Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Polohemden

CPV-Code
18333000-2

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung

      Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:

      ILO-Übereinkommen 182:

      Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“

      Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).

      Textbaustein:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:

      (Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:

      (Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?

    • Regen (Landkreis) - T-Shirts als Team-Kleidung für einen kommunalen Eigenbetrieb des Landkreises (ARBERLAND REGIO GmbH) (2020)

      Die ARBERLAND REGio GmbH (kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Regen) hat im Oktober 2020 für ihre 150 Mitarbeitenden 250 Shirts als Team-Kleidung, darunter Langarmshirts, Poloshirts und Rundhals-T-Shirts mit Aufdruck des ARBERLAND-Logos beschafft. Das Volumen betrug rund 3.750 € netto.

      In einem ersten Schritt wurde ein Sensibilisierungsworkshop für Beschaffende innerhalb der ARBERLAND REGio GmbH durch die Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik des Landkreises angeboten, in dem u.a. Gütesiegel, die Bedeutung einer fairen Beschaffung und deren Möglichkeiten thematisiert wurden. Nach der Absprache mit den Beschaffenden, welche Produkte zu beschaffen waren (Qualität, Form, Farbe etc.), wurden anhand der Kriterien

      faire Bio-Baumwolle (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Kriterien des Fairen Handels),

      – Farbe und Möglichkeit eines Textildrucks

      mögliche Händler und passende Kleidungsmarken gesucht. Nach einem Tragetest wurde die Kleidung von der KEPOL-Koordinatorin bestellt.

      Die Erfüllung der Kriterien konnte durch Gütezeichen nachgewiesen werden:

      – EU Ecolabel

      – Fairtrade-Baumwolle (Fairtrade Cotton)

      Da die ARBERLAND REGio GmbH als kommunaler Eigenbetrieb im Gegensatz zur Verwaltung nicht verpflichtet ist, ab einer gewissen Summe Aufträge auszuschreiben, wurden die Textilien per Direktauftrag beschafft.

      Der neue Kauf von Shirts ist im Vergleich zur ehemaligen Bestellung im Schnitt ca. 7 – 15 € teurer (je nach Art der Shirts). Dies liegt jedoch auch an der hochwertigen Qualität und an der Bestellung vor Ort (statt Kauf bei einem Online-Händler). Da die Shirts dadurch jedoch deutlich länger halten, kommen hier auch die Lebenszykluskosten zum Tragen. Grundsätzlich ist die ARBERLAND REGio GmbH der Überzeugung, dass eine gute Qualität der Kleidung sowie die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien die erhöhten Kosten wieder ausgleichen. 


      Einwohnerzahl Regen (Landkreis): 77.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Regen (Landkreis):

      Gudrun Reckerziegel
      Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
      Telefon 09921-96054159
      E-Mail poststelle@lra.landkreis-regen.de
      www.landkreis-regen.de

      Frau Weinberger-Singh
      Geschäftsführung der ARBERLAND REGio GmbH
      Telefon 09921 - 9605-0
      E-Mail poststelle@lra.landkreis-regen.de


    • Regensburg - Arbeitskleidung mit sozialen und Umweltkriterien (2022)

      Seit März 2022 läuft in der Stadt Regensburg eine neue Rahmenvereinbarung in zwei Losen für die Lieferung von Arbeitskleidung. Damit wird der Bedarf von rund 875 Mitarbeitenden verschiedener Ämter gedeckt (ohne Feuerwehr und Ordnungsamt). Das Volumen beträgt rund 130.000 € brutto. Die Laufzeit beträgt ein Jahr ohne Verlängerungsoption.

      Dabei wurde festgelegt, dass die angebotenen Produkte unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein müssen. Diese Sozial-Kriterien gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung und waren als Mindestkriterien gesetzt. Umweltkriterien gingen in die Wertung ein.

      Als Nachweis wurde die Beantwortung eines Fragekatalogs zum Lieferkettenmanagement (Formblatt Kriterien des fairen Handels) und ein Monitoring der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Vorlage entsprechender Mitgliedschaften, Siegel, Zertifizierungen akzeptiert. Es mussten mindestens 80 von 100 Punkten erreicht werden. Eine geringere Punktzahl führte zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

      Die Nachweise wurden wie folgt bepunktet:

      • Fair Wear Foundation: 100 Punkte
      • Fairtrade-Textilstandard: 90 Punkte
      • GOTS: 80 Punkte
      • Grüner Knopf: 80 Punkte
      • SA 8000: 70 Punkte
      • IVN Naturtextil: 50 Punkte
      • STeP: 20 Punkte

      Die Wertung der Nachweise erfolgte in Bezug auf Einhaltung der Sozialstandards: Risikoanalyse, Beschwerdemanagement, Maßnahmenplänen, Umsetzung von Maßnahmen, Sozialaudits, Tarifverträge, Gewerkschaften etc.

      Für Angebote, die die Mindestpunktzahl erreichten, galt schließlich folgendes Bewertungsschema:

      • Preis: 40%
      • Bemusterung: 40%
        (Qualität, Verarbeitung, Funktionalität etc.)
      • Berücksichtigung von Umweltkriterien: 20%
        (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß etc.)

