Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Schutz- und Sicherheitskleidung

CPV-Code
35113400-3

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung  

      Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen

      Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.

       

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.

      Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]

      a)  keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;

      b)  allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;

      c)  keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;

      d)  männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;

      e)  keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.

      Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“

       

      Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und  „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?

    • Bad Boll - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Textilien, Wohntextilien und Teppiche (2013)

      Bad Boll verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei der Produktgruppe „Textilien, auch Wohntextilien und Teppiche“ die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.

      Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Textilprodukte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.


      Einwohnerzahl Bad Boll: 5.200

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Boll:

      Rathaus Bad Boll
      Telefon 07164-8080
      E-Mail rathaus@bad-boll.de


    • Karlsruhe - Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung mit Eignungskriterien (2020)

      Im Herbst 2020 hat die Stadt Karlsruhe eine offene EU-weite Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für verschiedene Dienststellen der Stadt in 12 Losen durchgeführt.

      Im Vorspann zur Leistungsbeschreibung heißt es:

      „Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Ziele, die sich die Stadt Karlsruhe für ihre Entwicklung gesetzt hat. Die Beschaffung in der kommunalen Verwaltung ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und hat große Auswirkungen auf zukünftige Produktentwicklungen. Die Berücksichtigung der Anforderungen an den Umweltschutz sowie der Kriterien des ‚Fairen Handels‘ und somit der sozialen Kriterien sind im Einzelnen in der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe verankert.“

      Die zu liefernde Kleidung umfasste Schnittschutz- und Forstbekleidung (Jacken und Hosen), Schuhwerk, Arbeitsoberbekleidung und Warnschutzoberbekleidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA – Augen-, Ohr-, Kopf-, Hand- und Atemschutz wie Helme, Mützen, Masken, Brillen und Schutzhandschuhe), Feuerwehrbekleidung, Labor- und Hygieneschutz (Overalls, Schürzen, Kasacks und Kochbekleidung mit Zubehör). Das Volumen beträgt voraussichtlich 300.000 € brutto pro Jahr.

      Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zwei Jahre (bis 28.2.2023) mit Option auf eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.

       

      Unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung „Anforderungen des Fairen Handels“ heißt es:

      „Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen:

      • [Zwangsarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf); Mindestalter; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit]

      Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung, für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der im Rahmen der Darstellung des Lieferkettenmanagements (Los 2) oder der Angaben im Rahmen der Zuschlagskriterien (Los 1, 3-6) zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.“

      Los 2

      Für Los 2 waren Angaben zum Lieferkettenmanagement als Eignungskriterium vorzulegen.

      • Hierzu gab es im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_11_Eigenerklärung“ einen Fragekatalog mit neun Kategorien. Zu den Kategorien wurden folgende Nachweise akzeptiert:
        Fairtrade Textilstandard, Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation FWF), Grüner Knopf, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, SA8000, Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP) – oder gleichwertig
      • Zudem war es möglich, anderweitige Erklärungen, Vereinbarungen, Berichte etc. zu den Kategorien einzureichen.

      Die anbietenden Unternehmen mussten mindestens 80 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen zum vorhandenen Lieferkettenmanagement erfüllen. Anderenfalls wurde das Angebot mangels Eignung des Bieterunternehmens ausgeschlossen.

      Darüber hinaus wurden bei Los 2 neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese zwei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt für das Los 2 mit folgender Gewichtung:

      • 30 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltfreundlichkeit
      • 70 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

      Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

      Z = L/P

      Z = Kennzahl
      L = Leistungspunkte (hier: „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
      P = Wertungspreis

      Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

       

      Los 1 und 3 bis 6

      In den Losen 1 und 3 bis 6 wurden neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zum Fairen Handel, zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese drei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden.

