Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Bekleidung & Textilien
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Aidlingen - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Arbeitsbekleidung (2011)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Aidlingen verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei entsprechenden Produktgruppen die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Aidlingen:
9.400
Kontakt:
Ekkehard Fauth
Bürgermeister
Telefon:
07034-12521
E-Mail:
e.fauth@aidlingen.de
Göppingen - Faire Babylätzchen für Neugeborene (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Das Standesamt der Stadt Göppingen verschenkt seit vielen Jahren Babylätzchen an die Göppinger Neugeborenen. Für die Neuanschaffung zum August 2021 wurden im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Benötigt wurden:
- 1500 weiße Babylätzchen mit roter Umrandung (rotes Schrägband) aus Frottier (reine Baumwolle)
- inkl. einer Bestickung mit dem Wappen der Stadt Göppingen (farbig rot/schwarz).
Die Stadt Göppingen als Fairtrade-Stadt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, sodass die angebotene Ware mindestens das Siegel Fairtrade Cotton oder gleichwertig vorweisen musste.
Weiterhin musste eine Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit) ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beigelegt werden.
Es wurden 5 Unternehmen angeschrieben, 4 Angebote sind eingegangen.
Der Vorrat der Babylätzchen reicht dem Standesamt für voraussichtlich 3 Jahre.
Einwohnerzahl Göppingen:
59.000
Kontakt:
Isabel Glaser
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon:
07161 650-5270
E-Mail:
iglaser@goeppingen.de
Katja Rieger
Ref. Standesamt und Bürgerbüro
Telefon:
07161 650-3410
E-Mail:
krieger@goeppingen.de
Göppingen - Mund-Nasenschutzmasken für Wahlhelferinnen und -helfer (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Stadtverwaltung Göppingen hat in den letzten Jahren ihren Bereich nachhaltige Beschaffung stetig ausgebaut. Deshalb wollte die Stadtverwaltung auch bei der Anschaffung von Mund-Nasenschutzmasken für die anstehenden Oberbürgermeister-Wahlen im Oktober 2020 für die Helferinnen und Helfer der Wahl ein nachhaltiges Produkt.
Der Mund-Nasenschutz sollte folgenden Anforderungen entsprechen:
- Der Mund-Nasenschutz sollte aus 100% Bio-Baumwolle bestehen.
- Die Bio-Baumwolle sollte nach GOTS-Gütezeichen (Global Organic Textile Standard Gütezeichen) oder OEKÖ-TEX Made in Green Gütezeichen oder durch ein vergleichbares Gütezeichen zertifiziert sein.
- Die ILO-Kernarbeitsnormen (z.B. Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit usw.) in der Textilproduktion sollten verbindlich eingehalten werden.
Die Masken sollten wie folgt aussehen:
- Farbe der Masken: weiß
- Bedruckung: Logo Stadt Göppingen in Farbe
- 100% Baumwolle ohne Elastan mit einem der o.g. Gütesiegel
- Nasenbügel
- Stückzahl als Staffelpreis: 500, 1.000 und 2.000 Stück
Es wurden durch das Referat Stadtmarketing und Tourismus 500 Stück Mund-Nasenmasken, die mit dem GOTS-Siegel zertifiziert sind, für die Helferinnen und Helfer der OB-Wahl bestellt (siehe Foto). Die 500 Masken kosteten insgesamt 2.900 Euro.
Von den angefragten Unternehmen konnte nur ein Unternehmen alle Anforderungen komplett erfüllen. Der Nachweis wurde durch folgende Zertifikate erbracht: GOTS, Grüner Knopf, Bio-Baumwolle.
Einwohnerzahl Göppingen:
59.000
Kontakt:
Isabel Glaser
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon:
07161 650-5270
E-Mail:
iglaser@goeppingen.de
Sofie Weinberger
Ref. Stadtmarketing und Tourismus
Telefon:
07161 650-4411
E-Mail:
sweinberger@goeppingen.de
Karlsruhe - Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung mit Eignungskriterien (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Herbst 2020 hat die Stadt Karlsruhe eine offene EU-weite Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für verschiedene Dienststellen der Stadt in 12 Losen durchgeführt.
Im Vorspann zur Leistungsbeschreibung heißt es:
„Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Ziele, die sich die Stadt Karlsruhe für ihre Entwicklung gesetzt hat. Die Beschaffung in der kommunalen Verwaltung ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und hat große Auswirkungen auf zukünftige Produktentwicklungen. Die Berücksichtigung der Anforderungen an den Umweltschutz sowie der Kriterien des ‚Fairen Handels‘ und somit der sozialen Kriterien sind im Einzelnen in der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe verankert.“
Die zu liefernde Kleidung umfasste Schnittschutz- und Forstbekleidung (Jacken und Hosen), Schuhwerk, Arbeitsoberbekleidung und Warnschutzoberbekleidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA – Augen-, Ohr-, Kopf-, Hand- und Atemschutz wie Helme, Mützen, Masken, Brillen und Schutzhandschuhe), Feuerwehrbekleidung, Labor- und Hygieneschutz (Overalls, Schürzen, Kasacks und Kochbekleidung mit Zubehör). Das Volumen beträgt voraussichtlich 300.000 € brutto pro Jahr.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zwei Jahre (bis 28.2.2023) mit Option auf eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung „Anforderungen des Fairen Handels“ heißt es:
„Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen:
- [Zwangsarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf); Mindestalter; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit]
Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung, für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der im Rahmen der Darstellung des Lieferkettenmanagements (Los 2) oder der Angaben im Rahmen der Zuschlagskriterien (Los 1, 3-6) zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.“
Los 2
Für Los 2 waren Angaben zum Lieferkettenmanagement als Eignungskriterium vorzulegen.
