessert – aufbauend auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages von 2009 („Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht – Hinweise für die kommunale Praxis“).

      In der Antragsbegründung heißt es dazu, der aktuelle Beschluss stelle nicht nur eine Verbesserung beim Schutz von Kindern dar, sondern lege weitere soziale Kriterien wie die Vereinigungsfreiheit fest, die den Menschen in den Herstellerländern zugutekommen.

       

      Beschlusstext:

      „Im städtischen Beschaffungswesen wird die Beachtung der acht Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) für eine Beschaffung verlangt. Bei diesen Kernarbeitsnormen handelt es sich um die Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182. Der Magistrat wird beauftragt diese Normen im Beschaffungswesen zu implementieren.“


      Einwohnerzahl Gießen: 91.000

      Kontakt:

      Michael Bassemir
      Büro Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda 21
      Telefon: 0641 306-2114
      E-Mail: fairtrade@giessen.de


    • Gießen - Friedhofssatzung – Verbot von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2019)

      Im September 2019 beschloss die Universitätsstadt Gießen eine Änderung der Friedhofsatzung.

      Grundlage war eine Novelle des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom März 2019, durch die es möglich ist, das Aufstellen von Natursteingrabsteinen und -einfassungen, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit (entsprechend der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation [ILO]) hergestellt worden sind, zu verbieten.

      Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig angenommen.

       

      Text des neu eingefügten § 20a:

      § 20a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

      (1) Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1291) hergestellt worden sind. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst dabei sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.

      (2) Für die Nachweiserbringung gilt § 6a Abs. 2 und 3 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

      (3) Der Nachweis im Sinne von Abs. 1 Satz 1 kann erbracht werden durch

      1.   eine lückenlose Dokumentation, aus der sich ergibt, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weiteren Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz hergestellt worden sind, oder

      2.   die schriftliche Erklärung einer Organisation, in der diese versichert, dass

      a)   die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgt ist,

      b)   dies durch sachkundige und unabhängige Kontrolleure regelmäßig und unangemeldet vor Ort überprüft wird und

      c)   sie selbst weder unmittelbar an der Herstellung oder am Handel beteiligt ist, oder

      3.   soweit die Vorlage eines Nachweises nach Nr. 1 und 2 unzumutbar ist, die schriftliche Erklärung des Letztveräußerers, in der dieser

      a)   versichert, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die verwendeten Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein unter schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind, und

      b)   darlegt, welche Maßnahmen von ihm ergriffen wurden, um die Verwendung von nach Abs. 1 verbotenen Grabsteinen oder Grabeinfassungen zu vermeiden.

      (4) Eines Nachweises im Sinne des Abs. 1 Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. Januar 2019 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

       

      Der Text des neu in die Satzung aufzunehmenden § 20a entspricht dem Wortlaut der vom Hessischen Städtetag im Juni 2019 vorgelegten neuen Muster-Friedhofssatzung.


      Einwohnerzahl Gießen: 91.000

      Kontakt:

      Michael Bassemir
      Büro Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda 21
      Telefon: 0641 306-2114
      E-Mail: fairtrade@giessen.de


    • Groß-Gerau (Landkreis) - Beschluss Nachhaltige Beschaffung (2018)

      Beschluss Nachhaltige Entwicklung/Beschaffung (2018)

      "Beschluss:
      1. Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau unterstützt die Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals/SDGs) der Vereinten Nationen.
      2. Der Kreistag schließt sich der Resolution „2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags an.
      3. Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, als ersten Schritt ein Konzept zur nachhaltigen Beschaffung zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Groß-Gerau (Landkreis): 276.000

      Kontakt:

      Martha Wachowiak
      Telefon: 06152-99859
      E-Mail: m.wachowiak@kreisgg.de


    • Marburg - Beschluss zur Kampagne zur Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit (2006)

      Beschluss zur Kampagne zur Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit (2006)

      „Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
      Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Marburg und ihrer Tochtergesellschaften finden künftig nur noch Produkte Berücksichtigung,
      a) die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden
      oder
      b) deren Hersteller oder Verkäufer nachweislich aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.“

