Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Papier
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Freiburg im Breisgau - Rahmenvertrag für Recyclingpapier (2017)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Stadt Freiburg gehörte auch in 2016 zu den recyclingpapierfreundlichsten Städten Deutschlands und wurde damit schon mehrfach im jährlichen Städtewettbewerb Papieratlas ausgezeichnet.
Im vorliegenden Rahmenvertrag mit der Laufzeit 01.03.2017 bis 28.02.2018 wird unter Punkt 4. (LOS Stadt Freiburg) Recyclingpapier mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 14) gefordert.
[Auszug Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Freiburg im Breisgau:
232.000
Kontakt:
Jochen Winterer
Haupt- und Personalamt
Telefon:
0761-2011131
E-Mail:
jochen.winterer@stadt.freiburg.de
Göppingen - Rahmenvertrag über Unterhaltsreinigung inkl. Verbrauchs- und Reinigungsmittel (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Stadtentwässerung Göppingen (SEG), ein Eigenbetrieb der Stadt Göppingen, hat im Januar 2021 über eine beschränkte Ausschreibung die Unterhaltsreinigung inkl. Verbrauchs- und Reinigungsmittel beschafft.
Als Nachhaltigkeitskriterien für Verbrauchs- und Reinigungsmittel wurden angegeben:
- Umweltsiegelprodukte (z.B. Frosch, vegan, Sodasan),
- Blauer Engel sowie
- vergleichbare Siegel
oder
- gewässerfreundliche/kompostierbare Produkte.
Des Weiteren wurden an die Bieter bzw. die zu liefernden Produkte folgende Anforderungen gestellt:
- In einer schriftlichen Erklärung sollten Bieter-Unternehmen darstellen, wie Nachhaltigkeit und Umweltkriterien umsetzen werden.
- Für die Unterhaltsreinigung waren grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel und Verbrauchsmittel anzubieten.
- Es waren für alle Produkte Datenblätter zu Inhaltsstoffen, Sicherheitshinweise, Gebrauchsanweisungen, Dosierhilfen, etc. vorzulegen.
- Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger soll verzichtet werden, es sei denn, dies ist z.B. gemäß Infektionsschutzgesetz gefordert.
- Ausdrücklich verzichtet werden soll in der Regel auf Zusatz-Produkte wie Lufterfrischer, WC-Steine o.Ä.
Es konnten in der Bewertung bis zu 4 Punkte erreicht werden, die – wie in einer Bewertungstabelle angegeben – je nach Erfüllungsgrad der genannten Kriterien vergeben wurden.
Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen, das bei den Nachhaltigkeitsanforderungen für Umweltsiegelprodukte 3,8 Punkte erreichen konnte.
Des Weiteren verfügt das Unternehmen über einen Vorarbeiter, der die Steuerung der Betriebsprozesse, die Qualitätseinhaltung, die Organisationsprozesse und die Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien steuert. Der Bieter Es entsendet ausschließlich sozialversichrungspflichtiges nach Tarif entlohntes Personal und bietet und darüberhinaus gängige Sonderleistungen wie z.B. Glasreinigung, Reaktionszeiten oder Sonderreinigungen an.
Es konnten keine Preissteigerungen festgestellt werden. Trotz hochwertiger Produkte konnten die Kosten der Unterhaltsreinigung und der Verbrauchsmittel ingesamt sogar um 44 % gesenkt werden.
Einwohnerzahl Göppingen:
59.000
Kontakt:
Nadja Kautz
Stadtentwässerung Göppingen
Telefon:
07161 650-949-50
E-Mail:
nkautz@goeppingen.de
Isabel Glaser
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon:
07161 650-5270
E-Mail:
iglaser@goeppingen.de
Karlsruhe - Rahmenvertrag für nachhaltige Reinigungs- und Waschraumhygieneartikel (2018)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Für die Dienststellen der Stadt Karlsruhe wurde in 2018 ein Rahmenvertrag über die kostenstellenbezogene Belieferung mit Bedarfen an Reinigungs- und Waschraumhygieneartikeln ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines EU-weiten, offenen Ausschreibungsverfahrens nach § 119 GWB und § 14 VgV und bezog sich auf den Vertragszeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2020 mit Option zur Verlängerung bis zum 30.09.2021.