      Nachgewiesen werden konnten die Umweltschutzkriterien u.a. durch GOTS, bluesign, STeP, Oekotex Made in Green, IVN Naturleder, IVN Best, Blauer Engel Textilien, Blauer Engel Leder oder gleichwertig (Formblatt Kriterien der Umweltverträglichkeit).

      Zwei Bieter haben ein Angebot abgegeben. Beide haben Produkte der gleichen Firma angeboten, die Mitglied in der Fair Wear Foundation ist. Bis auf zwei Ausnahmen wurden sogar bei den einzelnen Positionen identische Produkte angeboten. Eine Bemusterung war somit nicht notwendig. Eine Wertung sowohl bei der Umweltverträglichkeit als auch der Bemusterung hätte jeweils identische Ergebnisse erzielt. Entscheidend war bei dieser Ausschreibung daher der Preis.

      Die Vergabeunterlagen für die Öffentliche Ausschreibung wurden mit Unterstützung der Rechtsberatung der SKEW erstellt.

      Dem Prozess vorausgegangen war eine Phase intensiver Vorbereitung, angefangen mit einer Bedarfsermittlung und einer Pilotausschreibung sowie ausgedehnten Tragetests im Jahr 2020. Die lange Testdauer wurde als sehr positiv bewertet, die Tester:innen waren sehr überzeugt von der Qualität. Nach Workshops und Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung und der Gründung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Beschaffung ab Herbst 2020 wurde im Juli 2021 per Ratsbeschluss ein Bericht zur Umsetzung der fairen Beschaffung zur Kenntnis genommen. In Bieterdialogen, die als Einzelgespräche geführt wurden, konnten Bieter Rückfragen zu Nachweisen stellen. Die Verwaltung außerdem gab Hinweise zu möglichen Herstellen, deren Produkte die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und die im Tragetest positiv bewertet wurden.

      Insgesamt waren alle Beteiligten sehr zufrieden mit Verlauf und Ergebnis der Ausschreibung.

       

      Downloads
      [Eignung/Wertung]
      [Formblatt Kriterien des fairen Handels]
      [Formblatt Kriterien der Umweltverträglichkeit]
      [Leistungsverzeichnis]


      Einwohnerzahl Regensburg: 154.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Regensburg:

      Michael Grein
      Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon 0941 507 2107
      E-Mail grein.michael@regensburg.de
      https://www.regensburg.de/leben/agenda-2030


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Stefan Niethammer
Telefon: 0049 7531 584 75 75, E-Mail: info@3freunde.com
Christof Lübke
Telefon: 0049 221 1656 226, E-Mail: c.luebke@bierbaum-proenen.de
Stefan Birk
Telefon: 0049 170 7358049, E-Mail: Stefan.birk@blaklader.com
Stephan Vogt
Telefon: 0049 251 620651 18, E-Mail: stephan.vogt@brands-fashion.com
Jan Hartmann
Telefon: +49 2234 99907 24, E-Mail: jan.hartmann@chaps-online.de
Bart van Putten
Telefon: 0049 30 437248 10, E-Mail: info@continentalclothing.de
Daniela Rödig
Telefon: 06103-309 3000, E-Mail: daniela.roedig@cws.com
Bestellservice
Telefon: 0049 60 50 97 10 12, E-Mail: info@strauss.de
Harald Reisinger
Telefon: 08373-9238922, E-Mail: info@greenworkwear.de
Nicole Wagner
Telefon: 0049 951 405 226, E-Mail: n.wagner@greiff.de
Jochen Schmidt
Telefon: 0049 7935 9118 100, E-Mail: info@hakro.de
Thorsten Keil
Telefon: 0049 9195 932010, E-Mail: pr@hempage.de
Janick Schnorr (Ihre Anfrage wird je nach Bundesland an unsere regional zuständigen IGEFA-Vertriebsgesellschaften weitergeleitet.)
Telefon: +491723090371, E-Mail: janick.schnorr@igefa.de
Christina Waha
Telefon: 061513608224, E-Mail: christina.waha@jefferys.com
Junaid Khalid
Telefon: 0049 202 260 80 46, E-Mail: JKhalid@dieckhoff-textil.de
Frank Schell
Telefon: 0049 9280 981080, E-Mail: service@livingcrafts.de
Robin Weber
Telefon: 0049 7024 8000 846, E-Mail: robin.weber@maier-sports.de
Marianne K. Møller
Telefon: +45 8724 4700, E-Mail: mkm@mascot.dk
Katharina Ladleif
Telefon: 0049 561 47395828, E-Mail: katha@melawear.de
Michelle Kern
Telefon: 0049 9369 905 100, E-Mail: info@memo.de
Patricia Rockenhäuser
Telefon: 0049 7181 8003 923, E-Mail: Patricia.Rockenhaeuser@kuebler.eu
Andri Stocker
Telefon: +49 (0)621 180 658 66, E-Mail: kontakt@phyne.com
Claudia Schulz
Telefon: 040-89004151, E-Mail: kontakt@textilekonzepte.de
Katja Alexander
Telefon: +49-531-27340-65, E-Mail: k.alexander@cotton-n-more.com
Wolfgang Grupp jun.
Telefon: 0049 7475 88 177, E-Mail: grupp.jun@trigema.de
Andreas Reimann
Telefon: 0049 7542 5306 710, E-Mail: andreas.reimann@vaude.com

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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