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Marburg: 78.000

      Kontakt:

      Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel der Stadt Marburg
      Telefon: 06421 201-1403
      E-Mail: umwelt@marburg-stadt.de


    • Marburg - Beschluss zur Nutzung von Recyclingpapier (2002)

      Beschluss zur Nutzung von Recyclingpapier (2002)

      Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

      Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in der Verwaltung und den stadteigenen Betrieben ausschließlich Umweltpapier zum Einsatz kommt. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen zulässig.“

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Marburg: 78.000

      Kontakt:

      Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel der Stadt Marburg
      Telefon: 06421 201-1403
      E-Mail: umwelt@marburg-stadt.de


    • Oberursel - Beschluss Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2017)

      Von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) wurde am 28. September 2017 beschlossen, dass bei künftigen Beschaffungen im Wege von nationalen und europaweiten Ausschreibungen sowie freihändigen Vergaben der Stadt Oberursel und ihrer Eigenbetriebe nur Produkte Berücksichtigung finden, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnomren hergestellt wurden.

      Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt eine Handreichung für die Umsetzung des gefassten Beschlusses zu erarbeiten.

      Gütezeichen werden als Voraussetzung bei der Beschaffung von "sensiblen Produkten" festgesetzt.

      "Existieren bezüglich der zu beschaffenden „sensiblen Produkte“ anerkannte Zertifizierungen (Gütezeichen) in Bezug auf Garantien, dass die in den Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards eingehalten wurden, so werden diese als Voraussetzung für die Beschaffung festgesetzt. Auf Grundlage des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sollen soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen Berücksichtigung finden."

      Beschluss als Dokument

      Beschlussvorlage als Dokument


      Einwohnerzahl Oberursel: 47.000

      Kontakt:

      Jens Gessner
      Telefon: 06171-502306
      E-Mail: jens.gessner@oberursel.de


    • Witzenhausen - Ratsbeschluss über nachhaltige Beschaffung der Verwaltung (2021)

      Im Juli 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Witzenhausen einen Beschluss über nachhaltige Beschaffung der Verwaltung gefasst. Bereits 2017 gab es einen Beschluss zu diesem Thema, der aufgrund der geänderten Rechtslage durch das Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG, Wirkung am 1.9.2021, s. dazu unter Rahmenbedingungen) und des im Juni 2021 vom Bundestag beschlossenen Lieferkettengesetzes nun ausgeweitet wird.

      Punkt 2 des Beschlusses legt fest, dass bei Ausschreibungen und freihändigen Vergaben nur Produkte beschafft werden dürfen, die unter Achtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.

      Punkt 3 definiert „Sensible Produkte“, bei deren Herstellung das Risiko für Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltverschmutzungen besonders groß ist:

      • Büromaterialien und Papier
      • Büroausstattung und Büromöbel
      • extern vergeben Druckaufträge
      • Lebensmittel
      • Stadtmarketing- und Geschenkartikel
      • Schnittblumen, Pflanzen
      • Baustoffe (v.a. Natursteine, Pflastersteine, Holz) und Bauleistungen
      • Textilien, Dienst- und Schutzkleidung, Teppiche
      • Reinigungs- und Hygieneartikel, Reinigungsdienstleistungen
      • Elektrogeräte

      Liegen Gütezeichen und Siegel vor, die die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards zertifizieren, sind nach Punkt 4 nur Produkte mit diesen Zeichen und Siegeln zu beschaffen. Sie gelten dann als Eignungskriterien. Sollten u.a. keine Zeichen und Siegel existieren oder nicht ausreichend Bieter diese nachweisen können, ist die Nachhaltigkeit der zu beschaffenden Produkte mit mindestens 40 % in die Bewertungsmatrix aufzunehmen.

      Abschließend wird über den Ratsbeschluss der Auftrag erteilt, eine Handreichung und Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung zu erarbeiten. Dies liegt seit März 2022 vor [Vorgangsbeschreibung hier nachzulesen]. Ebenso legt der Beschluss fest, dass die Handreichung und die Liste der Sensiblen Produkte kontinuierlich weiterentwickelt werden soll.

