Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Schutz- und Sicherheitskleidung

CPV-Code
35113400-3

Beispiele aus der Beschaffungspraxis

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

  • Karlsruhe - Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung mit Eignungskriterien (2020)

    Im Herbst 2020 hat die Stadt Karlsruhe eine offene EU-weite Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für verschiedene Dienststellen der Stadt in 12 Losen durchgeführt.

    Im Vorspann zur Leistungsbeschreibung heißt es:

    „Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Ziele, die sich die Stadt Karlsruhe für ihre Entwicklung gesetzt hat. Die Beschaffung in der kommunalen Verwaltung ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und hat große Auswirkungen auf zukünftige Produktentwicklungen. Die Berücksichtigung der Anforderungen an den Umweltschutz sowie der Kriterien des ‚Fairen Handels‘ und somit der sozialen Kriterien sind im Einzelnen in der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe verankert.“

    Die zu liefernde Kleidung umfasste Schnittschutz- und Forstbekleidung (Jacken und Hosen), Schuhwerk, Arbeitsoberbekleidung und Warnschutzoberbekleidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA – Augen-, Ohr-, Kopf-, Hand- und Atemschutz wie Helme, Mützen, Masken, Brillen und Schutzhandschuhe), Feuerwehrbekleidung, Labor- und Hygieneschutz (Overalls, Schürzen, Kasacks und Kochbekleidung mit Zubehör). Das Volumen beträgt voraussichtlich 300.000 € brutto pro Jahr.

    Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zwei Jahre (bis 28.2.2023) mit Option auf eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.

     

    Unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung „Anforderungen des Fairen Handels“ heißt es:

    „Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen:

    • [Zwangsarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf); Mindestalter; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit]

    Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung, für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der im Rahmen der Darstellung des Lieferkettenmanagements (Los 2) oder der Angaben im Rahmen der Zuschlagskriterien (Los 1, 3-6) zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.“

    Los 2

    Für Los 2 waren Angaben zum Lieferkettenmanagement als Eignungskriterium vorzulegen.

    • Hierzu gab es im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_11_Eigenerklärung“ einen Fragekatalog mit neun Kategorien. Zu den Kategorien wurden folgende Nachweise akzeptiert:
      Fairtrade Textilstandard, Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation FWF), Grüner Knopf, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, SA8000, Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP) – oder gleichwertig
    • Zudem war es möglich, anderweitige Erklärungen, Vereinbarungen, Berichte etc. zu den Kategorien einzureichen.

    Die anbietenden Unternehmen mussten mindestens 80 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen zum vorhandenen Lieferkettenmanagement erfüllen. Anderenfalls wurde das Angebot mangels Eignung des Bieterunternehmens ausgeschlossen.

    Darüber hinaus wurden bei Los 2 neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese zwei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt für das Los 2 mit folgender Gewichtung:

    • 30 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltfreundlichkeit
    • 70 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

    Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

    Z = L/P

    Z = Kennzahl
    L = Leistungspunkte (hier: „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
    P = Wertungspreis

    Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

     

    Los 1 und 3 bis 6

    In den Losen 1 und 3 bis 6 wurden neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zum Fairen Handel, zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese drei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden.

    Die erreichten Punkte bei den Leistungskriterien wurden dann wie folgt gewichtet und als Leistungspunkte in die Berechnungsformel der einfachen Richtwertmethode übernommen:

    • 10 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltverträglichkeit
    • 40 % für die Angaben in den Formblättern zum Fairen Handel
    • 50 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

     

    Im Formblatt „Fairer Handel“ wurden folgende Nachweise akzeptiert, jedoch unterschiedlich bepunktet:

    • Grundsätzlich war es zunächst möglich, über die Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft bzw. ein gleichwertiges Siegel die maximale Punktzahl von 100 zu erhalten.
    • Sofern eine derartige Mitgliedschaft nicht bestand, wurden z.B. bei Vorliegen anderer Siegel ebenfalls Punkt vergeben. So gab es für Fairtrade Textilstandard (FTT) 90 Punkte oder den Grünen Knopf 80 Punkte. Die genaue Aufteilung ist in den Vergabeunterlagen zu finden: „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“.
    • Schließlich war es allerdings auch möglich über einen Fragenkatalog die 100 Punkte zu erreichen. Der Fragenkatalog ist ebenfalls im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“ zu finden.