- Hierzu gab es im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_11_Eigenerklärung“ einen Fragekatalog mit neun Kategorien. Zu den Kategorien wurden folgende Nachweise akzeptiert:
Fairtrade Textilstandard, Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation FWF), Grüner Knopf, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, SA8000, Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP) – oder gleichwertig - Zudem war es möglich, anderweitige Erklärungen, Vereinbarungen, Berichte etc. zu den Kategorien einzureichen.
Die anbietenden Unternehmen mussten mindestens 80 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen zum vorhandenen Lieferkettenmanagement erfüllen. Anderenfalls wurde das Angebot mangels Eignung des Bieterunternehmens ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden bei Los 2 neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese zwei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt für das Los 2 mit folgender Gewichtung:
- 30 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltfreundlichkeit
- 70 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode
Z = L/P
Z = Kennzahl
L = Leistungspunkte (hier: „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
P = Wertungspreis
Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Los 1 und 3 bis 6
In den Losen 1 und 3 bis 6 wurden neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zum Fairen Handel, zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese drei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden.
Die erreichten Punkte bei den Leistungskriterien wurden dann wie folgt gewichtet und als Leistungspunkte in die Berechnungsformel der einfachen Richtwertmethode übernommen:
- 10 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltverträglichkeit
- 40 % für die Angaben in den Formblättern zum Fairen Handel
- 50 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung
Im Formblatt „Fairer Handel“ wurden folgende Nachweise akzeptiert, jedoch unterschiedlich bepunktet:
- Grundsätzlich war es zunächst möglich, über die Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft bzw. ein gleichwertiges Siegel die maximale Punktzahl von 100 zu erhalten.
- Sofern eine derartige Mitgliedschaft nicht bestand, wurden z.B. bei Vorliegen anderer Siegel ebenfalls Punkt vergeben. So gab es für Fairtrade Textilstandard (FTT) 90 Punkte oder den Grünen Knopf 80 Punkte. Die genaue Aufteilung ist in den Vergabeunterlagen zu finden: „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“.
- Schließlich war es allerdings auch möglich über einen Fragenkatalog die 100 Punkte zu erreichen. Der Fragenkatalog ist ebenfalls im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“ zu finden.
Im Formblatt „Umweltverträglichkeit“ konnten für folgende vier Kriterien Punkte vergeben werden:
- Reduzierung des Energieverbrauchs (25 Punkte)
- Reduzierung des Wasserverbrauchs (25 Punkte)
- Umgang mit Brauchwasser (30 Punkte)
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes (20 Punkte)
Um die Punktzahl zu erreichen, konnten Nachweise/Zertifikate eingereicht werden und/oder die Beantwortung des Fragebogens erfolgen. Als Nachweise/Zertifikate dienten beispielsweise
- bluesign, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, Leather Working Group (LWG), Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP), OEKO-TEX Made in Green, Blauer Engel (Leder/Textilien) – oder gleichwertig
Weitere detaillierte Informationen befinden sich im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_13_Formblatt Kriterien Umweltverträglichkeit“.
Die Bemusterung wurde anhand der Kriterien
- Funktionalität
- tragephysiologische Eigenschaften
- Qualität der Verarbeitung
durchgeführt.
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode
Z = L/P
Z = Kennzahl
L = Leistungspunkte (hier: „Fairer Handel“, „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
P = Wertungspreis
Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Wertung erfolgte für jedes Los separat.
Suffizienz
Bei der Warnschutzkleidung besteht das Problem, dass mit der Wäsche die Wirksamkeit der Reflexionsstreifen nachlässt. Wenn deren Funktion nicht mehr ausreichend gegeben ist, nutzt Karlsruhe die Möglichkeit, Kleidungsstücke, die an sich noch in Ordnung sind, in einem Betrieb der Arbeitsförderung (teilweise auch bei der Wäscherei) aufbereiten zu lassen. Dort werden defekte Reflexionsstreife der Warnschutzkleidung (Jacken und Hosen) dann ersetzt. Die ist ein zusätzlicher Aspekt der Nachhaltigkeit dadurch, dass Kleidungsstücke möglichst lange getragen werden können.
Die Ausschreibung wurde durch FEMNET e.V. unterstützt. In einer Online-Sprechstunde der Stadt Karlsruhe wurden die auf Basis der Marktrecherche und der Bieter-Umfrage angepassten Kriterien des Fairen Handels und der Umweltverträglichkeit nochmals erläutert. [Protokoll der Online-Sprechstunde zum Download]
Ein Video stellt das Beschaffungsprojekt aus Karlsruhe vor.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Formblatt Eignungserklärung]
[Formblatt Umweltverträglichkeit]
[Formblatt Fairer Handel]
Einwohnerzahl Karlsruhe:
310.000
Kontakt:
Henning Sens
Einkauf
Telefon:
0721/133-1682
E-Mail:
einkauf@karlsruhe.de
Ingo Werle
Zentrale Vergabestelle
Telefon:
0721/133-1660
E-Mail:
zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Karlsruhe - Zirkuläre Shirts für interkommunale Einkaufsgemeinschaft - Beyond-Audit (2023)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Von einer Einkaufsgemeinschaft bestehend aus der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde sowie weiteren Bezugsberechtigten) und den Kooperationspartner:innen Polizei Berlin, Stadt Karlsruhe, Stadt Oldenburg (Oldb) und Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH wurde 2023 der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von zirkulären und nachhaltigen T-Shirts und Polo-Shirts öffentlich in 5 Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Zirkuläre T-Shirts für die Haushaltswäsche
- Los 2: Nachhaltige T-Shirts für 60 Grad Haushaltswäsche und Industriewäsche
- Los 3: Zirkuläre T-Shirts für die Haushaltswäsche
- Los 4: Nachhaltige T-Shirts für 60 Grad Haushaltswäsche und Industriewäsche
- Los 5: Nachhaltige Polo-Shirts für 60 Grad Haushaltswäsche und Industriewäsche
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr (es sei denn, es erfolgt eine Kündigung). Das geschätzte Volumen beträgt rd. 3.000 T-Shirts und rd. 1.000 Polo-Shirts pro Jahr und deckt den Bedarf Bereiche Umweltbetriebe, Schwimmbäder, Polizei, Feuerwehr u.a.
Definition Zirkularität
Die Shirts müssen folgende Materialzusammensetzung haben:
„Baumwoll-Polyester-Mischgewebe mindestens 50 % Baumwolle. Recycelter Polyesteranteil und Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau werden höher bewertet (siehe Zuschlagskriterien).“
Als Nachweis für den Recycling-Polyester-Anteil wurde eine Zertifizierung mit Global Recycled Standard durch einen technischen Prüfbericht oder ein Cradle to Cradle-Zertifikat akzeptiert.
Bio-Baumwolle kann zum einen in den biologischen Kreislauf zurückgeführt werden, d.h., dass diese kompostierbar ist. Zum anderen kann Bio-Baumwolle auch in den technischen Kreislauf zurückgeführt werden und als recyceltes Garn bei neuen Produkten eingesetzt werden.
Nachhaltigkeitskriterien – Mindestanforderungen
In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 3.1 Ökologische Anforderungen wird festgelegt:
„Die Grenzwerte der EU-Vorgaben zur „EU-Blume“ für Textilien dürfen nicht überschritten werden.
Wenn die angebotenen Artikel, mindestens aber die Hauptkomponenten des Produktes oder das Produkt selbst, das europäische Umweltzeichen (Label Typ I – ISO 14024) „EU-Blume“ oder das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen oder gemäß „OEKO-TEX® 100 Standard“ zertifiziert sind, gelten alle Anforderungen nachweislich als erfüllt.
Andere privatrechtliche oder staatliche Textilzertifikate, die den genannten Kriterien entsprechen, oder andere geeignete Nachweise (z. B. technisches Dossier des/der Hersteller:in mit Testbericht anerkannter Prüfstellen) werden ebenfalls akzeptiert.“
Punkt 3.2 Soziale Kriterien der Leistungsbeschreibung bestimmt:
„Es gelten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechend § 1 der Bremischen Kernarbeitsnormenverordnung als zusätzliche Vertragsbedingungen bei Textilien. Der Nachweis der Erfüllung der sozialen Kriterien erfolgt durch ein Gütezeichen.
Folgende Siegel, Label, Zertifizierungen oder Mitgliedschaftsbescheinigungen in einer Initiative können zum Nachweis vorgelegt werden:
- FWF: Fair Wear Foundation
- ETI: Ethical Trading Initiative
- FLA: Fair Labor Association
- GOTS: Global Organic Textile Standard
- Fairtrade-Textilstandard
- Fairtrade-Baumwollstandard
- SA8000
- Grüner Knopf
In den Formblättern 249 HB und 250 HB werden die Erklärungsmöglichkeiten der Nachweisführung im Einzelnen beschrieben. Das Formblatt 250 HB ist auszufüllen.“
Des Weiteren legt die Leistungsbeschreibung zum Lieferkettenmanagement fest, dass Bieter:innen verpflichtet sind, die Produktionsstätten der Produktbestandteile in der gesamten Lieferkette offenzulegen. Die Auftraggeber:innen selbst sowie beauftragte Dritte sollen bei Bedarf Zugang zu den Produktionsstätten zur Prüfung erhalten.
