Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Lebensmittel
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Berlin - Dienstanweisung öko-faire Bewirtung für die SenWiEnBe (2022)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Bereits seit 2017 gab es für die Dienststellen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin (SenWiEnBe) eine „Dienstanweisung für Bewirtung von Besuchern und Gästen mit Fairtrade Produkten“. Da diese als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde, wurde in Kooperation mit der Romero Initiaitve die vorliegende „Dienstanweisung für die Bewirtung von Gästen und Besucher*innen mit ökologischen Produkten aus biologischer Landwirtschaft und Produkten aus dem Fairen Handel“ entwickelt. Sie ist seit 1. September 2022 in Kraft.
Die Dienstanweisung regelt,
„dass die Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die Bewirtung von Besucher*innen und Gästen wenn möglich nur solche Produkte zu beschaffen haben, die aus biologischem Anbau stammen und fair zertifiziert sind.“
Sie gilt für alle Aufträge bis 10.000 €, unabhängig von der Verfahrensart (d.h. auch beim Direktauftrag und der freihändigen Vergabe). Bei größeren Volumina gilt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), worüber die Beschaffung unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend geregelt ist (§ 8 BerlAVG, s. Rahmenbedingungen).
Nach Punkt 2.1 Abs. 3 sind folgende Produkte betroffen:
- Kaffee
- Tee (Schwarzer Tee, Grüner Tee, Weißer Tee, Rooibos Tee)
- Kakao
- Rohrzucker
- Orangensaft, Mango-Maracujasaft, Multivitamin-Nektar
- Reis (ausgenommen Rundkornreis)
- Bananen, Ananas, Mangos, Passionsfrucht, Papaya
- Kekse/Gebäck, in dem mindestens eine der genannten Zutaten verarbeitet wurde:
Kakao, Vanille, Palmöl, Rohrzucker
Als Nachweise werden akzeptiert:
- Fairtrade Zertifikat, WFTO Mitgliedschafts-Zertifikat, Naturland fair Zertifikat, SPP-Zertifikat oder Fair for life Zertifikat
- oder ein gleichwertiger Nachweis
Damit bildet die vorliegende Dienstanweisung ein Instrument zur Umsetzung des „Leitbild nachhaltige Behörde“, das die SenWiEnBe zur Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals) 2019 entwickelt hat. Im Leitbild wird die faire und nachhaltige Beschaffung als Schwerpunktthema und zentrales Handlungsfeld genannt.
Die Dienstanweisung betrifft ca. 400 Mitarbeitende der Senatsverwaltung. Aussagen über die Anzahl der Beschaffungen bis 10.000 € können aktuell noch nicht getroffen werden.
[Dienstanweisung zum Download]
Einwohnerzahl Berlin:
3.680.000
Kontakt:
Nicola Humpert
SenWiEnBe – Referat Außenwirtschaft, Europäische Wirtschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit
Telefon:
030 9013-8617
E-Mail:
nicola.humpert@senweb.berlin.de
Url:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/europa-und-internationales/landesstelle-fuer-entwicklungszusammenarbeit/
Berlin - Handlungsleitfaden zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (2022)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Januar 2022 hat die Berliner Senatsumweltverwaltung einen neuen Handlungsleitfaden zur „Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen“ (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) veröffentlicht. Er dient den Berliner Bedarfsträger:innen und Vergabestellen als Hilfsmittel zur Neufassung der VwVBU, die zusammen mit neuen sog. Leistungsblättern ebenfalls am 1.12.2021 in Kraft trat (s. Rahmenbedingungen). Der Leitfaden ist Spiegel der aktuellen Verwaltungsvorschrift und bietet fachliche Unterstützung, um die Vorschriften der VwVBU umzusetzen. Er ersetzt den Leitfaden von 2019.
Auf Grundlage des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (BerlAVG) verpflichtend anzuwenden ist die VwVBU zunächst von der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, also insbesondere den Senatsverwaltungen, den ihnen nachgeordneten Behörden und den Bezirksverwaltungen, ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 € netto im Fall von Liefer- und Dienstleistungen und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € netto im Fall von Bauleistungen.
