Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Berlin

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Berlin für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 15.12.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Mit dem gemeinsamen Rundschreiben Nr. 1/2020 vom 24.2.2020 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin eingeführt.

      Die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin wenden damit seit dem 1.4.2020 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an.

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin haben das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 anzuwenden.

      Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto) und für Dienst- und Lieferleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 €. Es ist vom Land Berlin sowie juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die dem Land Berlin zuzurechnen sind, anzuwenden (§ 2 BerlAVG)..

      Mindestlohn: Das BerlAVG verpflichtet die Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen zur Entlohnung ihrer Arbeitnehmer*innen nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, mindestens jedoch zur Zahlung eines Mindestlohns von 13,00 € (brutto).

      Soziale Kriterien

      Verbindlich wird in § 8 BerlAVG die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangt:

      (1) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. [...]“

      (2) Aufträge über Leistungen, die Waren oder Warengruppen enthalten, bei denen eine Gewinnung, Herstellung oder Weiterverarbeitung unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen in Betracht kommt, sollen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichtet haben, die Leistung nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erbringen. Satz 1 gilt entsprechend für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen verwendet werden.“

      Regelungen zur konkreten Umsetzung werden durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Bis zu deren Fertigstellung bleiben das Gemeinsame Rundschreiben Nr. 2/2011 vom 9.6.2011 über ILO-Kernarbeitsnormen sowie das Gemeinsame Rundschreiben Nr. 1/2012 vom 29.2.2012 über ILO-Kernarbeitsnormen – aktualisierte Produktliste in Kraft.

      Nach diesen Rundschreiben sind von den Bietern Nachweise zu verlangen. Dabei wird bei den im Kompass Nachhaltigkeit aufgeführten Produktsiegeln vermutet, dass bei diesen die ILO-Kernarbeitsnormen beachtet werden.

      Ökologische Kriterien

      Ferner verpflichtet § 7 BerlAVG zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien.

      „(1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Auftraggeber haben im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden.

      Gemäß § 12 Abs. 1 BerlAVG können öffentliche Auftraggeber Ausführungsbedingungen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB festlegen, um bei der Auftragsausführung ergänzende umweltbezogene Pflichten vorzugeben.

      Zudem ist im Gesetz vorgesehen, dass der Senat eine Kontrollgruppe einrichtet, die die Einhaltung dieser Maßgaben stichprobenartig überprüft und dazu alle zwei Jahre einen Vergabebericht vorlegt. Es sind Vertragsstrafen vorgegeben, die Unternehmen bei Nicht-Einhaltung der Kriterien zahlen müssen.

      Formularvordrucke zur Umsetzung des BerlAVG können unter https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/#berl abgerufen werden.

      Link zum Gesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.

       

      Vergabehandbuch

      Weiterführende Hinweise zur Umsetzung des BerlAVG können unter https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ abgerufen werden.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), die auf Grundlage des § 7 Abs. 2 BerlAVG erlassen wurde, gibt spezifische Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Vorgabe, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ökologische Belange zu berücksichtigen sind.

      Weiterhin macht die Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) vom 20.10.2023 Vorgaben zur sozial nachhaltigen Beschaffung.

      Anwendungsbereich: Die Verwaltungsvorschriften gelten im sachlichen Anwendungsbereich des BerlAVG. Die unmittelbare Landesverwaltung hat gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1 und 12 Abs. 1 BerlAVG alle Bestimmungen dieser Verwaltungsvorschrift anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere die Senats- und die Bezirksverwaltungen sowie die ihnen nachgeordneten Behörden und Eigenbetriebe. Die Bestimmungen sind auch von den zentralen Beschaffungsstellen gem. § 120 Abs. 4 GWB anzuwenden, soweit diese für das Land Berlin als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 2 Abs. 1 BerlAVG tätig sind.