     

    Im Formblatt „Umweltverträglichkeit“ konnten für folgende vier Kriterien Punkte vergeben werden:

    • Reduzierung des Energieverbrauchs (25 Punkte)
    • Reduzierung des Wasserverbrauchs (25 Punkte)
    • Umgang mit Brauchwasser (30 Punkte)
    • Reduzierung des CO2-Ausstoßes (20 Punkte)

    Um die Punktzahl zu erreichen, konnten Nachweise/Zertifikate eingereicht werden und/oder die Beantwortung des Fragebogens erfolgen. Als Nachweise/Zertifikate dienten beispielsweise

    • bluesign, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, Leather Working Group (LWG), Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP), OEKO-TEX Made in Green, Blauer Engel (Leder/Textilien) – oder gleichwertig

    Weitere detaillierte Informationen befinden sich im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_13_Formblatt Kriterien Umweltverträglichkeit“.

    Die Bemusterung wurde anhand der Kriterien

    • Funktionalität
    • tragephysiologische Eigenschaften
    • Qualität der Verarbeitung

    durchgeführt.

    Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

    Z = L/P

    Z = Kennzahl
    L = Leistungspunkte (hier: „Fairer Handel“, „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
    P = Wertungspreis

    Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Wertung erfolgte für jedes Los separat.

    Suffizienz

    Bei der Warnschutzkleidung besteht das Problem, dass mit der Wäsche die Wirksamkeit der Reflexionsstreifen nachlässt. Wenn deren Funktion nicht mehr ausreichend gegeben ist, nutzt Karlsruhe die Möglichkeit, Kleidungsstücke, die an sich noch in Ordnung sind, in einem Betrieb der Arbeitsförderung (teilweise auch bei der Wäscherei) aufbereiten zu lassen. Dort werden defekte Reflexionsstreife der Warnschutzkleidung (Jacken und Hosen) dann ersetzt. Die ist ein zusätzlicher Aspekt der Nachhaltigkeit dadurch, dass Kleidungsstücke möglichst lange getragen werden können.

    Die Ausschreibung wurde durch FEMNET e.V. unterstützt. In einer Online-Sprechstunde der Stadt Karlsruhe wurden die auf Basis der Marktrecherche und der Bieter-Umfrage angepassten Kriterien des Fairen Handels und der Umweltverträglichkeit nochmals erläutert. [Protokoll der Online-Sprechstunde zum Download]

    Ein Video stellt das Beschaffungsprojekt aus Karlsruhe vor.

    Zum Download
    [Leistungsbeschreibung]
    [Formblatt Eignungserklärung]
    [Formblatt Umweltverträglichkeit]
    [Formblatt Fairer Handel]


    Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000

    Kontakt:

    Henning Sens
    Einkauf
    Telefon: 0721/133-1682
    E-Mail: einkauf@karlsruhe.de

    Ingo Werle
    Zentrale Vergabestelle
    Telefon: 0721/133-1660
    E-Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de


  • Konstanz - Arbeitskleidung mit Waschservice auf Mietbasis mit Nachhaltigkeitsaspekten (2022)

    Zwei kommunale Eigenbetriebe der Stadt Konstanz – die Technischen Betriebe Konstanz (TBK) und die Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) – haben bei einer gemeinsamen EU-weiten Neuausschreibung eines Rahmenvertrages für Mietdienstkleidung mit Waschdienstleistung Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Sie wurden dabei vom Verein FEMNET e. V. unterstützt.

    Es wurden ca. 1.000 Kleidungsstücke (Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung in verschiedenen Farben, Multinormkleidung, Laborkleidung) für ca. 180 Mitarbeitende, 20 Schmutzfangmatten, 1.000 Putztücher für die Kfz-Werkstatt und 130 Geschirrhandtücher ausgeschrieben. Die Kleidung soll geleast werden, das Waschen und die Reparatur ist Teil der ausgeschriebenen Dienstleistung.