In den „Erläuterungen zur Umsetzung der Vorschriften der VwVBU“ wird zunächst ein Prüfschema als Entscheidungshilfe vorangestellt, ob die VwVBU angewandt werden muss oder nicht. Außerdem stellt der Leitfaden detaillierte Informationen zu den verschiedensten Produktbereichen zur Verfügung und erleichtert damit die Anwendung der Verwaltungsvorschrift und der produkt- bzw. dienstleistungsgruppenspezifischen Leistungsblätter. Die Nutzung der Berechnungshilfen der Lebenszykluskosten werden darin ebenfalls erläutert. Schließlich gibt der Leitfaden einen Überblick über weitere Hilfsmittel und weiterführende Informationsangebote, beispielsweise zu bestehenden Umweltgütezeichen.
Herausgeber des Leitfadens ist die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK).
[Handlungsleitfaden zum Download]
Einwohnerzahl Berlin:
3.680.000
Kontakt:
Sebastian Schmidt
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Referent Umweltverträgliche Beschaffung
Telefon:
030 9025-2485
E-Mail:
sebastian.schmidt@senumvk.berlin.de
Berlin - Musterausschreibung für nachhaltiges Schulmittagessen (2023)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Das Schulmittagessen ist ein zentraler Baustein für die Berliner Ganztagsschule und fördert eine gesunde und ausgewogene Ernährung insbesondere der Grundschulkinder. Ein ausgewogenes Schulmittagessen trägt nachweislich zur geistigen und körperlichen Entwicklung der Kinder bei. Es fördert ein Bewusstsein für gesunde Ernährung und nachhaltigen Konsum.
Im Jahr 2023 wurden die Musterausschreibungsunterlagen von 2020 für das kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen in Berlin für die Klassenstufe 1 – 6 überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgte in einer Steuerungsgruppe, in der alle zwölf Berliner Bezirke vertreten waren. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) begleitete diesen Prozess fachlich. Insgesamt gibt es in Berlin rund 179.000 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6.
In der Musterausschreibung werden Vorgaben der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit gemacht:
Ökologische Nachhaltigkeit
Laut Leistungsbeschreibung müssen
- Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln sowie deren Erzeugnisse
- Obst und Obsterzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte, einschließlich Käse
zu 100 % aus Bio-Anbau stammen.
Des Weiteren macht die Leistungsbeschreibung Vorgaben zur Müllvermeidung, etwa Ausschluss von einzelverpackten Lebensmitteln oder Einweggeschirr, Vorgaben zu Papierhandtüchern aus Altpapier etc.
Zusätzlich wurden verschiedene Kriterien als Zuschlagskriterium festgelegt. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgte anhand der untengenannten Kriterien. Ein Angebot konnte maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten galt als das Wirtschaftlichste.
Zuschlagskriterien waren:
- Verwendung von Fleisch und Gemüse aus biologischer Herstellung
- Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“
- Zusatzangebot für die Sonderkost
- Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings
- Angebot von Probierportionen
- Zufriedenheitsabfrage
- Mitbestimmung beim Speisenplan
- Abfrage und Angebot von Wunschessen
- Speisekarte mit vegetarischen Gerichten
Soziale Nachhaltigkeit
Für die Produkte
- Reis (ausgenommen Rundkornreis)
- Bananen, Ananas
- kakaohaltige Produkte
ist zwingend in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass diese aus Fairem Handel stammen müssen. Es wird definiert, was mit „Fairer Handel“ gemeint ist und welche Kriterien im Einzeln zu erfüllen sind.
Als Nachweis wird akzeptiert:
- Fairtrade
- Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organization (WFTO) (z. B. GEPA – The Fair Trade Company, EL PUENTE GmbH, Weltpartner eG, u.a.)