      Ökologische Kriterien

      Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vom 19.10.2021 regelt die umweltverträgliche Beschaffung ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 € netto im Fall von Liefer- und Dienstleistungen und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € netto im Fall von Bauleistungen und enthält – neben übergeordneten Regeln zur Berücksichtigung ökologischer Belange – zum Teil produktgruppenspezifische Vorgaben für die öffentliche Beschaffung. Diese produktgruppenspezifischen Umweltanforderungen sind in sog. Leistungsblättern zusammengefasst. Ferner sind weitere Vorgaben und Hilfsmittel zur Berechnung von Lebenszykluskosten beigefügt. Die Einbindung zusätzlicher Zuschlagskriterien ist möglich:

      „11.2 Zusätzliche Zuschlagskriterien

      Der Auftraggeber kann bei nicht von dieser Verwaltungsvorschrift in Form von Leistungsblättern erfassten Leistungen Umweltaspekte bei den Zuschlagskriterien berücksichtigen und gewichten. Für von dieser Verwaltungsvorschrift in Form von Leistungsblättern erfasste Leistungen können weitere Umweltaspekte als Zuschlagkriterien vorgesehen und deren Gewichtung in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen festgelegt werden.“

      Die AV-ILO gibt für bestimmte sensible Produkte Produktblätter vor, welche zwingend zu verwenden sind und die Einhaltung bestimmter sozialer Nachhaltigkeitsaspekte und die Möglichkeiten zur Nachweisführung verpflichtend anordnet.

      Link zur VwVBU

      Anhänge und Materialien zur VwVBU

      Link zur AV-ILO

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Berlin als sensibel

      Folgende Produkte (vgl. Ziffer 3.1 der AV ILO) gelten als sensibel:

      • Textilprodukte (z. B. Bekleidung, Arbeitskleidung, Schuhe, Bettwäsche, Handtücher und Tischdecken);
      • Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Schuhe, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe;
      • Gürtel, Gepäck, Bälle, Möbel, Autobezüge;
      • Naturstein;
      • Sand;
      • Holz und Holzprodukte (z.B. Möbel, Türen, Fenster, Treppen, Wand– und Deckenverkleidungen, Parkettböden, Zäune, Spielgeräte, Konstruktionsholz);
      • Agrarerzeugnisse, die überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen (z.B. Südfrüchte, Säfte aus Südfrüchten, Tee, Kaffee, Kakaoerzeugnisse einschließlich Schokolade, Rohrohzucker, Getreide- und Getreideprodukte wie z.B. Hirse, Bulgur, Quinoa, Couscous, Schnittblumen, Öle, Naturkautschuk), Fisch;
      • IT-Produkte (z.B. Personal- und Tischcomputer, Notebooks, Bildschirme, Computermäuse, Tastaturen und weitere Peripheriegeräte, Server, Smartphones, Tablets, Funktechnik);
      • Sportbälle;
      • Spielwaren.

       

      Sonstige Regelungen

      Keine.

    • Hilfestellung

      Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin

      c/o Engagement Global
      Lützowufer 6–9, 10785 Berlin

      Tel.: 030 25482-3467
      Hotline: Mo.–Do. 10-13 Uhr

      E-Mail: FaireBeschaffungBerlin(at)engagement-global.de

       

      Informationen des Vergabeservice Berlin zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

       

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

       

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - Faire Fußbälle (2017)

      Im November 2017 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin der Beschluss gefasst die Verbreitung von Fußbällen aus fairer Produktion in Sportvereinen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg voranzutreiben.

      Antrag als Dokument

      Beschluss als Dokument

      Fact Sheet Faire Bälle (2017)


      Einwohnerzahl Berlin Friedrichshain-Kreuzberg: 289.000

      Kontakt:

      Julia Scherer
      Koordinatorin für Bezirkliche Entwicklungspolitik
      Telefon: 030 – 90 298 8057
      E-Mail: Julia.Scherer@ba-fk.berlin.de

      Stephanie Back
      Leiterin Zentrale Vergabestelle
      Telefon: (030) 90298-4621
      E-Mail: Stephanie.Back@ba-fk.berlin.de

      Helena Jansen
      Koordinatorin für Kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 030-902984096
      E-Mail: helena.jansen@ba-fk.berlin.de


    • Berlin Friedrichshain-Kreuzberg - Faire Produkte im Bezirksamt (2018)

      Im Januar 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt soll bei internen Veranstaltungen (z.B. Bezirksamtssitzungen) und bei externen Veranstaltungen auf eine Bewirtung mit fairen Lebensmittel (z.B. fairer Kaffee) zurückgreifen. Bei der Verwendung von Blumenschmuck auf bezirklichen Veranstaltungen soll ebenfalls auf faire Beschaffung geachtet werden.

