Bremen

Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Lebensmittel

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. 

Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

Was ist neu hier?

  • Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
  • Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
  • Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden

Beschaffte Produkte

Lebensmittel: Schulmahlzeiten

Beschreibung des Praxisbeispiels

Die Stadt Bremerhaven hat 2024 eine Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag über Schulverpflegung für zwei Schulen durchgeführt. 

Die Stadt Bremerhaven hat bei sensiblen Produktgruppen wie Agrarerzeugnissen die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung anzuwenden. Hierzu wurde bei der Ausschreibung folgende Textpassage in der Leistungsbeschreibung verwendet: 

„3.10 Einsatz von Agrarerzeugnissen (Formblatt 249HB und Formblatt 250HB) Soweit in Bezug auf die angebotene Schulverpflegung Agrarerzeugnisse eingesetzt werden, müssen die Zusätzlichen Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" gemäß Formblatt 249HB beachtet werden. Für Agrarerzeugnisse wie z. B. Kakaoprodukte (einschließlich Schokolade), Reis und Bananen, wenn sie überwiegend aus Ländern des globalen Südens stammen, gilt, dass für jedes dieser einzusetzenden Agrarerzeugnisse gemäß „Formblatt 250HB – Agrarerzeugnisse“ ein entsprechender Nachweis nach Maßgabe der dort enthaltenen Ziffern 1 bis 3 vorzulegen ist. 

Ist ein bzw. sind mehrere Produkte Bestandteil eines aus mehreren Teilen zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts kommt es darauf an, ob diese(s) Produkt(e) den überwiegenden Bestandteil des zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts ausmachen (siehe § 1 Satz 3 BremKernV). Wenn das Agrarerzeugnis nachweislich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewonnen wurde, genügt hierbei die Angabe des entsprechenden Landes und des Produktionsortes.

Im Falle des Zuschlags auf das Angebot, müssen die eingesetzten Artikel bei Lieferung, den Nachweis entsprechend der Vorgaben nach Formblatt 250HB, Ziffer 2 entsprechen. Die betroffenen Länder des Globalen Südens sind der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu entnehmen. Die Liste ist unter DAC-Länderliste | BMZ abrufbar.“ 

Zudem wurde ein Bio-Anteil bei der Schulverpflegung gefordert: „4.3 Standards für die Mittagsverpflegung Der DEG Qualitätsstandard für die Kindertagesstätten Verpflegung soll zu einer gesundheitsfördernden Verpflegung beitragen, die eine bedarfsgerechte Menge an Energie und Nährstoffen bietet und sowohl die körperliche als auch die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert. Es wird ein Bioanteil von mindestens 10 % gefordert. Der AN soll Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verwenden (Bio-Produkte).

 

Zum Download

[Auszug aus der Leistungsbeschreibung]


Einwohnerzahl Bremerhaven: 119.000

Kontakt:

Ana Milena Robayo Brömser
Kommune
Telefon: 04715902467
E-Mail: AnaMilena.RobayoBroemser@magistrat.bremerhaven.de


Beschaffte Produkte

Lebensmittel: Mahlzeiten für Kindertageseinrichtungen

Beschreibung des Praxisbeispiels

Die Stadt Bremerhaven hat 2024 eine Ausschreibung zur Lieferung von warmer Mittagsverpflegung für insgesamt 8 Kindertagesstätten aufgeteilt auf 4 Lose durchgeführt.

Die Stadt Bremerhaven hat bei sensiblen Produktgruppen wie Agrarerzeugnissen die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung anzuwenden. 