      Die erreichten Punkte bei den Leistungskriterien wurden dann wie folgt gewichtet und als Leistungspunkte in die Berechnungsformel der einfachen Richtwertmethode übernommen:

      • 10 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltverträglichkeit
      • 40 % für die Angaben in den Formblättern zum Fairen Handel
      • 50 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

       

      Im Formblatt „Fairer Handel“ wurden folgende Nachweise akzeptiert, jedoch unterschiedlich bepunktet:

      • Grundsätzlich war es zunächst möglich, über die Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft bzw. ein gleichwertiges Siegel die maximale Punktzahl von 100 zu erhalten.
      • Sofern eine derartige Mitgliedschaft nicht bestand, wurden z.B. bei Vorliegen anderer Siegel ebenfalls Punkt vergeben. So gab es für Fairtrade Textilstandard (FTT) 90 Punkte oder den Grünen Knopf 80 Punkte. Die genaue Aufteilung ist in den Vergabeunterlagen zu finden: „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“.
      • Schließlich war es allerdings auch möglich über einen Fragenkatalog die 100 Punkte zu erreichen. Der Fragenkatalog ist ebenfalls im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“ zu finden.

       

      Im Formblatt „Umweltverträglichkeit“ konnten für folgende vier Kriterien Punkte vergeben werden:

      • Reduzierung des Energieverbrauchs (25 Punkte)
      • Reduzierung des Wasserverbrauchs (25 Punkte)
      • Umgang mit Brauchwasser (30 Punkte)
      • Reduzierung des CO2-Ausstoßes (20 Punkte)

      Um die Punktzahl zu erreichen, konnten Nachweise/Zertifikate eingereicht werden und/oder die Beantwortung des Fragebogens erfolgen. Als Nachweise/Zertifikate dienten beispielsweise

      • bluesign, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, Leather Working Group (LWG), Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP), OEKO-TEX Made in Green, Blauer Engel (Leder/Textilien) – oder gleichwertig

      Weitere detaillierte Informationen befinden sich im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_13_Formblatt Kriterien Umweltverträglichkeit“.

      Die Bemusterung wurde anhand der Kriterien

      • Funktionalität
      • tragephysiologische Eigenschaften
      • Qualität der Verarbeitung

      durchgeführt.

      Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

      Z = L/P

      Z = Kennzahl
      L = Leistungspunkte (hier: „Fairer Handel“, „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
      P = Wertungspreis

       

      Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Wertung erfolgte für jedes Los separat.

      [Leistungsbeschreibung zum Download]
      [Formblatt Eignungserklärung zum Download]
      [Formblatt Umweltverträglichkeit zum Download]
      [Formblatt Fairer Handel zum Download]

      Die Ausschreibung wurde durch FEMNET e.V. unterstützt. In einer Online-Sprechstunde der Stadt Karlsruhe wurden die auf Basis der Marktrecherche und der Bieter-Umfrage angepassten Kriterien des Fairen Handels und der Umweltverträglichkeit nochmals erläutert. [Protokoll der Online-Sprechstunde zum Download]

      Ein Video stellt das Beschaffungsprojekt aus Karlsruhe vor.


      Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Karlsruhe:

      Henning Sens
      Einkauf
      Telefon 0721/133-1682
      E-Mail einkauf@karlsruhe.de

      Ingo Werle
      Zentrale Vergabestelle
      Telefon 0721/133-1660
      E-Mail zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de


    • Konstanz - Arbeitskleidung mit Waschservice auf Mietbasis mit Nachhaltigkeitsaspekten (2022)

      Zwei kommunale Eigenbetriebe der Stadt Konstanz – die Technischen Betriebe Konstanz (TBK) und die Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) – haben bei einer gemeinsamen EU-weiten Neuausschreibung eines Rahmenvertrages für Mietdienstkleidung mit Waschdienstleistung Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Sie wurden dabei vom Verein FEMNET e. V. unterstützt.

      Es wurden ca. 1.000 Kleidungsstücke (Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung in verschiedenen Farben, Multinormkleidung, Laborkleidung) für ca. 180 Mitarbeitende, 20 Schmutzfangmatten, 1.000 Putztücher für die Kfz-Werkstatt und 130 Geschirrhandtücher ausgeschrieben. Die Kleidung soll geleast werden, das Waschen und die Reparatur ist Teil der ausgeschriebenen Dienstleistung.

