Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Papier
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Hamburg - Kopierpapier mit Umweltstandards (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Jahr 2020 hat die Freie und Hansestadt Hamburg in einem EU-weiten Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Kopierpapier (Recycling- und Frischfaserpapier) ausgeschrieben. Beliefert werden sollen rund 1.720 Dienststellen. Das Auftragsvolumen beträgt rund 1,8 Mio. Eoro.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1,5 Jahre (bis 31.3.2022) mit 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr bis maximal zum 31.3.2024.
Recycling- und Frischfaserpapier sind als weißes und farbiges Papier im Rahmenvertrag enthalten.
Weißes Papier in verschiedenen Weißegraden muss die Kriterien des Blauen Engels (oder gleichwertig) erfüllen. Papier aus Frischfaser muss die Kriterien des EU Ecolabels (oder gleichwertig erfüllen).
Auch an die Verpackung waren Umweltkriterien angesetzt (allgemeine Abfallvermeidung, Bevorzugung von Recyclingmaterial, Verbot von Folie aus PVC). Bei der Auslieferung muss der Transport ausschließlich mit Fahrzeugen erfolgen, die mindestens der EURO-Norm 5 entsprechen.
Zusätzlich müssen die Hersteller über ein Qualitätssicherungssystem mindestens nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertiger Normen) (Betrieb/Fertigungsstätte), ein Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14001, oder ein EU Öko-Audit (EMAS) (oder gleichwertiger Normen) verfügen und im Rahmen der Gütesicherung regelmäßig überprüft werden und zertifiziert sein.
Für den Rahmenvertrag gilt ein Mindestbestellwert von 40,00 Euro, sodass eine Bündelung von Bedarfen/Bestellungen erzielt wird.
[Technisches Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Hamburg:
1.800.000
Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon:
040-428-23-2769
E-Mail:
mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de
Inga Stolle
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg)
Telefon:
040 428 23-1387
E-Mail:
inga.stolle@fb.hamburg.de
Hamburg - Rahmenvertrag über Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Reinigungsutensilien (2018)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Dezember 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen Rahmenvertrag über zwei Jahre (mit Verlängerungsoption) für die Behörden und Schulen der FHH europaweit für folgende Produkte ausgeschrieben:
- Los 1 - Hygienepapier und Spender, Reinigungsutensilien, Eimer und Abfallsäcke, Flüssigseifen und Spender
- Los 2 - Reinigungsmittel
- Los 3 - Trockenseifen und Spender.
Die Hygienepapiere und Reinigungsmittel mussten die in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien (Anbieterfragebögen vom Umweltbundesamt) erfüllen, um bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt zu werden. Zum Nachweis war für jedes angebotene Produkt der ausgefüllte Anbieterfragebogen zusammen mit den darin geforderten Nachweisen vorzulegen. Sofern das Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 5 (für Hygienepapiere) oder mit dem EU Ecolabel (für Reinigungsmittel) gekennzeichnet war, konnten die Einzelnachweise (mit Ausnahme des Nachweises für den Weißegrad des Endprodukts bei den Hygienepapieren) entfallen.
Es wurde gesondert darauf hingewiesen, dass das EU Ecolabel für Hygienepapiere allein kein vergleichbares Zertifikat darstellt, da hier der Mindestanteil von Recyclingfasern von der Anforderung von 100 % Recyclingfasern vom Blauen Engel abweicht. Die Anbieter hatten in der Vergangenheit das EU Ecolabel und den Blauen Engel als vergleichbar dargestellt.
Die Seifen und Reinigungsmittel durften kein Mikroplastik beinhalten.
Lagen über die Anforderungen hinausgehende umweltrelevante Produkteigenschaften vor, so flossen diese in die Angebotswertung ein.
Weitere Umweltanforderungen:
- Verpackungsmaterial aus Karton oder Papier musste aus recyceltem oder recyclingfähigem Material bestehen oder nachweislich für ein Mehrwegsystem vorgesehen sein. Regenwaldhölzer durften kein Bestandteil der Verpackung sein. Bei der Verwendung von Folien sollte aus-schließlich transparentes Polyethylen verwendet werden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen.
