Schutzkleidung
- CPV-Code
- 18143000-3
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Einsatzschutzkleidung der Feuerwehr (2020)
Im Jahr 2020 hat die Stadt Ludwigsburg EU-weit den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags endet im Dezember 2023, das zu beschaffende Volumen beträgt rund 250.000 €.
Als grundsätzliches Eignungskriterium hatten die Bieter ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 bzw. EMAS nachzuweisen.
Mindestanforderungen:
- Alle Textilbestandteile der Einsatzkleidung müssen frei von Schadstoffen sein und somit humanökologisch unbedenklich. Davon ausgenommen sind die Reflexstreifen. Alle anderen Textilbestandteile müssen mindestens die Kriterien des OKEO-TEX 100 Standards erfüllen.
- Viel Wert legt die Stadt Ludwigsburg auch auf die Qualität von Produkten. Denn auch Langlebigkeit trägt zu einem geringeren Ressourcenverbrauch bei. Daher muss die Einsatzkleidung hohe Anforderungen in Sachen Zugfestigkeit, Reißfähigkeit und Scheuerbeständigkeit aufweisen. Des Weiteren sind wichtige Kriterien die Wärme‑/Flammeinwirkung, die auf die Einsatzkleidung wirken. Sollte doch mal eine Jacke oder eine Hose beschädigt werden, so landet diese nicht direkt im Müll, sondern kann wieder repariert werden.
Ausführungsbedingungen:
Die Herstellung der Textilien erfolgt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entlang der gesamten Produktionskette (ILO Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182).
Der Anbieter muss die Einhaltung der Klausel für die Auftragsdurchführung wie folgt nachweisen:
- Vorlage einer Zertifizierung der Produkte mit einem der folgenden Gütezeichen:
EU-Umweltzeichen (Textilerzeugnisse), Global Organic Textile Standard (GOTS), Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ-154), Fairtrade, IVN Best-Standard, bluesign® product, ÖKO TEX Made in Green oder gleichwertiger Art oder - Vorlage von geeigneten Nachweisen, aus denen hervorgeht, dass die in der Klausel für die Auftragsdurchführung genannten Bedingungen bei der Herstellung eingehalten werden, z. B. Auditierung der Herstellerbetriebe nach dem internationalen Sozialstandards SA8000, Fair Wear Foundation (FWF) oder vergleichbarer Art oder
- Abgabe einer Eigenerklärung, soweit es im Ausnahmefall kein Zertifikat bzw. keine inhaltlich entsprechende Bescheinigung unabhängiger Dritter für das angebotene Produkt gibt, in der die Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestätigt werden (Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen).
Bieterbewertung:
40 % Preis
25 % Qualität
15 % Teststellung
20 % Nachhaltigkeit (Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit, Cradle-to-Cradle-Kriterien)Zuschlag:
Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, konnte die Mindestanforderungen folgendermaßen nachweisen:
- Umweltmanagementsystem ISO 14001
- Frei von Schadstoffen OEKO-TEX 100 Standard
- ILO-Kernarbeitsnormen SA 8000
[Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit: bei Interesse wenden Sie sich an die Stadt Ludwigsburg]
[Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Download]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.de