      Im Zuge einer Marktrecherche wurde zunächst geklärt, welche Nachhaltigkeitskriterien für diese Ausschreibung gefordert werden könnten. Es stellte sich dabei heraus, dass viele Anbieterfirmen von Mietkleidung mit Waschdienstleistungen schon innovative Umweltschutzmaßnahmen umsetzen. Diese sind aber nicht unbedingt gut miteinander vergleichbar. Deshalb wurde für Waschdienstleistung und Transport der kleinste gemeinsame Nenner gefunden: Für die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie einen möglichst geringen Schadstoffausstoß bei der Lieferung konnten im Rahmen der Zuschlagskriterien Punkte erreicht werden (10 % der Wertung).

      Daneben wurde untersucht, welche Nachhaltigkeitskriterien die Kleidungsstücke bereits erfüllen können. Diese Marktrecherche ergab, dass für den größten Teil der ausgeschriebenen Kleidung die Erfüllung derILO Kernarbeitsnormen schon verpflichtend gefordert werden kann.

      Entsprechend wurden für 6 der 10 Lose (Warnschutzkleidung, Multinormkleidung, Arbeitskleidung) die ILO Kernarbeitsnormen verpflichtend im Leistungsverzeichnis gefordert.

      Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf Produktionsebene kann durch unabhängige Audits nachgewiesen werden, die in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden.

      Anerkannte Nachweise

      • Amfori BSCI: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb, Note A oder B
      • Fair Wear Foundation: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb (eine Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus)
      • GOTS-Produktzertifizierung oder GOTS-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
      • Grüner Knopf-Produktzertifizierung
      • IVN Best-Produktzertifizierung
      • Made in Green-Produktzertifizierung
      • SA8000-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
      • SteP-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
      • oder gleichwertig

      Gleichwertige Nachweise

      • Nachweis über einen Betriebsrat (Angabe der Kontaktdaten)
      • Kollektivvereinbarung/Verhandlungen mit einer lokalen Gewerkschaft (Vorlage des Dokuments, Kontaktdaten)
      • Nachweisliche Bemühungen um einen Tarifvertrag (falls es noch keinen Flächentarif gibt) oder vergleichbares

      Für die genannten 6 Lose wurden zusätzlich soziale und ökologische Kriterien abgefragt. Dafür kamen zwei Fragebögen zum Einsatz, einer bezog sich auf die Konfektionierung, der andere auf die Fasern.

      Auf der Ebene der Konfektionierung wurden basierend auf den Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Fragen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt (Fragenkatalog 1 [s.u. unter Downloads]). Für jede Frage war angegeben, welche Gütezeichen und welcher alternative Nachweis als Erfüllung anerkannt wurden.

      Im zweiten Fragenkatalog ging es um die Nachhaltigkeit der verwendeten Rohstoffe/Fasern im Bezug auf Baumwolle und Polyester. Dabei wurden beispielsweise für den Einsatz von biologischer oder fair gehandelter Baumwolle bzw. den Einsatz von recyceltem Polyester extra Punkte vergeben.

      In den zwei Fragebögen konnten insgesamt 100 Punkte erreicht werden: 70 Punkte für unternehmerische Sorgfaltspflichten/Konfektionierung und 30 Punkte für soziale und ökologische Kriterien/Fasern.

      Die abschließende Wertung für die Zuschlagserteilung ergab sich mit folgender Gewichtung (Zuschlagskriterien):

      • Angebotspreis 60%
      • Nachhaltigkeitskriterien 20%
      • Trageversuch 10%
      • Schadstoffausstoß bei der Anlieferung 7,5%
      • Verwendung von Ökostrom in der Wäscherei 2,5%

      Begleitende Maßnahmen

      In einem Bieterdialog wurden die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien erläutert. Im Dialog wurden die Erwartungen von Auftraggeberseite und die Möglichkeiten potenzieller Bietender abgeglichen.

      In je einem Sensibilisierungsworkshop wurden die Mitarbeitenden von EBK und TBK mit ins Boot geholt.

      Für die anspruchsvolle Aufgabe, die jeweiligen Nachweise übersichtlich darzustellen und deren Status abzubilden, wurde eine Excel-Tabelle entwickelt. Bei der Auswertung der Nachweise stellte sich heraus, dass die automatisierte Eintragung von Punkten für einen bestimmten Nachweis sehr hilfreich war. So kann ein eingereichter Nachweis nach der Prüfung eingetragen werden, die Tabelle trägt dann automatisch die Punkte ein, die damit erreicht werden konnten.

      Aus dieser Tabelle entwickelte FEMNET e.V. ein Tool, das Beschaffungsstellen bei der Dateneingabe unterstützt (Fragebogen zu Nachhaltigkeitskriterien, entsprechende Nachweise). Automatisiert kann anschließend eine interaktive Excel-Tabelle exportiert werden, die für verschiedene Produktgruppen in Ausschreibungsunterlagen genutzt werden kann.

      Vergabe

      Die erreichten Punkte in den Fragebögen zur unternehmerischen Sorgfaltsflicht und den sozialen und ökologischen Kriterien bei Baumwolle und Polyester haben für die Bieterfirma, die den Zuschlag erhielt, hat den Unterschied gemacht, hierdurch konnte sie den Auftrag für sich gewinnen.

      Vertragsbeginn ist der 1.4.2023. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, um eine maximale Nutzungsdauer der eingesetzten Kleidungsstücke zu erreichen. Somit ist auch der Aspekt der Langlebigkeit bedacht worden.

       

      Zum Download

      [Leistungsverzeichnis]
      [Matrix „Zuschlagskriterien“]
      [Tool „Nachhaltigkeitsfragebogen“]
      [Gesamtpaket Vergabeunterlagen]


      Einwohnerzahl Konstanz: 85.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Konstanz:

      Andreas Haaga
      Technische Betriebe Stadt Konstanz
      Telefon 07531-997-275
      E-Mail Haaga@ebk-tbk.de


    • Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Einsatzschutzkleidung der Feuerwehr (2020)

      Im Jahr 2020 hat die Stadt Ludwigsburg EU-weit den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags endet im Dezember 2023, das zu beschaffende Volumen beträgt rund 250.000 €.

       

      Als grundsätzliches Eignungskriterium hatten die Bieter ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 bzw. EMAS nachzuweisen.

       

      Mindestanforderungen:

      • Alle Textilbestandteile der Einsatzkleidung müssen frei von Schadstoffen sein und somit humanökologisch unbedenklich. Davon ausgenommen sind die Reflexstreifen. Alle anderen Textilbestandteile müssen mindestens die Kriterien des OKEO-TEX 100 Standards erfüllen.
      • Viel Wert legt die Stadt Ludwigsburg auch auf die Qualität von Produkten. Denn auch Langlebigkeit trägt zu einem geringeren Ressourcenverbrauch bei. Daher muss die Einsatzkleidung hohe Anforderungen in Sachen Zugfestigkeit, Reißfähigkeit und Scheuerbeständigkeit aufweisen. Des Weiteren sind wichtige Kriterien die Wärme‑/Flammeinwirkung, die auf die Einsatzkleidung wirken. Sollte doch mal eine Jacke oder eine Hose beschädigt werden, so landet diese nicht direkt im Müll, sondern kann wieder repariert werden.

       

      Ausführungsbedingungen:

      Die Herstellung der Textilien erfolgt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entlang der gesamten Produktionskette (ILO Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182).