    Im Zuge einer Marktrecherche wurde zunächst geklärt, welche Nachhaltigkeitskriterien für diese Ausschreibung gefordert werden könnten. Es stellte sich dabei heraus, dass viele Anbieterfirmen von Mietkleidung mit Waschdienstleistungen schon innovative Umweltschutzmaßnahmen umsetzen. Diese sind aber nicht unbedingt gut miteinander vergleichbar. Deshalb wurde für Waschdienstleistung und Transport der kleinste gemeinsame Nenner gefunden: Für die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie einen möglichst geringen Schadstoffausstoß bei der Lieferung konnten im Rahmen der Zuschlagskriterien Punkte erreicht werden (10 % der Wertung).

    Daneben wurde untersucht, welche Nachhaltigkeitskriterien die Kleidungsstücke bereits erfüllen können. Diese Marktrecherche ergab, dass für den größten Teil der ausgeschriebenen Kleidung die Erfüllung der ILO-Kernarbeitsnormen schon verpflichtend gefordert werden kann.

    Entsprechend wurden für 6 der 10 Lose (Warnschutzkleidung, Multinormkleidung, Arbeitskleidung) die ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend im Leistungsverzeichnis gefordert.

    Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf Produktionsebene kann durch unabhängige Audits nachgewiesen werden, die in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden.

    Anerkannte Nachweise

    • Amfori BSCI: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb, Note A oder B
    • Fair Wear Foundation: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb (eine Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus)
    • GOTS-Produktzertifizierung oder GOTS-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
    • Grüner Knopf-Produktzertifizierung
    • IVN Best-Produktzertifizierung
    • Made in Green-Produktzertifizierung
    • SA8000-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
    • SteP-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
    • oder gleichwertig

    Gleichwertige Nachweise

    • Nachweis über einen Betriebsrat (Angabe der Kontaktdaten)
    • Kollektivvereinbarung/Verhandlungen mit einer lokalen Gewerkschaft (Vorlage des Dokuments, Kontaktdaten)
    • Nachweisliche Bemühungen um einen Tarifvertrag (falls es noch keinen Flächentarif gibt) oder vergleichbares

    Für die genannten 6 Lose wurden zusätzlich soziale und ökologische Kriterien abgefragt. Dafür kamen zwei Fragebögen zum Einsatz, einer bezog sich auf die Konfektionierung, der andere auf die Fasern.

    Auf der Ebene der Konfektionierung wurden basierend auf den Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Fragen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt (Fragenkatalog 1 [s.u. unter Downloads]). Für jede Frage war angegeben, welche Gütezeichen und welcher alternative Nachweis als Erfüllung anerkannt wurden.

    Im zweiten Fragenkatalog ging es um die Nachhaltigkeit der verwendeten Rohstoffe/Fasern im Bezug auf Baumwolle und Polyester. Dabei wurden beispielsweise für den Einsatz von biologischer oder fair gehandelter Baumwolle bzw. den Einsatz von recyceltem Polyester extra Punkte vergeben.

    In den zwei Fragebögen konnten insgesamt 100 Punkte erreicht werden: 70 Punkte für unternehmerische Sorgfaltspflichten/Konfektionierung und 30 Punkte für soziale und ökologische Kriterien/Fasern.

    Die abschließende Wertung für die Zuschlagserteilung ergab sich mit folgender Gewichtung (Zuschlagskriterien):

    • Angebotspreis 60%
    • Nachhaltigkeitskriterien 20%
    • Trageversuch 10%
    • Schadstoffausstoß bei der Anlieferung 7,5%
    • Verwendung von Ökostrom in der Wäscherei 2,5%

    Begleitende Maßnahmen

    In einem Bieterdialog wurden die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien erläutert. Im Dialog wurden die Erwartungen von Auftraggeberseite und die Möglichkeiten potenzieller Bietender abgeglichen.

    In je einem Sensibilisierungsworkshop wurden die Mitarbeitenden von EBK und TBK mit ins Boot geholt.