Wertung – Zuschlagskriterien
Die Wertung wurde wie folgt festgesetzt:
- Preis 30 % (max. 300 Punkte)
- Qualität 40 % (max. 400 Punkte)
- Zirkuläre Kriterien und Lieferkettenmanagement 30 % (max. 300 Punkte)
Bei der Nachhaltigkeit wurden bewertet:
- Zirkuläre Kriterien 20 % (max. 200 Punkte)
- Lieferkettenmanagement 10% (max. 100 Punkte)
Für die Bewertung war für jedes Los ein Fragebogen auszufüllen, in dem für Qualität und Nachhaltigkeit verschiedene Fragen zu beantworten waren (s. unter Downloads).
Ergebnis der Ausschreibung
Punkte, die die bezuschlagten Unternehmen erreichen konnten:
- Los 1: 25 Zirkularität, 45 Lieferkette (gilt für die meisten Bietenden; das Los wurde aber nicht gewertet, da kein Angebot mit Bio-Baumwolle abgegeben wurde)
- Los 2: 55 Zirkularität, 40 Lieferkette
- Los 3: 0 Zirkularität, 45 Lieferkette
- Los 4: 35 Zirkularität, 45 Lieferkette
- Los 5: 0 Zirkularität, 40 Lieferkette
Leider konnten die erwünschten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht flächendeckend erfüllt werden. Erfreulich ist allerdings, dass trotz diverser zusätzlicher Anforderungen an Nachhaltigkeit, insbesondere an Zirkularität und Lieferkettenmanagement, vier wertbare Angebote eingegangen sind.
Im Ergebnis liegt der Preis der T-Shirts geringfügig über dem Preis aus vorherigen Ausschreibungen.
Zur Vorgehensweise – Einkaufsgemeinschaft und Lieferkettennachweis
Gemeinschaftlich zu beschaffen ist seit mehreren Jahren ein Ziel des Einkaufs- und Vergabezentrums bei Immobilien Bremen. So werden auch Umlandkommunen beworben, sich am BreKat (dem elektronischen Einkaufskatalog in Bremen) zu beteiligen. Grund dafür ist, die Marktmacht der öffentlichen Hand zu stärken und hierdurch die Möglichkeit zu haben, Nachhaltigkeitskriterien besser umzusetzen.
In diesem Projekt sollte versucht werden, eine bundesländerübergreifende Beschaffung durchzuführen und als öffentliche Hand einen Einblick in die Lieferkette zu erhalten, mit dem Ziel, möglicherweise auch in Zukunft – koordiniert durch eine Zentralstelle – gemeinsame Beschaffungen der öffentlichen Hand auf kommunaler/Landesebene durchzuführen.
Allerdings stellte sich im vorliegenden Verfahren schon das Gewinnen von Partnerkommunen als äußerst schwierig und langwierig heraus und auch der Prozess der Einigung war durchaus zeitaufwendig (aufgrund der Koordinierung der unterschiedlichen Bedarfe). Dennoch geht nach Ansicht von Immobilen Bremen an gemeinsamen Beschaffungen auch in der Zukunft kein Weg vorbei.
Ein Einblick in die Lieferkette konnte durch ein so genanntes „Beyond-Audit“ in der Produktionsfabrik in Bangladesch erreicht werden, bei dem sowohl das Management als auch die Arbeiter:innen in vertrauensvollen Gesprächen zu den Arbeitsbedingungen befragt wurden. Über die Ergebnisse des Beyond-Audits ist die Freie Hansestadt Bremen in Gesprächen mit den Herstellern. Ziel ist, festgestellte Missstände zu verbessern.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Leistungsverzeichnis]
[Formblätter HB 249 und 250]
[Wertungs-Tabellen Lose 1-5]
Einwohnerzahl Karlsruhe:
310.000
Kontakt:
Henning Sens
Einkauf
Telefon:
0721/133-1682
E-Mail:
einkauf@karlsruhe.de
Konstanz - Arbeitskleidung mit Waschservice auf Mietbasis mit Nachhaltigkeitsaspekten (2022)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Zwei kommunale Eigenbetriebe der Stadt Konstanz – die Technischen Betriebe Konstanz (TBK) und die Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) – haben bei einer gemeinsamen EU-weiten Neuausschreibung eines Rahmenvertrages für Mietdienstkleidung mit Waschdienstleistung Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Sie wurden dabei vom Verein FEMNET e. V. unterstützt.
Es wurden ca. 1.000 Kleidungsstücke (Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung in verschiedenen Farben, Multinormkleidung, Laborkleidung) für ca. 180 Mitarbeitende, 20 Schmutzfangmatten, 1.000 Putztücher für die Kfz-Werkstatt und 130 Geschirrhandtücher ausgeschrieben. Die Kleidung soll geleast werden, das Waschen und die Reparatur ist Teil der ausgeschriebenen Dienstleistung.
