Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Lebensmittel
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Stadt Bremerhaven hat 2024 eine Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag über Schulverpflegung für zwei Schulen durchgeführt.
Die Stadt Bremerhaven hat bei sensiblen Produktgruppen wie Agrarerzeugnissen die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung anzuwenden. Hierzu wurde bei der Ausschreibung folgende Textpassage in der Leistungsbeschreibung verwendet:
„3.10 Einsatz von Agrarerzeugnissen (Formblatt 249HB und Formblatt 250HB) Soweit in Bezug auf die angebotene Schulverpflegung Agrarerzeugnisse eingesetzt werden, müssen die Zusätzlichen Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" gemäß Formblatt 249HB beachtet werden. Für Agrarerzeugnisse wie z. B. Kakaoprodukte (einschließlich Schokolade), Reis und Bananen, wenn sie überwiegend aus Ländern des globalen Südens stammen, gilt, dass für jedes dieser einzusetzenden Agrarerzeugnisse gemäß „Formblatt 250HB – Agrarerzeugnisse“ ein entsprechender Nachweis nach Maßgabe der dort enthaltenen Ziffern 1 bis 3 vorzulegen ist.
Ist ein bzw. sind mehrere Produkte Bestandteil eines aus mehreren Teilen zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts kommt es darauf an, ob diese(s) Produkt(e) den überwiegenden Bestandteil des zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts ausmachen (siehe § 1 Satz 3 BremKernV). Wenn das Agrarerzeugnis nachweislich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewonnen wurde, genügt hierbei die Angabe des entsprechenden Landes und des Produktionsortes.
Im Falle des Zuschlags auf das Angebot, müssen die eingesetzten Artikel bei Lieferung, den Nachweis entsprechend der Vorgaben nach Formblatt 250HB, Ziffer 2 entsprechen. Die betroffenen Länder des Globalen Südens sind der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu entnehmen. Die Liste ist unter DAC-Länderliste | BMZ abrufbar.“
Zudem wurde ein Bio-Anteil bei der Schulverpflegung gefordert: „4.3 Standards für die Mittagsverpflegung Der DEG Qualitätsstandard für die Kindertagesstätten Verpflegung soll zu einer gesundheitsfördernden Verpflegung beitragen, die eine bedarfsgerechte Menge an Energie und Nährstoffen bietet und sowohl die körperliche als auch die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert. Es wird ein Bioanteil von mindestens 10 % gefordert. Der AN soll Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verwenden (Bio-Produkte).
Zum Download
[Auszug aus der Leistungsbeschreibung]
Einwohnerzahl Bremerhaven:
119.000
Kontakt:
Ana Milena Robayo Brömser
Kommune
Telefon:
04715902467
E-Mail:
AnaMilena.RobayoBroemser@magistrat.bremerhaven.de
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Stadt Bremerhaven hat 2024 eine Ausschreibung zur Lieferung von warmer Mittagsverpflegung für insgesamt 8 Kindertagesstätten aufgeteilt auf 4 Lose durchgeführt.
Die Stadt Bremerhaven hat bei sensiblen Produktgruppen wie Agrarerzeugnissen die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung anzuwenden.
Hierzu wurde bei der Ausschreibung folgende Textpassage in der Leistungsbeschreibung verwendet:
„3.8 Einsatz von Agrarerzeugnissen: Soweit in Bezug auf die angebotene Kitaverpflegung Agrarerzeugnisse eingesetzt werden, müssen die Zusätzlichen Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" gemäß Formblatt 249HB beachtet werden. Für Agrarerzeugnisse wie z. B. Kakaoprodukte (einschließlich Schokolade), Reis und Bananen, wenn sie überwiegend aus Ländern des globalen Südens stammen, gilt, dass für jedes dieser einzusetzenden Agrarerzeugnisse gemäß „Formblatt 250HB – Agrarerzeugnisse“ ein entsprechender Nachweis nach Maßgabe der dort enthaltenen Ziffern 1 bis 3 vorzulegen ist. Ist ein bzw. sind mehrere Produkte Bestandteil eines aus mehreren Teilen zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts kommt es darauf an, ob diese(s) Produkt(e) den überwiegenden Bestandteil des zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts ausmachen (siehe § 1 Satz 3 BremKernV).“ Dort steht auch: „Wenn das Agrarerzeugnis nachweislich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewonnen wurde, genügt hierbei die Angabe des entsprechenden Landes und des Produktionsortes.“
Im Falle des Zuschlags auf das Angebot, müssen die eingesetzten Artikel bei Lieferung, den Nachweis entsprechend den Vorgaben nach Formblatt 250HB, Ziffer 2 entsprechen. Die betroffenen Länder des Globalen Südens sind der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu entnehmen. Die Liste ist unter DAC-Länderliste | BMZ abrufbar.“ Zudem wurde ein Bio-Anteil bei der Kitaverpflegung gefordert:
„4.3 Standards für die Mittagsverpflegung Der DEG Qualitätsstandard für die Kindertagesstätten Verpflegung soll zu einer gesundheitsfördernden Verpflegung beitragen, die eine bedarfsgerechte Menge an Energie und Nährstoffen bietet und sowohl die körperliche als auch die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert.
Es wird ein Bioanteil von mindestens 10 % gefordert. Der AN soll Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verwenden (Bio-Produkte).“
Zum Download
[Auszug aus der Leistungsbeschreibung]
Einwohnerzahl Bremerhaven:
119.000
Kontakt:
Ana Milena Robayo Brömser
Kommune
Telefon:
04715902467
E-Mail:
AnaMilena.RobayoBroemser@magistrat.bremerhaven.de
Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Ansprechperson für: Lebensmittel
0049 251 674413 61
kamppeter@ci-romero.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
| Firma | Ansprechperson | Produkte | Gütezeichen |
|---|---|---|---|
| EL PUENTE GmbH | BonbonsBrotaufstricheDattelnEntkoffeinierter KaffeeErdnüsseErfrischungsgetränkeFruchtsäfteGewürzeHonigHülsenfrüchteKaffeeKaffeebohnenKakaoKleingebäckKokosöl, KokosmilchNüsseOrangensaftReisSchokoladeSüßwarenTeeTrinkschokoladeWeineZucker | ||
| Fairtrade Original | AnanasGewürzeKaffeeKaffeebohnenKokosöl, KokosmilchMangosReisTeeTeigwaren | ||
| GEPA mbH |
Petra Münchmeyer Vertriebsleiterin Außer-Haus-Service Telefon: 0049 171 959 88 89 E-Mail: leitung.ahs@gepa.de | Alkoholische GetränkeBonbonsBrotaufstricheEntkoffeinierter KaffeeErfrischungsgetränkeFrüchte, Nüsse oder Fruchtschalen, mit Zucker haltbar gemachtGerösteter KaffeeGeschliffener ReisGeschälter ReisHonigKaffeeKaffeebohnenKakaoLebensmittel für VerkaufsautomatenNüsseOrangensaftReisRosinenSchokolade und SüßwarenSchokoladenriegelTeeTropenfrüchte und -nüsseZucker | |
| Herzberger Bäckerei GmbH |
Christine Kappenberger Deutschland Telefon: 0049 6611 041 49 E-Mail: christine.kappenberger@herzberger.com | Backwaren | |
| Lokay | KaffeeKaffeebohnen | ||
| Teekanne GmbH & Co. KG | Tee | ||
| WeltPartner eG | AnanasBrotaufstricheChutneyCouscousEntkoffeinierter KaffeeGewürzeKaffeeKaffeebohnenKleingebäckNüsseReisSchokoladeTeeTrockenfrüchte, TrockenobstZucker |
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