      Die Verfassung des Ratsbeschlusses ist Ergebnis von Workshops, die Witzenhausen über die Teilnahme am Wettbewerb „Hauptstadt des Fairer Handels“ 2019 gewonnen hatte.

       

      [Beschlussvorlage zum Download]


      Einwohnerzahl Witzenhausen: 15.000

      Kontakt:

      Daniel Herz
      Bürgermeister
      Telefon: 05542508101
      E-Mail: daniel.herz@witzenhausen.de
      Webseite: www.witzenhausen2030.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Frankfurt am Main - Checklisten zur nachhaltigen Beschaffung bei traffiQ (2021)

      Als öffentliches Unternehmen kommt traffiQ (Aufgabenträgerorganisation der Stadt Frankfurt a.M.) eine besondere Rolle hinsichtlich der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu. Als nicht-gewinnorientierte Organisation steht traffiQ im Dienst der Bürger*innen und orientiert ihr Handeln an einer nachhaltigen Zukunft.

      Das Ziel von traffiQ ist es, alle anstehenden Vergaben auf die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen, um auf diese Weise eine nachhaltige Unternehmenskultur zur fördern und einen Beitrag zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu leisten.

      Um Nachhaltigkeit in den Vergaben von traffiQ zu verankern, wurden im Herbst 2021 acht Checklisten veröffentlicht, die – passend zum Ausschreibungsgegenstand – entsprechende Nachhaltigkeitskriterien beinhalten. Die Checklisten betreffen die folgenden Bereiche:

      • Busvergaben (größtes Volumen)
      • Beratung & Agenturen, Büromöbel, Computer & Monitore, Drucker, Logistiker, Reinigungsleistungen sowie Werbemittel („Allgemeine Vergaben“)

      Diese Checklisten sollen in Zukunft bereits zu Beginn jeder Vergabe herangezogen werden und als Leitfaden zur Orientierung dienen. Insgesamt ermöglichen die Checklisten eine strukturierte Vorgehensweise im Vergabewesen und bilden den gesamten Handlungsspielraum hinsichtlich der möglichen Nachhaltigkeitskriterien ab.

      Die Listen sind sehr übersichtlich gestaltet. Sie geben an, für welche Produkte des Bereichs soziale und/oder ökologische Kriterien und welche Gütezeichen/Nachweise relevant sind. Hervorzuheben ist, dass auch angegeben wird, wie hoch die Rechtssicherheit der Verankerung der genannten Kriterien in der Vergabe ist.

      Die Checklisten wurden von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Bereichs „Vergabe & Verträge“ seit Beginn des Jahres 2021 erarbeitet. Zunächst wurden die relevanten Beschaffungsbereiche ermittelt. Es folgten tiefergehende Recherchen über die Rechtsgrundlagen, da diese vorgeben, in welchem Rahmen Nachhaltigkeit im Vergaberecht Anwendung finden kann (Ober- oder Unterschwellen, Vergabeordnung [VgV]/Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung [GWB]/Landesgesetzgebung).

      Mit Hilfe des Kompass Nachhaltigkeit hat die Arbeitsgruppe Ausschreibungsbeispiele anderer Kommunen analysiert und deren Anwendungsmöglichkeiten auf die unterschiedlichen Anwendungsbereiche bei traffiQ überprüft.

      Die Erstellung der Checklisten wurde durch die Rechtsberatung der SKEW unterstützt. Die interne Veröffentlichung unter den Mitarbeitenden von traffiQ erfolgte im Rahmen einer Präsentation. Hierbei wurden nicht nur die Checklisten, sondern auch das gesamte Projekt vorgestellt und die Bedeutung für das Unternehmen hervorgehoben. Im Nachgang bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

      Als Pilotprojekt zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien und zur Anwendung der erworbenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung ausgewählt.

