Drehsitze
- CPV-Code
- 39111100-4
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Ort in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert, diese Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Schulmöbel (2020)
Die Stadt Ludwigsburg hat in einer EU-weiten Ausschreibung für die Lieferung von Schulmöbeln in vier Losen in der Leistungsbeschreibung Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Geliefert werden sollen Tische, Stühle, Hocker, Drehstühle, Computermöbel, Korpusmöbel, Regale, Schränke und Sondermöbel für Gemeinschaftsschulen.
Ökologische Produkt-Kriterien
Die Unbedenklichkeit der gelieferten Möbel in Bezug auf die Schadstoffbelastung musste durch Zertifikate wie Blauer Engel, level 3 oder gleichwertig nachgewiesen werden.
Das verwendete Holz sollte aus legalen Quellen und nachhaltiger Waldwirtschaft stammen. Als Nachweise akzeptiert wurden FSC, PEFC oder gleichwertige Nachweise.
Der verwendete Stahl sollte (je nach Möbel) bis zu 50 % aus Recyclingmaterial bestehen.
Des Weiteren sollten Verpackungen auf das Nötigste beschränkt sein und Einweg-Plastikverpackungen ganz vermieden werden (Nachweis über Eigenerklärung).
In der Bewertungsmatrix wurden neben Preis und Qualität (Teststellung) die Nachhaltigkeitskriterien mit 20 % bewertet.
Zusätzlich war als Eignungskriterien die Zertifizierung mit einem Umweltmanagementsystem erforderlich, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen des unternehmerischen Handels zu optimieren. Als Nachweis wurden zertifizierte Umweltmanagementsysteme wie EMAS und ISO 14001, oder eine ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen akzeptiert.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei Jahre (1.3.2021 – 28.2.2023 mit Option auf Verlängerung).
Das Volumen des Rahmenvertrags beträgt ca. € 300.000,- brutto über zwei Jahre. Der Preis hat sich im Vergleich zur letzten Ausschreibung nicht verändert. Minimale Preisunterschiede bei Einzelpositionen in beide Richtungen haben sich insgesamt wieder ausgeglichen.
Leistungsbeschreibung zum Download
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.deStuttgart - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen (2020)
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Jahr 2020 eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-Drehstühlen auf Basis einer EU-weiten Ausschreibung über 4 Jahre abgeschlossen. Insgesamt handelt es sich um ein Beschaffungsvolumen von mehr als 3.000 Möbelstücken.
Die Ausschreibung wird über den Zentralen Einkauf inhaltlich von einem Facheinkäufer vorbereitet und anschließend über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Bei der Beschaffung der Büro-Drehstühlen wurde mit 40% der Preis und mit 60% die Leistung bewertet. Die Beurteilung der Leistung wurde im Rahmen einer Bemusterung durchgeführt.
Innerhalb der Leistungskriterien wurden verpflichtende Kriterien sowie Wertungskriterien hinsichtlich Nachhaltigkeit definiert. Die Ausschlusskriterien wurden als K.O-Kriterien innerhalb des Angebotsassistenten geschaffen. Mit dieser Vorgehensweise wurden Bieter, die diese Kriterien nicht erfüllen konnten, automatisch ausgeschlossen.
Folgende Kriterien waren vom Bieter verpflichtend zu erfüllen:
- Umweltmanagementsystem:
Der Hersteller hat ein Umweltmanagementsystem nachzuweisen, das den Anforderungen gem. DIN EN ISO 14001 entspricht. Der Nachweis kann sowohl durch ein Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 als auch durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Stelle aus einem anderen Mitgliedstaat als auch durch einen gleichwertigen sonstigen Nachweis erbracht werden. - Schadstoffprüfung:
Der Bieter muss bestätigen, dass die angebotenen Artikel eine LGA-Schadstoffprüfung bestanden haben oder alle Kriterien zum Bestehen der LGA-Schadstoffprüfung erfüllen. Der Nachweis kann sowohl durch ein Zertifikat nach LGA als auch durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Stelle aus einem anderen Mitgliedstaat als auch durch einen gleichwertigen sonstigen Nachweis erbracht werden.
Für die Schadstoffprüfung und den Nachweis über ein Umweltmanagementsystem waren Eigenerklärungen nur dann akzeptiert, wenn ein öffentlicher oder privater, externer oder interner Sachverständiger schriftlich bestätigt, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der LGA-Schadstoffprüfung bzw. gem. ISO 14001 erfüllen und der Bieter die Bestätigung der Eigenerklärung dem Angebot beifügt. Die Prüfung muss den genannten Anforderungen entsprechen. Die Nachweise waren im Angebots−Assistenten unter dem Punkt „Anlagen“ hochzuladen und mit dem Angebot einzureichen.
Innerhalb der Wertungskriterien konnten die Bieter Punkte für folgende Kriterien sammeln. Insgesamt waren 830 Punkte zu vergeben, davon konnten 360 Punkte im direkten und erweiterten Nachhaltigkeitsbereich gesammelt werden:
Direkter Nachhaltigkeitsbezug: (270 Punkte)
- Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
- Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS-18001:2007
- EMAS-Zertifizierung
- Nachhaltigkeitsprüfung in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz z.B. nach der di−no. − Verfahrensverordnung D−17/400780; der Nachweis kann sowohl durch ein Zertifikat nach di−no. − Verfahrensverordnung D−17/400780 als auch durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Stelle aus einem anderen Mitgliedstaat als auch durch einen gleichwertigen sonstigen Nachweis erbracht werden)
- Blauer Engel
- Recyclinggerechte Konstruktion und sortenreine Trennbarkeit
Positiv gewertet wurden folgende Aspekte mit indirektem Bezug zur Nachhaltigkeit: (90 Punkte)
- Polstertausch ist werkzeugfrei möglich (fördert die Langlebigkeit des Produkts)
- Der Bezugstoff ist mit dem Schaumstoff nicht verklebt (fördert die Trennbarkeit im End-of-life)
Auf die Ausschreibung haben mehrere Unternehmen geboten. Alle Bieter konnten die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Das Lieferunternehmen erbrachte die erforderlichen Nachweise in Form von Zertifikats-Einreichung bei Angebotsabgabe.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de- Umweltmanagementsystem: