Gardinen und Vorhänge
- CPV-Code
- 39515100-6
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Stuttgart - Rahmenvereinbarung für Gardinen und Vorhänge (Textil) (2020)
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren, die Lieferung von Gardinen und Vorhängen aus.
Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
In der Vorbereitung der Ausschreibung 2020 wurde ein Bieterdialog mit potentiellen Bietern durchgeführt. Um insbesondere die Kriterien in Bezug auf die Nachhaltigkeit noch weiter zu verifizieren, wurden darüber hinaus Gespräche mit Stoff-Herstellern geführt, um das Optimum im Sinne einer ganzheitlichen Nachhaltigkeit zu erreichen.
Die Ausschreibung war in 6 Lose entsprechend der Stadtbezirke aufgeteilt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass auch kleine und mittelständische Raumausstatter-Betriebe die Möglichkeit haben, ein Angebot für ausgewählte Bezirke abzugeben. Durch diese Vorgehensweise wird indirekt auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, da die Transportwege verhältnismäßig kurz sind.
Innerhalb der Leistungsbeschreibung werden folgende Kriterien als Ausschlusskriterien angesetzt. Bei Nichteinhalten der Kriterien wird der Bieter ausgeschlossen.
Soziale Kriterien
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105 (Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen)
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 (Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen)
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183 (Verbot der Diskriminierung)
- Übereinkommen 138, 142 und 182 (Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung)
- Übereinkommen 155 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
- Übereinkommen 1 und 14 (Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten)
- Übereinkommen 26 und 131 (Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden)
Nachweisführung:
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Übereinkommen auszuführen. Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung muss vom Auftragnehmer bei außereuropäischer Produktion der Nachweis der Einhaltung der ILO-Mindeststandards erbracht werden. Hierzu ist eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO Übereinkommen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Ökologische Kriterien
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® (Produktklasse IV) für Ausstattungsmaterialien entsprechen. (Ausgenommen hiervon sind Waben-Plissees.)
- Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Nachweisführung:
Zur Einhaltung der oben aufgeführten ökologischen Kriterien muss eine Verpflichtungserklärung in ausgefüllt werden.
Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mitteilung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Blackout-Stoffe mit einer Acrylat-Beschichtung werden aufgrund der aufwendigen chemischen Vorbehandlung ausgeschlossen. Stattdessen wurde ein Blackout-Stoff gewählt, der seinen Verdunklungsgrad nicht durch eine Beschichtung erhält, sondern durch die dichte Satinbindung und das eingesetzte Garn (mit schwarzem Schussfaden) und somit ebenfalls mit dem STANDARD 100® by OEKO-TEX zertifiziert werden konnte.
Die Nachweise wurden größtenteils durch die Vorlage von Zertifizierungen erbracht. In wenigen Fällen musste auf eine Eigenerklärung der Hersteller zurückgegriffen werden.
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon: 0711-216-89069
E-Mail: poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de