      Der Anbieter muss die Einhaltung der Klausel für die Auftragsdurchführung wie folgt nachweisen:

      • Vorlage einer Zertifizierung der Produkte mit einem der folgenden Gütezeichen:
        EU-Umweltzeichen (Textilerzeugnisse), Global Organic Textile Standard (GOTS), Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ-154), Fairtrade, IVN Best-Standard, bluesign® product, ÖKO TEX Made in Green oder gleichwertiger Art oder
      • Vorlage von geeigneten Nachweisen, aus denen hervorgeht, dass die in der Klausel für die Auftragsdurchführung genannten Bedingungen bei der Herstellung eingehalten werden, z. B. Auditierung der Herstellerbetriebe nach dem internationalen Sozialstandards SA8000, Fair Wear Foundation (FWF) oder vergleichbarer Art oder
      • Abgabe einer Eigenerklärung, soweit es im Ausnahmefall kein Zertifikat bzw. keine inhaltlich entsprechende Bescheinigung unabhängiger Dritter für das angebotene Produkt gibt, in der die Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestätigt werden (Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen).

       

      Bieterbewertung:

      40 % Preis
      25 % Qualität
      15 % Teststellung
      20 % Nachhaltigkeit (Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit, Cradle-to-Cradle-Kriterien)

       

      Zuschlag:

      Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, konnte die Mindestanforderungen folgendermaßen nachweisen:

      • Umweltmanagementsystem ISO 14001
      • Frei von Schadstoffen OEKO-TEX 100 Standard
      • ILO-Kernarbeitsnormen SA 8000

       

      [Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit: bei Interesse wenden Sie sich an die Stadt Ludwigsburg]

      [Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Download]


      Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:

      Patrick Alex
      Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
      Telefon 07141/910-3616
      E-Mail p.alex@ludwigsburg.de


    • Stuttgart - Textilien (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) (2017)

      Die Landeshauptstadt Stuttgart verlangt beim Einkauf von Textilien zwingend die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d.h. die Maßgabe, dass deren Herstellung unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt werden muss.

      Als Nachweis zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte muss von jedem Bieter ein unabhängiges Zertifikat über die Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette vorgelegt werden.

      Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, so ist eine Erklärung bzw. eine Zusicherung abzugeben.

      Eigenerklärung Arbeitsrechte


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:

      Lea Todtenhaupt
      Ökofair soziale Beschaffung
      Telefon 0711-216-89069
      E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Martin Schäfer
Telefon: 0151 18200879, E-Mail: martin.schaefer2@wuerth.com
Axel Müller
Telefon: 0221 986050, E-Mail: vertrieb@alsco.de
Christof Lübke
Telefon: 0049 221 1656 226, E-Mail: c.luebke@bierbaum-proenen.de
Stefan Birk
Telefon: 0049 170 7358049, E-Mail: Stefan.birk@blaklader.com
Frank Löffler
Telefon: 0049 7432 7019 0, E-Mail: info@comazo.de
Daniela Rödig
Telefon: 06103-309 3000, E-Mail: daniela.roedig@cws.com
Bestellservice
Telefon: 0049 60 50 97 10 12, E-Mail: info@strauss.de
Jonas Kuschnir
Telefon: 0049 2452 9909 10, E-Mail: info@s-gard.de
Marianne K. Møller
Telefon: +45 8724 4700, E-Mail: mkm@mascot.dk
Patricia Rockenhäuser
Telefon: 0049 7181 8003 923, E-Mail: Patricia.Rockenhaeuser@kuebler.eu
Henning Rost
Telefon: 0049 5923 898 100, E-Mail: rost@rofa.de
Annegret Dyck
Telefon: +49 (0) 40 800 905 65, E-Mail: Dyck@teamdress.de
Alex Daun
Telefon: 0049 172 5326564, E-Mail: alex.daun@tricorp.com
Kurt Mikael Andersen
Telefon: 0049 172 1413084, E-Mail: kma@viking-rubber.dk

Sie möchten als Unternehmen auf dieser Liste erscheinen? Nutzen Sie unser Formular zur Eintragung und wir prüfen, ob wir Sie aufnehmen können..

Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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