      Als Orientierungshilfe können Siegel wie das Fairtrade-Siegel, Siegel der WFTO (z.B. GEPA -The Fair Trade Company, EL PUENTE GmbH, dwp eG, u.a.)* oder gleichwertige Gütezeichen und Prüfprotokolle dienen."

      _____________

      * Hinweis des Kompass Nachhaltigkeit: Bei GEPA bzw. GEPA Fair Plus, El Puente, Weltpartner, Rapunzel bzw. „Hand in Hand“ etc. handelt es sich um Unternehmen und deren Eigenmarken bzw. Eigenbezeichnungen, also nicht um durch Dritte geprüfte und unabhängige Kriteriensets. Diese können daher nicht als Gütezeichen benannt und gefordert werden, da sie nicht die Kriterien nach § 34 VgV bzw. § 24 UVgO erfüllen. Wir empfehlen daher, Zertifizierungen, Mitgliedschaften und Kriterienkataloge zu verwenden, die auch diese Unternehmen und weitere Anbieter des Fairen Handels erfüllen bzw. nachweisen können. Eine Mitgliedschaft in der WFTO, eine Fairtrade-Zertifizierung oder ein Kriterienkatalog zu Kriterien des Fairen Handels bieten sich hierfür als Nachweismöglichkeiten an. Die Unternehmen GEPA, El Puente und Weltpartner sind Mitglieder der WFTO. Somit wird die Einhaltung der Kriteriensets durch Dritte überprüft.


      Einwohnerzahl Berlin Friedrichshain-Kreuzberg: 289.000

      Kontakt:

      Julia Scherer
      Koordinatorin für Bezirkliche Entwicklungspolitik
      Telefon: 030 – 90 298 8057
      E-Mail: Julia.Scherer@ba-fk.berlin.de

      Stephanie Back
      Leiterin Zentrale Vergabestelle
      Telefon: (030) 90298-4621
      E-Mail: Stephanie.Back@ba-fk.berlin.de

      Helena Jansen
      Koordinatorin für Kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 030-902984096
      E-Mail: helena.jansen@ba-fk.berlin.de


    • Berlin Neukölln - Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt (2018)

      Im Oktober 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird gebeten, bei internen Veranstaltungen (z.B. Bezirksamtssitzungen) wie externen Veranstaltungen (z.B. Gästebewirtung) auf eine Bewirtung mit fair gehandelten Lebensmitteln (z.B. faire Kekse u. Kaffee, Tee, Säfte etc.) zurückzugreifen.
      Bei der Verwendung von Blumenschmuck zu bezirklichen Veranstaltungen (u.a. der Einbürgerungsfeier) soll ebenfalls auf fair gehandelte Beschaffung geachtet werden. Als Orientierungshilfe können Siegel wie das Fairtrade-Siegel, Siegel der WFTO (z.B. GEPA -The Fair Trade Company, EL PUENTE GmbH, dwp eG, u.a.)* oder gleichwertige Gütezeichen und Prüfprotokolle dienen.
      " (...)

      Beschluss als Dokument

      _____________

      * Hinweis des Kompass Nachhaltigkeit: Bei GEPA bzw. GEPA Fair Plus, El Puente, Weltpartner, Rapunzel bzw. „Hand in Hand“ etc. handelt es sich um Unternehmen und deren Eigenmarken bzw. Eigenbezeichnungen, also nicht um durch Dritte geprüfte und unabhängige Kriteriensets. Diese können daher nicht als Gütezeichen benannt und gefordert werden, da sie nicht die Kriterien nach § 34 VgV bzw. § 24 UVgO erfüllen. Wir empfehlen daher, Zertifizierungen, Mitgliedschaften und Kriterienkataloge zu verwenden, die auch diese Unternehmen und weitere Anbieter des Fairen Handels erfüllen bzw. nachweisen können. Eine Mitgliedschaft in der WFTO, eine Fairtrade-Zertifizierung oder ein Kriterienkatalog zu Kriterien des Fairen Handels bieten sich hierfür als Nachweismöglichkeiten an. Die Unternehmen GEPA, El Puente und Weltpartner sind Mitglieder der WFTO. Somit wird die Einhaltung der Kriteriensets durch Dritte überprüft.