Im Zuge einer Marktrecherche wurde zunächst geklärt, welche Nachhaltigkeitskriterien für diese Ausschreibung gefordert werden könnten. Es stellte sich dabei heraus, dass viele Anbieterfirmen von Mietkleidung mit Waschdienstleistungen schon innovative Umweltschutzmaßnahmen umsetzen. Diese sind aber nicht unbedingt gut miteinander vergleichbar. Deshalb wurde für Waschdienstleistung und Transport der kleinste gemeinsame Nenner gefunden: Für die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie einen möglichst geringen Schadstoffausstoß bei der Lieferung konnten im Rahmen der Zuschlagskriterien Punkte erreicht werden (10 % der Wertung).
Daneben wurde untersucht, welche Nachhaltigkeitskriterien die Kleidungsstücke bereits erfüllen können. Diese Marktrecherche ergab, dass für den größten Teil der ausgeschriebenen Kleidung die Erfüllung der ILO-Kernarbeitsnormen schon verpflichtend gefordert werden kann.
Entsprechend wurden für 6 der 10 Lose (Warnschutzkleidung, Multinormkleidung, Arbeitskleidung) die ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend im Leistungsverzeichnis gefordert.
Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf Produktionsebene kann durch unabhängige Audits nachgewiesen werden, die in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden.
Anerkannte Nachweise
- Amfori BSCI: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb, Note A oder B
- Fair Wear Foundation: Auditbericht für den Konfektionsbetrieb (eine Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus)
- GOTS-Produktzertifizierung oder GOTS-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
- Grüner Knopf-Produktzertifizierung
- IVN Best-Produktzertifizierung
- Made in Green-Produktzertifizierung
- SA8000-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
- SteP-Zertifikat für den Konfektionsbetrieb
- oder gleichwertig
Gleichwertige Nachweise
- Nachweis über einen Betriebsrat (Angabe der Kontaktdaten)
- Kollektivvereinbarung/Verhandlungen mit einer lokalen Gewerkschaft (Vorlage des Dokuments, Kontaktdaten)
- Nachweisliche Bemühungen um einen Tarifvertrag (falls es noch keinen Flächentarif gibt) oder vergleichbares
Für die genannten 6 Lose wurden zusätzlich soziale und ökologische Kriterien abgefragt. Dafür kamen zwei Fragebögen zum Einsatz, einer bezog sich auf die Konfektionierung, der andere auf die Fasern.
Auf der Ebene der Konfektionierung wurden basierend auf den Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Fragen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt (Fragenkatalog 1 [s.u. unter Downloads]). Für jede Frage war angegeben, welche Gütezeichen und welcher alternative Nachweis als Erfüllung anerkannt wurden.
Im zweiten Fragenkatalog ging es um die Nachhaltigkeit der verwendeten Rohstoffe/Fasern im Bezug auf Baumwolle und Polyester. Dabei wurden beispielsweise für den Einsatz von biologischer oder fair gehandelter Baumwolle bzw. den Einsatz von recyceltem Polyester extra Punkte vergeben.
In den zwei Fragebögen konnten insgesamt 100 Punkte erreicht werden: 70 Punkte für unternehmerische Sorgfaltspflichten/Konfektionierung und 30 Punkte für soziale und ökologische Kriterien/Fasern.
Die abschließende Wertung für die Zuschlagserteilung ergab sich mit folgender Gewichtung (Zuschlagskriterien):
- Angebotspreis 60%
- Nachhaltigkeitskriterien 20%
- Trageversuch 10%
- Schadstoffausstoß bei der Anlieferung 7,5%
- Verwendung von Ökostrom in der Wäscherei 2,5%
Begleitende Maßnahmen
In einem Bieterdialog wurden die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien erläutert. Im Dialog wurden die Erwartungen von Auftraggeberseite und die Möglichkeiten potenzieller Bietender abgeglichen.
In je einem Sensibilisierungsworkshop wurden die Mitarbeitenden von EBK und TBK mit ins Boot geholt.
Für die anspruchsvolle Aufgabe, die jeweiligen Nachweise übersichtlich darzustellen und deren Status abzubilden, wurde eine Excel-Tabelle entwickelt. Bei der Auswertung der Nachweise stellte sich heraus, dass die automatisierte Eintragung von Punkten für einen bestimmten Nachweis sehr hilfreich war. So kann ein eingereichter Nachweis nach der Prüfung eingetragen werden, die Tabelle trägt dann automatisch die Punkte ein, die damit erreicht werden konnten.
Aus dieser Tabelle entwickelte FEMNET e.V. ein Tool, den Nachweisfragebogen-Generator. Der Generator unterstützt Beschaffungsstellen durch folgende Funktionen, die für verschiedene Produktgruppen in Ausschreibungsunterlagen genutzt werden können.
