Druckpapier
- CPV-Code
- 30197643-5
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Soziale Kriterien bei der nachhaltigen Beschaffung
Die VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015, weist in Absatz 8.6.3 auf die Berücksichtigung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen hin:
„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Auf die in § 2 LAbfG festgelegten Pflichten der öffentlichen Hand bei der Beschaffung wird hingewiesen. Die dortigen Anforderungen bedürfen keiner gesonderten Prüfung, wenn Produkte mit anerkannten Gütezeichen gemäß Nummer 8.5 gekennzeichnet sind“
In Absatz 8.6.3.3 wird auf die Sonderregelung für Papierprodukte hingewiesen:
„Zur Deckung des Bedarfs an Papier, Versand- und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Karton sind grundsätzlich Recyclingprodukte zu beschaffen. Die Recyclingeigenschaften gelten als erfüllt, wenn das Produkt mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifiziert ist oder gleichwertige Kriterien erfüllt. Dabei ist für registraturrelevantes Schriftgut als Druckerpapier alterungsbeständiges Papier gemäß DIN 6738 zu beschaffen. Sofern Recyclingpapier beschaffbar ist, das die DIN 9706 erfüllt und den Blauen Engel trägt, ist dieses zu bevorzugen.“
Details siehe Rahmenbedingungen
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Freiburg im Breisgau - Rahmenvertrag für Recyclingpapier (2017)
Die Stadt Freiburg gehörte auch in 2016 zu den recyclingpapierfreundlichsten Städten Deutschlands und wurde damit schon mehrfach im jährlichen Städtewettbewerb Papieratlas ausgezeichnet.
Im vorliegenden Rahmenvertrag mit der Laufzeit 01.03.2017 bis 28.02.2018 wird unter Punkt 4. (LOS Stadt Freiburg) Recyclingpapier mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 14) gefordert.
[Auszug Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau: 232.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Freiburg im Breisgau:
Jochen Winterer
Haupt- und Personalamt
Telefon 0761-2011131
E-Mail jochen.winterer@stadt.freiburg.deLudwigsburg - Rahmenvertrag für Büropapiere (2021)
Im Jahr 2021 hat die Stadt Ludwigsburg in einer freihändigen Vergabe nach VOL/A einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büropapieren abgeschlossen. Die Laufzeit der Vertrags beträgt 2 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2022). Beliefert werden sollen ca. 120 Adressen (Dienst- und Außenstellen der Verwaltung, Schulen, Kindertageseinrichtungen).
Die Stadt Ludwigsburg steigert ihren Anteil an Recyclingpapier schon seit Jahren. Mit dem neuen Rahmenvertrag soll erreicht werden, dass bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Recyclingpapier zum Einsatz kommt.
Zu liefern sind ausschließlich Papiere mit Nachhaltigkeitsnachweisen:
- Blauer Engel-zertifiziert bzw. erfüllt die Anforderungen des Blauen Engels oder Cradle-to-Cradle-Zertifizierung bzw. erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien auf der Basis der C2C-Prinzipien
- EU Ecolabel oder erfüllt die Anforderungen des EU Ecolabels, FSC-zertifiziert
Ausgeschriebene Produkte
- Papier für Briefbögen, Kopierpapier (auch farbig), Spezialpapier, Archiv-Kopierpapier.
Umweltmanagement
Vom Auftragsunternehmen werden Umweltmanagementmaßnahmen (als Eignungskriterium) gefordert, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Leistungen zu verbessern. Als anerkannte Nachweise gelten EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig bzw. eine entsprechende Eigenerklärung.
Abschnitt 8.8 der Leistungsbeschreibung regelt außerdem den Umgang mit Verpackungsmaterial:
„Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn der Artikel aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung geliefert werden kann, ist auf eine umweltfreundliche Verpackung (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Verpackungsmaterial oder Mehrwegverpackung) zu achten. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. …“
[Leistungsbeschreibung zum Download]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.deLudwigsburg - Rahmenvertrag für nachhaltiges Büromaterial und Kopierpapier (2022)
Für die Belieferung der Verwaltung der Stadt Ludwigsburg mit Büromaterial und Kopierpapier gilt seit August 2022 ein neuer Rahmenvertrag – Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung. Damit wird der Bedarf von ca. 150 Stellen der Verwaltung, von Außenstellen, Eigenbetrieben, Schulen und Kitas gedeckt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre.
In der Leistungsbeschreibung heißt es in Punkt 2.1 „Gegenstand der Leistung“:
„Die Stadt Ludwigsburg hat sich verpflichtet, bei sämtlichen Beschaffungen Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Ausschreibung eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsvorgaben, die vom Auftragnehmer bei der Wahl seiner Produkte zu beachten sind.“
Der Vertrag deckt Produkte des Bürobedarfs ab, Verbrauchsartikel und technische Geräte sowie Papierprodukte.
Punkt 3.7 erläutert die Vertragsbedingungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen:
„Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konvention 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182).