      Einwohnerzahl Berlin Neukölln: 327.000

      Kontakt:

      Juliane Kühnrich
      Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin
      Telefon: 030 25482-3467
      E-Mail: FaireBeschaffungBerlin@engagement-global.de

      Eva Hein
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik, Bezirksamt Neukölln, Stabsstelle für Dialog und Zukunft
      Telefon: 030 90239 2734
      E-Mail: eva.hein@bezirksamt-neukoelln.de


    • Berlin Neukölln - Faire Bälle (2018)

      Im Mai 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Bei allen künftigen Wettbewerben und Ehrungen in Ballsportarten (z.B. Fußball, Handball, Volleyball, Basketball) bei denen das Bezirksamt der Ausrichter ist oder Preise vergibt, soll darauf hingewirkt werden, dass für die Spiele Bälle aus fairem Handel verwendet werden, soweit dies nicht im Widerspruch zu Sponsoring-Abkommen mit den Sportverbänden steht oder den in der Sportart geltenden technischen Regeln widerspricht. Wenn das Bezirksamt „Bälle als Preise oder Geschenk“ vergibt, sollen nur Bälle aus fairem Handel vergeben werden." (...)

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Neukölln: 327.000

      Kontakt:

      Eva Hein
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik, Bezirksamt Neukölln, Stabsstelle für Dialog und Zukunft
      Telefon: 030 90239 2734
      E-Mail: eva.hein@bezirksamt-neukoelln.de


    • Berlin Neukölln - Faire Sportbekleidung (2018)

      Im März 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird gebeten sich bei seinen Kontakten zu Sportvereinen und ebenso bei vereinsfreien Sportaktivitäten (z.B. über „Soziale Stadt“-Projekte) dafür einzusetzen, dass Sportbekleidung aus Fairem Handel genutzt wird, soweit dies nicht z.B. durch geltende Sponsorenvereinbarungen verhindert wird." (...)

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Neukölln: 327.000

      Kontakt:

      Eva Hein
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik, Bezirksamt Neukölln, Stabsstelle für Dialog und Zukunft
      Telefon: 030 90239 2734
      E-Mail: eva.hein@bezirksamt-neukoelln.de


    • Berlin Neukölln - Fairer Einkauf für die Verwaltungen (2018)

      Im Oktober 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen intensiv dafür einzusetzen, dass fair produzierte und gehandelte Waren auf die Liste des Landesverwaltungsamtes gesetzt werden, um den Bezirksverwaltungen und den direkt in den Bezirken Bestellenden eine einfache Möglichkeit an die Hand zu geben, um fair produzierte und gehandelte Waren zu bestellen. Dabei sollen nicht nur die traditionell bekannten fair produzierten und gehandelten Warengruppen (Lebensmittel, Büroartikel) berücksichtigt werden sondern z.B. auch Spielwaren, Sportartikel, Dienstbekleidung und Baustoffe. Diese Produkte sollten durch eine spezielle Kennzeichnung gelabelt werden, damit sie leicht auffindbar sind."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Neukölln: 327.000

      Kontakt:

      Eva Hein
      Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik, Bezirksamt Neukölln, Stabsstelle für Dialog und Zukunft
      Telefon: 030 90239 2734
      E-Mail: eva.hein@bezirksamt-neukoelln.de


    • Berlin Treptow-Köpenick - Faire Bekleidung in Fachämtern (2018)

      Im Juni 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird ersucht, künftig für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beschaffung von Dienstbekleidung aus fairem Handel vorzunehmen."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Treptow-Köpenick: 280.000

      Kontakt:

      Dennis Lumme
      Telefon: 030-90297 2351
      E-Mail: dennis.lumme@ba-tk.berlin.de


    • Berlin Treptow-Köpenick - Faire Bälle für fairen Sport (2017)

      Im September 2017 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin) der Beschluss gefasst "eine Information an die Schulen im Bezirk herauszugeben, in der erläutert wird, dass die Beschaffung von Fuß-, Hand- und Volleybällen aus fairem Handel für den Sportunterricht möglich ist." (...)