    Für die anspruchsvolle Aufgabe, die jeweiligen Nachweise übersichtlich darzustellen und deren Status abzubilden, wurde eine Excel-Tabelle entwickelt. Bei der Auswertung der Nachweise stellte sich heraus, dass die automatisierte Eintragung von Punkten für einen bestimmten Nachweis sehr hilfreich war. So kann ein eingereichter Nachweis nach der Prüfung eingetragen werden, die Tabelle trägt dann automatisch die Punkte ein, die damit erreicht werden konnten.

    Aus dieser Tabelle entwickelte FEMNET e.V. ein Tool, den Nachweisfragebogen-Generator. Der Generator unterstützt Beschaffungsstellen durch folgende Funktionen, die für verschiedene Produktgruppen in Ausschreibungsunterlagen genutzt werden können.

    • Nachhaltigkeitskriterien für Vergabeunterlagen strukturiert abbilden
    • Interaktive Tabelle zur Eintragung der Nachweise durch bietende Unternehmenund für die Unterstützung bei der Auswertung
    • Erstellung Informationsblatt für Bietende
    • Übersicht über alle Fragen und Nachweise

    Der Nachweisfragebogen-Generator ist eim Login-Bereich Mein Kompass integriert und kann von registrierten Kommunen uneingeschränkt genutzt werden.

    Vergabe

    Die erreichten Punkte in den Fragebögen zur unternehmerischen Sorgfaltsflicht und den sozialen und ökologischen Kriterien bei Baumwolle und Polyester haben für die Bieterfirma, die den Zuschlag erhielt, hat den Unterschied gemacht, hierdurch konnte sie den Auftrag für sich gewinnen.

    Vertragsbeginn ist der 1.4.2023. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, um eine maximale Nutzungsdauer der eingesetzten Kleidungsstücke zu erreichen. Somit ist auch der Aspekt der Langlebigkeit bedacht worden.

     

    Zum Download

    [Leistungsverzeichnis]
    [Matrix „Zuschlagskriterien“]
    [Tool „Nachhaltigkeitsfragebogen“]
    [Gesamtpaket Vergabeunterlagen]


    Einwohnerzahl Konstanz: 85.000

    Kontakt:

    Andreas Haaga
    Technische Betriebe Stadt Konstanz
    Telefon: 07531-997-275
    E-Mail: Haaga@ebk-tbk.de


  • Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Einsatzschutzkleidung der Feuerwehr (2020)

    Im Jahr 2020 hat die Stadt Ludwigsburg EU-weit den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags endet im Dezember 2023, das zu beschaffende Volumen beträgt rund 250.000 €.

     

    Als grundsätzliches Eignungskriterium hatten die Bieter ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 bzw. EMAS nachzuweisen.

     

    Mindestanforderungen:

    • Alle Textilbestandteile der Einsatzkleidung müssen frei von Schadstoffen sein und somit humanökologisch unbedenklich. Davon ausgenommen sind die Reflexstreifen. Alle anderen Textilbestandteile müssen mindestens die Kriterien des OKEO-TEX 100 Standards erfüllen.
    • Viel Wert legt die Stadt Ludwigsburg auch auf die Qualität von Produkten. Denn auch Langlebigkeit trägt zu einem geringeren Ressourcenverbrauch bei. Daher muss die Einsatzkleidung hohe Anforderungen in Sachen Zugfestigkeit, Reißfähigkeit und Scheuerbeständigkeit aufweisen. Des Weiteren sind wichtige Kriterien die Wärme‑/Flammeinwirkung, die auf die Einsatzkleidung wirken. Sollte doch mal eine Jacke oder eine Hose beschädigt werden, so landet diese nicht direkt im Müll, sondern kann wieder repariert werden.

     

    Ausführungsbedingungen:

    Die Herstellung der Textilien erfolgt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entlang der gesamten Produktionskette (ILO Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182).