Als Eignungskriterium wird ein Umweltmanagementsystem verlangt, nachzuweisen durch ein EMAS- oder ISO 14001-Zertifikat oder gleichwertig. Ebenfalls akzeptiert wird eine Eigenerklärung mit „mindestens drei betrieblichen Umweltmaßnahmen mit ökologische oder sozialen Wirkungsweisen“ mit der ausführlichen Darstellung von Umweltmaßnahmen auf mindestens 3 DIN A4 Seiten.
Soweit im Leistungsverzeichnis Mindestanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit genannt sind, sind diese zwingend einzuhalten. Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Preis 50 %, Qualität 30 %, Nachhaltigkeit 20 %.
Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird in Punkt 4.3.3 der Leistungsbeschreibung definiert: „… Bewertet werden die im ‚Bieterfragebogen Nachhaltigkeit‘ (Anlag N2) als Bewertungskriterien gekennzeichneten Kriterien.“
Haben Anbieter die gleiche Punktzahl in der Gesamtwertung erreicht, erhält das Unternehmen den Zuschlag, das die höhere Punktzahl im Kriterium Nachhaltigkeit hat.
Nachhaltigkeit
Vereinzelt werden im Leistungsverzeichnis Artikel produktschaft ausgeschrieben. Grund: „Bei diesen Produkten legt die [Stadt Ludwigsburg] einen besonderen Wert auf Qualität und/oder Nachhaltigkeit.“
Gefordert werden nachhaltiges Material, z.B. aus Recycling- oder biobasierten Kunststoffen bzw. Recyclingpapier, Tinte/Farbe auf Wasserbasis.
Gütezeichen sind u.a. Blauer Engel (für Papier, Kunststoff), FSC (für Papier, Kautschuk, Holz), PEFC, Cradle to Cradle, EU Ecolabel.
Außerdem wird Wert auf Nachfüllbarkeit gelegt.
Die Verpackungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Es sind ausschließlich umweltfreundliche Verpackungen (z.B. recycelbares oder nachwachsendes Verpackungsmaterial) zu verwenden. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. Die anfallenden Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen und wiederzuverwerten oder umweltgerecht zu entsorgen.
Außerdem dürfen für die Lieferung nur Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 6 eingesetzt werden.
Für die Bedarfsstellen ist ein Mindestbestellwert von 25 € (netto) festgelegt.
Neben der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis war eine Anlag N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“ Teil der Ausschreibungsunterlagen. Die Anlage dient Information und Sensibilisierung der Bieter und enthält Erläuterungen zum Hintergrunds und zur Motivation der Nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg.
Downloads
[Leistungsbeschreibung]
[Leistungsverzeichnis]
[Anlage N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“]
[Anlage N2 „Bieterfragebogen Nachhaltigkeit Büromaterial“]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.deStuttgart - Rahmenvereinbarung für Kopierpapier (2021)
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Lieferung von Druck- und Kopierpapier regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren aus. Es handelt sich um ein EU-weites Verfahren.
Es wird ausschließlich Kopierpapier beschafft, dass mit dem Blauen Engel oder gleichwertig zertifiziert ist. Des Weiteren wird nur Recyclingpapier aus 100% Altpapier beschafft. Die unten genannten zwingend einzuhaltenden Vorgaben sind zu beachten.
Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Mit dem Rahmenvertrag werden ca. 1.200 Bedarfsstellen bedient. Der Papierverbrauch der Landeshauptstadt Stuttgart kann dem Papieratlas 2021 (S.125) entnommen werden.
Kriterien innerhalb der Leistungsbeschreibung mit Nachhaltigkeitsbezug:
Soziale Kriterien
Die Ausführung des Auftrags darf nur unter Einhaltung der in den ILO-Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105: Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183: Verbot der Diskriminierung
- Übereinkommen 138, 142 und 182: Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- Übereinkommen 155: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Übereinkommen 1 und 14: Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten
- Übereinkommen 26 und 131: Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Übereinkommen auszuführen. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO Übereinkommen in Anhang auszufüllen und dem Angebot digital beizulegen.
Weitere Kriterien
Die Mindestbestellmenge beträgt bei Kopierpapier 1 Karton à 5 Pack und bei farbigem Papier 1 Pack. Die Bedarfsstellen sind dazu angehalten, einen Mindestbestellwert von 25€ einzuhalten, um die Anzahl der Auslieferungen möglichst gering zu halten.
Der Auftragnehmer nimmt an einem Umweltmanagement-System teil und kann dies durch ein Zertifikat belegen, z.B. EMAS, ISO 14001 oder vergleichbar. Das entsprechende Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die höchste Lebensdauerklasse hinsichtlich der Alterungsbeständigkeit gemäß den Vorgaben der DIN 6738 LDK24-85 sind einzuhalten. Das Papier muss auch mit Tinte handbeschreibbar sein.
Faserstoff
Die Papierfasern müssen zu 100 % aus Altpapier bestehen. Für Fertigprodukte daraus ist eine Toleranz von 5 % sonstiger Bestandteile zulässig.
Weitere Vorgaben
Das Leistungsverzeichnis enthält des Weiteren zahlreichen umweltbezogene Vorgaben, und zwar zu:
- Fabrikationshilfsstoffen
- Farb- und Bleichmitteln
- Emissionspotenzial
- Gebrauchstauglichkeit
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de