Textilbeutel
- CPV-Code
- 18936000-9
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:
ILO-Übereinkommen 182:
Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“
Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).
Textbaustein:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
* Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:
(Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:
* Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:
(Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?
Markt Roßtal - Faire Geschenkkörbe und Stoffbeutel als Präsente (2017)
Der Markt Roßtal engagiert sich auch bei kleineren Beschaffungsvorgängen für den Fairen Handel.
So wirbt die Kommune seit 2017 z.B. mit Stofftaschen Fairtrade-zertifizierter Baumwolle (Fairtrade Cotton Siegel). Die Taschen werden bei Geburtstagen, Jubiläen o.ä. verteilt und sind auf einer Seite mit dem Wappen und auf der anderen mit dem Fairtrade-Logo des Marktes Roßtal begedruckt. Die Taschen werden regelmäßig nachbestellt. Dabei werden immer ca. 1.000 Taschen mit einem Volumen für ca. 2.900 € bestellt.
Es wurden hierzu drei Angebote eingeholt. Um nachhaltige Beschaffungen weiter voranzubringen, „Fairtrade“ zu stützen und den Gedanken von Nachhaltigkeit als Fairtrade-Kommune nachzukommen, wurde das Fairtrade-Siegel gefordert. Weitere Kriterien wurden nicht gefordert. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen, das vor allem auf umweltfreundliche und nachhaltige Verpackungen setzt. Die Taschen besitzen den Standard OEKO-TEX 100 und das Fairtrade-Cotton-Siegel.
Außerdem überreicht die Gemeinde zu besonderen Anlässen Geschenkkörbe mit fairen Süßigkeiten und Getränken. Die Geschenkkörbe bestehen aus einem Papiergeschenkkorb, einer Packung Filterkaffee, einer kleinen Flasche Rotwein, drei kleinen Gläsern verschiedener Honigsorten, Bonbons, einem kleinen Päckchen Kaffeeplätzchen und Schokolade. Im Jahr 2021 gab es rund 50 Anlässe, für die ein Geschenkkorb benötigt wurde.
Eingekauft werden die Produkte beim örtlichen Weltladen als Fachgeschäft des Fairen Handels. Die Produkte werden dort in größeren Mengen gekauft und dann im Rathaus für die Präsente zusammengestellt. Aufgrund des Volumens ist ein direkter Einkauf möglich.
Die Lieferanten des Weltladens verfügen in der Regel über einschlägige Siegel bzw. sind Mitglied in der WFTO, die die Einhaltung der Fair-Handels-Kriterien garantieren.
Einwohnerzahl Markt Roßtal: 10.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Markt Roßtal:
Petra Pernet / Pia Rödiger
Sekretariat
Telefon 09127 90 10 331
E-Mail sekretariat@rathaus.rosstal.de
www.rosstal.deNeumarkt i.d.Opf. - Baumwolltaschen für das Stadtmarketing (2018)
Die Stadt Neumarkt verfolgt schon seit einigen Jahren das Ziel, eine einheitliche Neumarkter Tasche aus bio-fairer Baumwolle im Stadtmarketing einzusetzen. Vorreiter hier war das Amt für Touristik, das bereits eine Biobaumwolltasche aus Fairem Handel in sein Sortiment aufgenommen hatte. Allerdings sind diese Taschen in einer höheren Preiskategorie, so dass keine breite Verteilung möglich war. Deshalb hat das Amt für Nachhaltigkeitsförderung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. im Jahr 2018 die relevanten Akteure an einen Tisch geholt, um eine günstigere Tasche auszuwählen, die dennoch den ökosozialen Kriterien genügt. Mit „aktives Neumarkt“ e.V., dem Center Management des Neuen Marktes, dem Amt für Touristik sowie dem Hauptamt waren alle wichtigen Akteure einbezogen.
Beschafft wurden 5.500 Baumwolltaschen. Es wurde ein Auftragnehmer gewählt, der Produkte vertreibt, die sowohl mit dem GOTS als auch mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet sind.
Kriterien der Stadt Neumarkt zur Beschaffung von nachhaltig produzierten Baumwolltaschen
Weiterführende Informationen auf Metropolregion Nürnberg hier
Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:
Ralf Mützel
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Telefon 09181-255 2608
E-Mail ralf.muetzel@neumarkt.de