      Zum Download:


      Einwohnerzahl Frankfurt am Main: 759.000

      Kontakt:

      Anja Schmitt
      traffiQ – Vergabe und Verträge
      Telefon: 069/212-48330
      E-Mail: A.Schmitt@traffiQ.de


    • Gudensberg - Dienstanweisung zur Einführung einer nachhaltigen und sozial fairen Beschaffung (2020)

      Seit Mai 2020 gilt in Gudensberg eine Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie „Gudensberg 2030 – fair.nachhaltig.sozial“.

      Dabei werden u.a. folgende Aspekte in den Blick genommen:

      • Umweltaspekte
      • Energieeinsparung und -effizienz
      • Herkunft der verwendeten Rohmaterialien
      • Müllvermeidung und -trennung

      Beispielhaft genannte Produkte sind:

      • Kaffee, Papierprodukte (inkl. Dienstleistungen), Produkte aus Holz und Baumwolle, Wasch- und Reinigungsmittel

      Als Nachweise dienen, je nach Produkt, das Umweltzeichen Blauer Engel und FSC sowie für Fairen Handel u.a. Fairtrade und GOTS.

      Dienstanweisung zum Download

      Pressemitteilung HNA

      Pressemittelung Chattengaukurier


      Einwohnerzahl Gudensberg: 9.800

      Kontakt:

      Dr. Eberhardt Kettlitz
      Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 05603-933 114
      E-Mail: e.kettlitz@stadt-gudensberg.de


    • Hofheim am Taunus - Auszug Geschäftsordnung zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungen (2017)

      Die Magistrate der drei Städte im Main-Taunus-Kreis Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus) und Eppstein haben im Frühjahr 2017 eine aktuelle „Gemeinsame Geschäftsordnung für das Verfahren zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungen (GO-Vergabe)“ verabschiedet und auf den Weg gebracht. Miteinbezogen sind auch die Eigenbetriebe, für die Städte Hofheim und Eppstein die Stadtwerke.

      Bereits seit 2009 hat sich die Stadt Hofheim im Vergabewesen mit der Stadt Kelkheim zusammengeschlossen und betreibt eine gemeinsame Submissionsstelle, Kelkheim und Eppstein arbeiten ebenso bei Submissionen zusammen. Mit der neuen gemeinsamen Geschäftsordnung wurde die Kooperation auch auf Grundsatzfragen des Vergaberechts ausgedehnt.

      Die interkommunale Zusammenarbeit stellt eine besondere Chance für ein erweitertes Wissensmanagement in einem komplexen Rechtsbereich wie dem Vergaberecht dar. Die Bündelung von Kompetenzen in diesem Bereich verstärkt die Rechtssicherheit und Beratungskosten für Fachanwälte können umgelegt werden.

      In der "Gemeinsamen Geschäftsordnung" wird als Grundsatz der Vergabe unter Punkt 4.1 vermerkt:

      "In allen Vergabeverfahren können soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Aspekte der Qualität und der Innovation berücksichtigt werden."

      Ausbeuterische Kinderarbeit wird in Absatz 5. der "Gemeinsamen Geschäftsordnung" behandelt:

      "5. Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Kinderarbeit

      Für die Städte Hofheim, Kelkheim und Eppstein gilt:

      5.1 Für eine nachhaltige Entwicklung fördern die Städte bei Ausschreibungen die Berücksichtigung von Produkten und Dienstleistungen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind oder deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der Kinderarbeit einsetzen.

      Die Dienststellen der Städte können in geeigneten Fällen die Zusicherung von Bietern über die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Festlegung der Zuschlagskriterien berücksichtigen."

      Weiterhin wird dargelegt, dass die Stadt Hofheim anstrebt den Einkauf von PC's und Zubehör nach den Grundsätzen des Leitfadens "BUY IT fair" von WEED e.V. zu organisieren und auszuschreiben.