Die Bedarfe wurden in vier Lose aufgeteilt: Los 1 Reinigungschemie, Los 2 Verbrauchsmaterialien, Los 3 Küchen-/Waschraumhygiene und Los 4 dezentrale Bedarfe.
Mindestanforderungen Nachhaltigkeit/Umweltfreundlichkeit
Der Stadt Karlsruhe sind Standards in Bezug auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der verwendeten Produkte besonders wichtig. Daher müssen bestimmte Produkte der Reinigungschemie (Los 1: 1.1/1.2/1.3/1.6/1.7/1.9/1.10/1.16) sowie der Küchen- und Waschraumhygiene (Los 3: 3.4/3.5/3.6) die Anforderungen des EU-Ecolabels für Allzweck- und Sanitärreiniger erfüllen. Für Allzweck- und Sanitärreiniger konnte der Nachweis der Erfüllung durch Vorlage folgender Umweltzeichen
- EU Ecolabel, Österreichisches Umweltzeichen, kandinavisches Umweltzeichen (Nordischer Schwan), Blauer Engel
bzw. einer Eigenerklärung erbracht werden.
Sofern ein angebotenes Produkt keines der vorgenannten Labels enthielt, hatte der Bieter die Möglichkeit, die Umweltfreundlichkeit durch Ausfüllen eines Fragebogens im Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsmitteln nachzuweisen. Dieser wurde vom Umweltbundesamt veröffentlicht und basiert auf den geforderten Kriterien des EU-Umweltzeichens.
Für Hygienepapiere (Handtuch- und Toilettenpapier) war der Nachweis Blauer Engel (RAL-UZ 5) oder vergleichbar bzw. höherwertig vorzulegen.
Zum Download:
[Leistungsbeschreibung Reinigungsartikel 2018]
[Vergabeunterlagen Los 1]
[Vergabeunterlagen Los 3]
[Eigenerklärung Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit]
Von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) wurde im Vorfeld der Ausschreibung auf Anfrage der Stadt Karlsruhe die kostenlose Rechtsberatung zu den Vergabeunterlagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten finden Sie hier.
Einwohnerzahl Karlsruhe:
310.000
Kontakt:
Henning Sens
Einkauf
Telefon:
0721/133-1682
E-Mail:
einkauf@karlsruhe.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Büromaterial (2019)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Von der Stadt Ludwigsburg (Abteilung Zentrale Dienste) wurde in 2019 ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial für die Dienststellen der Stadt, die Eigenbetriebe sowie Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre (01.06.2019 bis 31.05.2021) mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr.
Folgende Produktkategorien werden im Rahmenvertrag abgedeckt: Schreibbedarf, Ordnen u. Archivieren, Papierprodukte, Bürobedarf, Versand und Verpackung, Moderation und Präsentation, Kalender, Sonstiges. Die einzelnen Artikel, viele davon mit Umweltkriterien, werden im Leistungsverzeichnis (s.u.) beschrieben.
"(...)
1.1 Vertragsgegenstand
Die Stadt Ludwigsburg hat sich verpflichtet, bei sämtlichen Beschaffungen Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Ausschreibung zum einen eine Vielzahl von Umweltvorgaben, die vom Auftragnehmer bei der Wahl seiner Produkte zu beachten sind, und zum anderen werden Nachhaltigkeitsaspekte bei der Wertung der Angebote mit 20% gewichtet.
(...)
1.13 Eigenerklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit
Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d.h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182 (www.ilo.org). Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen und beizulegen.
(...)