- Nachhaltigkeitskriterien für Vergabeunterlagen strukturiert abbilden
- Interaktive Tabelle zur Eintragung der Nachweise durch bietende Unternehmen und für die Unterstützung bei der Auswertung
- Erstellung Informationsblatt für Bietende
- Übersicht über alle Fragen und Nachweise
Der Nachweisfragebogen-Generator ist im Login-Bereich Mein Kompass integriert und kann von registrierten Kommunen uneingeschränkt genutzt werden.
Vergabe
Die erreichten Punkte in den Fragebögen zur unternehmerischen Sorgfaltsflicht und den sozialen und ökologischen Kriterien bei Baumwolle und Polyester haben für die Bieterfirma, die den Zuschlag erhielt, hat den Unterschied gemacht, hierdurch konnte sie den Auftrag für sich gewinnen.
Vertragsbeginn ist der 1.4.2023. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, um eine maximale Nutzungsdauer der eingesetzten Kleidungsstücke zu erreichen. Somit ist auch der Aspekt der Langlebigkeit bedacht worden.
Zum Download
[Leistungsverzeichnis]
[Matrix „Zuschlagskriterien“]
[Tool „Nachhaltigkeitsfragebogen“]
[Gesamtpaket Vergabeunterlagen]
Einwohnerzahl Konstanz:
86.000
Kontakt:
Andreas Haaga
Technische Betriebe Stadt Konstanz
Telefon:
07531-997-275
E-Mail:
Haaga@ebk-tbk.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Einsatzschutzkleidung der Feuerwehr (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Jahr 2020 hat die Stadt Ludwigsburg EU-weit den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrags endet im Dezember 2023, das zu beschaffende Volumen beträgt rund 250.000 €.
Als grundsätzliches Eignungskriterium hatten die Bieter ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 bzw. EMAS nachzuweisen.
Mindestanforderungen:
- Alle Textilbestandteile der Einsatzkleidung müssen frei von Schadstoffen sein und somit humanökologisch unbedenklich. Davon ausgenommen sind die Reflexstreifen. Alle anderen Textilbestandteile müssen mindestens die Kriterien des OKEO-TEX 100 Standards erfüllen.
- Viel Wert legt die Stadt Ludwigsburg auch auf die Qualität von Produkten. Denn auch Langlebigkeit trägt zu einem geringeren Ressourcenverbrauch bei. Daher muss die Einsatzkleidung hohe Anforderungen in Sachen Zugfestigkeit, Reißfähigkeit und Scheuerbeständigkeit aufweisen. Des Weiteren sind wichtige Kriterien die Wärme‑/Flammeinwirkung, die auf die Einsatzkleidung wirken. Sollte doch mal eine Jacke oder eine Hose beschädigt werden, so landet diese nicht direkt im Müll, sondern kann wieder repariert werden.
Ausführungsbedingungen:
Die Herstellung der Textilien erfolgt unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entlang der gesamten Produktionskette (ILO Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182).
Der Anbieter muss die Einhaltung der Klausel für die Auftragsdurchführung wie folgt nachweisen:
- Vorlage einer Zertifizierung der Produkte mit einem der folgenden Gütezeichen:
EU-Umweltzeichen (Textilerzeugnisse), Global Organic Textile Standard (GOTS), Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ-154), Fairtrade, IVN Best-Standard, bluesign® product, ÖKO TEX Made in Green oder gleichwertiger Art oder - Vorlage von geeigneten Nachweisen, aus denen hervorgeht, dass die in der Klausel für die Auftragsdurchführung genannten Bedingungen bei der Herstellung eingehalten werden, z. B. Auditierung der Herstellerbetriebe nach dem internationalen Sozialstandards SA8000, Fair Wear Foundation (FWF) oder vergleichbarer Art oder
- Abgabe einer Eigenerklärung, soweit es im Ausnahmefall kein Zertifikat bzw. keine inhaltlich entsprechende Bescheinigung unabhängiger Dritter für das angebotene Produkt gibt, in der die Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestätigt werden (Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen).
Bieterbewertung:
40 % Preis
25 % Qualität
15 % Teststellung
20 % Nachhaltigkeit (Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit, Cradle-to-Cradle-Kriterien)
Zuschlag:
Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, konnte die Mindestanforderungen folgendermaßen nachweisen:
- Umweltmanagementsystem ISO 14001
- Frei von Schadstoffen OEKO-TEX 100 Standard
- ILO-Kernarbeitsnormen SA 8000
[Anlage N2 Bieterfragebogen Nachhaltigkeit: bei Interesse wenden Sie sich an die Stadt Ludwigsburg]
[Anlage N3: Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zum Download]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).
In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.
3. Umweltmanagement
- Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:
Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.
Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.
Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.
Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:
Mindest-/Ausschlusskriterien
- Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.
Bewertungskriterien
- mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
- Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
- die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.
Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.