      "Um eine entsprechende Bestellung bzw. Umstellung für Schulen aus Treptow-Köpenick zu erleichtern und zu ermöglichen, soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass mit Fairtrade zertifizierte Sportartikel im Rundschreiben des Landesverwaltungsamts zur Beschaffung von Sportgeräten an den Berliner Schulen, Aufnahme findet. Gegebenenfalls sind einzelne Schulen in ihren Bemühungen zu unterstützen.

      Zudem soll das Bezirksamt bei allen künftigen Wettbewerben und Ehrungen in den Sportarten Fußball, Handball und Volleyball, bei denen das Bezirksamt Veranstalter ist und gegebenenfalls Preise vergibt, Bälle aus fairem Handel verwenden. Bei Wettbewerben in den genannten Sportarten, zu denen das Bezirksamt als Gast eingeladen ist oder die Schirmherrschaft übernimmt, soll es die Veranstaltenden darauf hinweisen, dass die Verwendung von Bällen aus fairem Handel bei den Spielen ausdrücklich begrüßt wird. Auch hier sind Bemühungen entsprechender Akteure und Vereine seitens des Bezirksamts zu unterstützen."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Treptow-Köpenick: 280.000

      Kontakt:

      Dennis Lumme
      Telefon: 030-90297 2351
      E-Mail: dennis.lumme@ba-tk.berlin.de


    • Berlin Treptow-Köpenick - Faire Produkte für Sportvereine (2018)

      Im Juni 2018 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Sportvereinen im Bezirk dafür einzusetzen, dass Sportbekleidung aus fairem Handel genutzt wird, soweit dies nicht z. B. durch geltende Sponsorenvereinbarungen verhindert wird. Dazu soll das Bezirksamt in erster Linie die Vereine auf das laufende Förderprogramm des Landessportbunds zum fairen Handel aufmerksam machen und in zweiter Linie weitere Informationsmaterialien von Förderorganisationen des fairen Handels anfordern und im Rahmen von Sportveranstaltungen, Ehrungen oder Wettkämpfen auslegen und so Vereine über die Möglichkeiten der Nutzung fairer Sporttextilien und -bälle informieren."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Treptow-Köpenick: 280.000

      Kontakt:

      Dennis Lumme
      Telefon: 030-90297 2351
      E-Mail: dennis.lumme@ba-tk.berlin.de


    • Berlin Treptow-Köpenick - Faires und gesundes Essen (2017)

      Im Juli 2017 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin) folgender Beschluss gefasst:

      "Das Bezirksamt wird ersucht, in den Grund- und Oberschulen des Bezirks für ein faires und gesundes Angebot in den jeweiligen Cafeterien und Mensen zu werben. So sollen zum Beispiel im Zuge des Schulessensangebots bzw. des Essensangebots in der jeweiligen Schulcafeteria Obst und Rohkost angeboten werden, damit alle auf gesunde sowie vitaminreiche Nahrung zurückgreifen können. Auch soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Rahmen der Bewerbung des Bezirks als Fairtrade Town das Angebot an Süßigkeiten (z. B. Schokoriegel) und Obst (z. B. Bananen) mit Produkten aus fairem Handel ausgestattet werden sollte."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Berlin Treptow-Köpenick: 280.000

      Kontakt:

      Dennis Lumme
      Telefon: 030-90297 2351
      E-Mail: dennis.lumme@ba-tk.berlin.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Berlin - Dienstanweisung öko-faire Bewirtung für die SenWiEnBe (2022)

      Bereits seit 2017 gab es für die Dienststellen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin (SenWiEnBe) eine „Dienstanweisung für Bewirtung von Besuchern und Gästen mit Fairtrade Produkten“. Da diese als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde, wurde in Kooperation mit der Romero Initiaitve die vorliegende „Dienstanweisung für die Bewirtung von Gästen und Besucher*innen mit ökologischen Produkten aus biologischer Landwirtschaft und Produkten aus dem Fairen Handel“ entwickelt. Sie ist seit 1. September 2022 in Kraft.

      Die Dienstanweisung regelt,

      „dass die Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die Bewirtung von Besucher*innen und Gästen wenn möglich nur solche Produkte zu beschaffen haben, die aus biologischem Anbau stammen und fair zertifiziert sind.“

      Sie gilt für alle Aufträge bis 10.000 €, unabhängig von der Verfahrensart (d.h. auch beim Direktauftrag und der freihändigen Vergabe). Bei größeren Volumina gilt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), worüber die Beschaffung unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend geregelt ist (§ 8 BerlAVG, s. Rahmenbedingungen).