2.11 Verpackung
Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn der Artikel aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung geliefert werden kann, ist auf eine umweltfreundliche (z.B. recyclebares oder biologisch abbaubares Verpackungsmaterial) zu achten. Einweg-Plastikverpackungen sind zu vermeiden. Mehrwegverpackungen werden vom Auftragnehmer unentgeltlich zurückgenommen und nachweislich in ihren Kreislauf zurückgeführt. Es gilt die Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.“
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial (2019)
Wertung der Angebote RV Büromaterial (2019)
Leistungsverzeichnis RV Büromaterial (2019)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage N3)
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Büropapiere (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Jahr 2021 hat die Stadt Ludwigsburg in einer freihändigen Vergabe nach VOL/A einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büropapieren abgeschlossen. Die Laufzeit der Vertrags beträgt 2 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2022). Beliefert werden sollen ca. 120 Adressen (Dienst- und Außenstellen der Verwaltung, Schulen, Kindertageseinrichtungen).
Die Stadt Ludwigsburg steigert ihren Anteil an Recyclingpapier schon seit Jahren. Mit dem neuen Rahmenvertrag soll erreicht werden, dass bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Recyclingpapier zum Einsatz kommt.
Zu liefern sind ausschließlich Papiere mit Nachhaltigkeitsnachweisen:
- Blauer Engel-zertifiziert bzw. erfüllt die Anforderungen des Blauen Engels oder Cradle-to-Cradle-Zertifizierung bzw. erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien auf der Basis der C2C-Prinzipien
- EU Ecolabel oder erfüllt die Anforderungen des EU Ecolabels, FSC-zertifiziert
Ausgeschriebene Produkte
- Papier für Briefbögen, Kopierpapier (auch farbig), Spezialpapier, Archiv-Kopierpapier.
Umweltmanagement
Vom Auftragsunternehmen werden Umweltmanagementmaßnahmen (als Eignungskriterium) gefordert, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Leistungen zu verbessern. Als anerkannte Nachweise gelten EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig bzw. eine entsprechende Eigenerklärung.
Abschnitt 8.8 der Leistungsbeschreibung regelt außerdem den Umgang mit Verpackungsmaterial:
„Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn der Artikel aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung geliefert werden kann, ist auf eine umweltfreundliche Verpackung (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Verpackungsmaterial oder Mehrwegverpackung) zu achten. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. …“
[Leistungsbeschreibung zum Download]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).
In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.
3. Umweltmanagement
- Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:
Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.
Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.
Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.
Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:
Mindest-/Ausschlusskriterien
- Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.
Bewertungskriterien
- mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
- Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
- die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.
Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
[Anlage N3 ILO]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Kopierpapier (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Von der Stadt Ludwigsburg (Abteilung Zentrale Dienste) wurde nach 2019 erneut im Jahr 2020 ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Fotokopierpapier für die Dienststellen der Stadt ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1 Jahr (01.03.2020 bis 28.02.2021).
Wie schon im Rahmenvertrag von 2019 werden im Leistungsverzeichnis Papierprodukte zur Beschaffung gesucht, die mit dem Blauen Engel bzw. einem vergleichbaren Zeichen zertifiziert sind oder die die Cradle-to-Cradle-Zertifizierung haben bzw. Nachhaltigskeitskriterien nach den Cradle-to-Cradle-Prinzipien erfüllen.
In der Bewertung der Angebote wird die Nachhaltigkeit mit 20% gewertet (s. Anlage 1 Zuschlagskiriterien).
Auszug aus Anlage 1 Zuschlagskriterien – Wertung der Angebote
„Zu 2. Nachhaltigkeit:
Eine Vielzahl von Umwelt- und Gesundheitsproblemen werden durch unser Kaufverhalten und den Gebrauch von Produkten verursacht. Hier sei z.B. die große Menge an Verpackungsmüll durch häufig eingesetzte Einwegverpackungen, die Verwendung von umweltschädlichem Material oder die Belastung von Gebäuden mit schadstoffhaltigen Materialien genannt. Um die negativen Folgen in der Zukunft zu vermeiden, hat die Stadt Ludwigsburg entschieden, die öffentliche Beschaffung an den Cradle-to-Cradle (C2C)-Prinzipien auszurichten (links zu C2C: c2c-ev.de, https://www.c2ccertified.org).
(...)