- Fair for Life
- Símbolo de Pequeños Productores - SPP
- Naturland Fair
- Gleichwertige Gütezeichen
Einfache Eigenerklärungen sind ausgeschlossen.
Ein Nachweis ist vorzulegen, wenn das Produkt aus einem der Länder der DAC-Länderliste stammt. Wird das Herkunftsland nicht in der Liste geführt, muss ein Nachweis über den Ursprung des Produkts erbracht werden.
Bei gleichwertigen Angeboten werden bevorzugt bezuschlagt
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Inklusionsbetriebe
Hintergrund
Bei der Erstellung der Musterausschreibung wurde die Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin beratend hinzugezogen, ebenso ein auf nachhaltige Vergaben spezialisierter Vergabejurist.
Die relevanten Musterausschreibungsunterlagen finden Sie hier:
https://www.vernetzungsstelle-berlin.de/aktuelles/musterausschreibung-schulmittagessen-primarstufe
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Erläuterung zum Wertungsprozedere]
[Vertragsbestimmungen]
[losbezogene_Unterlage_Doppelstandort.xlsx]
Einwohnerzahl Berlin:
3.680.000
Kontakt:
Nicole Buckow
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Vergabe- und Vertragsmanagement (Schulmittagessen, Schulreinigung)
Telefon:
030-90249-5296
E-Mail:
nicole.buckow@senbjf.berlin.de
Beate Conrad
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Sachgebietsleitung Vergabe- und Vertragsmanagement (Schulmittagessen, Schulreinigung)
Telefon:
030-90249-5287
E-Mail:
beate.Conrad@senbjf.berlin.de
Juliane Kühnrich
Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin
Telefon:
030 25482-3467
E-Mail:
FaireBeschaffungBerlin@engagement-global.de
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - Schulmittagessen (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat in einem offenen Verfahren die Lieferung von Schulmittagessen ausgeschrieben und dabei die Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels (in Anlehnung an die Mitteilung der EU-Kommission zum Fairen Handel) für die Produkte Reis (ausgenommen Rundkornreis), Bananen und Ananas als verpflichtend vorgeschrieben.
Der Vertrag gilt bis maximal 31.7.2024.
In Punkt 5.3 Soziale und faire Beschaffung des Speisenangebots der Leistungsbeschreibungen heißt es:
5.3.1 Besondere Bedingungen zur Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels in Bezug auf Reis (ausgenommen Rundkornreis), Bananen und Ananas
Werden im Rahmen der Leistungserbringung Reis (ausgenommen Rundkornreis), Bananen und Ananas eingesetzt, müssen diese nachweislich unter Einhaltung der nachfolgend genannten Kriterien des Fairen Handels bei Anbau, Ernte und Verarbeitung produziert und verarbeitet werden, in Anlehnung an die Mitteilung der EU Kommission zum Fairen Handel [KOM(2009)215 endgültig].
[vgl. auch Anlage 7 Auftragsbedingungen Fair Trade]
Für Produkte, die nicht in sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländer nach der DAC-Länderliste angebaut und verarbeitet werden, musste ein Ursprungsnachweis erbracht werden.
Als Gütezeichen sind zugelassen: Fairtrade, Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organization (WFTO), Fair for Life, Símbolo de Pequeños Productores (SPP), Naturland Fair oder gleichwertige Gütezeichen.
[vgl. Anlage 4 Liste der Gütezeichen]
Leistungsbeschreibung zum Download
Im Vorfeld wurde ein Bieterdialog durchgeführt – eine Kooperationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und der Christlichen Initiative Romero (CIR) e.V.