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[Leistungsbeschreibung]
[Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
[Anlage N3 ILO]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für nachhaltiges Büromaterial und Kopierpapier (2022)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Für die Belieferung der Verwaltung der Stadt Ludwigsburg mit Büromaterial und Kopierpapier gilt seit August 2022 ein neuer Rahmenvertrag – Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung. Damit wird der Bedarf von ca. 150 Stellen der Verwaltung, von Außenstellen, Eigenbetrieben, Schulen und Kitas gedeckt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre.
In der Leistungsbeschreibung heißt es in Punkt 2.1 „Gegenstand der Leistung“:
„Die Stadt Ludwigsburg hat sich verpflichtet, bei sämtlichen Beschaffungen Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Ausschreibung eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsvorgaben, die vom Auftragnehmer bei der Wahl seiner Produkte zu beachten sind.“
Der Vertrag deckt Produkte des Bürobedarfs ab, Verbrauchsartikel und technische Geräte sowie Papierprodukte.
Punkt 3.7 erläutert die Vertragsbedingungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen:
„Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konvention 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182).
Als Eignungskriterium wird ein Umweltmanagementsystem verlangt, nachzuweisen durch ein EMAS- oder ISO 14001-Zertifikat oder gleichwertig. Ebenfalls akzeptiert wird eine Eigenerklärung mit „mindestens drei betrieblichen Umweltmaßnahmen mit ökologische oder sozialen Wirkungsweisen“ mit der ausführlichen Darstellung von Umweltmaßnahmen auf mindestens 3 DIN A4 Seiten.
Soweit im Leistungsverzeichnis Mindestanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit genannt sind, sind diese zwingend einzuhalten. Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Preis 50 %, Qualität 30 %, Nachhaltigkeit 20 %.
Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird in Punkt 4.3.3 der Leistungsbeschreibung definiert: „… Bewertet werden die im ‚Bieterfragebogen Nachhaltigkeit‘ (Anlag N2) als Bewertungskriterien gekennzeichneten Kriterien.“
Haben Anbieter die gleiche Punktzahl in der Gesamtwertung erreicht, erhält das Unternehmen den Zuschlag, das die höhere Punktzahl im Kriterium Nachhaltigkeit hat.
Nachhaltigkeit
Vereinzelt werden im Leistungsverzeichnis Artikel produktschaft ausgeschrieben. Grund: „Bei diesen Produkten legt die [Stadt Ludwigsburg] einen besonderen Wert auf Qualität und/oder Nachhaltigkeit.“
Gefordert werden nachhaltiges Material, z.B. aus Recycling- oder biobasierten Kunststoffen bzw. Recyclingpapier, Tinte/Farbe auf Wasserbasis.
Gütezeichen sind u.a. Blauer Engel (für Papier, Kunststoff), FSC (für Papier, Kautschuk, Holz), PEFC, Cradle to Cradle, EU Ecolabel.
Außerdem wird Wert auf Nachfüllbarkeit gelegt.
Die Verpackungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Es sind ausschließlich umweltfreundliche Verpackungen (z.B. recycelbares oder nachwachsendes Verpackungsmaterial) zu verwenden. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. Die anfallenden Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen und wiederzuverwerten oder umweltgerecht zu entsorgen.
Außerdem dürfen für die Lieferung nur Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 6 eingesetzt werden.
Für die Bedarfsstellen ist ein Mindestbestellwert von 25 € (netto) festgelegt.
Neben der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis war eine Anlag N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“ Teil der Ausschreibungsunterlagen. Die Anlage dient Information und Sensibilisierung der Bieter und enthält Erläuterungen zum Hintergrunds und zur Motivation der Nachhaltigen Beschaffung in Ludwigsburg.
Downloads
[Leistungsbeschreibung]
[Leistungsverzeichnis]
[Anlage N1 „Beiblatt Nachhaltige Beschaffung“]
[Anlage N2 „Bieterfragebogen Nachhaltigkeit Büromaterial“]
Einwohnerzahl Ludwigsburg:
99.000
Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon:
07141/910-3616
E-Mail:
p.alex@ludwigsburg.de
Stuttgart - Nachhaltige Bekleidung für die Branddirektion (2021)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Jahr 2021 in zwei EU-weiten Verfahren die Lieferung von Feuerwehruniformen und Wetterschutzjacken für die Branddirektion ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde fachlich von der Branddirektion vorbereitet und anschließend über die zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Die Beschaffung erfolgte für ca. 1.500 Feuerwehrkräfte, bestehend aus beruflicher und freiwilliger Feuerwehr.
Die Einhaltung von ökofair und sozialen Kriterien ist verpflichtend geregelt. Innerhalb der Leistungsbeschreibung wurden Qualitätsmerkmale hinsichtlich Nachhaltigkeit definiert. Diese Kriterien gelten als Ausschlusskriterien. Ein Nichterfüllen dieser Kriterien führte zum Ausschluss der Bieter.
Innerhalb der Leistungsbeschreibung wurden folgende Vorgaben gemacht:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105: Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen.