Damit ist die nachhaltige Beschaffung auf Basis von C2C ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Stadtentwicklung der Stadt Ludwigsburg. Sie unterstützt die Klimaschutzziele, verbessert die Lebensqualität in der Stadt und trägt dazu bei, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
So soll neben dem Preis verstärkt die Umweltfreundlichkeit von Produkten, Technologien sowie Herstellungs-/Ausführungsverfahren in die Wertung einfließen. Um die Nachhaltigkeit des jeweils angebotenen Produkts bewerten zu können, fragt die Stadt Ludwigsburg daher gewisse Nachhaltigkeitskriterien über die beigefügte ‚Bietererklärung‘ ab.
(...)
Bitte sehen Sie aber allein aufgrund der nicht durch Sie erfüllbaren Kriterien der Bietererklärung nicht von einer Angebotsabgabe ab! Die Stadt Ludwigsburg ist sich dessen bewusst, dass es bisher wenige Bieter gibt, die einige bzw. alle in der Bietererklärung abgefragten Kriterien erfüllen können. Als öffentlicher Auftraggeber möchten wir allerdings mit diesem Vorgehen einen Impuls geben, damit immer mehr Hersteller nachhaltig produzieren.“
Leistungsverzeichnis Kopierpapier (2020)
Anlage 1 Zuschlagskriterien - Wertung der Angebote
Anlage N1 Bietererklärung zu Nachhaltigkeitskriterien
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für nachhaltiges Büromaterial und Kopierpapier (2022)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Für die Belieferung der Verwaltung der Stadt Ludwigsburg mit Büromaterial und Kopierpapier gilt seit August 2022 ein neuer Rahmenvertrag – Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung. Damit wird der Bedarf von ca. 150 Stellen der Verwaltung, von Außenstellen, Eigenbetrieben, Schulen und Kitas gedeckt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre.
In der Leistungsbeschreibung heißt es in Punkt 2.1 „Gegenstand der Leistung“:
„Die Stadt Ludwigsburg hat sich verpflichtet, bei sämtlichen Beschaffungen Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Ausschreibung eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsvorgaben, die vom Auftragnehmer bei der Wahl seiner Produkte zu beachten sind.“
Der Vertrag deckt Produkte des Bürobedarfs ab, Verbrauchsartikel und technische Geräte sowie Papierprodukte.
Punkt 3.7 erläutert die Vertragsbedingungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen:
„Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konvention 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182).
Als Eignungskriterium wird ein Umweltmanagementsystem verlangt, nachzuweisen durch ein EMAS- oder ISO 14001-Zertifikat oder gleichwertig. Ebenfalls akzeptiert wird eine Eigenerklärung mit „mindestens drei betrieblichen Umweltmaßnahmen mit ökologische oder sozialen Wirkungsweisen“ mit der ausführlichen Darstellung von Umweltmaßnahmen auf mindestens 3 DIN A4 Seiten.
Soweit im Leistungsverzeichnis Mindestanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit genannt sind, sind diese zwingend einzuhalten. Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Preis 50 %, Qualität 30 %, Nachhaltigkeit 20 %.
Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird in Punkt 4.3.3 der Leistungsbeschreibung definiert: „… Bewertet werden die im ‚Bieterfragebogen Nachhaltigkeit‘ (Anlag N2) als Bewertungskriterien gekennzeichneten Kriterien.“
Haben Anbieter die gleiche Punktzahl in der Gesamtwertung erreicht, erhält das Unternehmen den Zuschlag, das die höhere Punktzahl im Kriterium Nachhaltigkeit hat.
Nachhaltigkeit
Vereinzelt werden im Leistungsverzeichnis Artikel produktschaft ausgeschrieben. Grund: „Bei diesen Produkten legt die [Stadt Ludwigsburg] einen besonderen Wert auf Qualität und/oder Nachhaltigkeit.“
Gefordert werden nachhaltiges Material, z.B. aus Recycling- oder biobasierten Kunststoffen bzw. Recyclingpapier, Tinte/Farbe auf Wasserbasis.
Gütezeichen sind u.a. Blauer Engel (für Papier, Kunststoff), FSC (für Papier, Kautschuk, Holz), PEFC, Cradle to Cradle, EU Ecolabel.
