Fotokopierpapier
- CPV-Code
- 30197643-5
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Soziale Kriterien bei der nachhaltigen Beschaffung
Die VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015, weist in Absatz 8.6.3 auf die Berücksichtigung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen hin:
„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Auf die in § 2 LAbfG festgelegten Pflichten der öffentlichen Hand bei der Beschaffung wird hingewiesen. Die dortigen Anforderungen bedürfen keiner gesonderten Prüfung, wenn Produkte mit anerkannten Gütezeichen gemäß Nummer 8.5 gekennzeichnet sind“
In Absatz 8.6.3.3 wird auf die Sonderregelung für Papierprodukte hingewiesen:
„Zur Deckung des Bedarfs an Papier, Versand- und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Karton sind grundsätzlich Recyclingprodukte zu beschaffen. Die Recyclingeigenschaften gelten als erfüllt, wenn das Produkt mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifiziert ist oder gleichwertige Kriterien erfüllt. Dabei ist für registraturrelevantes Schriftgut als Druckerpapier alterungsbeständiges Papier gemäß DIN 6738 zu beschaffen. Sofern Recyclingpapier beschaffbar ist, das die DIN 9706 erfüllt und den Blauen Engel trägt, ist dieses zu bevorzugen.“
Details siehe Rahmenbedingungen
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Freiburg im Breisgau - Rahmenvertrag für Recyclingpapier (2017)
Die Stadt Freiburg gehörte auch in 2016 zu den recyclingpapierfreundlichsten Städten Deutschlands und wurde damit schon mehrfach im jährlichen Städtewettbewerb Papieratlas ausgezeichnet.
Im vorliegenden Rahmenvertrag mit der Laufzeit 01.03.2017 bis 28.02.2018 wird unter Punkt 4. (LOS Stadt Freiburg) Recyclingpapier mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 14) gefordert.
Auszug Rahmenvertrag Recyclingpapier als Dokument
Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau: 230.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Freiburg im Breisgau:
Jochen Winterer
Telefon 0761-2011131
E-Mail jochen.winterer@stadt.freiburg.deHerrenberg - Recyclingpapier (2016)
Der Papierbedarf wird z. Zt. jährlich ausgeschrieben. Der Anteil von Recyclingpapier beträgt dabei derzeit rund 50 Prozent. Für die nächste Ausschreibung ist das Ziel, den Anteil von Recyclingpapier, wo möglich, noch einmal deutlich zu erhöhen. Das Kriterium „Blauer Engel“, „FSC“ oder „PEFC“ wird dabei als Anforderung definiert werden. Durch die verstärkte Nutzung von elektronischen Medien, z. B. die Einführung von digitalen Sitzungsunterlagen für den Gemeinderat, können künftig einige tausend Blatt an Papier sowie Druckerpatronen eingespart werden.
Von Herrenberg empfohlene Gütezeichen: „Siegelfächer“ Nachhaltige Beschaffung Herrenberg (2016)
Der Siegelfächer wird kontinuierlich überarbeitet.
Einwohnerzahl Herrenberg: 32.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Herrenberg:
Jürgen Baumer
Telefon 07032-924 280
E-Mail j.baumer@herrenberg.deLudwigsburg - Rahmenvertrag für Kopierpapier (2020)
Von der Stadt Ludwigsburg (Abteilung Zentrale Dienste) wurde nach 2019 erneut im Jahr 2020 ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Fotokopierpapier für die Dienststellen der Stadt ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1 Jahr (01.03.2020 bis 28.02.2021).
Wie schon im Rahmenvertrag von 2019 werden im Leistungsverzeichnis Papierprodukte zur Beschaffung gesucht, die mit dem Blauen Engel bzw. einem vergleichbaren Zeichen zertifiziert sind oder die die Cradle-to-Cradle-Zertifizierung haben bzw. Nachhaltigskeitskriterien nach den Cradle-to-Cradle-Prinzipien erfüllen.
In der Bewertung der Angebote wird die Nachhaltigkeit mit 20% gewertet (s. Anlage 1 Zuschlagskiriterien).
Auszug aus Anlage 1 Zuschlagskriterien – Wertung der Angebote
„Zu 2. Nachhaltigkeit:
Eine Vielzahl von Umwelt- und Gesundheitsproblemen werden durch unser Kaufverhalten und den Gebrauch von Produkten verursacht. Hier sei z.B. die große Menge an Verpackungsmüll durch häufig eingesetzte Einwegverpackungen, die Verwendung von umweltschädlichem Material oder die Belastung von Gebäuden mit schadstoffhaltigen Materialien genannt. Um die negativen Folgen in der Zukunft zu vermeiden, hat die Stadt Ludwigsburg entschieden, die öffentliche Beschaffung an den Cradle-to-Cradle (C2C)-Prinzipien auszurichten (links zu C2C: c2c-ev.de, https://www.c2ccertified.org).(...)
Damit ist die nachhaltige Beschaffung auf Basis von C2C ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Stadtentwicklung der Stadt Ludwigsburg. Sie unterstützt die Klimaschutzziele, verbessert die Lebensqualität in der Stadt und trägt dazu bei, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
So soll neben dem Preis verstärkt die Umweltfreundlichkeit von Produkten, Technologien sowie Herstellungs-/Ausführungsverfahren in die Wertung einfließen. Um die Nachhaltigkeit des jeweils angebotenen Produkts bewerten zu können, fragt die Stadt Ludwigsburg daher gewisse Nachhaltigkeitskriterien über die beigefügte ‚Bietererklärung‘ ab.
(...)
Bitte sehen Sie aber allein aufgrund der nicht durch Sie erfüllbaren Kriterien der Bietererklärung nicht von einer Angebotsabgabe ab! Die Stadt Ludwigsburg ist sich dessen bewusst, dass es bisher wenige Bieter gibt, die einige bzw. alle in der Bietererklärung abgefragten Kriterien erfüllen können. Als öffentlicher Auftraggeber möchten wir allerdings mit diesem Vorgehen einen Impuls geben, damit immer mehr Hersteller nachhaltig produzieren.“
Leistungsverzeichnis Kopierpapier (2020)
Anlage 1 Zuschlagskriterien - Wertung der Angebote
Anlage N1 Bietererklärung zu Nachhaltigkeitskriterien
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 94.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Scholz
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.scholz@ludwigsburg.deStuttgart - Papier und Druckerzeugnisse (2017)
Die Landeshauptstadt Stuttgart achtet beim Einkauf von Papier und Druckerzeugnissen in hohem Maße auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Waldbewirtschaftung durch die Lieferanten bzw. Produzenten. Bei der Beschaffung von Papier ist entsprechend den städtischen Vorschriften Recyclingpapier als Standard vorgeschrieben. Ausnahmen sind seit April 2014 nicht mehr zugelassen.
Folgende Nachweise müssen von den Auftragnehmern regelmäßig erbracht werden:
- RAL-UZ 14 (Blauer Engel)
- Bestätigung, dass Papiere zu 100 % aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat)
- Bestätigung, dass Papiere entweder total chlorfrei (TCF) oder elementar chlorfrei (ECF) gebleicht sind.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de