      Auszug Gemeinsame Geschäftsordnung als Dokument


      Einwohnerzahl Hofheim am Taunus: 40.000

      Kontakt:

      Peter Polzer
      Fachbereich Finanzen – Team Vergabe
      Telefon: 06192- 202-341
      E-Mail: ppolzer@hofheim.de


    • Oberursel - Handreichung Nachhaltige Beschaffung (2018)

      Die Stadt Oberursel wurde 2012 als „Fairtrade-Stadt“ ausgezeichnet. Darauf Bezug nehmend wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 ein Beschluss zur „Fairen Beschaffung“ gefasst. Er besagt, dass nur Produkte, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen - insbesondere ohne ausbeuterische Kinderarbeit - im Sinne der Konvention Nr. 182 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) - hergestellt wurden, beschafft werden.  Auf Grundlage des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sollen zudem „soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen“ berücksichtigt werden.

      In der "Handreichung zur Nachhaltigen Beschaffung" werden die Produktbereiche bzw. Produkte, in denen eine Prüfung vor der Vergabe stattfinden muss, aufgeführt und es wird erläutert, an welchen Stellen im Beschaffungsprozess nachhaltige Gütezeichen bzw. Zertifizierungen verankert werden können (z.B. in der Bedarfskonzeption, bei der Auswahl von Unternehmen, über die Leistungsbeschreibung und die Zuschlagskriterien).

      Weitere Regelungen zur Beschaffung finden sich im „Energiekonzept der Stadt Oberursel“ aus dem Jahr 2010. Hier ist u.a. festgelegt, dass keine Produkte aus nicht-nachhaltiger Forstwirtschaft beschafft werden und dass bei der Beschaffung elektronischer Geräte Mindeststandards für den Energieverbrauch Bestandteil der Ausschreibung/Vergabe sind.

      Die Handreichung soll anhand der Erfahrungen, die im Zuge der "Fairen Beschaffung" gewonnen werden, regelmäßig überarbeitet werden

      Für Rückfragen zur nachhaltigen Beschaffung steht den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung eine neu eingerichtete "Zentrale Vergabestelle" zur Verfügung.

      Handreichung Nachhaltige Beschaffung (2018) als Dokument


      Einwohnerzahl Oberursel: 47.000

      Kontakt:

      Jens Gessner
      Telefon: 06171-502306
      E-Mail: jens.gessner@oberursel.de


    • Witzenhausen - Dienstanweisung und Leitfaden für nachhaltige Beschaffung (2022)

      Im März 2022 hat die Stadt Witzenhausen per Dienstanweisung einen Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung der Verwaltung durch Magistratsbeschluss eingeführt.

      Im Juli 2021 war die Entwicklung von Dienstanweisung und Handreichung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden [Vorgangsbeschreibung hier nachzulesen].

      Die Dienstanweisung greift die im Beschluss von 2021 genannten Sensiblen Produktgruppen auf (Abs. 2), für die Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zwingend eingehalten werden müssen. In Abs. 3 wird der rechtliche Rahmen in Bezug genommen. Es heißt dort:

      „Unabhängig vom Auftragswert können auf kommunaler Ebene nach dem Vergaberecht neben Produkteigenschaften wie Qualität, Preis oder Ästhetik auch Anforderungen an die Nachhaltigkeit (also auch soziale und umweltbezogenen Aspekte) im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, […]. Das ist so im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) festgehalten (§ 3 Soziale, ökologische undinnovative Anforderungen, Nachhaltigkeit, Absatz 1).“

      Nachhaltigkeitskriterien sind grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung als Ausführungsbedingungen oder Eignungs- und Zuschlagskriterien zu verankern. Als Nachweise dienen gängige Gütezeichen (z.B. Blauer Engel, Fairtrade), Mitgliedsinitiativen (z.B. Fair Wear Foundation) oder Zertifikate (z.B. SA8000). Gleichwertige Nachweise sind zugelassen und können durch einen Bieterfragebogen eingereicht werden.

      Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist zentral. Waren, die unter Missachtung dieser Regeln hergestellt wurden, dürfen nicht beschafft werden. Unternehmen können die Einhaltung über geeignete Gütezeichen oder ein Formular „Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nachweisen.