Außerdem wird Wert auf Nachfüllbarkeit gelegt.
Die Verpackungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Es sind ausschließlich umweltfreundliche Verpackungen (z.B. recycelbares oder nachwachsendes Verpackungsmaterial) zu verwenden. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. Die anfallenden Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen und wiederzuverwerten oder umweltgerecht zu entsorgen.
Außerdem dürfen für die Lieferung nur Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 6 eingesetzt werden.
Für die Bedarfsstellen ist ein Mindestbestellwert von 25 € (netto) festgelegt.
Neben der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis war eine Anlag N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“ Teil der Ausschreibungsunterlagen. Die Anlage dient Information und Sensibilisierung der Bieter und enthält Erläuterungen zum Hintergrunds und zur Motivation der Nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg.
Downloads
[Leistungsbeschreibung]
[Leistungsverzeichnis]
[Anlage N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“]
[Anlage N2 „Bieterfragebogen Nachhaltigkeit Büromaterial“]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Stuttgart - Rahmenvereinbarung für Kopierpapier (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Lieferung von Druck- und Kopierpapier regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren aus. Es handelt sich um ein EU-weites Verfahren.
Es wird ausschließlich Kopierpapier beschafft, dass mit dem Blauen Engel oder gleichwertig zertifiziert ist. Des Weiteren wird nur Recyclingpapier aus 100% Altpapier beschafft. Die unten genannten zwingend einzuhaltenden Vorgaben sind zu beachten.
Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Mit dem Rahmenvertrag werden ca. 1.200 Bedarfsstellen bedient. Der Papierverbrauch der Landeshauptstadt Stuttgart kann dem Papieratlas 2021 (S.125) entnommen werden.
Kriterien innerhalb der Leistungsbeschreibung mit Nachhaltigkeitsbezug:
Soziale Kriterien
Die Ausführung des Auftrags darf nur unter Einhaltung der in den ILO-Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105: Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183: Verbot der Diskriminierung
- Übereinkommen 138, 142 und 182: Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- Übereinkommen 155: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Übereinkommen 1 und 14: Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten
- Übereinkommen 26 und 131: Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Übereinkommen auszuführen. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO Übereinkommen in Anhang auszufüllen und dem Angebot digital beizulegen.
Weitere Kriterien
Die Mindestbestellmenge beträgt bei Kopierpapier 1 Karton à 5 Pack und bei farbigem Papier 1 Pack. Die Bedarfsstellen sind dazu angehalten, einen Mindestbestellwert von 25€ einzuhalten, um die Anzahl der Auslieferungen möglichst gering zu halten.
Der Auftragnehmer nimmt an einem Umweltmanagement-System teil und kann dies durch ein Zertifikat belegen, z.B. EMAS, ISO 14001 oder vergleichbar. Das entsprechende Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die höchste Lebensdauerklasse hinsichtlich der Alterungsbeständigkeit gemäß den Vorgaben der DIN 6738 LDK24-85 sind einzuhalten. Das Papier muss auch mit Tinte handbeschreibbar sein.
Faserstoff
Die Papierfasern müssen zu 100 % aus Altpapier bestehen. Für Fertigprodukte daraus ist eine Toleranz von 5 % sonstiger Bestandteile zulässig.
Weitere Vorgaben
Das Leistungsverzeichnis enthält des Weiteren zahlreichen umweltbezogene Vorgaben, und zwar zu:
- Fabrikationshilfsstoffen
- Farb- und Bleichmitteln
- Emissionspotenzial
- Gebrauchstauglichkeit
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Stuttgart - Rahmenvertrag Reinigungs(hilfs)mittel und Hygieneartikel (2016)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Von der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in 2016 ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungshilfsmitteln und Hygieneartikeln ausgeschrieben. Der Vertrag umfasst den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2018.