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183: Verbot der Diskriminierung
- Übereinkommen 138, 142 und 182: Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- Übereinkommen 155: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Übereinkommen 1 und 14: Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten
- Übereinkommen 26 und 131: Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Konventionen auszuführen. Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung muss vom Auftragnehmer bei außereuropäischer Produktion des Auftrages der Nachweis der Einhaltung der ILO-Mindeststandards erbracht werden. Hierfür ist vom Auftragnehmer ein gültiges Sozialattestat für den eingesetzten Fertigungsbetrieb vorzulegen. Anerkannt wird eine Zertifizierung nach dem SA 8000 Standard oder einem vergleichbaren Standard, der mindestens die oben erwähnten Arbeitsnormen berücksichtigt.
Des Weiteren bestätigt der Auftragnehmer seine Mitgliedschaft im Bündnis für nachhaltige Textilien.
Zudem versichert der Auftragnehmer, dass er die Regelung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhält und die daraus resultierenden Vorgaben durch ihn vollumfänglich erfüllt werden.
Sowohl verwendete Stoffe als auch das fertig konfektionierte Teil muss mit dem OEKO-Tex® Standard 100 (Produktklasse II) zertifiziert sein.
Der bezuschlagte Bieter legte zur Nachweisführung eine Mitgliedschaft der Fear Wear Foundation, aktuelle Audit-Berichte, sowie ein Nachweis über ein Umweltmanagementsystem vor.
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Stuttgart - Rahmenvereinbarung für Gardinen und Vorhänge (Textil) (2020)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren, die Lieferung von Gardinen und Vorhängen aus.
Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.
In der Vorbereitung der Ausschreibung 2020 wurde ein Bieterdialog mit potentiellen Bietern durchgeführt. Um insbesondere die Kriterien in Bezug auf die Nachhaltigkeit noch weiter zu verifizieren, wurden darüber hinaus Gespräche mit Stoff-Herstellern geführt, um das Optimum im Sinne einer ganzheitlichen Nachhaltigkeit zu erreichen.
Die Ausschreibung war in 6 Lose entsprechend der Stadtbezirke aufgeteilt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass auch kleine und mittelständische Raumausstatter-Betriebe die Möglichkeit haben, ein Angebot für ausgewählte Bezirke abzugeben. Durch diese Vorgehensweise wird indirekt auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, da die Transportwege verhältnismäßig kurz sind.
Innerhalb der Leistungsbeschreibung werden folgende Kriterien als Ausschlusskriterien angesetzt. Bei Nichteinhalten der Kriterien wird der Bieter ausgeschlossen.
Soziale Kriterien
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.
Zu den ILO Kernarbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29 & 105 (Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen)
- Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 (Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen)
- Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183 (Verbot der Diskriminierung)
- Übereinkommen 138, 142 und 182 (Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung)
- Übereinkommen 155 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
- Übereinkommen 1 und 14 (Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten)
- Übereinkommen 26 und 131 (Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden)
Nachweisführung:
Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Übereinkommen auszuführen. Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung muss vom Auftragnehmer bei außereuropäischer Produktion der Nachweis der Einhaltung der ILO-Mindeststandards erbracht werden. Hierzu ist eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO Übereinkommen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Ökologische Kriterien
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® (Produktklasse IV) für Ausstattungsmaterialien entsprechen. (Ausgenommen hiervon sind Waben-Plissees.)
- Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Nachweisführung:
Zur Einhaltung der oben aufgeführten ökologischen Kriterien muss eine Verpflichtungserklärung in ausgefüllt werden.
Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mitteilung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Blackout-Stoffe mit einer Acrylat-Beschichtung werden aufgrund der aufwendigen chemischen Vorbehandlung ausgeschlossen. Stattdessen wurde ein Blackout-Stoff gewählt, der seinen Verdunklungsgrad nicht durch eine Beschichtung erhält, sondern durch die dichte Satinbindung und das eingesetzte Garn (mit schwarzem Schussfaden) und somit ebenfalls mit dem STANDARD 100® by OEKO-TEX zertifiziert werden konnte.
Die Nachweise wurden größtenteils durch die Vorlage von Zertifizierungen erbracht. In wenigen Fällen musste auf eine Eigenerklärung der Hersteller zurückgegriffen werden.
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Stuttgart - Textilien (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) (2017)
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Landeshauptstadt Stuttgart verlangt beim Einkauf von Textilien zwingend die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d.h. die Maßgabe, dass deren Herstellung unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt werden muss.
Als Nachweis zur Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte muss von jedem Bieter ein unabhängiges Zertifikat über die Garantie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette vorgelegt werden.
Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, so ist eine Erklärung bzw. eine Zusicherung abzugeben.
Einwohnerzahl Stuttgart:
633.000
Kontakt:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon:
0711-216-89069
E-Mail:
poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de
Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
+49 251 674413 34
Baum@ci-romero.de

Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
0049 228 90 91 73 09
Rosa.Grabe@femnet.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
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Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
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