Volleybälle
- CPV-Code
- 37452900-0
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Beschaffung von Sportgeräten sollten Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung in ihrer Leistungsbeschreibung verlangen:
Textbaustein: „(…), dass die Lieferung ausschließlich ausSportgeräten bestehen darf, bei dessen Produktion die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten wurden. Dies bedeutet, dass in der Produktion
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat Fairtrade, das Zertifikat Naturland, das Zertifikat Naturland Fair oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Es ist möglich, Sportgeräte nachweislich aus Produktion zu beziehen, bei der die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unabhängig kontrolliert wird. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die die gewünschten Sportgeräte nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Aidlingen - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Bällen (2011)
Aidlingen verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei entsprechenden Produktgruppen die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Aidlingen: 9.100Ansprechpartner für Rückfragen zu Aidlingen:
Ekkehard Fauth
Bürgermeister
Telefon 07034-12521
E-Mail e.fauth@aidlingen.deBad Boll - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Bällen (2013)
Bad Boll verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei der Produktgruppe "Spiel- und Sportartikel wie z.B. Bälle" die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Bad Boll: 5.200Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Boll:
Rathaus Bad Boll
Telefon 07164-8080
E-Mail rathaus@bad-boll.deRheinstetten - Sportbälle (2010)
Textauszug Dienstanweisung der Stadt Rheinstetten:
„(§ 2) Aus fairem Handel zu beschaffende Produktgruppen
(1) Grundsätzlich sind Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen. Geschenkkörbe und –kartonagen sollten mit Produkten aus fairem/ökologischen Anbau bestückt werden, damit die Stadt ihrer Rolle als Vorreiter und Vorbild gerecht werden kann. Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Waren, die generell oder jahreszeitlich bedingt nur als Importware aus Dritte-Welt-Ländern zur Verfügung stehen, sind aus fairem Handel zu beschaffen sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist.
(2) Ganzjährige Importwaren, z.B.: Kaffee, Tee, Orangensaft/-limonade, Kakao und kakaohaltige Produkte (Schokolade, Brotaufstriche, Getränkepulver), Sportbälle, Honig, roher Rohrzucker, Mangoprodukte.
(3) Jahreszeitliche Importware, z.B.: Schnittblumen“.
Details dazu unter Rahmenbedingungen.
Einwohnerzahl Rheinstetten: 20.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Rheinstetten:
Martin Reuter
Telefon 07242-9514637
E-Mail martin.reuter@rheinstetten.deStuttgart - Rahmenvertrag für Sportkleingeräte inkl. Bällen (2021)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 2021 in einem offenen EU-Verfahren Sportkleingeräte inkl. Bällen ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt i.d.R. im Abstand von 4 Jahren. Mit der Ausschreibung wird der Bedarf an Sportkleingeräten für ca. 160 Schulen gedeckt.
Die fachliche und inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen liegt beim Amt für Sport und Bewegung. Die Ausschreibungsverfahren werden anschließend über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Bei der Beschaffung von Sportkleingeräten inkl. Bällen verlangt die Landeshauptstadt Stuttgart von den Bietern, dass die Herstellung der angebotenen Produkte unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO (Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) erfolgt. Die Anbieter müssen dies wie folgt nachweisen:
- Vorlage einer Zertifizierung der Produkte mit dem Gütezeichen Fairtrade, WFTO-Mitgliedschaft oder einem gleichwertigen Gütezeichen oder
- Vorlage von geeigneten Nachweisen, aus denen hervorgeht, dass die in der Klausel für die Auftragsdurchführung genannten Bedingungen bei der Herstellung eingehalten werden (z. B. Auditierung des Herstellungsbetriebs nach dem internationalen Sozialstandards S8000) oder
- Abgabe einer Eigenerklärung (soweit kein Zertifikat oder keine Bescheinigung vorliegt) zur Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der ILO, die bei Vertragsausführung Bestandteil des Liefervertrages wird.
Bietererklärung Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen
Darüber hinaus dürfen beschaffte Sportbälle keine Chrom-VI-Verbindungen enthalten. Die Blasen der Sportbälle müssen PVC-frei sein.
Darüber hinaus werden, am Beispiel für das Los der Fußbälle, verschiedene Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmerkmal positiv bewertet:
Sportfunktionalität max. 50 Punkte z.B. Spiel-/Flugeigenschaft, Rollverhalten etc. Qualität max. 25 Punkte z.B. Verarbeitung, Ausgasung, Druckverlust etc. Öko-soziale Kriterien max. 15 Punkte Material der Blase halogenfreier Kunststoff (0 Punkte) konventioneller Naturkautschuk (4 Punkte) Naturkautschuk aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC oder gleichwertig) (7,5 Punkte) Zertifizierung mit Fairtrade, WFTO-Mitgliedschaft oder gleichwertig nein (0 Punkte) ja (0,75 Punkte) Design max. 10 Punkte Maximal konnten 100 Punkte erreicht werden.
Im Los der Softbälle wurde eine STANDARD 100 by OEKO-TEX-Zertifizierung analog zum oben dargestellten Beispiel gefordert.
Bei allen Fußbällen, Volleybällen und Softbällen konnten Produkte bezuschlagt werden, die den ökofair und sozialen Kriterien entsprechen. Der Nachweis wurde im Rahmen einer Bemusterung verifiziert.
Bei den Handbällen erhielt ein Produkt den Zuschlag, das nicht Fairtrade-zertifiziert war, sich allerdings aufgrund von anderen Qualitäts- und Preismerkmalen durchsetzte.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de