Unter Punkt 19. Qualitätsanforderungen werden für Toiletten- und Handtuchpapier folgende produktspezifische Anforderungen verlangt:
"(...) Toiletten- und Handtuchpapier:
Beim Toilettenpapier muss reißfeste, saugfähige, hautsympathische Qualität angeboten werden. Das Papier muss sich in Verbindung mit Wasser sehr schnell auflösen, um Verstopfungen in den Abwasserrohren zu vermeiden. Der Einzelabriss muss gut perforiert sein.
Die in Anlage 2 aufgeführten Umweltkriterien für Toiletten- und Handtuchpapier (in Los 5) sind zwingend einzuhalten.
Bei Produkten die das Umweltzeichen RAL-UZ 5 („Blauer Engel“) tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die in Anlage 2 aufgeführten Kriterien erfüllen. Die Umweltzertifikate sind dem Angebot zwingend in Papierform beizufügen. Jedes andere beeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen i.S.d. § 8 EG Abs. 6 VOL/A, wird ebenfalls akzeptiert. Damit das Angebot gewertet werden kann, ist der entsprechende Nachweis jedoch zwingend dem Angebot beizufügen."
Anlage 2 enthält eine Aufzählung zwingend einzuhaltender Vorgaben für Toiletten- und Handtuchpapiere (Spezifikationen zu Faserstoff, Fabrikationshilfsstoffe sowie Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe).
Anlage 1 und 2 als Dokument (8 Seiten)
Gesamtes Leistungsverzeichnis als Dokument (125 Seiten)
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Stuttgart - Rundschreiben: Vorgaben zur Verwendung von Recyclingpapier (2014)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist schrittweise auf eine ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier umgestiegen. Die Rundschreiben mit Vorgaben zur Verwendung von Recyclingpapier bei Referaten, Ämtern, Schulen, Eigenbetrieben der letzten beiden Stufen der Umstellung finden Sie hier:
Rundschreiben Nr 6/2013 als Dokument
Rundschreiben Nr. 8/2014 als Dokument
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Daniela Burmeister
Telefon:
0711-21691180
E-Mail:
daniela.burmeister@stuttgart.de
Stuttgart - Standardisierter Bestellkatalog für Bürobedarf (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landehauptstadt Stuttgart schreibt regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren, die Lieferung von Büromaterial EU-weit aus.
Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Mit dem Rahmenvertrag werden ca. 1.200 Bedarfsstellen bedient.
Dabei wird die Förderung umweltverträglicher und nachhaltiger Produkte des allgemeinen Bürobedarfs bei der Landeshauptstadt Stuttgart durch die Einführung eines standardisierten Bestellkatalogs erreicht. Darin sind besonders umweltfreundliche Produkte mit einem grünen Smiley gekennzeichnet und zusätzlich Hinweise zu Nachfüll- und Sparmöglichkeiten zu finden.
Die Kriterien werden, wenn möglich, vor jeder Ausschreibung verschärft und sofern der Markt qualitativ gleichwertige Alternativen anbietet mit in den neuen Rahmenvertrag aufgenommen.
Bei der Ausschreibung 2021 wurden an Bieterunternehmen und Produkte soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien angelegt. Die Kriterien gelten als Ausschlusskriterien. Bei Nichteinhalten wird der Bieter ausgeschlossen.
Soziale und ökologische Kriterien
Alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen sozialen und ökologischen Kriterien gelten als Ausschlusskriterien. Mit einer Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer die Einhaltung der Kriterien, eine Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Umweltmanagement
Der Auftragnehmer muss an einem Umweltmanagement-System teilnehmen (z.B. EMAS, ISO 14001 oder vergleichbar) und dies durch ein Zertifikat belegen. Das entsprechende Zertifikat ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Soziale Kriterien
Die Ausführung des Auftrags darf nur unter Einhaltung der in den ILO-Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO-Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105 (Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen)
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 (Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen)
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183 (Verbot der Diskriminierung)
- Übereinkommen 138, 142 und 182 (Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung)
- Übereinkommen 155 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
- Übereinkommen 1 und 14 (Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten)
- Übereinkommen 26 und 131 (Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden)
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der o.g. ILO-Übereinkommen auszuführen. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO-Übereinkommen im Anhang auszufüllen und dem Angebot digital beizulegen.