[Dokumentation zum Bieterdialog]
Einwohnerzahl Berlin Friedrichshain-Kreuzberg:
293.000
Kontakt:
Julia Scherer
Koordinatorin für Bezirkliche Entwicklungspolitik
Telefon:
030 – 90 298 8057
E-Mail:
Julia.Scherer@ba-fk.berlin.de
Stephanie Back
Leiterin Zentrale Vergabestelle
Telefon:
(030) 90298-4621
E-Mail:
Stephanie.Back@ba-fk.berlin.de
Helena Jansen
Koordinatorin für Kommunale Entwicklungspolitik
Telefon:
030-902984096
E-Mail:
helena.jansen@ba-fk.berlin.de
Berlin Neukölln - Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt (2018)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Oktober 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln (Berlin) folgender Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird gebeten, bei internen Veranstaltungen (z.B. Bezirksamtssitzungen) wie externen Veranstaltungen (z.B. Gästebewirtung) auf eine Bewirtung mit fair gehandelten Lebensmitteln (z.B. faire Kekse u. Kaffee, Tee, Säfte etc.) zurückzugreifen.
Bei der Verwendung von Blumenschmuck zu bezirklichen Veranstaltungen (u.a. der Einbürgerungsfeier) soll ebenfalls auf fair gehandelte Beschaffung geachtet werden. Als Orientierungshilfe können Siegel wie das Fairtrade-Siegel, Siegel der WFTO (z.B. GEPA -The Fair Trade Company, EL PUENTE GmbH, dwp eG, u.a.)* oder gleichwertige Gütezeichen und Prüfprotokolle dienen." (...)
_____________
* Hinweis des Kompass Nachhaltigkeit: Bei GEPA bzw. GEPA Fair Plus, El Puente, Weltpartner, Rapunzel bzw. „Hand in Hand“ etc. handelt es sich um Unternehmen und deren Eigenmarken bzw. Eigenbezeichnungen, also nicht um durch Dritte geprüfte und unabhängige Kriteriensets. Diese können daher nicht als Gütezeichen benannt und gefordert werden, da sie nicht die Kriterien nach § 34 VgV bzw. § 24 UVgO erfüllen. Wir empfehlen daher, Zertifizierungen, Mitgliedschaften und Kriterienkataloge zu verwenden, die auch diese Unternehmen und weitere Anbieter des Fairen Handels erfüllen bzw. nachweisen können. Eine Mitgliedschaft in der WFTO, eine Fairtrade-Zertifizierung oder ein Kriterienkatalog zu Kriterien des Fairen Handels bieten sich hierfür als Nachweismöglichkeiten an. Die Unternehmen GEPA, El Puente und Weltpartner sind Mitglieder der WFTO. Somit wird die Einhaltung der Kriteriensets durch Dritte überprüft.
Einwohnerzahl Berlin Neukölln:
330.000
Kontakt:
Juliane Kühnrich
Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin
Telefon:
030 25482-3467
E-Mail:
FaireBeschaffungBerlin@engagement-global.de
Eva Hein
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik, Bezirksamt Neukölln, Stabsstelle für Dialog und Zukunft
Telefon:
030 90239 2734
E-Mail:
eva.hein@bezirksamt-neukoelln.de
Berlin Treptow-Köpenick - Faires und gesundes Essen (2017)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Juli 2017 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin) folgender Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird ersucht, in den Grund- und Oberschulen des Bezirks für ein faires und gesundes Angebot in den jeweiligen Cafeterien und Mensen zu werben. So sollen zum Beispiel im Zuge des Schulessensangebots bzw. des Essensangebots in der jeweiligen Schulcafeteria Obst und Rohkost angeboten werden, damit alle auf gesunde sowie vitaminreiche Nahrung zurückgreifen können. Auch soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Rahmen der Bewerbung des Bezirks als Fairtrade Town das Angebot an Süßigkeiten (z. B. Schokoriegel) und Obst (z. B. Bananen) mit Produkten aus fairem Handel ausgestattet werden sollte."
Einwohnerzahl Berlin Treptow-Köpenick:
294.000
Kontakt:
Dennis Lumme
Telefon:
030-90297 2351
E-Mail:
dennis.lumme@ba-tk.berlin.de
Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Ansprechperson für: Lebensmittel
0049 251 674413 61
kamppeter@ci-romero.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
Deutschland
Telefon: 0049 6611 041 49
E-Mail: christine.kappenberger@herzberger.com
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