Bayern

Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Naturstein

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

München - Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit (2014)

Beschaffte Produkte: BlocksteineBordsteineFußbodenbeläge (Naturstein)PflasterplattenPflastersteineSteinplatten

Das Baureferat der Landeshauptstadt München verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, von seinen Auftragnehmern die Vorlage eines produktbezogenen Zertifikats zum Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit).

Auszug Richtlinien 250 – Bei der Beschaffung von Natursteinen ist das Formblatt 2491 (Kinderarbeit) den Vergabeunterlagen beizufügen und in die Leistungsbeschreibung folgende Regelung aufzunehmen:

„Verpflichtung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen zur Abschaffung der Kinderarbeit

Dem Auftraggeber ist die Einhaltung sozialer Mindeststandards und fairer Produktionsbedingungen besonders wichtig.

Der Auftragnehmer hat deshalb ausschließlich Natursteine zu liefern bzw. einzubauen, die unter Beachtung der Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot der ausbeuterischen Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hergestellt bzw. verarbeitet worden sind.

Als Nachweis dafür, dass das angebotene Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurde, ist dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, win=win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorzulegen.

Auf das dem Angebot beizufügende Formblatt 2491 (Kinderarbeit) wird verwiesen.

Die dort abzugebenden Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.“

Formblatt Kinderarbeit als Dokument

Bei der Prüfung der Zertifikate arbeitet das Baureferat mit der Fachstelle Eine Welt der Stadtverwaltung zusammen.


Einwohnerzahl München: 1.510.000

Kontakt:

Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon: 089-23347561
E-Mail: einewelt.rku@muenchen.de


Vilshofen an der Donau - Friedhofsatzung mit Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2024)

Seit 1.1.2024 gilt in Vilshofen eine neue Friedhofsatzung, Sie enthält nun einen § 15a „Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“. Darin heißt es:

„Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation […] hergestellt worden“.

Der Steinmetzbetrieb muss schriftlich nachweisen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Stein von Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt in allen Bearbeitungsschritten unter schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt worden ist. Dies geschieht über ein Formular „Erklärung zum Grabmalantrag über die Herkunft des Materials“.

Als Nachweis, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgeschlossen werden, werden folgende Zertifikate akzeptiert:

  • Fair Stone, XertifiX oder IGEP oder gleichwertig

Die Steinmetzbetriebe wissen in aller Regel bereits von dieser Praxis und besitzen Zertifikate über die Herkunft bzw. versichern der Friedhofsverwaltung, dass die Natursteine unter keiner ausbeuterischen Kinderarbeit hergestellt worden ist.

 

Zum Hintergrund

2016 wurde eine Regelung im bayrischen Bestattungsgesetz aufgenommen, die besagt, dass Friedhofsträger durch Satzung bestimmen können, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Die Stadt Vilshofen an der Donau hat Ende 2023 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Das Thema wurde durch die Fair-Trade-Beauftragten in der Stadt angestoßen.

Bei der Ergänzung von § 15a zur Friedhofsatzung und der Erstellung des Formulars wurde die Stadt Vilshofen durch ein externes, auf nachhaltige Beschaffung und Nachhaltigkeitsthemen spezialisiertes Beratungsunternehmen im Rahmen der Strategieberatung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt unterstützt.


Einwohnerzahl Vilshofen an der Donau: 18.000

Kontakt:

Frau Knab
Friedhofsverwaltung
Telefon: 08541/208209
E-Mail: friedhofsverwaltung@vilshofen.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Dr. Walter Schmidt
Dr. Walter Schmidt Xertifix e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
0049 511 13221 530
schmidt@xertifix.de
James Herrmann
James Herrmann Fair Stone e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
0049 7021 7269893
james@winwin.fairstone.org
Reiner Krug
Reiner Krug Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
0049 931 12061
info@natursteinverband.de
Tina Haupt
Tina Haupt WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development
Ansprechperson für: Naturstein
0049 30 - 27596644
tina.haupt@weed-online.org
Firma
Ansprechperson
Produkte
Gütezeichen
Jean-Luc Girretz
Telefon: +49 151 55742069
E-Mail: jlg@bauma-stone.com
BausteineBlocksteineBordsteineFußbodenbeläge (Naturstein)PflasterplattenPflastersteineSteinplatten
Florian Geyer
Telefon: 0049 30 2593889 0
E-Mail: mail@besco-gmbh.de
BasaltBlocksteineBordsteineFußbodenbeläge (Naturstein)GranitPflasterplattenPflastersteineSteinplatten
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89
E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
BasaltBausteineBlocksteineBordsteineFußbodenbeläge (Naturstein)GranitMarmorPflasterplattenPflastersteineSandsteinSchieferTravertin
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89
E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
BasaltBordsteineFußbodenbeläge (Naturstein)GranitMarmorPflasterplattenPflastersteineSandsteinSchieferSteinplattenTravertin
Gino Hendriks
Telefon: 0031 493 352 050
E-Mail: ghendriks@jetstone.nl
Fußbodenbeläge (Naturstein)
Thomas Houdek
Telefon: 0049 4523 20 24 82
E-Mail: Houdek@mkb-natursteine.eu
BlocksteineBordsteinePflasterplattenPflastersteineSteinplatten
Henning Tubbesing
Telefon: 0049 5971 96166 0
E-Mail: info@ngr.eu
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Marco Weinberg
Telefon: 0049 40 780 9090
E-Mail: marco.weinberg@nord-stein.de
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Ulrich Köhnken
Telefon: 00 49 5441 9868 0
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