      Als Hilfestellung zur Umsetzung der Dienstanweisung und als Informationsquelle dient der Leitfaden „Wie funktioniert eigentlich Nachhaltigkeit in unserer Kommune? – Beschaffung 2030“. Dieser Leitfaden stellt für die Sensiblen Produktgruppen die wichtigsten Gütezeichen vor und nennt konkrete Beschaffungsziele. Dazu gibt es Hintergrundinformationen und weiterführende Links.

      Bei allen Beschaffungsvorgängen steht die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik den Verwaltungsmitarbeitende unterstützend zur Seite. Für Vorgänge ab 25.000 € sind die Ausschreibungsunterlagen verpflichtend der Koordinatorin vorzulegen. Dies betrifft in Witzenhausen rund 10 Vorgänge pro Jahr. Wird von den Vorgaben abgewichen, muss dies im Vergabevermerk begründet werden. In der Anfangsphase unterstützt die Koordinatorin auch bei geringeren Beschaffungsvolumen.

      In einigen Bereichen war die Verwaltung schon vor der Umstellung zur nachhaltigen Beschaffung aktiv, z.B. bei der Dienstbekleidung für den Bauhof oder bei fairen Stadtmarketingartikeln. Bereits in der Testphase erfolgte der Umstieg auf nachhaltige Büromaterialien und Recyclingpapier, Büromöbel, Reinigungsmittel und faire Getränke, Leitungswasser aus Karaffen.

      Die Verfassung des Ratsbeschlusses ist Ergebnis von 3 Workshops, die Witzenhausen über die Teilnahme am Wettbewerb „Hauptstadt des Fairer Handels“ 2019 gewonnen hatte. Die ersten drei Workshops wurden extern begleitet. Der Leitfaden spiegelt die Ergebnisse und Erfahrungen aus der AG Nachhaltige Beschaffung wieder, die an den Workshops teilgenommen hat. Er nimmt auch Bezug auf Chancen und Hindernisse, die sich im Umstellungsprozess ergeben haben. Im Leitfaden sind die wichtigsten Ansprechpersonen der AG Nachhaltige Beschaffung aufgeführt (S. 12).

      Die AG Nachhaltiger Beschaffung wurde im Zuge des 1. Workshops gegründet. Relevante Mitarbeitende wurden durch Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitikidentifiziert und eingeladen. Die Teilnehmenden sind altersübergreifend extern und intern. Mitglieder sind die wichtigsten Verwaltungsmitarbeitenden, die Beschaffungen vornehmen (Hauptamt, FD Soziales, Bauamt, Kindergärten), Bürgermeister, Fachgebietsleitende (Finanzabteilung, Hauptamt, Bauamt) Vertreter von Touristinfo, Stadtwerke, Weltladen, Ev. Kirche sowie die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik selbst. Innerhalb der AG wurden gemeinsam Produktgruppen identifiziert, die umgestellt werden sollen, Maßnahmen entwickelt und priorisiert. Der gesamte Umstellungsprozess wurde dort transparent gemacht. Die Teilnehmenden wurden für nachhaltige Beschaffung sensibilisiert und es wurde sehr viel Wissen aufgebaut (Notwendigkeit, rechtliche Grundlagen, Praktische Umsetzung, Siegel, etc.). Dies soll durch die AG an weitere Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung weitergegeben werden. Es wurden dort auch immer wieder aktuelle Herausforderungen besprochen. Die Zusammenarbeit war insbesondere mit dem Beschaffer vom Hauptamt intensiv, es wurden gemeinsame Bestandsanalyse, Produkttests, Umstellungen vorbereitet und durchgeführt.

       

      zum Download:
      - Dienstanweisung
      - Leitfaden
      - Anlage "Formular_Begründung_Nichtanwendung-Nachhaltigkeitskriterien.pdf"
      - Anlage "Formular_Nachweis_ILO-Kernarbeitsnormen.pdf"


      Einwohnerzahl Witzenhausen: 15.000

      Kontakt:

      Daniel Herz
      Bürgermeister
      Telefon: 05542508101
      E-Mail: daniel.herz@witzenhausen.de
      Webseite: www.witzenhausen2030.de