Geschirrspülmittel für Spülmaschinen
- CPV-Code
- 39831210-1
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Ökologische Kriterien bei der nachhaltigen Beschaffung
Die VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015, weist in Absatz 8.6.3 auf die Berücksichtigung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen hin:
„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Auf die in § 2 LAbfG festgelegten Pflichten der öffentlichen Hand bei der Beschaffung wird hingewiesen. Die dortigen Anforderungen bedürfen keiner gesonderten Prüfung, wenn Produkte mit anerkannten Gütezeichen gemäß Nummer 8.5 gekennzeichnet sind“Details siehe Rahmenbedingungen
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Karlsruhe - Rahmenvertrag für nachhaltige Reinigungs- und Waschraumhygieneartikel (2018)
Für die Dienststellen der Stadt Karlsruhe wurde in 2018 ein Rahmenvertrag über die kostenstellenbezogene Belieferung mit Bedarfen an Reinigungs- und Waschraumhygieneartikeln ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines EU-weiten, offenen Ausschreibungsverfahrens nach § 119 GWB und § 14 VgV und bezog sich auf den Vertragszeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2020 mit Option zur Verlängerung bis zum 30.09.2021.
Die Bedarfe wurden in vier Lose aufgeteilt: Los 1 Reinigungschemie, Los 2 Verbrauchsmaterialien, Los 3 Küchen-/Waschraumhygiene und Los 4 dezentrale Bedarfe.
Mindestanforderungen Nachhaltigkeit/Umweltfreundlichkeit
Der Stadt Karlsruhe sind Standards in Bezug auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der verwendeten Produkte besonders wichtig. Daher müssen bestimmte Produkte der Reinigungschemie (Los 1: 1.1/1.2/1.3/1.6/1.7/1.9/1.10/1.16) sowie der Küchen- und Waschraumhygiene (Los 3: 3.4/3.5/3.6) die Anforderungen des EU-Ecolabels für Allzweck- und Sanitärreiniger erfüllen. Für Allzweck- und Sanitärreiniger konnte der Nachweis der Erfüllung durch Vorlage folgender Umweltzeichen
- EU Ecolabel, Österreichisches Umweltzeichen, kandinavisches Umweltzeichen (Nordischer Schwan), Blauer Engel
bzw. einer Eigenerklärung erbracht werden.
Sofern ein angebotenes Produkt keines der vorgenannten Labels enthielt, hatte der Bieter die Möglichkeit, die Umweltfreundlichkeit durch Ausfüllen eines Fragebogens im Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsmitteln nachzuweisen. Dieser wurde vom Umweltbundesamt veröffentlicht und basiert auf den geforderten Kriterien des EU-Umweltzeichens.
Für Hygienepapiere (Handtuch- und Toilettenpapier) war der Nachweis Blauer Engel (RAL-UZ 5) oder vergleichbar bzw. höherwertig vorzulegen.
Zum Download:
[Leistungsbeschreibung Reinigungsartikel 2018]
[Vergabeunterlagen Los 1]
[Vergabeunterlagen Los 3]
[Eigenerklärung Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit]Von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) wurde im Vorfeld der Ausschreibung auf Anfrage der Stadt Karlsruhe die kostenlose Rechtsberatung zu den Vergabeunterlagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten finden Sie hier.
Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Karlsruhe:
Henning Sens
Einkauf
Telefon 0721/133-1682
E-Mail einkauf@karlsruhe.deLudwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)
Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).
In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.
3. Umweltmanagement
- Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:
Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.
Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.
Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.
Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:
Mindest-/Ausschlusskriterien
- Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.
Bewertungskriterien
- mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
- Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
- die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.
Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
[Anlage N3 ILO]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.de