Handtücher
- CPV-Code
- 39514100-9
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)
Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).
In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.
3. Umweltmanagement
- Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:
Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.
Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.
Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.
Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:
Mindest-/Ausschlusskriterien
- Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.
Bewertungskriterien
- mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
- Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
- die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.
Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
[Anlage N3 ILO]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.deStuttgart - Textilien (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) (2017)
Die Landeshauptstadt Stuttgart verlangt beim Einkauf von Textilien zwingend die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d.h. die Maßgabe, dass deren Herstellung unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt werden muss.
Als Nachweis zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte muss von jedem Bieter ein unabhängiges Zertifikat über die Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette vorgelegt werden.
Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, so ist eine Erklärung bzw. eine Zusicherung abzugeben.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de