    Der Anbieter muss die Einhaltung der Klausel für die Auftragsdurchführung wie folgt nachweisen:

    • Vorlage einer Zertifizierung der Produkte mit einem der folgenden Gütezeichen:
      EU-Umweltzeichen (Textilerzeugnisse), Global Organic Textile Standard (GOTS), Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ-154), Fairtrade, IVN Best-Standard, bluesign® product, ÖKO TEX Made in Green oder gleichwertiger Art oder
    • Vorlage von geeigneten Nachweisen, aus denen hervorgeht, dass die in der Klausel für die Auftragsdurchführung genannten Bedingungen bei der Herstellung eingehalten werden, z. B. Auditierung der Herstellerbetriebe nach dem internationalen Sozialstandards SA8000, Fair Wear Foundation (FWF) oder vergleichbarer Art oder
    • Abgabe einer Eigenerklärung, soweit es im Ausnahmefall kein Zertifikat bzw. keine inhaltlich entsprechende Bescheinigung unabhängiger Dritter für das angebotene Produkt gibt, in der die Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestätigt werden (Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen).

     

    Bieterbewertung:

    40 % Preis
    25 % Qualität
    15 % Teststellung
    20 % Nachhaltigkeit (Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit, Cradle-to-Cradle-Kriterien)

     

    Zuschlag:

    Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, konnte die Mindestanforderungen folgendermaßen nachweisen:

    • Umweltmanagementsystem ISO 14001
    • Frei von Schadstoffen OEKO-TEX 100 Standard
    • ILO-Kernarbeitsnormen SA 8000

     

    [Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit: bei Interesse wenden Sie sich an die Stadt Ludwigsburg]

    [Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Download]


    Einwohnerzahl Ludwigsburg: 94.000

    Kontakt:

    Patrick Alex
    Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
    Telefon: 07141/910-3616
    E-Mail: p.alex@ludwigsburg.de


  • Stuttgart - Textilien (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) (2017)

    Die Landeshauptstadt Stuttgart verlangt beim Einkauf von Textilien zwingend die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d.h. die Maßgabe, dass deren Herstellung unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt werden muss.

    Als Nachweis zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte muss von jedem Bieter ein unabhängiges Zertifikat über die Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette vorgelegt werden.

    Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, so ist eine Erklärung bzw. eine Zusicherung abzugeben.

    Eigenerklärung Arbeitsrechte


    Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

    Kontakt:

    Lea Todtenhaupt
    Ökofair soziale Beschaffung
    Telefon: 0711-216-89069
    E-Mail: poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und ist daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich der Details Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Unternehmenist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Axel Müller
Telefon: 0221 986050, E-Mail: vertrieb@alsco.de
Annika Düren
Telefon: 0049 221 1656 339, E-Mail: a.dueren@bierbaum-proenen.de
Stefan Birk
Telefon: 0049 170 7358049, E-Mail: Stefan.birk@blaklader.com
Frank Löffler
Telefon: 0049 7432 7019 0, E-Mail: info@comazo.de
Leonie Biesen
Telefon: +49 151 1682 8118, E-Mail: leonie.biesen@cws.com
Eileen Blümel
Telefon: 0049 60 50 97 10 12, E-Mail: info@strauss.de
Jonas Kuschnir
Telefon: 0049 2452 9909 10, E-Mail: info@s-gard.de
Amparito Pommer, Thomas Bossack
Telefon: +49 6123 9949-49, E-Mail: arbeitsschutz@iq-uv.com
Marianne K. Møller
Telefon: +45 21363414, E-Mail: mkm@mascot.dk
Patricia Rockenhäuser
Telefon: 0049 7181 8003 923, E-Mail: Patricia.Rockenhaeuser@kuebler.eu
Henning Rost
Telefon: 0049 5923 898 100, E-Mail: rost@rofa.de
Annegret Dyck
Telefon: +49 (0) 40 800 905 65, E-Mail: Dyck@teamdress.de
Jannis Konstantinidis
Telefon: 0152 07349518, E-Mail: jannis.konstantinidis@tricorp.com
Kurt Mikael Andersen
Telefon: 0049 172 1413084, E-Mail: kma@viking-rubber.dk
Bestellservice
Telefon: 0800 6639311, E-Mail: info@modyf.de

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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