Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Gesichtsschutz

CPV-Code
18443500-1

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung

      Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:

      ILO-Übereinkommen 182:

      Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“

      Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).

      Textbaustein:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:

      (Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:

      (Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?

    • Neumarkt i.d.Opf. - Mund-Nasen-Masken (2020)

      Die Stadt Neumarkt hat in den letzten 2 Jahren die nachhaltige Beschaffung im Textilbereich weiter ausgebaut. Beschafft wurden u.a. T-Shirts für die Ferienspiele und Stadtmarketing-Taschen, jeweils aus fair gehandelter Biobaumwolle. Im Jahr 2018 wurde die Beschaffung der Arbeitskleidung für den städtischen Bauhof auf Produkte einer Firma umgestellt, die Mitglied der Fair Wear Foundation ist. Zuletzt sind Anfang des Jahres 2020 durch das Hauptamt 1.000 Babylätzchen aus Biobaumwolle mit dem GOTS Siegel beschafft worden, die im Rahmen eines Begrüßungspakets an Neugeborene in der Stadt verschenkt werden.

      Mit diesen Erfahrungen hat die Stadt Neumarkt auch in der Corona-Krise auf ein nachhaltiges Produkt gesetzt. Es wurden durch das Hauptamt 500 Stück Mund-Nasen-Masken, die ebenfalls mit dem GOTS Siegel zertifiziert sind, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestellt (siehe Foto in der Anlage). Das Gesamtbeschaffungsvolumen für die Mund-Nasen-Masken beträgt rund 2.600 Euro.


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:

      Ralf Mützel
      Amt für Nachhaltigkeitsförderung
      Telefon 09181-255 2608
      E-Mail ralf.muetzel@neumarkt.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Christof Lübke
Telefon: 0049 221 1656 226, E-Mail: c.luebke@bierbaum-proenen.de
Frank Löffler
Telefon: 0049 7432 7019 0, E-Mail: info@comazo.de
Michaela Gnass
Telefon: 0049 2871 21 98 63, E-Mail: info@dibella.de
Fabian Bonig
Telefon: 0049 5069 3489 23, E-Mail: vertrieb@el-puente.de
Ingo Rauscher
Telefon: 0049 7123 93 80 0, E-Mail: info@cotonea.de
Nicole Wagner
Telefon: 0049 951 405 226, E-Mail: n.wagner@greiff.de
Frank Schell
Telefon: 0049 9280 981080, E-Mail: service@livingcrafts.de
Katharina Ladleif
Telefon: 0049 561 47395828, E-Mail: katha@melawear.de
Michelle Kern
Telefon: 0049 9369 905 100, E-Mail: info@memo.de
Andri Stocker
Telefon: +49 (0)621 180 658 66, E-Mail: kontakt@phyne.com
Claudia Schulz
Telefon: 040-89004151, E-Mail: kontakt@textilekonzepte.de
Lukas Nöth
Telefon: 0049 751 36155 36, E-Mail: noeth@weltpartner.de

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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