Koffer/Taschen für tragbare Computer
- CPV-Code
- 30237270-2
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für nachhaltiges Büromaterial und Kopierpapier (2022)
Für die Belieferung der Verwaltung der Stadt Ludwigsburg mit Büromaterial und Kopierpapier gilt seit August 2022 ein neuer Rahmenvertrag – Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung. Damit wird der Bedarf von ca. 150 Stellen der Verwaltung, von Außenstellen, Eigenbetrieben, Schulen und Kitas gedeckt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre.
In der Leistungsbeschreibung heißt es in Punkt 2.1 „Gegenstand der Leistung“:
„Die Stadt Ludwigsburg hat sich verpflichtet, bei sämtlichen Beschaffungen Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Ausschreibung eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsvorgaben, die vom Auftragnehmer bei der Wahl seiner Produkte zu beachten sind.“
Der Vertrag deckt Produkte des Bürobedarfs ab, Verbrauchsartikel und technische Geräte sowie Papierprodukte.
Punkt 3.7 erläutert die Vertragsbedingungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen:
„Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konvention 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182).
Als Eignungskriterium wird ein Umweltmanagementsystem verlangt, nachzuweisen durch ein EMAS- oder ISO 14001-Zertifikat oder gleichwertig. Ebenfalls akzeptiert wird eine Eigenerklärung mit „mindestens drei betrieblichen Umweltmaßnahmen mit ökologische oder sozialen Wirkungsweisen“ mit der ausführlichen Darstellung von Umweltmaßnahmen auf mindestens 3 DIN A4 Seiten.
Soweit im Leistungsverzeichnis Mindestanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit genannt sind, sind diese zwingend einzuhalten. Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Preis 50 %, Qualität 30 %, Nachhaltigkeit 20 %.
Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird in Punkt 4.3.3 der Leistungsbeschreibung definiert: „… Bewertet werden die im ‚Bieterfragebogen Nachhaltigkeit‘ (Anlag N2) als Bewertungskriterien gekennzeichneten Kriterien.“
Haben Anbieter die gleiche Punktzahl in der Gesamtwertung erreicht, erhält das Unternehmen den Zuschlag, das die höhere Punktzahl im Kriterium Nachhaltigkeit hat.
Nachhaltigkeit
Vereinzelt werden im Leistungsverzeichnis Artikel produktschaft ausgeschrieben. Grund: „Bei diesen Produkten legt die [Stadt Ludwigsburg] einen besonderen Wert auf Qualität und/oder Nachhaltigkeit.“
Gefordert werden nachhaltiges Material, z.B. aus Recycling- oder biobasierten Kunststoffen bzw. Recyclingpapier, Tinte/Farbe auf Wasserbasis.
Gütezeichen sind u.a. Blauer Engel (für Papier, Kunststoff), FSC (für Papier, Kautschuk, Holz), PEFC, Cradle to Cradle, EU Ecolabel.
Außerdem wird Wert auf Nachfüllbarkeit gelegt.
Die Verpackungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Es sind ausschließlich umweltfreundliche Verpackungen (z.B. recycelbares oder nachwachsendes Verpackungsmaterial) zu verwenden. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. Die anfallenden Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen und wiederzuverwerten oder umweltgerecht zu entsorgen.
Außerdem dürfen für die Lieferung nur Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 6 eingesetzt werden.
Für die Bedarfsstellen ist ein Mindestbestellwert von 25 € (netto) festgelegt.
Neben der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis war eine Anlag N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“ Teil der Ausschreibungsunterlagen. Die Anlage dient Information und Sensibilisierung der Bieter und enthält Erläuterungen zum Hintergrunds und zur Motivation der Nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg.
Downloads
[Leistungsbeschreibung]
[Leistungsverzeichnis]
[Anlage N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“]
[Anlage N2 „Bieterfragebogen Nachhaltigkeit Büromaterial“]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.de