      Nach Punkt 2.1 Abs. 3 sind folgende Produkte betroffen:

      • Kaffee
      • Tee (Schwarzer Tee, Grüner Tee, Weißer Tee, Rooibos Tee)
      • Kakao
      • Rohrzucker
      • Orangensaft, Mango-Maracujasaft, Multivitamin-Nektar
      • Reis (ausgenommen Rundkornreis)
      • Bananen, Ananas, Mangos, Passionsfrucht, Papaya
      • Kekse/Gebäck, in dem mindestens eine der genannten Zutaten verarbeitet wurde:
        Kakao, Vanille, Palmöl, Rohrzucker

      Als Nachweise werden akzeptiert:

      • Fairtrade Zertifikat, WFTO Mitgliedschafts-Zertifikat, Naturland fair Zertifikat, SPP-Zertifikat oder Fair for life Zertifikat
      • oder ein gleichwertiger Nachweis

      Damit bildet die vorliegende Dienstanweisung ein Instrument zur Umsetzung des „Leitbild nachhaltige Behörde“, das die SenWiEnBe zur Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals) 2019 entwickelt hat. Im Leitbild wird die faire und nachhaltige Beschaffung als Schwerpunktthema und zentrales Handlungsfeld genannt.

      Die Dienstanweisung betrifft ca. 400 Mitarbeitende der Senatsverwaltung. Aussagen über die Anzahl der Beschaffungen bis 10.000 € können aktuell noch nicht getroffen werden.

      [Dienstanweisung zum Download]


      Einwohnerzahl Berlin: 3.680.000

      Kontakt:

      Nicola Humpert
      SenWiEnBe – Referat Außenwirtschaft, Europäische Wirtschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit
      Telefon: 030 9013-8617
      E-Mail: nicola.humpert@senweb.berlin.de
      Webseite: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/europa-und-internationales/landesstelle-fuer-entwicklungszusammenarbeit/


    • Berlin - Handlungsleitfaden zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (2022)

      Im Januar 2022 hat die Berliner Senatsumweltverwaltung einen neuen Handlungsleitfaden zur „Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen“ (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) veröffentlicht. Er dient den Berliner Bedarfsträger:innen und Vergabestellen als Hilfsmittel zur Neufassung der VwVBU, die zusammen mit neuen sog. Leistungsblättern ebenfalls am 1.12.2021 in Kraft trat (s. Rahmenbedingungen). Der Leitfaden ist Spiegel der aktuellen Verwaltungsvorschrift und bietet fachliche Unterstützung, um die Vorschriften der VwVBU umzusetzen. Er ersetzt den Leitfaden von 2019.

      Auf Grundlage des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (BerlAVG) verpflichtend anzuwenden ist die VwVBU zunächst von der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, also insbesondere den Senatsverwaltungen, den ihnen nachgeordneten Behörden und den Bezirksverwaltungen, ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 € netto im Fall von Liefer- und Dienstleistungen und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € netto im Fall von Bauleistungen.

      In den „Erläuterungen zur Umsetzung der Vorschriften der VwVBU“ wird zunächst ein Prüfschema als Entscheidungshilfe vorangestellt, ob die VwVBU angewandt werden muss oder nicht. Außerdem stellt der Leitfaden detaillierte Informationen zu den verschiedensten Produktbereichen zur Verfügung und erleichtert damit die Anwendung der Verwaltungsvorschrift und der produkt- bzw. dienstleistungsgruppenspezifischen Leistungsblätter. Die Nutzung der Berechnungshilfen der Lebenszykluskosten werden darin ebenfalls erläutert. Schließlich gibt der Leitfaden einen Überblick über weitere Hilfsmittel und weiterführende Informationsangebote, beispielsweise zu bestehenden Umweltgütezeichen.

      Herausgeber des Leitfadens ist die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK).

      [Handlungsleitfaden zum Download]


      Einwohnerzahl Berlin: 3.680.000

      Kontakt:

      Sebastian Schmidt
      Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Referent Umweltverträgliche Beschaffung
      Telefon: 030 9025-2485
      E-Mail: sebastian.schmidt@senumvk.berlin.de