- Die metallische Beschichtung von Kunststoffgehäusen war nicht erlaubt. Zum Einsatz kommende Kunststoffe, sollten so zusammengesetzt sein, dass eine sortenreine Trennung möglich ist. Sofern nicht anders in den Produktkatalogen ausgewiesen, war ausschließlich Polyethylen zu verwenden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen. Die Inhaltsstoffe mussten in den Produktdatenblättern ersichtlich sein.
- Die Fahrzeuge, welche zur Belieferung der FHH aus diesem Vertrag heraus eingesetzt werden, müssen mindestens der Euro-Norm 5 gemäß der EU Norm 715/2007/EG bzw. 99/96/ EG entsprechen. Der Einsatz von Fahrzeugen, welche diese Mindestanforderungen übersteigen wurde in der Wertung berücksichtigt.
- Alle eingesetzten Hölzer mussten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entstammen oder recycelt sein.
Für Los 1 gab es drei, für Los 2 vier und für Los 3 drei Angebote. Es gab keine Nachfragen bezüglich der Umweltanforderungen. Die vorgelegten Umweltzeichen waren (je nach Produktgruppe) Blauer Engel, FSC recycled, EU Ecolabel, FSC.
Die Kosten waren nur geringfügig höher als bei der letzten Ausschreibung, während die Papierpreise gestiegen sind und zusätzliche Umweltanforderungen in die Ausschreibung 2018 aufgenommen wurden.
Leistungsverzeichnis Reinigung und Hygiene 2018
Anbieterfragebogen UBA für die Beschaffung von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln
Anbieterfragebogen UBA für Hygienepapiere
Der hier wiedergegebene Text mit Informationen zur Ausschreibung wurde vom Umweltbundesamt verfasst.
Einwohnerzahl Hamburg:
1.800.000
Kontakt:
Ulrike Dahm-Denecke
Telefon:
040-42823 1385
E-Mail:
ulrike.dahm-denecke@fb.hamburg.de
Hamburg - Rahmenvertrag über div. Bürobedarf, Papierprodukte, Toner und Batterien (2019)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2019 in einem offenen EU-weiten Verfahren eine Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen, Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte & Toner (in drei Losen) durchgeführt.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit jeweils zwei Verlängerungsoptionen um ein Jahr.
Los 1 (Bürobedarf) enthält neben konventionellen Produkten des Bürobedarfs einen sog. „Grünen Warenkorb“, bestehend aus besonders umweltfreundlichen Produkten. Insgesamt enthält der Grüne Warenkorb ca. 180 Produkte und wurde damit gegenüber der vorherigen Rahmenvereinbarung (aus dem Jahr 2015) deutlich ausgeweitet. Anhaltspunkte für die Umweltfreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte sind die zur Herstellung des Produkts verwendeten Materialien sowie die Ersetzbarkeit einzelner Komponenten, Nachfüllbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus. In der Kategorie „Briefumschläge und Versandtaschen“ heißt es im Leistungsverzeichnis beispielsweise:
„Alle angebotenen Produkte dieser Kategorie aus dem Abschnitt Grüner Warenkorb müssen zwingend aus Recycling-Material, z.B. 100% Altpapier, bestehen. Bestenfalls erfüllen sie die Kriterien des Umweltzeichens ‚Blauer Engel‘ für Recyclingpapier, RAL-UZ 14a, oder des Umweltzeichens ‚EU Ecolabel‘ (Euroblume) für Kopierpapier und grafisches Papier, Beschluss 2011/333/EU.“
Im Los 2 (Batterien) wurden wieder aufladbare Batterien (Akkus) neu ins Sortiment aufgenommen. Alle leeren Batterien und Akkus werden über den Auftragnehmer fachgerecht entsorgt.
Für alle Tonerkartuschen (Los 3 – Tinten- und Tonerkartuschen) sind die durch den Blauen Engel mit RAL-UZ 55 vorgegebenen Werte hinsichtlich der Freisetzung von TVOC (Gesamtheit der flüchtigen organischen Verbindungen) einzuhalten. Analog hierzu gelten für Neu-Kartuschen, die nicht wiederaufbereitet sind, die Grenzwerte gemäß RAL-UZ 122.