Ökologische Kriterien
Allgemeine Kriterien (in Bezug auf das Leistungsverzeichnis):
Innerhalb der Leistungsbeschreibung wird die zu erbringende Leistung je Produkt einzeln beschrieben. Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung von 2021 hat über 1.100 Positionen. Wenn möglich, werden Nachhaltigkeitskriterien hier verpflichtend integriert.
Nachfolgend zwei Beispiele aus dem Leistungsverzeichnis:
6.6 | /Versandmittel | [Nennung Leitprodukt] Briefhülle | CO2-neutral hergestellt, aus CO2-neutralem Impact-Papier. Vollständig deinkbarer Innendruck. Wasserlöslicher Leim.| Fenster: ohne Fenster| Klebung: haftklebend| Format: DL| B x H: 220 x 110 mm| Grammatur: 80 g/m²| Material: RC| Farbe: weiß, Zertifikat: blauer Engel |
4.80 | /Schreibgeräte | [Nennung Leitprodukt] für Flipchartmarker | Flipchartmarker […] Nachfüllbarer Marker für Flipcharts. Geruchsneutrale Tusche auf Wasserbasis. Kann einige Tage offen liegen bleiben, ohne einzutrocknen. Austauschbare Rundspitze. Kunststoffschaft. Umsteckbare Kappe in Schreibfarbe mit Kunststoffclip. Schaftfarbe: türkis. Strichstärke: ca. 1,5 - 3 mm. Schreibfarbe: schwarz; Kunststoffteile aus ca. 90 % recycelten Material. |
Klebstoffe: Alle Klebstoffe müssen lösungsmittelfrei sein.
Zu Stoffen, die nach aktuellem Stand, gemäß Art. 58 der REACH-EU-Verordnung in der sog. Kandidatenliste aufgenommen wurden, legt das Leistungsverzeichnis u.a. den Prozentsatz fest, zu dem diese Stoffe maximal enthalten sein dürfen. Ebenso für die Einstufung der Stoffe nach der CLP-Verordnung.
Produktverpackung
Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn aus Sicherheitsgründen nicht ohne eine Verpackung geliefert werden kann, muss in einer umweltfreundlichen Kartonverpackung angeliefert werden.
Des Weiteren ist die Karton- bzw. Verpackungsgröße an den Inhalt anzupassen, um auf Füllmaterial verzichten zu können bzw. auf ein Minimum zu beschränken. Wiederholte Abweichungen werden sanktioniert.
Aktuell enthaltene Produktgruppen:
- Etiketten
- Bücher und Blöcke
- Schreiben und Korrigieren (z.B. Stifte, Kugelschreiber, TipEx etc..)
- Büroarbeitsplatz (z.B. Magnete, Klebstoffe, Locher, Heftgeräte etc.)
- Kleinmöbel, Leuchten und Moderation
- Präsentieren
- Ordnungsmittel
- Versandmittel
- Rund um den Schreibtisch: Schreibunterlagen, Briefkörbe, Papierkörbe
- IT Zubehör (z.B. Maus, Tastatur etc.)
- Bürogeräte (z.B. Batterien und Taschenrechner für den Büroalltag)
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
in der IGEPA Group zuständig für das Bundesland BY
Telefon: 0049 911 9685 0
E-Mail: salder@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer SH, HH, BE
Telefon: 0049 40 72777 0
E-Mail: mstark@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für das Bundesland NW
Telefon: 0049 221 1776 0
E-Mail: rstoeberl@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer BW, RP, SL
Telefon: 0049 7361 599 0
E-Mail: ibernecker@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer HB, NI
Telefon: 0049 421 4862 250
E-Mail: amartin@igepagroup.com
Telefon: 0049 7031 – 450 7000
E-Mail: sustainability@hp.com
in der IGEPA Group zuständig für die Bundesländer MV, ST, SN, BB, TH, HE
Telefon: 0049 6074 830333
E-Mail: ideon@igepagroup.com
in der IGEPA Group zuständig für das Bundesland NI
Telefon: 0049 511 9428 0
E-Mail: htepp@igepagroup.com
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