Hierzu wurde bei der Ausschreibung folgende Textpassage in der Leistungsbeschreibung verwendet: 

„3.8 Einsatz von Agrarerzeugnissen: Soweit in Bezug auf die angebotene Kitaverpflegung Agrarerzeugnisse eingesetzt werden, müssen die Zusätzlichen Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" gemäß Formblatt 249HB beachtet werden. Für Agrarerzeugnisse wie z. B. Kakaoprodukte (einschließlich Schokolade), Reis und Bananen, wenn sie überwiegend aus Ländern des globalen Südens stammen, gilt, dass für jedes dieser einzusetzenden Agrarerzeugnisse gemäß „Formblatt 250HB – Agrarerzeugnisse“ ein entsprechender Nachweis nach Maßgabe der dort enthaltenen Ziffern 1 bis 3 vorzulegen ist. Ist ein bzw. sind mehrere Produkte Bestandteil eines aus mehreren Teilen zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts kommt es darauf an, ob diese(s) Produkt(e) den überwiegenden Bestandteil des zusammengesetzten Artikels bzw. (verarbeiteten) Mischprodukts ausmachen (siehe § 1 Satz 3 BremKernV).“ Dort steht auch: „Wenn das Agrarerzeugnis nachweislich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewonnen wurde, genügt hierbei die Angabe des entsprechenden Landes und des Produktionsortes.“

Im Falle des Zuschlags auf das Angebot, müssen die eingesetzten Artikel bei Lieferung, den Nachweis entsprechend den Vorgaben nach Formblatt 250HB, Ziffer 2 entsprechen. Die betroffenen Länder des Globalen Südens sind der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu entnehmen. Die Liste ist unter DAC-Länderliste | BMZ abrufbar.“ Zudem wurde ein Bio-Anteil bei der Kitaverpflegung gefordert: 

„4.3 Standards für die Mittagsverpflegung Der DEG Qualitätsstandard für die Kindertagesstätten Verpflegung soll zu einer gesundheitsfördernden Verpflegung beitragen, die eine bedarfsgerechte Menge an Energie und Nährstoffen bietet und sowohl die körperliche als auch die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert. 

Es wird ein Bioanteil von mindestens 10 % gefordert. Der AN soll Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion i.S.d. Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verwenden (Bio-Produkte).“

 

Zum Download

[Auszug aus der Leistungsbeschreibung]


Einwohnerzahl Bremerhaven: 119.000

Kontakt:

Ana Milena Robayo Brömser
Kommune
Telefon: 04715902467
E-Mail: AnaMilena.RobayoBroemser@magistrat.bremerhaven.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle Kamppeter
Merle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Lebensmittel
0049 251 674413 61
kamppeter@ci-romero.de
FirmaAnsprechpersonProdukteGütezeichen
EL PUENTE GmbH
Nina Labode
Telefon: 0049 5069 3489 37
E-Mail: nina.labode@el-puente.de
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Fairtrade Original
Lisa Stemmer
Telefon: 0049 221 16918194
E-Mail: info@fairtradeoriginal.de
AnanasGewürzeKaffeeKaffeebohnenKokosöl, KokosmilchMangosReisTeeTeigwaren
GEPA mbH
Petra Münchmeyer
Vertriebsleiterin Außer-Haus-Service
Telefon: 0049 171 959 88 89
E-Mail: leitung.ahs@gepa.de
Alkoholische GetränkeBonbonsBrotaufstricheEntkoffeinierter KaffeeErfrischungsgetränkeFrüchte, Nüsse oder Fruchtschalen, mit Zucker haltbar gemachtGerösteter KaffeeGeschliffener ReisGeschälter ReisHonigKaffeeKaffeebohnenKakaoLebensmittel für VerkaufsautomatenNüsseOrangensaftReisRosinenSchokolade und SüßwarenSchokoladenriegelTeeTropenfrüchte und -nüsseZucker
Herzberger Bäckerei GmbH
Christine Kappenberger
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Telefon: 0049 6611 041 49
E-Mail: christine.kappenberger@herzberger.com
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Rudi Kurz
Telefon: +49 6221 455826
E-Mail: info@partnerschaftskaffee.de
KaffeeKaffeebohnen
Teekanne GmbH & Co. KG
Jakob Hoffmann
national
Telefon: 0160 58 37 215
E-Mail: foodservice@teekanne.de
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E-Mail: info@weltpartner.de
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