Die Tinten- und Tonerkartuschen sind als Original- und Alternativprodukt im Rahmenvertrag enthalten.
Zusätzliche Kriterien zur Verpackung
Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Verpackung soll grundsätzlich aus umweltfreundlichen Materialien/Recyclingmaterial verwendet werden (Karton, Pappe, 100% Altpapier). PVC ist nicht zulässig. Sofern Folien verwendet werden, müssen diese ausschließlich aus transparentem PE (Polyethylen) bestehen. Es dürfen keine zellstoffhaltigen Verpackungen verwendet werden, deren Rohstoff aus tropischen Regenwäldern bzw. Urwäldern stammt oder durch illegalen Einschlag gewonnen wurde.
Weitere Anforderungen zur Umweltverträglichkeit können dem Technischen Leistungsverzeichnis (s.u.) entnommen werden.
Seit Anfang 2016 gibt es in Hamburg den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ (Umweltleitfaden – herausgegeben von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der im Mai 2019 aktualisiert wurde. Mit der Formulierung von konkreten Umweltkriterien für Lieferungen und Dienstleistungen sowie weiterführenden Informationen stellt der Umweltleitfaden eine wichtige Handlungs- und Auslegungshilfe für die gesetzliche Vorgabe des § 3b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zur umweltverträglichen Beschaffung dar. Der Umweltleitfaden ist bei allen Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen ab 1.000 Euro zu beachten, darunter (d.h. beim Direktkauf nach § 14 UVgO) wird die Anwendung des Leitfadens empfohlen.
Das Auftragsvolumen des Rahmenvertrags liegt bei: 2.195.000 Euro für Los 1, 72.000 Euro für Los 2 und 3.772.000 Euro für Los 3. Abrufberechtigt sind ca. 2.000 Dienststellen.
[Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Hamburg:
1.800.000
Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon:
040-428-23-2769
E-Mail:
mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de
Inga Stolle
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg)
Telefon:
040 428 23-1387
E-Mail:
inga.stolle@fb.hamburg.de
Hamburg - Staatsrätebeschluss Verwendung Recyclingpapier (2017)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Information zum Beschluss des Staatsrätekollegiums der Freien und Hansestadt Hamburg am 10. April 2017
Verwendung von Recyclingpapier
Das Staatsrätekollegium hat zugestimmt, dass
- die Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetriebe und Sondervermögen verpflichtet werden, ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden,
- mit der nächsten Ausschreibung ausschließlich Recyclingpapier verschiedener Grammaturen mit dem Umweltzeichen 'Blauer Engel' (RAL-UZ 14) ausgeschrieben wird,
- den Staatlichen Hochschulen sowie den Öffentlichen Unternehmen die Verwendung von Recyclingpapier empfohlen wird,
- der 'Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung' (Umweltleitfaden) entsprechend angepasst wird.
Einwohnerzahl Hamburg:
1.800.000
Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon:
040-428-23-2769
E-Mail:
mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de
Referat Umwelt und Wirtschaft (Hamburg)
Umweltverträgliche Beschaffung
Telefon:
040 / 428-40-2403
E-Mail:
umweltleitfaden@bukea.hamburg.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
in der IGEPA Group zuständig für das Bundesland BY
Telefon: 0049 911 9685 0
E-Mail: salder@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer SH, HH, BE
Telefon: 0049 40 72777 0
E-Mail: mstark@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für das Bundesland NW
Telefon: 0049 221 1776 0
E-Mail: rstoeberl@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer BW, RP, SL
Telefon: 0049 7361 599 0
E-Mail: ibernecker@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer HB, NI
Telefon: 0049 421 4862 250
E-Mail: amartin@igepagroup.com
Telefon: 0049 7031 – 450 7000
E-Mail: sustainability@hp.com
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Telefon: 0049 6074 830333
E-Mail: ideon@igepagroup.com
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